Die Zukunft Kino Marketing GmbH (”eine Tochtergesellschaft des HDF KINO e.V., des Multiplexverbandes Cineropa und des Verbandes der Filmverleiher e.V.”) will — genau wie Microsoft — deutschen Schülern ab Klasse 3 das Urheberrecht beibringen. Dazu wird im Rahmen der Initiative RESPE©T COPYRIGHTS im Internet Unterrichtsmaterial kostenlos zur Verfügung gestellt.
Genau wie Microsoft hat aber auch die Zukunft Kino Marketing GmbH ganz offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten mit dem Urheberrechtsverständnis.
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Im kidffm-Blog gibt es einen langen, interessanten Beitrag von Francis Northend, in dem dieser sich Gedanken über die “Zukunft der Musikindustrie” macht. Lesenswert!
An einer Stelle schreibt er über die Nutzung von Tauschbörsen:
“…es ist verführerisch problemlos möglich, sich dauerhaft mit absolut individueller Musik zu versorgen, ohne auch nur ein einziges Album kaufen zu müssen.”
Damit trifft er in meinen Augen einen ganz wunden Punkt der Plattenfirmen. Aus der wissenschaftlichen Marktforschung ist seit Jahren das Phänomen bekannt, daß die Nachfrage immer individueller, immer fragmentierter wird. Die Zeiten als jede und jeder dasselbe Produkt kaufen wollte, um Teil einer Massenkultur zu sein, neigen sich dem Ende zu. Die Anbieterseite muß darauf angemessen reagieren, wenn sie ihre Waren weiterhin verkaufen will. Eine mögliche Reaktion der Anbieter darauf wird als “mass customization” (Wikipedia-Artikel) bezeichnet. Dell hat bei Computern demonstriert, wie das funktioniert; die Autorhersteller haben damit seit langer Zeit Erfahrungen gesammelt. Ein ganz modernes Beispiel sind die Online-Fotodienstleister bei denen man sich individuelle Fotobücher bestellen kann.
Ein Angebot wie iTunes überträgt im Grunde genommen das Prinzip “mass customization” auf die Ware aufgezeichnete Musik. Vorgemacht haben es allerdings die Tauschbörsen, wie Francis Northend treffend feststellt. Die Webcaster, die Radiostationen des Internets, haben natürlich auch ihren Beitrag dazu geleistet. Die Plattenfirmen schauten zu und klagten.
Die Plattenfirmen haben sich lange Zeit gegenüber der Fragmentierung der Nachfrage bei den Musikhörern taub gestellt. Ökonomisch könnte man da auch von Marktversagen sprechen: Die offensichtliche Nachfrage wurde nicht bedient.
Die jetzt von den Plattenfirmen akzeptierten und unterstützten Flatrate-Modelle und Download-Portale sind zumindest eine plausible Antwort auf die — nicht mehr länger zu leugnende — Nachfrage. Diese werden ihren Teil dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren entstandene Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen. Das Wachstum der Umsätze beim elektronischen Musikvertrieb im vergangenen Jahr zeigt das bereits deutlich.
Auf ein Angebot, bei dem sich potentielle Käufer ihre Wunsch-CD (oder -LP) mit gedrucktem Booklet (oder Cover) aus einer unbegrenzten Anzahl von Titeln aus allen Zeiten bestellen können, werden wir wohl noch ein Weilchen warten müssen.
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Sportfunktionäre und -vermarkter können auch kreativ sein.
Wie der EUobserver Ende vergangener Woche meldete, wollten einige Sportverbände Sportveranstaltungen als “geistiges Eigentum” schützen lassen. Genauer gesagt wollten sie erreichen, daß die EU-Urheberrechtsbestimmungen um Schutzklauseln für Sportereignisse — “including the protection of the event as a whole, information and spin-offs arising from the event” — erweitern lassen. Den Wunsch hat das EU-Parlament den Sportkreativen aber abgeschlagen. Stattdessen wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Listen mit Sportereignissen zu erstellen, die im frei empfänglichen Fernsehen (Free-TV) gezeigt werden sollten. Der entsprechende Bericht des EU-Parlaments wurde mit der überwältigenden Mehrheit von 518 zu 49 Stimmen bei neun Stimmenthaltungen verabschiedet.
Tags: EU-ParlamentSportSportverbändeUrheberrecht
Die Bundesregierung hat — worauf wir erst jetzt durch eine offizielle Pressemitteilung aufmerksam geworden sind — Ende 2007 eine Initiative zur “Kultur- und Kreativwirtschaft” gestartet. Die Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
In der PM weist die Regierung auf die begrifflichen Abgrenzungsschwierigkeiten hin:
“Eine allgemein verbindliche Definition gibt es noch nicht – weder auf europäischer Ebene noch auf nationaler. Der privat organisierte Verein Kulturstatistik hat ein Abgrenzungsmodell entwickelt. Inwieweit es tragfähig ist, muss noch geklärt werden. Nach dieser Definition zählen zum Kernbereich der Kulturwirtschaft in Deutschland: Verlagsgewerbe, Filmwirtschaft, Rundfunk- und Fernsehwirtschaft, darstellende und bildende Künste, Literatur, Musik, Journalisten- und Nachrichtenbüros, Buch- und Zeitschriftenhandel, Museen und Kunstausstellungen, Architektur sowie Designwirtschaft.”
Angesichts dieser Definition frage ich mich, warum zwar der Zeitschriftenhandel zum “Kernbereich” gehören soll, nicht aber die Softwareindustrie und Computerspieleindustrie. (Auch das Wort “Internet” taucht nicht explizit auf.) In dem vom BMWi veröffentlichten PDF-Dokument zur Initiative werden immerhin schon mehr Bereiche genannt:
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Tags: BundesregierungInitiativeKreativwirtschaftKulturwirtschaft
Kollege Gehring hatte schon vor einigen Tagen darauf hingewiesen (Polizei sucht in Tauschbörsen nach neuer PC-Ausstattung?), nun hat die taz einen Artikel daraus gemacht:
Ein Mann aus Karlsruhe bot Musik im Internet zum Tausch an. Bis die Polizei ihn erwischte und seinen Rechner ebenfalls. Als die Beamten sahen, wie schnell das Gerät war, taumelten sie schier vor Begeisterung und wollten vom PC nicht mehr lassen. Weiter…
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Das Internet ist schon eine tolle Sache. Man erfährt Dinge, deren Existenz man sich noch nicht einmal im Traum würde einfallen lassen. “Raubkopierende, polnische, katholische Priester” sind so etwas. Über die berichtet heute die australische Tageszeitung Brisbane Times.
Offensichtlich sind polnische, katholische Priester auch nur Raubkopierer Menschen. Dem Bericht der Brisbane Times (BT) zufolge muß es in der jüngeren Vergangenheit des öfteren passiert sein, daß die erwähnten polnischen, katholischen Priester Teile von/ganze Predigten geraubt unerlaubt kopiert haben. Das Problem muß wohl größere Ausmaße angenommen haben, so daß sich die katholische Kirche jetzt dazu veranlaßt sah, eine Art Urheberrechtshandbuch für Prediger herauszugeben. “Zu Plagiieren oder nicht zu Plagiieren”, so soll laut BT der Titel des 150-seitigen Buches lauten. Das Problem scheint allerdings kein rein polnisches zu sein. Die BT erwähnt ähnliche Vorwürfe auch gegen katholische Priester in den USA. (Ob eine Übersetzung aus dem Polnischen ins US-amerikanische Englische geplant ist, wurde nicht mitgeteilt.)
Vielleicht ist es an der Zeit, daß der Papst ein elftes Gebot erläßt? — “Du sollst das Urheberrecht achten!”
Tags: katholische KirchePlagiatePredigerUrheberrecht
Der digitale Kinofilm kommt nicht recht in Fahrt, bei Viacom rockt es und Sony-BMG will ausnahmsweise lieber verhandeln als verklagen. Hier die neuesten Fundstücke zur Kreativwirtschaft…
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Die Band Nine Inch Nails wird ihrer Vorreiterrolle bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Vermarktung digitaler Musik weiter gerecht. Das neue Album „The Slip“ stellt NIN kostenlos zum Remixen zur Verfügung — „als Dankeschön an die Fans“.
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Tags: GeschäftsmodelleMusikMusikindustrieNINNine Inch NailsRadiohead
So nach und nach werden die einzelnen Artikel aus dem Open Source Jahrbuch 2008 öffentlich zugänglich gemacht. Einer der ersten, auf den ich die Aufmerksamkeit der Arbeit-2.0-Blog-Leserinnen und -Leser lenken möchte, ist: “Richard Stallmans Goldene Regel und das Digital Commons” von Glyn Moody (Autor von “Rebel Code”):
“Durch die allseits bekannten Erfolge freier Software beeinflussen jetzt auch allmählich die artverwandten Formen des Open Access, Open Data, Open Content etc. das öffentliche Bewusstsein. Dabei werden sie jedoch im Allgemeinen nur als bloße, wenn auch interessante, Anwendungen, d. h. als Imitationen, der Idee hinter freier Software gesehen. Dabei verliert man jedoch das große Ganze aus den Augen, denn durch die gemeinsamen Anstrengungen aller dieser Bewegungen entsteht ein riesiges, vollkommen neues Digital Commons des Wissens. Die größten Hindernisse bei der Ausweitung dieses Commons sind nunmehr eher rechtlicher als technischer Natur. Sie sind das Ergebnis politischer Lobbyarbeit durch die Content-Industrie, der es nicht gelungen ist, ihre Denkweise an eine digitale statt analoge Welt anzupassen.Die wachsende Wirtschaftlichkeit von Open-Source-Unternehmen, die ihre Software frei mit ihren Kunden teilen, zeigt neue Geschäftsmodelle auf, die das Commons annehmen, anstatt es einzuschränken.”
Den Artikel gibt es zum kostenlosen Download, ebenso das komplette Buch.
Full Disclosure/Vollständige Offenbarung: Ich bin Mitherausgeber des Jahrbuches.
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iRights.info-Kollege Till Kreutzer hatte ja schon ausführlich über die Auswirkungen des zweiten Korbs der Urheberrechtsreform berichtet. Unter anderem hat sich die Rechtsgrundlage für den Versand von Kopien wissenschaftlicher Fachliteratur geändert. So dürfen Bibliotheken und Kopienversender von Gesetz wegen kopierte Aufsätze aus Fachzeitschriften grundsätzlich nur noch per Fax oder auf dem Postweg versenden. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur, wenn ein Lizenzvertrag mit einem Verlag den elektronischen Versand (also in der Regel als PDF) erlaubt, oder der Verlag den elektronischen Versand nicht selbst anbietet, oder wenn der Verlag keine “angemessenen Preise” für die Kopien verlangt. Dabei hat der Gesetzgeber es offen gelassen, was man denn unter einem “angemessenen Preis” zu verstehen hat.
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