Musik in Podcasts nutzen. Die GEMA-Lizenz und ihre Alternativen
„Podcast“ ist ein sogenanntes Kofferwort, künstlich zusammengesetzt aus iPod und broadcast (englisch für „senden“, „übertragen“). Die Bezeichnung Podcast steht damit auch für eine Trendwende in der Mediennutzung: Radio-ähnliche Sendungen können auf einem mobilen Endgerät, wie einem Smartphone, gespeichert und nach Bedarf abgespielt werden.
Manche Podcaster*innen möchten neben eigenen Sprachaufnahmen auch urheberrechtlich geschützte Musik benutzen. Dafür ist in aller Regel die Erlaubnis von Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen erforderlich.
Genau an diesem Punkt kommen Verwertungsgesellschaften ins Spiel, da sie die Erlaubnisse in Form von Lizenzen anbieten und Vergütungen einsammeln. Hierfür müssen sich Urheber*innen und Rechteinhaber*innen einer Verwertungsgesellschaft, etwa der GEMA, angeschlossen haben und sie damit beauftragen, für bestimmte Nutzungen in ihrem Namen tätig zu werden.
Wie funktioniert die GEMA – und ihr neuer Podcast-Tarif?
Die GEMA vertritt als größte Verwertungsgesellschaft Deutschlands die Rechte von mehr als 75.000 Komponist*innen, Textdichter*innen und Verleger*innen (Stand 2019). Die Gesamtheit der Rechte, die die Mitglieder der GEMA zur Wahrnehmung übertragen, heißt „GEMA-Repertoire“.
Die Nutzung von GEMA-Repertoire kann in vielen Fällen lizenziert werden, zum Beispiel wenn bei einem öffentlichen Straßenfest eine Rolling Stones-Coverband auftritt oder ein Musiklabel eine Compilation mit fremden Stücken herausbringt.
Musik aus dem GEMA-Repertoire in Podcasts zu nutzen war bisher wegen der komplizierten Rechtslage und fehlender Lizenzierungsmöglichkeiten nicht ohne weiteres möglich. Doch seit kurzem bietet die GEMA verschiedene Tarife für Podcasts an.
Was die GEMA unter „Podcast“ und „Lizenznehmer“ versteht
Die Podcast-Lizenz führt die GEMA unter dem Kürzel „VR-OD 14“. Unter einem „Podcast“ versteht sie eine Audio-Datei, in der Wortbeiträge im Vordergrund stehen und der in Episodenform, das heißt regelmäßig und als Serie erscheint.
Das Merkmal der zusammenhängenden Serie ist wichtig, weil die Verwertungsgesellschaft die einzelnen Episoden eines Podcasts in einen Zusammenhang stellt und den Podcast dadurch „in seiner Gesamtheit“ lizenziert und abrechnet – und zwar mit dem „Lizenznehmer“.
Als Lizenznehmer kommen Personen oder Firmen in Frage, die unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Werden die einzelnen Episoden eines Podcasts über einen dezentralen Service angeboten, wie zum Beispiel über einen RSS-Feed oder einen automatischen Podcast-Download-Service (sogenannte „Podcatcher“), ist diejenige Person oder Organisation, die den Podcast zur Verfügung stellt, auch Lizenznehmerin – und damit Vertragspartnerin der GEMA, die zur Kasse gebeten wird.
Wird der Podcast hingegen exklusiv bei einem einzigen Dienst verfügbar gemacht, wie etwa Spotify oder iTunes, so dass er nur dort erscheint und nirgendwo anders, ist der jeweilige Diensteanbieter der Lizenznehmer.
Unerheblich dagegen ist, ob ein Podcast per Download speicherbar ist oder als reiner Stream ohne Speichermöglichkeit verfügbar gemacht wird. Dies spielt laut Tarif keine Rolle.
Das kostet die Lizenz für private Podcaster*innen
Die GEMA bietet Musiklizenzen für Podcasts in drei verschiedenen Staffelungen an. Das dafür entscheidende Kriterium ist die Anzahl der monatlichen Abrufe eines Podcasts.
Auch hier zählt der Podcast als Gesamtes: Alle Episoden des Podcasts werden zusammengezählt. Bleiben die monatlichen Abrufe unter 50.000, so wird ein Pauschalbetrag verlangt, der sich nach den durchschnittlich verwendeten Musikminuten richtet.
Dieses Tarifangebot zielt also vor allem auf kleine Podcasts mit geringer Reichweite – in der Regel von Privatleuten.
Wichtig ist die Anzahl der Musikminuten. Die GEMA differenziert hier unterschiedliche Nutzungsszenarien: Eines trifft zu, wenn zur Musik gleichzeitig ein Text gesprochen wird, sodass die Musik in den Hintergrund tritt. In diesem Fall wird die Musiklänge halbiert. Musik hingegen, die frei und ohne gleichzeitig gesprochenen Text erklingt, wird normal ihrer Spiellänge entsprechend berechnet.
Ein Beispiel:
Ein Podcast hat zum Meldezeitpunkt vier Folgen. Generell wird nur wenig Musik eingesetzt: pro Episode eineinhalb Minuten Musik ohne Sprachanteil sowie jeweils ein 30-sekündiges Jingle zu Beginn und Ende, auf das zusätzlich Begrüßung und Verabschiedung gesprochen werden. Insgesamt zählen pro Episode also zwei Musikminuten.
Der Podcast verwendet damit durchschnittlich zwei Musikminuten. Bei maximal 10.000 monatlichen Abrufen würden diese mit 10 EUR zu Buche schlagen. Steigen die monatlichen Abrufe auf bis zu 40.000, würden die durchschnittlichen zwei Musikminuten 40 EUR kosten. (Anm. d. Red.: In einer früheren Fassung des Artikels standen hier acht Musikminuten als Gesamtwert; das wurde korrigiert.)
Die Lizenz für professionelle oder halbprofessionelle Podcaster*innen
Anders dagegen die Berechnung der Lizenzkosten, wenn der Podcast mehr als 50.000 monatliche Abrufe zählt. Die GEMA unterscheidet hier, ob die prozentuale Vergütung oder die Pauschalvergütung höhere Einnahmen einbringt – und lizenziert die teurere Variante.
Das Modell lässt sich am besten anhand zweier Beispielsfälle erläutern:
Beispiel Prozentuale Vergütung
Hier berechnet sich die monatliche Vergütung „als prozentuale Beteiligung an den podcastbezogenen Einnahmen“. Das bedeutet, dass 15 Prozent der Einnahmen, die aus dem Geschäft mit dem jeweiligen Podcast resultieren, an die GEMA abgeführt werden müssen.
Die „Einnahmen“ sind im Sinne der GEMA weit gefasst: Die Verwertungsgesellschaft versteht darunter Entgelte aus „Werbung, Sponsoring, Spenden sowie Tausch-, Kompensations- oder Geschenkgeschäften, Endnutzerentgelte sowie getrennt finanzierte oder berechnete geldwerte Leistungen und Gegenleistungen, wie zum Beispiel Übermittlungs- und Bereitstellungsentgelte“.
Daneben wird das Verhältnis von Musik- zu Sprachanteilen sekundengenau berücksichtigt und in die Berechnung mit einbezogen (sogenanntes „pro rata“-Modell). So würden bei einem 60-minütigen Podcast, der 20 Minuten Musik enthält und 10.000 Euro Einnahmen erzielt, rund 500 Euro GEMA-Lizenzgebühren fällig.
Die prozentuale Vergütung tritt aber nur ein, wenn der berechnete Wert höher wäre als bei einer Pauschalvergütung; dies dürfte nur auf Podcasts zutreffen, die einen recht hohen Musikanteil und zudem hohe Einnahmen haben.
Beispiel Pauschalvergütung
Die Pauschalvergütung orientiert sich bei den Lizenzierungskosten wieder an den Abrufzahlen und den verwendeten Musikminuten des Podcasts. Doch hier zählen die angefangenen Musikminuten: Werden also 4 Minuten und 10 Sekunden Musik gespielt, müssen Gebühren für volle 5 Minuten entrichtet werden.
Die Preise sind dementsprechend nach Musikminuten gestaffelt, die Längen der Sprachanteile hingegen sind nicht relevant. Als Faustregel kann man sich merken: Pro 10.000 Abrufen kostet jede angefangene Musikminute 5 EUR. Zur näheren Einordnung bietet die GEMA in ihrem Tarif auch Beispielrechnungen an.
Vor der Veröffentlichung: Mit der GEMA die Lizenzrechte klären
Neben der Vergütung ist der Zeitpunkt der Lizenzierung wichtig. Dem Tarif zufolge gelten die Nutzungsrechte erst dann „als eingeräumt, wenn die Einwilligung der GEMA […] eingeholt wurde.“
Das heißt im Klartext: Bevor man als Lizenznehmer einen Podcast anbieten möchte, sollte man sich mit der GEMA geeinigt haben. Vermutlich muss man zum Lizenzvertragsabschluss schätzen, wie hoch die erwarteten monatlichen Abrufe des Podcasts sein werden.
Daneben sollte man sich als Podcaster*in darauf gefasst machen, dass die GEMA genaue Auskünfte zu Urheber*innen, Werken, Spiellängen und gegebenenfalls Einnahmen erwartet. Eine saubere Dokumentation der verwendeten Musikstücke, inklusive der GEMA-Werknummer, ist daher empfehlenswert.
GEMA-Repertoire oder „GEMA-frei“?
Damit stellt sich auch die Frage: Was gehört eigentlich zum GEMA-Repertoire und was nicht? Hier hilft die GEMA-Repertoiresuche weiter, mit der sich die Datenbank der Verwertungsgesellschaft durchsuchen lässt.
Möchte man beispielsweise herausfinden, ob das Lied „Doo Wop (That Thing)“ der US-amerikanischen Sängerin Lauryn Hill für einen Podcast durch die GEMA lizenzierbar ist, sucht man am besten anhand des Titels in Kombination mit „Lauryn Hill“ als vermuteter Urheberin.
Lauryn Hill ist als US-amerikanische Musikern kein GEMA-Mitglied. Das gesuchte Stück wäre aber trotzdem für einen Podcast über die GEMA lizenzierbar, da die Sängerin von einer US-amerikanischen Verwertungsgesellschaft vertreten wird, die Verträge mit der GEMA unterhält.
Für eine eindeutige Identifizierung des gewünschten Stücks ist die GEMA-Werknummer am rechten oberen Rand hilfreich – für die GEMA und für sich selbst, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt die Urheberrechte des Songs erneut recherchieren will.
Weitere hilfreiche Tipps zur Benutzung der Repertoiresuche stellt die GEMA in diesem PDF zur Verfügung.
Eine mögliche Alternative: GEMA-freie Musik
Es gibt auch Musik, die nicht in das Repertoire der GEMA fällt. Bei der sogenannten „GEMA-freien“ Musik sind weder Komponist*in noch Textdichter*in GEMA-Mitglieder.
Sie sind auch nicht Mitglieder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft, mit der die GEMA einen Gegenseitigkeitsvertrag unterhält (beispielsweise die US-amerikanische ASCAP oder die französische SACEM), sondern vertreten ihre Nutzungsrechte selbständig.
„GEMA-frei“ heißt allerdings nicht, dass keinerlei Urheberrechte an den Werken bestehen und auch nicht, dass dafür keine Lizenzkosten entstehen können – „GEMA-frei“ bedeutet in erster Linie, dass die GEMA nicht dazu nicht berechtigt ist, Lizenzkosten dafür einzufordern oder die Urheberrechte in anderer Weise wahrzunehmen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man sich bei GEMA-freier Musik als Lizenznehmer*in direkt mit Musikurheber*innen oder Dienstleistern über Kosten und Umfang einer Lizenz verständigen muss.
Wo man GEMA-freie Musik findet und was man beachten sollte
GEMA-freie Musik findet sich beispielsweise bei darauf spezialisierten Portalen. Doch auch hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau durchlesen. Diese können pauschal für alle angebotenen Tracks gelten; sie können sich aber auch für einzelne Stücke oder Urheber*innen unterscheiden.
Meistens werden auf den Portalen gestaffelte Lizenzmodelle angeboten: So kostet ein privater, nicht-kommerzieller Einsatz von Musik in der Regel weniger als ein nicht-privater oder kommerzieller Einsatz. Ein Podcast gilt als öffentlich, wenn er beispielsweise auf Spotify veröffentlicht wird. Nicht-öffentlich dagegen wäre ein Podcast nur, wenn er beispielsweise in einem Familienchat abrufbar ist.
Manche Lizenzmodelle für GEMA-freie Musik sehen auch zeitlich begrenzte Nutzungen vor, etwa zwölf Monate vom Zeitpunkt der Veröffentlichung. Nach Ablauf dieser Zeitspannen muss unter Umständen die Lizenz kostenpflichtig erneuert werden, sofern die Musik im Podcast weiter abrufbar sein soll.
Manche Musiker*innen bieten GEMA-freie Musik auch auf ihrer persönlichen Website an, etwa ihrem Blog. Auch hier sollte man sich genau ansehen, unter welchen Bedingungen diese Musik für Podcasts genutzt werden kann. Im Zweifel sollte man bei den Seitenbetreiber*innen nachfragen.
Oft muss man mit den Urheber*innen Kontakt aufnehmen sowie eine Vereinbarung treffen, in welchem Umfang und zu welchen Kosten das betreffende Werk genutzt werden darf. Sind mehrere Urheber*innen an einem Werk beteiligt, muss auch deren Erlaubnis eingeholt werden. Auch hier empfiehlt es sich, schriftliche Nachweise und Lizenzbedingungen zu speichern.
Wenn das gewünschte GEMA-freie Musikstück bei einem Verlag erschienen ist, bietet dieser vielleicht entsprechende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder ist auf individuelle Regelungen ansprechbar.
Eine weitere Alternative: Creative Commons-lizenzierte Musik
Es gibt auch Kreative, die ihre Musik unter einer Creative Commons-Lizenz (abgekürzt: CC) der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. CC-Lizenzen sind darauf ausgelegt, dass Urheber*innen der Öffentlichkeit pauschal bestimmte Nutzungsrechte einräumen.
Auch hier ist wichtig zu wissen, dass eine CC-Lizenzierung nicht bedeutet, dass daran keine Urheberrechte geknüpft sind. Man sollte daher die Nutzungsbedingungen genau kennen und umsetzen.
Die jeweiligen CC-Bedingungen sind mit verschiedenen Kürzeln gekennzeichnet, die auch miteinander kombiniert verwendet werden.
Ist das Musikstück beispielsweise mit dem Kürzel „BY“ gekennzeichnet, muss mindestens auf die Urheber*in, die Quelle sowie die Lizenz hingewiesen werden; ein solcher Hinweis kann gut auf der zum Podcast gehörenden Website oder einem Begleittext angebracht werden.
Werke mit dem Kürzel „NC“ („non commercial“) dürfen nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden; bei einem Podcast darf also kein Geld, etwa über Werbung, verdient werden.
Werke mit dem Kürzel „ND“ („non derivative“) dürfen nicht bearbeitet werden. In einem Podcast darf ND-gekennzeichnete Musik also nicht verändert werden, beispielsweise durch Rearrangierung einzelner Werkteile. Ausschnittsweise intakte Einspielungen sind hingegen möglich.
Wer seinen Podcast selbst unter CC veröffentlichen möchte, darf nur CC-lizenzierte Musik darin spielen und sollte sich etwaige Einschränkungen genau ansehen. So sieht die Bedingung „SA“ (share alike) vor, dass eine Weitergabe nur unter gleichen Lizenzbedingungen möglich ist.
Weiterführende Information zum Thema CC-lizenzierte Musik, wie man sie korrekt benutzt und wo man sie am besten findet, dazu mehr hier.
GEMA und Creative Commons – Beziehungsstatus kompliziert
Kann nun Musik via Creative Commons lizenziert sein und zugleich zum GEMA-Repertoire gehören?
Die GEMA bietet ihren Mitgliedern – also ihren Komponist*innen und Texter*innen – an, einzelne Werke unter einer CC-ähnlichen, nicht-kommerziellen Lizenz in die GEMA-Vertretung einzuschließen („NK-Lizenz“). GEMA-Mitglieder müssen die NK-Lizenz für jedes betreffende Werk einzeln bei der GEMA beantragen.
Je nach Antrag gilt die NK-Lizenz für einzelne Nutzungen („Einzelfalllizenz“) oder „für eine Vielzahl von Nutzungsfällen an einen unbeschränkten Nutzerkreis“. Diese „standardisierte Lizenz“ wird von der GEMA auch als „Jedermann-Lizenz“ bezeichnet. Und eine solche Jedermann-Lizenz kann dann eben auch eine CC-Lizenz sein.
Die NK-Lizenz hat den Vorteil, dass sich GEMA-Mitgliedschaft und die Veröffentlichung eigener Werke unter CC-Lizenz nicht kategorisch ausschließen – wie das bis 2016 noch der Fall war. Aber die konkreten Bedingungen, unter denen ein NK-lizenziertes Werk genutzt werden kann, beispielsweise in einem Podcast, können kompliziert ausfallen oder für die Praxis untauglich sein.
Erstens können Podcasts schnell im kommerziellen Bereich liegen (siehe oben). Und zweitens ist in der NK-Lizenz ein „mixed use“ grundsätzlich ausgeschlossen. „Mixed use“ meint die Nutzung von NK-lizenzierten und normal durch die GEMA lizenzierten Werken innerhalb eines Aufführungszusammenhangs (wie einem Podcast). Ist also bereits ein vergütungspflichtiges GEMA-Werk im Podcast vertreten, werden auch die anderen GEMA-Werke, selbst wenn sie unter NK-Lizenz stehen, vergütungspflichtig.
Die vergütungsfreie NK-Lizenz der GEMA ist dem Creative Commons-Lizenzierungsmodell lediglich in Teilen nachempfunden, sie bietet keine vollumfängliche CC-Abdeckung und nicht den Differenzierungsgrad der CC-Module. Die Kompatibilität zwischen den Systemen ist zudem nicht komplett geklärt.
TL;DR
Wer einen Podcast produziert und darin geschützte Musik nutzen will, muss entweder direkte Erlaubnisse der Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen einholen oder Nutzungsrechte erwerben. In sehr vielen Fällen ist dann ein Gang zur GEMA fällig, die als Verwertungsgesellschaft Musikurheber*innen vertritt und für sie Lizenzen vergibt.
Seit Mitte Mai 2020 bietet die GEMA einen speziell auf die Lizenzierung von Musikinhalten in Podcasts zugeschnittenen Tarif – der sich sowohl an Privatleute richtet als auch an gewerbliche Nutzer*innen, die Einnahmen aus dem Podcast-Geschäft erzielen. Er gilt zunächst bis Mai 2022.
Der Tarif ist etwas kompliziert in seiner Anwendung und kann bei bereits wenigen Minuten GEMA-Repertoire-Nutzung schon kostspielig werden. Darauf sollte man sich einstellen. Der Vorteil des GEMA-Tarifs ist, dass auch kommerzielle Nutzungsformen ermöglicht werden und sich durch Lizenzzahlungen abgelten lassen.
Alternativen stehen durch GEMA-freies oder Creative Commons-lizenziertes Material zur Verfügung. Das diesbezügliche Angebot wächst stetig und bietet ebenso stilistische Vielfalt. Wie immer gilt: Man sollte sich bereits vor der Nutzung mit den jeweiligen Bedingungen vertraut machen und etwaige Lizenzen rechtzeitig einholen. Spezielle Portale können hierfür geeignete Anlaufstellen sein.
13 Kommentare
1 DJones am 29. Juli, 2020 um 20:53
Leider fehlt der nicht ganz unwichtige Hinweis darauf, dass die GEMA nur einen Teil der benötigten Rechte lizenziert.
Was ist mit den Rechten an den Aufnahmen, d. h., mit den Rechten der Interpreten und/oder Produzenten?
Werden die von der GVL lizenziert oder müssen die Rechte direkt bei den Inhabern (im Fall von Lauryn Hills „Doo Wop (That Thing)“ höchstwahrscheinlich Columbia Records / Sony Music Entertainment) erworben werden?
Und wie teuer / wie kompliziert ist das?
Danke!
2 Georg Fischer am 29. Juli, 2020 um 21:05
Danke für Ihren Kommentar, Sie haben Recht. Wir stehen mit der GVL diesbezüglich bereits in Kontakt, konnten aber noch nicht final klären, wie und ob eine Lizenzierung der LSR über die GVL funktioniert. Fakt ist, dass die GVL keinen Podcast-Tarif für Privatleute anbietet. Die Konsequenzen und etwaigen Kosten daraus sind derzeitig aber noch unklar.
3 gema nach hause am 30. Juli, 2020 um 22:01
An die hier lesenden Podcastenden: Bitte bitte nutzt einfach Alternativen zur GEMA. Danköööö
4 Martin Fischer am 31. Juli, 2020 um 09:36
Liebes iRights-Team, lieber Georg Fischer,
vielen Dank für Ihren Artikel – der leider bei uns in der Podcast-Community noch nicht die ersehnte Klarheit wiederherstellt, die uns nach dem Lesen der GEMA-Richtlinie abhanden gekommen ist. Ihr erstes Beispiel geht von 4 Folgen aus mit jeweils “bis zu 2” Minuten Musik aus, Ihre folgende Rechnung ist korrekt. Nun sagt die Richtlinie aber:
“Die zugrunde zu legende Anzahl an Musikminuten wird dabei ermittelt als die durchschnittliche Zahl der Musikminuten aller abrufbaren Episoden des Podcasts, inklusive der für den jeweiligen Monat neu hinzugekommenen.”
Das hieße: Wenn in den nächsten 4 Folgen keine einzige Minute gespielt werden würde, sinkt die durchschnittliche Minutenzahl auf 4 und der Preis damit auf 20 Euro – ist das korrekt? Ein Beispiel zur Berechnung der Minutenzahl mit einer Mischung aus “Musikfolgen” und “musiklosen” Folgen wäre hier hilfreich – wir freien Podcaster:innen diskutieren diese Frage parallel hier https://sendegate.de/t/neue-gema-regeln-seit-dem-14-05-20/11859.
Sie haben Recht: Es ist “etwas kompliziert” :-)
5 Martin Fischer am 31. Juli, 2020 um 09:41
Hallo noch mal,
User derUnterstrich hatte im Sendegate-Forum (https://sendegate.de/t/neue-gema-regeln-seit-dem-14-05-20/11859/11) noch einen Hinweis bzw. eine Frage zu Ihrem Beispiel 1:
“Hier wird die Gesamtspieldauer genommen und eben NICHT die durchschnittliche Musikdauer. Diese wäre bei jeder Folge 2 Minuten. Was monatlich „nur“ 15,00 EUR + MwSt. ausmacht.”
Hier noch mal der Absatz aus der Tarifordnung dazu:
“Die zugrunde zu legende Anzahl an Musikminuten wird dabei ermittelt als die durchschnittliche Zahl der Musikminuten aller abrufbaren Episoden des Podcasts, inklusive der für den jeweiligen Monat neu hinzugekommenen.”
Dem würde ich mich anschließen wollen…?
Beste Grüße
Martin Fischer
6 Georg Fischer am 7. August, 2020 um 15:15
Sehr geehrter Herr Fischer,
danke für Ihren Hinweis, ich habe das oben entsprechend korrigiert. Sie haben recht: Die GEMA legt hier die durchschnittliche Anzahl der Musikminuten, nicht die Gesamtlänge an. Meiner Einschätzung nach kann dadurch die Vergütung auch nicht durch Hinzufügung von Episoden ohne Musikanteil gedrückt werden. Die durchschnittliche Musikminuten-Menge bleibt gleich und orientiert sich in diesem Fall nicht an dem Verhältnis Musik/Sprache bzw. GEMA-Repertoire/Nicht-GEMA-Repertoire. Gleichwohl kann ich nicht ausschließen, dass so ein Workaround in anderen Tarifen oder Fällen möglich ist.
Beste Grüße aus der Redaktion, Georg Fischer.
7 Ignaz am 9. Juni, 2021 um 09:55
Was ich schon immer fragen wollte: Wenn Radiosender ihre Radiosendungen hochladen und als Podcast zum Download anbieten …… warum fehlen darin die während der Sendung gelaufenen Zwischenmusikenbeiträge?
8 Georg Fischer am 9. Juni, 2021 um 10:03
Vermutlich weil die Radiosender neben der Radio-Lizenz keine Podcast-Lizenz erworben haben.
9 Jörg Baumgartner am 30. Juni, 2021 um 21:38
Wie sieht es aus, wenn ich einen englisch-sprachigen Podcast international anbiete? Hat die GEMA da irgendwelche Handhabe?
10 Stefan am 11. September, 2021 um 21:15
Bei mir herrscht immer noch keine Klarheit.
Unser Podcast verfügt über eine GEMA-Podcast-Lizenz; wir wollen in unseren Folgen Musik besprechen und diese auch in der Sendung spielen.
Dürfen wir das wirklich? Ich habe nun gehört, dass Spotify dies nicht zulässt, trotz GEMA-Lizenz. Da Spotify viele Hörer zieht, wäre das sehr ungut…
11 Andreas am 5. Mai, 2022 um 14:17
Hallo,
angenommen, ich möchte einen Jazz-Podcast lancieren, wo ich spezielle Stilrichtungen und Musiker aus der Jazzgeschichte porträtiere.
Unterliegt das dann auch der Gema?
12 Matthias am 14. September, 2022 um 13:40
Hallo,
nach einem längeren Telefonat mit der GVL stellt es sich mir so dar, dass man als Podcaster (noch) keine Gebühren/LS-Rechte über die GVL abführen/einholen muss. Die GVL kommt vereinfacht gesagt derzeit nur bei Ausstrahlungen über lizensierte (Web-)Radiosendern und Fernsehanstalten ins Spiel. Wohl aber muss man sich als Podcaster zu allererst bei den entsprechenden Rechteinhabern (Plattenlabels) die Nutzung (u.U. gegen Gebühr) genehmigen zu lassen. Natürlich sind meine Angaben ohne Gewähr. Sollte sich in Zukunft daran etwas ändern, wird das sicherlich auf der Website der GVL angekündigt. Da findet man ja momentan nix zum Thema Podcast ;)
13 Rosalie Bantje am 27. Februar, 2024 um 18:04
Ich habe noch eine Frage: Wenn man in seinem Podcast vorhat zu singen, also nicht das Lied zu spielen, sondern selbst zu singen, muss man das dann auch bezahlen?
Was sagen Sie dazu?