BGH: Urheberrechtsverletzung durch Framing – Urheber*innen dürfen geeigneten Schutz einfordern

Foto: Qalinx, "66", CC BY
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein längeres rechtliches Tauziehen vorangegangen. iRights.info berichtete mehrfach, zuletzt im März 2021.
Geklagt hatte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu der die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) gehört. Beklagte ist die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Die DDB wollte vertraglich nicht zusichern, technische Maßnahmen zum Schutz gegen Framing durch Dritte einzurichten. Den Aufwand dafür schätzte die Bibliothek als zu hoch ein.
Was Framing genau bedeutet, das erklärt Stefan Krempl auf heise.de:
„Mit der Framing-Technik wird eine Webseite in mehrere Rahmen unterteilt. In einem davon wird über einen anklickbaren oder eingebetteten Link ein Bestandteil aus einer anderen Website angezeigt. Dabei bleibt den Nutzern die ursprüngliche Umgebung dieser Komponente, bei der es sich etwa um ein Bild handeln kann, verborgen.“
Zur rechtlichen Zulässigkeit des Framings äußerte sich nun erneut der Bundesgerichtshof (BGH): Urheber*innen von Werken beziehungsweise Rechteinhaber*innen können grundsätzlich verlangen, dass ihre Inhalte mittels geeigneter technischer Schutzmaßnahmen vor dem Einbinden auf Dritt-Websites geschützt werden. Solche Maßnahmen werden teils auch unter dem Stichwort „Digital Rights Management“ (DRM) diskutiert; zu deutsch: digitale Rechteverwaltung.
Denn durch Framing auf Websites Dritter werde, so urteilte bereits der Europäische Gerichtshof, das betreffende Werk einem neuen Publikum zugänglich gemacht. Eine solche Zugänglichmachung setze allerdings die Erlaubnis der Urheber*innen beziehungsweise Rechteinhaber*innen voraus.
Und hier kommt wieder die VG Bild-Kunst ins Spiel: Denn als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft nimmt die VG Bild-Kunst treuhändisch die Rechte von Urheber*innen wahr, insbesondere bei Bild- und Filmaufnahmen. In diesem Sinne können Verwertungsgesellschaften wie die VG Bild-Kunst also den Abschluss eines Vertrages davon abhängig machen, ob die Nutzer*innen – in diesem Fall: die DDB – geeignete Maßnahmen gegen Framing einrichten.
Das letzte Wort in der Angelegenheit ist allerdings noch nicht gesprochen: Nach der Entscheidung des BGH geht der Fall zurück ans Kammergericht, das abschließend urteilen soll.
Update 3. November 2021: Das Urteil des BGH ist im Volltext erschienen.
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