Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt

Mash-Ups im Bewegtbild (IV): Enthält Content von Leni Riefenstahl

1. September 2010, 15:01h, David Pachali · Kategorie: Film · Symposium Verbotene Filme · Video

Auf dem Symposium ‘Verbotene Filme‘ vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm ‘Mash-Up-Rolle’. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung ‘Filmkunst trifft Netzkunst’ dem Thema widmen. Daneben gibt eine Panel-Diskussion Arts and politics: How political is the remix and mash-up culture? mit Johan Söderberg, Elisa Kreisinger und Peter Conheim (zum ausführlichen Programm).

Mash-Ups im Bewegtbild (IV): Enthält Content von Leni Riefenstahl

Auch wenn mit der Digitalisierung seit den nuller Jahren eine breite Amateur-Kultur der Mash-Ups entstanden ist, sind die Techniken selbst schon lange bekannt. Parodie und Satire verwenden seit jeher vorgefundenes Material für ihre Zwecke neu, Neuvertonungen von vorhandenem Filmmaterial finden sich etwa auch in Woody Allens „What’s Up, Tiger Lilly?” (1966) oder René Viénets „Can Dialectics break bricks?“ (1973). Folgt man Lawrence Lessig, gehört der Remix ohnehin schon immer zur Kulturgeschichte.

Charles A. Ridley: Lambeth Walk, Nazi Style, 1942

Für das britische Ministry of Information erstellte Charles A. Ridley 1942 diese Anti-Nazi-Persiflage mit Sequenzen aus Leni Riefenstahls Triumph des Willens und dem Lambeth Walk in Swing-Instrumentierung, was man als frühes Mash-Up ansehen kann. Unter verschiedenen Titeln lief der Film in vielen Kino-Wochenschauen, so hier als „General Adolph Takes Over” in den amerikanischen Universal Newsreels:


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Mash-Ups im Bewegtbild (III): Fernseh-Archäologie

30. August 2010, 14:00h, David Pachali · Kategorie: Fernsehen · Film · In eigener Sache · Symposium Verbotene Filme · Video

Auf dem Symposium ‘Verbotene Filme‘ vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm ‘Mash-Up-Rolle’. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung ‘Filmkunst trifft Netzkunst’ dem Thema widmen. Stefan Eckel von reproducts wird an der Podiumsdiskussion “Das Internet als Kunstmaschine: Bedingt eine neue Technik eine neue Ästhetik?” teilnehmen (zum ausführlichen Programm).

Mash-Ups im Bewegtbild (III): Fernseh-Archäologie

Zusammen mit Stefan Prehn – bekannt u.a. durch “Staplerfahrer Klaus” – betreibt Stefan Eckel seit 1989 medienarchäologische Forschungen unter dem Namen reproducts. Neben dem Projekt Fernsehmuseum, das sich der Sammlung, Weiterverarbeitung und Umwertung von historischem TV-Material gewidmet hat, ist reproducts mit Multimedia-Inszenierungen, Texten, Lesungen und Performances an die Öffentlichkeit getreten.

Todesboten, 1994

„Erschossen, sagen Sie?“ – „Ja, erschossen”. Die Produktion „Todesboten“ zeigt ausschließlich diejenigen Szenen aus Herbert Reineckers Krimiserie „Der Kommissar”, in denen die Todesnachricht überbracht wird. „Boten und Empfänger der vernichtenden Nachricht geraten dabei in eine Kommunikationsspirale über die Verneinung des Seins, die in einen nihilistischen Taumel mündet“, heißt es in der Erklärung.


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Mash-Ups im Bewegtbild (II): Literal Videos

27. August 2010, 13:31h, David Pachali · Kategorie: Film · In eigener Sache · Kunst · Symposium Verbotene Filme · Urheberrecht · Video

Auf dem Symposium ‘Verbotene Filme‘ vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm ‘Mash-Up-Rolle’. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung ‘Filmkunst trifft Netzkunst’ dem Thema widmen. Daneben wird u.a. Till Kreutzer über „Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern” referieren (ausführliches Programm).

Mash-Ups im Bewegtbild (II) Literal Videos:

Mit den Literal Videos ist in den letzten Jahren ein neues Genre entstanden, das die Text-Bild-Schere in Musikvideos satirisch aufhebt. Die Videos werden hier mit Texten resynchronisiert, die die visuelle Szenerie des Original-Videos beschreiben – oft mit Anspielungen auf Requisiten, Schnitt oder szenische Brüche des Originals. Wenn auch von den so zu erneuten Ehren gekommenen Künstlern oft mit Humor aufgenommen, wurden bei Literal Videos die Rechte nur im Ausnahmefall geklärt, was ihrer massenhaften Verbreitung keinen Abbruch getan hat.

Dustin McLean: Take On Me (Literal Video Version), 2008

Dustin McLean alias “Dusto McNeato” gilt mit seiner Bearbeitung von A-has Take On Me als Erfinder des Genres – weitere Videos folgten. Nach Aussagen von McLean gab es von Seiten großer Musiksender wie MTV und VH1 durchaus Interesse, daraus ein eigenes Showformat entwickeln. Die Hürden bei der Rechteklärung für eine ganze Sendung wurden jedoch als unüberwindlich angesehen.


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Mash-Ups im Bewegtbild (I): Aus dem Disney-Archiv

25. August 2010, 10:23h, David Pachali · Kategorie: Film · In eigener Sache · Kunst · Symposium Verbotene Filme · Urheberrecht · Video

Auf dem Symposium ‘Verbotene Filme‘ vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm ‘Mash-Up-Rolle’. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung ‘Filmkunst trifft Netzkunst’ dem Thema widmen, u.a. in einer Podiumsdiskussion mit Dr. Matthias Leonardy (GVU) und Filmemacher Mario Sixtus (ausführliches Programm).

Als Vorgeschmack auf das Mash-Up-Programm startet an dieser Stelle eine kleine Reihe mit ausgewählten Mashup-Produktionen.

Mash-Ups im Bewegtbild (I): Disney-Material in der Mashup-Kultur

Nicht nur wegen der Berge an Material aus dem Disney-Archiv, sondern auch aufgrund der eigentümlichen Haltung der Walt Disney Company zum Urheberrecht dürfte diese für viele Mash-Up-Künstler interessant sein: Für neue Produktionen greift man bei Disney gern auf kulturelles Material zurück, das Gemeingut geworden ist – auf Märchen, mythische Narrative und bekannte literarische Figuren. Gleichzeitig werden eigene Schöpfungen jedoch mit Zähnen und Klauen davor geschützt, selbst wieder in die public domain zu fallen – etwa durch erfolgreiche Lobbyarbeit beim Copyright Term Extension Act, das die Schutzdauer in den USA um 20 Jahre verlängerte.

Eric Faden: A fair(y) use tale, 2007

In diesem Kurzfilm des Filmwissenschaftlers Eric Faden werden die US-Regelungen zum Copyright mit Schnipseln aus Disney-Filmen erklärt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schrankenbestimmung zum Fair Use, die auch nichtautorisierte Bearbeitungen ermöglicht. Der Film ist selbst ein Beispiel dafür:

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GVU: “Wir waren’s nicht, also bitte seriös mit den Tatsachen umgehen!” Machen wir gern.

17. August 2010, 14:06h, Matthias Spielkamp · Kategorie: Abmahnungen · Fernsehen · In eigener Sache · Journalismus · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Kunst · Rechtsdurchsetzung im Internet · Symposium Verbotene Filme · Urheberrecht · Video

Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten.

Eine interessante Mischung, zu deren Ankündigung der aktuelle Streit zwischen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und den Filmemachern Mario Sixtus und Alexander Lehmann passte. Filme von Sixtus und Lehmann waren vom Video-Hoster Vimeo vom Netz genommen worden. Anschließend waren Mails an die beiden verschickt worden, in denen Folgendes stand:

This is to notify you that, as a result of a third-party notification by Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen claiming that the material is infringing, we have removed or disabled access to the material that appeared at http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs].

Auf Deutsch:

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass, aufgrund einer Mitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, in der behauptet wird, das Material sei rechtsverletzend, wir Material entfernt oder unzugänglich gemacht haben, das sich hier befunden hat: http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs]

Ganz abgesehen davon, dass die Formulierung im Englischen ähnlich furchtbar wie in der Übersetzung ist, sieht das recht eindeutig aus. Ebenso wie auf der Vimeo-Seite (Screenshot via):

Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo

Das Pikante daran: Weder Sixtus noch Lehmann hatten fremde Rechte verletzt; die Filme waren sogar größtenteils unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht, die es explizit erlauben, sie weiter zu verbreiten.

Heise meldete im Artikel unter der Überschrift Videoportal sperrte Filme wegen falscher GVU-Behauptungen entsprechend

Ein aktueller Fall zeigt einmal mehr, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wenig zimperlich gegen vermeintliche Rechtsbrecher vorgeht. Per Mitteilung hatte sie am gestrigen Montag den Videohoster Vimeo dazu aufgefordert, eine Reihe von Filmdateien für den Zugriff zu sperren, weil die Verbreitung angeblich Urheberrechte Dritter verletzt.

Wie zu erwarten war, ging es anschließend hin und her, auch ziemlich hoch: Der Fall schaffte es auf die Startseite von Digg. Ein Desaster für die GVU.

Aber halt: Sie war es gar nicht! Sondern die Firma OpSec Security GmbH, die im Auftrag der GVU das Netz nach Filmen durchstöbert, die – vermeintlich oder tatsächlich – das Urheberrecht verletzen. Nur nicht in diesem Fall: Beim Vorgehen gegen Sixtus und Lehmann hat die OpSec Security GmbH ohne direkten Auftrag der GVU gehandelt. Zumindest war das die Aussage, auf die sich beide Unternehmen nach etwa einem Tag Bedenkzeit gegenüber Mario Sixtus einigen konnten.

Sixtus und Alexander Lehmann, die über ihren Anwalt Udo Vetter von  OpSec und GVU eine Unterlassungserklärung gefordert hatten, bekamen sie entsprechend nur von der Firma OpSec Security GmbH. Denn, so Vetter:

In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.

Der Geschäftsführer der GVU, Dr. Matthias Leonardy, hat uns nun wiederholt per Mail “zum seriösen Umgang mit den Tatsachen” aufgefordert, die darin bestehe, von unserer “verzerrenden Darstellung” abzurücken und nicht länger zu schreiben, es handle sich um ein Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Sixtus und Lehmann. Leonardy schreibt:

Wenn Sie sich mit dem Vorgang, den Sie in Bezug nehmen — die Löschung von Links zu online gestellten Filmbeiträgen der Autoren Sixtus und Lehmann — in der gebotenen Seriosität befasst hätten, hätten Sie zunächst festgestellt, dass  die GVU die Löschung weder selbst durchgeführt noch veranlasst hat. Auch wenn dies zunächst fälschlich medial so kolportiert wurde, ist dies zwischenzeitlich hinlänglich öffentlich richtiggestellt worden; auch Herr Sixtus selbst hat dieses aufgenommen: http://sixtus.cc/ .

Ebenso unmissverständlich ist klargestellt worden, dass es sich bei den genannten Löschungen um einen bedauerlichen Irrtum gehandelt hat, der umgehend korrigiert wurde. Sie suggerieren stattdessen, es handle sich bei der Löschung um eine Freiheitsbedrohung gegen das Machen und Veröffentlichen von Filmen. Gemeint ist offenbar die Kunst-, Meinungs-, Presse, Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit der Filmschaffenden. Das kann man nur so interpretieren, als würde die GVU gezielt durch Löschungen o.ä. gegen Meinungen oder Kunstformen vorgehen.

Indessen wissen Sie – oder sollten es zumindest wissen – dass die GVU keinerlei Kontrolle von Film- oder sonstigen Kreativ-Werken dahingehend vornimmt, ob der Inhalt der Werke selbst rechtskonform oder etwa (wem auch immer) “genehm” ist, sondern ausschließlich dahingehend, ob die Verbreitung Leistungsschutzrechte der GVU-Mitglieder verletzt.

Wir haben daher die Formulierung von ”Das Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann” geändert zu “Das Vorgehen der OpSec Security GmbH gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann”. Wir freuen uns natürlich, dass der GVU eine präzise Darstellung bei iRights.info am Herzen liegt, fragen uns allerdings gleichzeitig, ob Herr Leonardy bei Spiegel Online, Heise und anderen auch schon vorstellig geworden ist, wo weiterhin vom Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher die Rede ist.

Erfreulicherweise haben sich Matthias Leonardy und Mario Sixtus bereit erklärt, den Fall bei der Abendveranstaltung des Symposiums in der Berliner Homebase Lounge zu diskutieren. Wir sind gespannt auf eine erhellende Auseinandersetzung.

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Anhörung des BMJ zum 3. Korb der Urheberrechtsnovelle – Open Access

13. Juli 2010, 9:52h, Matthias Spielkamp · Kategorie: Bibliotheken · Bildung · Creative Commons · Literatur · Open Access · Unterricht · Urheberrecht · Urheberrechtsreform

Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht.

Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund hier.

These sei, dass es gibt keine ausreichende freie Publikation von Forschungsergebnissen gebe. Weis: “Fragen wir un erster Runde die Wissenschaftsverlage, ob es in ausreichendem Maß freien Zugang zu wiss. Publikationen gibt.”

Los geht’s: [Mehr lesen →]

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Podiumsdiskussion in der Böll-Stiftung über ein Recht auf Internetzugang

7. Juli 2010, 18:47h, Till Kreutzer · Kategorie: Allgemein

Am morgigen Donnerstag (8.7.2010, 20:00 Uhr) werde ich in der Böll-Stiftung in Berlin an einer interessanten Podiumsdiskussion zu der Frage teilnehmen, ob es ein “Menschenrecht auf Internet” gibt oder geben sollte. Mit mir diskutieren Benjamin Adrion (ehemaliger St. Pauli Spieler), Geraldine de Bastion (von Newthinking) und Jan Philipp Albrecht (Grüner Europaabgeordneter).  [Mehr lesen →]

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Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

14. Juni 2010, 19:23h, Admin · Kategorie: Creative Commons · Digitales Rechtemanagement · Europa · Geschäftsmodelle · Gewerkschaften · Journalismus · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Leistungsschutzrecht · Netzpolitik · Open Access · Politik · Privatkopie · Rechtsdurchsetzung im Internet · Urheberrecht · Urheberrechtsreform · Verwertungsgesellschaften

Dokumentation Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, gehalten am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Lieber Herr Wickert,

meine Damen und Herren,

ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute den Weg in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefunden haben.

Hier, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die sich dem leibnizschen Gründungsgedanken „Theoria cum praxi“ verpflichtet fühlt, möchte ich heute eine öffentliche Debatte eröffnen, die in dieser Legislaturperiode zu einer Reform des bestehenden Urheberrechts in bestimmten Bereichen führt. [Mehr lesen →]

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Berliner Rede zum Urheberrecht der Justizministerin live

14. Juni 2010, 17:10h, Matthias Spielkamp · Kategorie: Leistungsschutzrecht · Netzpolitik · Open Access · Rechtsdurchsetzung im Internet · Urheberrecht · Urheberrechtsreform

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält heute Abend m 19 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ihre “Berliner Rede zum Urheberrecht”. Wir zeigen den Livestream von CARTA.info. Außerdem gibt es eine Twitterwall.

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Erneut Verlags-AGB von Gericht gekippt

7. Juni 2010, 12:32h, Till Kreutzer · Kategorie: Allgemein

Das Landgericht Hamburg hat in einem Verfügungsverfahren die Rahmenverträge des Zeit-Verlags für freie Journalisten für unzulässig erklärt. Mit seinem Urteil setzt das Gericht seine Entscheidungspraxis zu total-buy-out-Verträgen fort und fügt sich zudem in eine Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (LG Berlin, Kammergericht u.a.) ein, die in der Vergangenheit total-buy-out-Verträge von Presseverlagen für unzulässig erklärt haben.

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