Verwertungsgesellschaften in Deutschland: Welche es gibt, was sie machen und wieviel Geld sie verwalten [Update]
Update: Dieser Text wurde zuerst im Dezember 2021 veröffentlicht. Dementsprechend enthält er die Daten aus den Jahren 2020/2019. Im Juli 2023 wurde der Text um die neue Verwertungsgesellschaft für Computerspiele (VHG) ergänzt.
Was Verwertungsgesellschaften sind, nach welchem Prinzip sie grundsätzlich funktionieren und warum sich Urheber*innen von ihnen vertreten lassen, das erklärte iRights.info im ersten Teil einer kleinen Schwerpunktreihe.
In diesem zweiten Teil geht es darum, welche Verwertungsgesellschaften in Deutschland aktiv sind, welche Summen sie verwalten und wie viele beziehungsweise welche Art Mitglieder sie jeweils vertreten.
Verwertungsgesellschaften in Deutschland: Kontrolliert vom DPMA
Wer an Verwertungsgesellschaft denkt, hat in der Regel die großen und medial besonders präsenten im Sinn, etwa die GEMA oder die VG Wort. Es gibt aber noch weitere: Insgesamt 13 Verwertungsgesellschaften sind derzeit in Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zugelassen. Zwei weitere befinden sich derzeit in Gründung [Stand: Juli 2023, Anm. d. Red.].
Die Zulassung beim DPMA ist notwendig, weil Verwertungsgesellschaften in der Regel ein Monopol in ihrem Bereich haben – das DPMA kontrolliert deswegen regelmäßig ihre Arbeit. Umfang und Art der Kontrolle regelt das sogenannte Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).
Einnahmen und Ausschüttungen müssen veröffentlicht werden
Verwertungsgesellschaften dürfen zudem keinen Gewinn machen: Sie sind dazu verpflichtet, ihre Einnahmen nach Abzug von Verwaltungskosten an ihre Mitglieder auszuzahlen. Außerdem müssen sie transparent machen, wieviel Geld sie jeweils einnehmen, verwalten und ausschütten.
Der Verpflichtung zur Transparenz kommen Verwertungsgesellschaften in Deutschland durch die jährliche Veröffentlichung ihrer Geschäftsberichte nach. Diese Berichte sind auf den Websites der Verwertungsgesellschaften frei einsehbar.
Legt man die Geschäftsberichte nebeneinander, zeigt sich außerdem: Verwertungsgesellschaften sind bei weitem nicht nur in der Musikindustrie aktiv, sondern auch in anderen künstlerischen Bereichen, darunter Textproduktion und Schriftstellerei oder Bild- und Videorechte. Es kann es auch mehrere Verwertungsgesellschaften innerhalb eines Bereichs geben: Diese nehmen dann verschiedene Rechte wahr.
Überblick
Verwertungsgesellschaften mit Schwerpunkt Musik
Verwertungsgesellschaften mit den Schwerpunkten Text oder Bild
Verwertungsgesellschaften mit den Schwerpunkten Film, Fernsehen und Sendungen
... und sonst so?
Verwertungsgesellschaften mit Schwerpunkt Musik
GEMA
Die GEMA ist die älteste und politisch einflussreichste Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Laut eigenen Angaben vertritt die GEMA knapp 67.000 Komponist*innen und Textdichter*innen, rund 5.000 Verlage sowie 4.500 Rechtsnachfolger*innen.
Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts gründete sich die Vorläuferorganisation der GEMA, die wiederum nach dem Vorbild der ersten Verwertungsgesellschaft überhaupt, der französischen SACEM, ins Leben gerufen wurde.
Als „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, wie die Organisation ausgeschrieben heißt, hat die GEMA zwei große Schwerpunkte: den Aufführungsbereich, das heißt, wenn Musik live öffentlich erklingt (zum Beispiel bei Konzerten); und den Bereich der Tonträgervervielfältigung (zum Beispiel das CD-Geschäft oder Streaming-Plattformen).
Im präpandemischen Jahr 2019 erzielte die GEMA Erträge in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro; gut 900 Millionen davon wurden an die Mitglieder ausgeschüttet. Für das Coronajahr 2020 sanken die Erträge auf gut 950 Millionen Euro. Besonders in den Bereichen öffentliche Aufführung und Wiedergabe brachen die Einnahmen um mehr als 40 Prozent ein.
GVL
Die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, vertritt nicht Urheber*innen im engen Sinne – sondern Inhaber*innen von Leistungsschutzrechten (manchmal auch als „verwandte Schutzrechte“ bezeichnet). Das sind Menschen beziehungsweise Firmen, die kein eigenes Werk im Sinne des Urheberrechts schaffen, sondern lediglich bei einer Darbietung oder Produktion beteiligt sind, etwa durch Einsingen, Einspielen oder Aufnehmen.
Im Musikbereich sind das zum Beispiel Sängerinnen oder Instrumentalisten (sogenannte „ausübende Künstler*innen“), daneben auch Tonträgerunternehmen oder Labels. Die GVL ist zudem jenseits der Musik aktiv: Sie vertritt Schauspieler und (Synchron-)Sprecherinnen, aber auch Stuntfrauen, Tänzer, Regisseure, Produzentinnen und mehr. Laut eigener Angabe nimmt die GVL Rechte von über 160.000 Berechtigten und 13.000 Tonträgerhersteller*innen wahr (Stand: Sommer 2021).
Im Jahr 2019 nahm die GVL gemäß ihres Geschäftsberichts knapp 213 Millionen Euro ein und schüttete davon gut 180 Millionen an ihre Mitglieder aus. Teile der Ausschüttungssumme wurden auch für zukünftige Ausschüttungen reserviert.
Grundlage für die GVL ist das Leistungsschutzrecht, das 1965 in Deutschland eingeführt und in das Urheberrechtsgesetz integriert wurde. Bereits 1959, also einige Jahre zuvor, hatte sich die GVL durch ihre Gründung für die Verwertung von Leistungsschutzrechten in Stellung gebracht.
VG Musikedition
Die VG Musikedition verwaltet Urheberrechte und Vergütungsansprüche von Verlagen, Komponist*innen und Textdichter*innen sowie Herausgeber*innen. Hauptschwerpunkt ist dabei die Vervielfältigung von Musiknoten, zum Beispiel in Musikschulen, Kirchen oder Kindergärten.
Wichtig für die Arbeit der VG Musikedition ist vor allem die Lizenzierung von Ausnahmeregelungen des Fotokopierverbotes von Noten. Denn die sogenannte Privatkopieschranke regelt, dass Nutzer*innen zu privaten und nicht-öffentlichen Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken vornehmen dürfen – für Noten macht das Gesetz allerdings eine Ausnahme: Noten dürfen zu eigenen Zwecken nur dann kopiert werden, wenn das Kopieren handschriftlich erfolgt („durch Abschreiben“, wie es in Paragraf 53 Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzes heißt). Für das technisch gestützte Kopieren, etwa mit Kopiergeräten, gilt die Ausnahme nicht. Hier kommt die VG Musikedition in Spiel: Bei ihr können Nutzer*innen Lizenzen erwerben.
Im Jahr 2020 nahm die VG Musikedition gut 8,3 Millionen Euro ein. Die Ausschüttungsumme betrug gut 7 Millionen Euro. Dies geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht der Verwertungsgesellschaft hervor.
Die Vorgängerorganisation der VG Musikedition gründete sich im Jahr 1966. Wie bei einigen anderen Verwertungsgesellschaften fällt ihre Gründung zeitlich damit in die Nähe des 1965 in Kraft getretenen Urheberrechtsgesetzes.
GWVR
Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten, kurz GWVR, ist dagegen eine relativ junge Verwertungsgesellschaft. Sie wurde 2014 vom DPMA zugelassen, um Rechte von (Konzert-)Veranstalter*innen bei der kommerziellen Auswertung von Live-Mitschnitten wahrzunehmen.
Auf diese Weise sollen Veranstalter*innen an den Erlösen beteiligt werden, die durch das Senden von Konzertmitschnitten entstehen: zum Beispiel auf digitalen Plattformen, im Radio oder Fernsehen, sowie wenn Konzertmitschnitte auf Tonträgern verkauft werden.
Die GWVR hat in den Jahren 2020 und 2019 jeweils nur einen geringen vierstelligen Betrag eingenommen. Im Transparenzbericht geht die Verwertungsgesellschaft davon aus, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 „konstante Einnahmen aufgrund der aufgestellten Tarifverträge erzielt werden können“.
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Verwertungsgesellschaften mit den Schwerpunkten Text oder Bild
VG Wort
Ähnlich wie die GVL wurde auch die Verwertungsgesellschaft Wort – abgekürzt VG Wort – kurz vor der Urheberrechtsreform 1965 ins Leben gerufen. Allerdings mit dem Fokus Schrift: Die VG Wort vertritt Autor*innen und Verlage von Texten und Sprachwerken. Das meint insbesondere Urheberrechte an belletristischen, journalistischen, dramatischen oder wissenschaftlichen Werken, die physisch (beispielsweise in Büchern oder Zeitungen) oder digital genutzt werden (zum Beispiel als Texte im Internet).
Laut ihrem Geschäftsbericht zählte die VG Wort im Jahr 2020 knapp 300.000 wahrnehmungsberechtige Autor*innen sowie gut 9.000 Verlage. Sie nahm knapp 210 Millionen Euro ein und schüttete an knapp 132.000 Empfänger*innen aus; als Verwaltungskosten behielt die Verwertungsgesellschaft knapp 11 Millionen Euro ein.
Die größten Einnahmebereiche der VG Wort lagen im Jahr 2020 bei Vergütungen, die sich aus der Pauschale für Kopiergeräte (knapp 86 Millionen Euro) sowie aus Hörfunk und Fernsehen (etwa 73,6 Millionen Euro) ergaben. Aus der Bibliothekstantieme speisten sich rund 9,8 Millionen Euro an Einnahmen.
VG Bild-Kunst
Die VG Bild-Kunst gründete sich ebenfalls kurz nach der Verabschiedung des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 1965. Sie vertritt Künstler*innen, die Werke im visuellen Bereich kreieren, beispielsweise Malerei, Grafik, Fotografie oder Bildhauerei. Auch Filmschaffende oder Architekt*innen können sich von der VG Bild-Kunst vertreten lassen.
Wer etwa ein Bild eines Mitglieds der VG Bild-Kunst auf einem Plakat oder in einem Buch drucken möchte, findet bei der Verwertungsgesellschaft Möglichkeiten zur Lizenzierung. Ähnliches gilt für die Nutzung entsprechender Aufnahmen in Filmvorführung oder Online-Kontexten, beispielsweise Internetseiten.
Eine Besonderheit der VG Bild-Kunst liegt im sogenannten „Folgerecht“: Dieses bezieht sich auf physische Kunstwerke, die urheberrechtlichen Schutz genießen und als Unikate existieren, wie eine Statue oder ein Gemälde. Solche Unikate können – zumindest nicht so ohne Weiteres wie bei digitalen Dateien oder CDs – reproduziert oder als Kopie verteilt werden. Urheber*innen können Unikate auf dem Kunstmarkt nur ein einziges Mal verkaufen und wären ohne das Folgerecht von weiteren Wertsteigerungen ausgeschlossen: Laut Website der VG Bild-Kunst haben die Urheber*innen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beteiligung am Weiterverkauf beziehungsweise an dem Zweitverkaufserlös im Kunsthandel, den die Verwertungsgesellschaft geltend macht.
Wie sich im Geschäftsbericht der VG Bild-Kunst nachlesen lässt, verzeichnete die Verwertungsgesellschaft im Jahr 2019 Umsätze in Höhe von gut 61 Millionen Euro. Die Höhe der Ausschüttungen betrug gut 57 Millionen Euro (bei mehr als 63.000 Mitgliedern).
Verwertungsgesellschaften mit den Schwerpunkten Film, Fernsehen und Sendungen
GÜFA
Hinter dem Kürzel GÜFA verbirgt sich die „Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten“. Es handelt sich um eine Verwertungsgesellschaft für erotische und pornografische Filme, die beispielsweise in Sex-Shops vorgeführt oder in Videotheken verliehen werden. Ihre Arbeit nahm die GÜFA bereits 1976 auf.
Für das Jahr 2020 verzeichnet die GÜFA Gesamterlöse in Höhe von 10,7 Millionen Euro, von denen 9,6 Millionen an die Berechtigten ausgeschüttet wurden. Darunter sind unter anderem Produzent*innen und andere Rechteinhaber*innen von Filmherstellungsrechten (insbesondere Leistungsschutzrechte). Laut ihrem Geschäftsbericht vertritt die GÜFA derzeit die Rechte von insgesamt gut 320 Mitgliedern.
VFF
Die „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ – kurz VFF – kümmert sich um Leistungsschutzrechte von Eigen- und Auftragsproduktionen. Eigenen Angaben zufolge vertritt sie deutsche Auftragsproduzent*innen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Sendeunternehmen und einige regionale Fernsehveranstalter*innen.
Laut ihrem Transparenzbericht nahm die VFF im Jahr 2020 gut 53,5 Millionen Euro aus Leistungsschutzrechten ein. 52,8 Millionen Euro verteilte die Verwertungsgesellschaft an 2166 berechtigte Produktionsunternehmen. Die VFF gibt zudem an, lediglich vier Mitarbeiter*innen zu beschäftigen.
VGF
Einen etwas anderen Schwerpunkt hat die „Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken“: Sie nimmt die Rechte von Filmherstellern, Regisseurinnen, Verleihern oder Lizenzhändlerinnen wahr.
Unter den Gesellschaftern der 1981 gegründeten Organisation befinden sich beispielsweise der „Verband der Filmverleiher e.V.“ oder die „Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.“. Die VFF gilt insofern als filmindustrienah. In ihrem Transparenzbericht weist die VGF für das Jahr 2020 knapp 16,8 Millionen Euro an Umsätzen aus; knapp 15,8 Millionen Euro wurden an 1445 Wahrnehmungsberechtige ausgeschüttet.
GWFF
Eine weitere Verwertungsgesellschaft im Filmbereich ist die GWFF, die „Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten“. Sie wurde 1982 gegründet und richtet sich ebenfalls an Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte von Filmen, etwa aus der Film- und Fernsehproduktion, aber auch Produzent*innen von Synchronfassungen oder DVDs sowie Schauspieler*innen.
Die Einnahmen der GWFF betrugen laut Geschäftsbericht im Jahr 2020 gut 122,4 Millionen Euro. Nach Abzug der Verwaltungsgebühren und Steuern schüttete die Verwertungsgesellschaft gut 120,4 Millionen Euro an ihre Berechtigten aus.
AGICOA
Die AGICOA, deren Kürzel sich aus ihrer französischen Bezeichnung ableitet („Association de Gestion Internationale Collective des Oeuvres Audiovisuelles“), ist ein 1981 gegründeter, internationaler Verband für die Wahrnehmung von audiovisuellen Werken (insbesondere Film- und Fernsehproduktionen). Zu dem internationalen Verband gehört auch die deutsche Verwertungsgesellschaft mit dem gleichen Namen, die 1995 gegründet wurde.
Die AGICOA richtet sich an Produzent*innen, deren Werke im Kabelfernsehen weitergesendet werden. Aus diesen sogenannten „Kabelweitersendungsrechten“ erzielte die AGICOA im Jahr 2020 gut 23,7 Millionen Euro an Einnahmen. 22,75 Millionen Euro schüttete sie an ihre Berechtigten aus.
TWF
Die „Treuhandgesellschaft Werbefilm“, wie die TWF ausgeschrieben heißt, verwaltet die Rechte von Filmschaffenden und Produzent*innen in der Werbefilmbranche. Die TWF richtet sich an Filmurheber*innen, beispielsweise was Regie, Skripte oder Kamera betrifft, aber auch an Inhaber*innen von Leistungsschutzrechten. Das sind in der Werbung die Produzent*innen.
Im Jahr 2020 erzielte die TWF Einnahmen von rund 15 Millionen Euro, von denen sie gut 5,9 Millionen Euro wieder an die Berechtigten verteilte. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine bemerkenswerte Steigerung: 2019 lagen die Umsätze noch bei 2,93 Millionen Euro. „Die Erlöse“, schreibt die TWF in ihrem Transparenzbericht, „sind 2020 deshalb außergewöhnlich hoch, weil sie Nachzahlungen für den Bereich Skript und Filmurheber enthalten und eine Zahlungsstockung der ZPÜ wegen der ausstehenden Einigung für die Verteilung ab 2018 ausgleichen.“
Corint Media
Die Corint Media hat ihren Namen erst seit Anfang 2021. Davor hieß die Organisation VG Media (oder in Langform: Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern). Das DPMA ließ die Verwertungsgesellschaft im Jahr 1997 zu.
Die Berechtigten der Verwertungsgesellschaft sind private Medienunternehmen wie Fernseh- und Hörfunksender sowie Presseverlage. Dazu gehört beispielsweise die DuMont-Mediengruppe, Axel Springer oder die HandelsblattMedia Group.
Die Arbeit der Corint Media beruht im Wesentlichen auf der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten. So zieht die Verwertungsgesellschaft beispielsweise Vergütungen ein, wenn Sendungen oder andere Werke ihrer Berechtigten in Fitnessstudios, Hotels oder Restaurants wiedergegeben werden.
Der Transparenzbericht der Corint Media weist für das Jahr 2020 etwa 54,5 Millionen Euro Erlöse aus. Ausgeschüttet wurden davon wiederum gut 45 Millionen Euro.
… und sonst so?
C3S
Das ist aber noch nicht alles: Neben den 13 derzeit vom DPMA zugelassenen Verwertungsgesellschaften gibt es die Cultural Commons Collecting Society (abgekürzt: C3S). Die C3S befindet sich seit einigen Jahren im Aufbau, noch fehlt der Verwertungsgesellschaft die notwendige Arbeitserlaubnis vom DPMA (iRights.info berichtete).
Die C3S versteht sich als genossenschaftliche, europäisch orientierte Alternative zu den etablierten Verwertungsgesellschaften (und zwar vor allem im Musikbereich und damit in Konkurrenz zur GEMA). Die C3S plant unter anderem, Creative-Commons-lizenzierte Musikstücke wahrzunehmen. Das ist bei der GEMA derzeit mit Hürden verbunden.
Über den aktuellen Stand informiert der C3S-eigene Podcast.
VHG [ergänzt im Juli 2023, Anm. d. Red.]
Derzeit ebenfalls noch keine Genehmigung vom DPMA hat die jüngste Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games (VHG). Diese hat sich Ende 2022 als GmbH gegründet. Ihr Ziel: Entwickler*innen und Publisher*innen von Computerspielen an der Privatkopie-Vergütung zu beteiligen. Die Games-Branche ist eine wachstumsstarke Sparte der Medienindustrie. Oftmals beinhalten Computerspiele komplexe, originelle Welten samt individueller Charaktere, so dass deren Hersteller*innen Urheberrechte zufallen. Über die Privatkopie-Vergütung können die Urheber*innen Tantiemen erhalten. Allerdings nur, wenn sie in einer Verwertungsgesellschaft zusammengeschlossen sind, die treuhänderisch agiert. Dass sich nun eine Verwertungsgesellschaft auf Computerspiele spezialisiert, dürfte ein fälliger Schritt in der Entwicklung der Branche gewesen sein.
Untergeordnete Verwertungseinrichtungen
Es geht noch weiter: Neben den 15 Verwertungsgesellschaften gibt es derzeit sieben abhängige Verwertungseinrichtungen, die ebenfalls unter DPMA-Aufsicht stehen. Diese sind Tochtergesellschaften einer oder mehrerer Verwertungsgesellschaften. Die Verwertungseinrichtungen übernehmen ausgelagerte Aufgaben für Verwertungsgesellschaften, etwa den zentralen Einzug bestimmter Vergütungen.
Welche Zweck diese Verwertungseinrichtungen verfolgen und wie sie arbeiten, das ist Gegenstand des dritten Teils der Schwerpunktreihe.
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
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3 Kommentare
1 Mientus am 24. Februar, 2023 um 14:03
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Übersicht. Kennen Sie einen Gebrauch des Begriffes “Verwertungsgesellschaft” auch im Zusammenhang mit dem “Verwerten” wissenschaftlicher Forschungsergebnisse?
Viele Grüße! Rainald Mientus
2 Georg Fischer am 25. Februar, 2023 um 09:54
Sehr geehrter Herr Mientus, vielen Dank! Im Kontext des Verwertens wissenschaftlicher Erkenntnis ist mir der Begriff noch nicht begegnet. Der Begriff taucht aber in anderen Kontexten schon auf, etwa für die Abwicklung insolventer Firmen oder bei kommunalen Abwasserbetrieben (sog. “Klärschlamm-Verwertungsgesellschaft”). Beste Grüße Georg Fischer
3 Detlef Lauster am 25. April, 2024 um 11:32
Die Justiz, der Gesetzgeber verarmt uns Musiker mit der GVL und GEMA. Der ÖRR schweigt darüber da ihr Filz davon profitieren. 2016 hat der Gesetzgeber Heiko Maas eine NSDAPStrategie im VGG Gesetzlich verankert. Damals 1933 wurden Juden Musiker entmachtet und verarmt. Heute werden der größte Teil der Musiker/ Komponisten entmachtet und um ihre Einnahmen betrogen. Machthabenden Verlage und Musik In dustrie sorgen dafür das ihre und nur ihre Künstler im Radio / TV gesendet werden . Der Rest ist Konkurrenz die man beseitigt. Die großen Gewinne werden mit Radio und TV Sender gemacht. Die GEMA macht Einnahmen von 1000 Millionen . Nur die 5% Elite hat bei der GEMA Entscheidung Gewalt durch die Gesetze der NSDAP und der sPD Justiz die selber Verlag und Radiosender Besitzer ist ( Heiko Maas) . Eine Justiz die sich selber an ihren Nazi Gesetz bereichert. VGG nur Mitglieder dürfen entscheiden wo und wer die Gelder erhalten, egal wer es erschaffen hat. Bei der GEMA ist nur die Elite echtes Mitglied. Der Rest darf sich nur bei 64 Delegierten beschweren.. Die Justiz / Gesetzgeber macht Reiche reicher und Arme Künstler ärmer . Es wird überall pauschal einkassiert und die Musiker namentlich nicht erfasst. Nur bei Radio und tv wird genau erfasst und das pauschal eingenommene Geld hinzu umverteilt an die GEMA und GVL Eliten . Und das mit Hilfe unserer Justiz. Der Gesetzgeber verpflichtet ja die VGs zum günstigen Verhalten und da ist genaueres abrechnen zu teuer. Gut für die Elite, schlecht für die große Masse an Musiker. Bei der GVL erhalten seid 2010 nur Musiker was von den 250 Millionen , die in bestimmten Radiosender ( ÖRR) gesendet werden. Der große Teil bekommt seit 2010 nicht mehr. Obwohl nur 1/3 der Einnahmen durch das Radio und TV Geschäft eingenommen werden. Überwachen soll das DPMA die GEMA und GVL gegen Willkür und Betrug an die Künstler. Die Untersten aber der Verlag Parteien Justiz . Das DPMA Herr Küppers‘ hat mit der GVL das ungerechte Verteilungsplan mit gestaltet. Das DPMA ist jetzt erpressbar und kann seine Überwachung Pflicht gegen der GVL nicht mehr ausüben. Deswegen sie sie keinen Handlungsbedarf bei der GVL. Der Tüff ist gleich die Werkstatt. Die ÖRR Musiker und Schauspieler und deren Filz profitieren von diesen Betrug an den Musikern. Bezahlen muss zum guten Schluss der Bürger der auch getauscht wird. Da er glaubt der Staat sorgt für gerechte Vergütungen an den kreativen Konkurrenz für die GEMA GVL wäre die Lösung. Aber auch da verhindert das das DPMA . Seit über 10 Jahren kann die c3s nicht aktiv werden wegen nicht Zulassung des DPMA. Wir Musiker könnten gut von unserer Arbeit leben wenn endlich wir nicht mehr entmachtet und gerechter von GEMA und GVL vergütet werden würden. Und nicht unserer Gelder an die Eliten umverteilt wird durch Hilfe des Gesetzgebers
Können sie mir helfen die Lage zu verbessern ?
Seid 2010 durch ein Beschluss der EU werden wir Musiker die nicht im Radio senden gesendet werden nicht mehr von der GVL vergütet
Was sagen Sie dazu?