Creative Commons und C3S: Die Widersprüche der GEMA
Die GEMA hat sich erneut zum Thema Creative-Commons-Lizenzen und zur entstehenden Verwertungsgesellschaft C3S geäußert. Sven Scholz ist Schlagzeuger der Band Singvøgel, sympathisiert mit der C3S-Idee und hat sich die GEMA-Äußerungen näher angesehen. Der folgende Beitrag von ihm erschien zuerst bei venue music und steht unter der Lizenz CC BY-SA.
Am 8. August 2013 veröffentlichte die „Musikwoche” ein Interview mit dem GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller, in dem er um Stellungnahmen zum Thema „Creative Commons” und der sich als GEMA-Alternative anbietenden zukünftigen Verwertungsgesellschaft C3S gebeten wurde.
Ich habe mir dieses Interview jetzt ein paar mal genau durchgelesen und mir verfestigt sich der Eindruck, dass die GEMA tatsächlich nervös zu werden scheint, denn anders kann ich mir manche Aussage nicht erklären. Es ist nicht so, dass man sagen könnte „Der Mann lügt”. Der Mann ist immerhin Jurist, wirklich „falsche” Behauptungen sind da nicht zu erwarten, da wäre er auch ziemlich dämlich.
Aber man kann ja auch Dinge einfach nicht sagen. Und so beschleicht mich der Verdacht, dass die GEMA derzeit versucht, einen bestimmten Spin aufzubauen, der durch geschicktes Weglassen kleiner, aber wichtiger Details und – wie ich unterstellen muss, da ich mir nicht vorstellen kann, dass intelligente Menschen vom Fach die „richtige” Reihenfolge nicht erkennen – bewusster Umkehrung von Ursachen und Wirkungen ein Bild malt, das ich als Urheber, Musiker und Kulturinteressierter so nicht stehen lassen will.
Der zentrale Spin, den ich da sehe – nicht nur in diesem Interview sondern auch in einigen anderen Aussagen der GEMA, wie sie in letzter Zeit in Medien zu lesen sind – lässt sich in ein paar Punkten in etwa so zusammenfassen:
- Die C3S wird Creative-Commons-Lizenzen vertreten
- Wer Werke unter Creative Commons lizenziert, verzichtet auf ihm zustehende Vergütungen
- Wer zur C3S geht verzichtet auf ihm zustehende Vergütungen
- Die C3S ist keine Alternative für Urheber_innen, die von den Erlösen ihrer Werke leben können wollen bzw. müssen.
Dieses Bild funktioniert, wenn man ein paar Informationen nicht hat oder nicht dazu sagt. Es funktioniert aber ab dem Moment nicht mehr, wenn diese Informationen dazu kommen:
Die C3S ist nicht nur für Creative-Commons-Material
Zu 1.: Die C3S wird – im derzeitigen Gegensatz zur GEMA, auch Creative-Commons-lizenzierte Werke zur kommerziellen/gewerblichen Nutzung vertreten. Aber eben auch traditionelles „all rights reserved”-Material. Das heißt, Urheber_innen können bei der C3S für ihre verschiedenen Werken aus verschiedenen Vergütungs- und Lizenzierungsmodellen wählen. Diese Wahlfreiheit haben sie bei der GEMA, soweit ich weiß, so nicht. Wenn ich die Wahrnehmungsverträge der GEMA richtig verstehe, vertritt die GEMA die Werke ihrer Mitglieder alle nach denselben Bedingungen.
Ein weiterer Unterschied, der mir persönlich wichtig ist, auch wenn er in diesem speziellen Zusammenhang nicht so relevant ist: Die C3S vertritt die Werke, die man ihr meldet. Und nur diese. Bei der GEMA tritt man, wenn ich das richtig verstanden habe, dagegen die Wahrnehmungsrechte aller existierenden und zukünftigen Werke ab, da die Wahrnehmung nicht auf einzelnen Werken, sondern auf der Person basiert und somit alle Werke der/des Urhebers/Urheberin, die sie/er je geschaffen hat und noch schaffen wird, nach GEMA-Bedingungen verwertet werden. Für mich entspricht das einem „Total-Buy-Out”, als Urheber gebe ich die Kontrolle über meine Werke für mein Gefühl weit über Gebühr ab.
Ich muss hier mal einen kurzen Einschub machen: Wer sich jetzt fragt, warum ich so vorsichtig formuliere: Ich bin kein Jurist. Ich lese Verträge mit den Augen und dem Verständnis eines normalen Menschen. Ich halte mich für jemanden, der logisch denken kann und auch ein hinreichendes Textverständnis an den Tag legt, so dass ich durchaus der Meinung bin, dass ich „weiß”, was in Texten steht und was das bedeutet.
Logik mit Lücken
Aber ich misstraue Juristen, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass sie Dinge in ihre Texte hineinschwurbeln. Dass sie einem blöd kommen, wenn man ihnen die Gelegenheit gibt. Wenn man sie dann doch in einem Detail „missversteht” und deshalb Dinge als Tatsache behauptet, die formaljuristisch um ein Haar breit anders liegen. Mit meiner Betonung darauf, dass das, was ich aus diesen Texten las, meine subjektive Deutung und Rückschlüsse daraus meine persönliche Meinung und mein persönlicher Eindruck sind, vermeide ich bewusst, dort Tatsachenbehauptungen aufzustellen, wo ich nicht tausendprozentig sicher bin, dass mir jemand mit irgendeinem formaljuristischen Kniff einen Strick drehen könnte. Wer den Abmahnwahnsinn der letzten 15 Jahre Internet beobachtet hat kann das, denke ich, nachvollziehen.
Aber zurück zum Thema. Mit der vollständigen Information versehen, schaut unsere Liste jetzt so aus:
- Die C3S wird traditionelle „all rights reserved”-Werke, aber auch Werke unter modernen Lizenzen wie Creative Commons vertreten.
- Wer Werke unter Creative Commons lizenziert, verzichtet auf ihm zustehende Vergütungen
- Wer zur C3S geht verzichtet auf ihm zustehende Vergütungen
- Die C3S ist keine Alternative für Urheber_innen, die von den Erlösen ihrer Werke leben können wollen bzw. müssen.
Das schaut doch jetzt schonmal seltsam aus, denn mit dieser Information alleine ist die vermeintliche logische Kette schon nicht mehr haltbar. Aber es geht noch weiter.
Nicht Creative Commons, das GEMA-Modell erzwingt den Verzicht auf Vergütungen
Zu 2.: Wenn Holzmüller im Interview zunächst Creative Commons korrekt beschreibt und zeigt, dass er die Varianten von „sehr frei” bis „sehr restriktiv” durchaus kennt, verwundert es mich sehr, dass er im weiteren Verlauf des Interviews genau das komplett vergessen zu haben scheint. Er stellt sogar richtig fest, dass „Für Nutzungen außerhalb der Creative-Commons-Bedingungen […] der Nutzer weiter eine konventionelle Lizenz” benötigen werde. Das Schlüsselbild dessen, das ich einen „Spin” nenne, ist in meinen Augen folgende Aussage:
Für Musikautoren, Komponisten oder Textdichter, die an einer möglichst großen Verbreitung ihrer Werke interessiert sind, ohne auf den Erlös aus der Rechteverwertung angewiesen zu sein, können freie Lizenzen sinnvoll sein. Rechteinhaber müssen vor Vergabe einer Creative Commons-Lizenz [sic] jedoch bedenken, dass sie damit unwiderruflich auch für die Zukunft auf eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke verzichten.
Was sagen mir diese Sätze, wenn ich nicht so genau hinsehe? Dass ich auf Vergütung meiner Werke verzichte. Genau genommen erscheint mir das schon wie eine Drohung, denn der Verzicht umfasst ja tatsächlich jegliche Vergütung all meiner Werke. Denn es ist die GEMA selbst, die mir faktisch eine Vertretung jeglicher meiner Werke verweigert, wenn ich auch nur ein einziges davon unter Creative Commons setzen will. GEMA-Mitgliedschaft und Creative-Commons-Material schließen sich aus.
Ich verzichte nämlich derzeit in der Tat auf Vergütungen. Aber nicht, weil ich das will, sondern weil es derzeit noch keine Verwertungsgesellschaft gibt, die sie eintreibt. Denn natürlich habe ich auch Anrecht auf Vergütungen auf Werke, die ich unter Creative Commons lizenziere.
Da die GEMA für Werke ihrer Mitglieder Creative-Commons-Lizenzen nicht vorsieht, ich also kein GEMA-Mitglied werden kann, wenn ich auch nur einen Creative-Commons-Titel veröffentlichen will, aber die GEMA die derzeit einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist, bedeutet das aktuell: Ich habe keine Möglichkeit, für all meine anderen Werke, auch die, die ich traditionell verwerten lassen wollte, Vergütungen über eine Verwertungsgesellschaft eintreiben zu lassen.
Aber die Ursache dafür liegt nicht an Creative Commons, sondern an den engen unflexiblen Bedingungen, die die GEMA vorsieht und daran, dass es neben der GEMA – noch – keine Verwertungsgesellschaft in Deutschland gibt, deren Bedingungen mir Creative-Commons-Lizenzen ermöglichen. Für mich ist die Behauptung, ich verzichtete auf Vergütung, wenn ich Songs unter Creative Commons anbieten möchte, eine Umkehrung von Ursache und Wirkung.
Es wird immer absurder
Das jetzt berücksichtigt, zeigt das Bild langsam eine Widersprüchlichkeit in der logischen Kette, die nicht mehr zu übersehen ist:
- Die C3S wird traditionelle „all rights reserved”-Lizenzen, aber auch moderne Alternativen wie Creative-Commons-Lizenzen vertreten
- Ein_e Urheber_in, die/der auch nur ein Werk unter Creative Commons lizenzieren will verzichtet auf ihr/ihm zustehende Vergütungen, weil es derzeit keine Verwertungsgesellschaft gibt, die es ermöglicht, für Werke zwischen verschiedenen Lizenzmodellen wählen zu können. Dadurch, dass sie/er keine Möglichkeit hat, seine Werke von der einzigen derzeit in Deutschland existierenden Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen, wenn sie/er auch nur eines seiner Werke unter Creative Commons-Lizenz [sic] stellen möchte, kann sie/er nicht einmal traditionell lizenzierte Werke über eine Verwertungsgesellschaft vergüten lassen.
- Wer zur C3S geht, verzichtet auf ihm zustehende Vergütungen
- Die C3S ist keine Alternative für Urheber_innen, die von den Erlösen ihrer Werke leben können wollen bzw. müssen.
Und hier ist noch nicht berücksichtigt, dass natürlich auch Creative-Commons-Lizenzen selbst zu Vergütungen berechtigen. Ich erinnere an das Zitat, das ich oben schon anführte: „Für Nutzungen außerhalb der Creative-Commons-Bedingungen benötigt der Nutzer weiter eine konventionelle Lizenz” – nur gibt es derzeit eben keine Verwertungsgesellschaft, die diese Vergütungen eintreibt. Aus genau diesem Grund gibt es ja die Initiative, eine solche Gesellschaft zu gründen, so dass auch Creative-Commons-Material mit Non-Commercial-Klausel endlich kommerziell genutzt und verwertet und bequem vergütet werden kann. Ich ergänze also noch weiter:
- Die C3S wird traditionelle „all rights reserved”-Lizenzen, aber auch moderne Alternativen wie Creative-Commons-Lizenzen vertreten
- Ein_e Urheber_in, die/der auch nur ein Werk unter Creative Commons lizenzieren will verzichtet auf ihr/ihm zustehende Vergütungen, weil es derzeit keine Verwertungsgesellschaft in Deutschland gibt, die es ihr/ihm ermöglicht, für Werke zwischen verschiedenen Lizenzmodellen wählen zu können. Dadurch, dass sie/er keine Möglichkeit hat, seine Werke von der einzigen derzeit in Deutschland existierenden Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen, wenn sie/er auch nur eines seiner Werke unter Creative Commons-Lizenz [sic] stellen möchte, kann sie/er nicht einmal traditionell lizenzierte Werke über eine Verwertungsgesellschaft vergüten lassen. Darüber hinaus gibt es auch noch keine Verwertungsgesellschaft, die Vergütungsansprüche aus der Nutzung von Creative Commons-lizenzierten [sic] Werken durchsetzt.
- Wer zur C3S geht verzichtet auf ihm zustehende Vergütungen
- Die C3S ist keine Alternative für Urheber_innen, die von den Erlösen ihrer Werke leben können wollen bzw. müssen.
Die Absurdität dieses Bildes wird langsam unübersehbar, oder?
Ist-Zustand und Soll-Zustand
Ich mach’s jetzt kurz: Um den logischen Widerspruch aufzulösen, der entsteht, dass in Punkt 1) und 2) der Ist-Zustand dargestellt wird, aber die Schlussfolgerungen in Punkt 3) und 4) eigentlich erst mit der bereits bestehenden Existenz der C3S sinnvoll in die Kette einzubauen sind, gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Den Ist-Zustand in den Schlussfolgerungen berücksichtigen oder den Soll-Zustand, der für die Schlussfolgerungen nötig ist, in 1. und 2. einzubauen.
Erstere Lösung sieht so aus:
- Die C3S wird traditionelle „all rights reserved”-Lizenzen, aber auch moderne Alternativen wie Creative-Commons-Lizenzen vertreten
- Ein_e Urheber_in, die/der auch nur ein Werk unter Creative Commons lizenzieren will verzichtet auf ihr/ihm zustehende Vergütungen, weil es derzeit keine Verwertungsgesellschaft in Deutschland gibt, die es ihr/ihm ermöglicht, für Werke zwischen verschiedenen Lizenzmodellen wählen zu können. Dadurch, dass sie/er keine Möglichkeit hat, seine Werke von der einzigen derzeit in Deutschland existierenden Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen, wenn sie/er auch nur eines seiner Werke unter Creative Commons-Lizenz [sic] stellen möchte, kann sie/er nicht einmal traditionell lizenzierte Werke über eine Verwertungsgesellschaft vergüten lassen. Darüber hinaus gibt es auch noch keine Verwertungsgesellschaft, die Vergütungsansprüche aus der Nutzung von Creative Commons-lizenzierten [sic] Werken durchsetzt.
- Wer dennoch in Zukunft nicht auf ihm zustehende Vergütungen verzichten will, muss entweder die GEMA dazu bringen, flexible Lizenzierungen zu ermöglichen oder den Aufbau einer alternativen Verwertungsgesellschaft unterstützen, die das tut. Derzeit bietet sich dafür die C3S an.
- Die C3S ist eine Alternative für Urheber_innen, die alternative Lizenzen für manche oder alle ihrer Werke wünschen, aber dennoch von den Erlösen ihrer Werke leben können wollen bzw. müssen.
Oder andersherum, also den Zustand angenommen, dass es beide Verwertungsgesellschaften gibt:
- Die C3S vertritt traditionelle „all rights reserved”-Lizenzen, aber auch moderne Alternativen wie Creative-Commons-Lizenzen.
- Ein_e Urheber_in hat die Wahl zwischen einer Verwertungsgesellschaft, die personengebunden alle Werke unter traditioneller Lizenzierung verwertet und einer, die eine werkgebundene Verwertung vornimmt – also nur angemeldete Werke, aber diese mit flexiblen Lizenzierungsmöglichkeiten von traditionell bis Creative Commons vertritt. Erstere ist unflexibel, aber bequem, zweitere ist flexibel, aber etwas aufwändiger für die/den Urheber_in.
- Wer zur C3S geht wird über diese sowohl für die Nutzung traditionell lizenzierter Werke als auch für die Nutzung von Werken vergütet, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht sind. Die Vergütungsansprüche ergeben sich aus der jeweils gewählten Lizenz und den damit gewährten Nutzungsungsrechten.
- Die C3S ist eine Alternative für Urheber_innen, die von den Erlösen ihrer Werke leben können wollen oder müssen und bereit sind, für deutlich mehr Flexibilität in der Lizenzierung ihrer Werke etwas höheren Aufwand in Kauf zu nehmen.
So oder so: Die Behauptung, die C3S sei keine echte Alternative zur GEMA, lässt sich argumentativ nicht nur nicht halten, sie ist schlicht falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Die C3S wird ja genau aus dem Grund gegründet, weil es derzeit noch keine Verwertungsgesellschaft gibt, die es Künstler_innen ermöglicht, Einkünfte aus Vergütungsansprüchen aus der Nutzung von Werken zu erzielen, die unter alternativen Lizenzen stehen. Weil die existierende Verwertungsgesellschaft ihnen das bis heute verweigert. Und – was ich als dreist empfinde – dann auch noch das Ergebnis dieser Verweigerung den Lizenzen und nicht etwa der eigenen Verweigerung ankreidet, so dass Urheber_innen, die alternative Lizenzen nutzen, auf Vergütungen verzichten müssen.
GEMA und C3S: Es kann zwei geben
Übrigens sind die von mir hier aufgeführten Punkte bei weitem nicht alle Punkte, die man in den Aussagen von Holzmüller in diesem Interview der Musikwoche oder auch der GEMA andernorts zu diesem Thema kritisieren könnte. Stichworte: Wie wird „kommerziell” definiert, wer hat Stimmrecht, wie sehen Verteilungsschlüssel aus, wie und was wird zur Verwertung erfasst, und vieles mehr – denn auch zu diesen Fragestellungen versucht die C3S im Vergleich zur GEMA alternative Antworten zu finden, die für den einen oder die andere je nachdem attraktiver oder weniger attraktiv sein können.
Es geht ja nicht darum, die GEMA abzuschaffen: Die, denen die Bedingungen der GEMA liegen, bietet die GEMA genau das, was sie möchten, die benötigen keine Alternative und sind gut aufgehoben bei der GEMA. Aber es gibt eben inzwischen auch einige Leute, für die diese Bedingungen nicht akzeptabel sind und deshalb nach einer Alternative suchen. Und das sind nicht nur, aber auch die vielen „kleinen” oder Nischenkünstler_innen, die durch die Stichprobenerfassungs- und Pauschalabrechnungspraxis der GEMA bei der Verteilung aus der Erfassung und damit aus der Verteilung rutschen. Oder diejenigen, die nicht die Umsätze oder Verbreitung haben, um überhaupt an der Ausschüttung beteiligt zu werden, aber deren kleine oder wenige Auftritte oder Aufführungen selbstverständlich dennoch GEMA-Gebühren kosten.
Es geht nicht um Konkurrenz im Sinne eines „Es kann nur einen geben” oder „richtig oder falsch”. Es geht um Alternativen, um ein Nebeneinander, aus denen sich jede_r die Möglichkeit aussuchen kann, die ihren/seinen Bedürfnissen und Vorstellungen am ehesten entspricht. Zu behaupten, etwas, das Dinge wirklich anders macht, sei „keine Alternative” zeigt mir, dass die GEMA das noch nicht verstanden hat.
Ich freue mich deshalb über jede_n, die/der hier Ergänzungen machen kann oder will.
Update 13.8.2013: Inzwischen hat die GEMA den Inhalt dieses Interviews mehr oder weniger eins zu eins in eine „FAQ” zu Creative Commons und C3S überführt, in der dieses Narrativ weiterhin unverändert propagiert wird.
Dabei „passieren” der GEMA auch eindeutige falsche Tatsachenbehauptungen, wenn sie schreibt: „Die C3S hingegen beruht auf dem Creative-Commons-Konzept, das gerade den Verzicht des Urhebers auf die Vergütung voraussetzt.” Denn freilich „beruht” das C3S-Konzept nicht auf „dem Creative-Commons-Konzept”. Die einzige konzeptuelle Gemeinsamkeit, die ich sehe, liegt darin, dass man bei der C3S einzelne Werke zur Verwertung anmelden können wird. Was für beide, C3S wie auch Creative Commons, nur ein zufällig übereinstimmendes Detail ihrer jeweiligen Konzepte ist. Beziehungsweise: Kein Zufall, da dieses Detail der C3S – im Gegensatz zur GEMA – erlaubt, neben traditionellem „all rights reserved” auch Creative-Commons-Werke vertreten zu können). Auch, dass der Verzicht auf Vergütung konzeptuelle Voraussetzung von Creative Commons sei, würde ich zumindest in der Pauschalität dieser Aussage doch stark bezweifeln.
Was ich überdies drollig finde: Dass man mir auf Twitter seitens der GEMA vorwarf, hier „Stimmungsmache” zu betreiben mit meiner Reaktion auf die Stimmungsmache der GEMA, mal davon abgesehen, dass ich keinen Hehl daraus mache, dass ich hier meine persönlichen Eindrücke und Schlussfolgerungen daraus zum Besten gebe und meine Motivation ebenfalls transparent machte. Ebenfalls auf Twitter schwimmt die GEMA gerade kräftig, wenn sie einerseits überraschenderweise verkündet, Creative Commons „schon lange im Programm” zu haben, andererseits aber sofort wieder bekundet, dass Creative Commons und GEMA nicht miteinander „vereinbar” seien.
Auf jeden Fall stelle ich mit einem gewissen Grad an Befriedigung fest, dass die bloße Gefahr, die C3S könnte erfolgreich gegründet werden, die GEMA offenbar so nervös zu machen scheint, dass sie es für nötig befindet, zum einen dieses oben beschriebene Narrativ zu entwickeln und zum anderen (wie ernsthaft auch immer, das wird man noch abwarten müssen) Creative Commons langsam zähneknirschend Ernst zu nehmen scheint. Auch wenn sie der Meinung ist, dass ein globales Werk-Lizenzierungskonzept sich gefälligst ihrem eigenen Personenbezogenen Vollkatalog-Konzept anzupassen habe und ihr die Ironie des Vorwurfs an Creative Commons, „unflexibel” zu sein, nicht aufzufallen scheint.
Jedenfalls, was ich eigentlich sagen wollte: Falls das Interview also irgendwann hinter einer Paywall verschwindet, passt meine Analyse natürlich genauso auch darauf.
Mehr zum Thema bei iRights.info: Doppelt Überkreuz – Die GEMA und Creative Commons.
3 Kommentare
1 Didldu Musik am 26. März, 2018 um 13:18
Der GEMA werden die Creative Commons“-Lizenzen wohl gefallen müssen. Freie Werke sollten frei bleiben und genau dafür steht CC, als auch viele andere freie Lizenzen. Eine freie Nutzung wird auch die GEMA und auch keine andere Verwertungsgesellschaft künftig nicht unterbinden können und das ist auch gut so.
2 Jörg Lenau am 6. Juli, 2022 um 14:13
Eine markante Verdeutlichung, gemäß dem hervortritt, daß die verlautbarende ‘Vergütung’ überhaupt nicht der Sachstand sind. Derart es sich damit verhält, erfährt man hingegen auch explizit über Wikipedia – eben ‘Creative Commons’ und NICHT Urheberrecht – darin besteht das Wesentliche an der Sache!
Wesentlich ist dem gegenüber jedoch, daß wie hervorgehoben, es hingegen ‘überhaupt keine’ Repräsentanten der Urheber gibt. Die GEMA ist ‘reine Verwertungsgesellschaft’, dem gegenüber sich nicht nur die erfolgende ‘Abtretung der Rechte’ als unrechtmäßig stellt, da sich genau darüber das Urheberrecht fundiert, hingegen auch noch explizit über das Persönlichkeitsrecht vollzieht. Aufgrund einer vollzogenen Dokumentation, ergab sich mir darüber auch das explizite Gegenübertreten des GEMA-Werkens gegenüber dem Urheber-Werken.
3 Sannahmusic am 15. September, 2023 um 20:14
Mir liegen die Bedingungen der GEMA auch schwer im Magen, und deshalb habe ich mich noch nicht angemeldet, um meine Recht zu schützen, die dann nach deren Bedingungen gar nicht mehr die meinen sind. Ich blicke bei denen auch ehrlich gesagt nicht durch, was die wollen. Erst hieß es, man könne sich nur anmelden, wenn man bereits gewisse Erfolge vorweisen könnte, und dann auf einmal, dass das nur VOR der jeweiligen Veröffentlichung gilt – und ich hab dieses Jahr fleißig komponiert und meinen youtube Kanal damit bestückt. Ich kann von meiner Warte aus nicht kontrollieren, ob andere meine Werke stehlen in irgend einer Form, im schlimmsten Fall selber anmelden und mich dann auch noch deswegen angehen. Da fehlt es in Deutschland eindeutig an GEMA-unabhöngigen Möglichkeiten. Selbst die Content ID bei youtube, die ich aber auch wieder bezahlen müsste durch eine Payversion, würde nur für Veröffentlichungen auf youtube gelten, was nicht unbedingt ausreicht. Ich weiß auch, dass sich die GEMA ohnehin nur für die Großen lohnt. Die kleinen bekommen mit etwas Glück ihre Gebühr wieder raus. Dafür arbeitet man dann stellenweise 24/7. Ich wäre absolut dankbar für eine faire Alternative. Es kann nicht sein, dass ich mir die Finger wund schufte, Tag und Nacht für meinen Erfolg arbeite, und dann auch noch dafür bezahle. Was mir vorschwebt wäre:
1. eine kostenlose Mitgliedschaft, bestenfalls eine Anmeldegebühr
2. eine weltweite Kontrolle, wer meine Werke in Ton und Notenblatt verwendet, online oder auf der Bühne
3. eine angemessene Vergütung mit flexibler Gestaltung, für manche Anwendungen pauschal, für andere nach Vereinbarung mit dem Veranstalter
4. meine Rechte bleiben ausschließlich bei mir, alles andere sind Lizenzen, denen ich zustimmen muss
5. eine Provision für dieses Kontrollorgan in sozialverträglicher Staffelung, um die Kosten zu decken. Also nicht wie bei der GEMA, dass die Großen einstecken und für die Kleinen nichts mehr bleibt, sondern dass die Großen so viel zahlen, dass die Kleinen nicht umsonst arbeiten müssen. Ich könnte mir sogar einen jährlichen Freibetrag vorstellen, und dass man erst Provisionen abgezogen bekommt, wenn man den überschreitet.
6. auch Künstler, die wenige Werke anbieten können, sollten Schutz und Zuhause finden. Den Aufwand könnte man durch einen vom Künstler selbst gepflegten Account delegieren. Die Werke sollten in Noten und Ton hinterlegt sein und bei neuen Einträgen automatisch verglichen werden.
So könnte man in etwa das machen.
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