Das Zentrum für Medien und Interaktivität (ZMI) der Justus-Liebig-Universität Gießen beginnt seine Veranstaltungsreihe ZMI-Medialounge gleich mit einem kontroversen Thema und diskutiert über Google Books, Open Access und den Heidelberger Appell. Es stehen sich gegenüber der Initiator des Heidelberger Appells Roland Reuß (Uni Heidelberg), Christoph Bläsi, Buchwissenschaftler an der Universität Mainz und Experte für digitales Publizieren, der Informationswissenschaftler Wolfgang Coy (HU Berlin) und Judith Wilke-Primavesi vom Frankfurter Campus-Verlag. Ach ja, und uns Till Kreutzer, Redakteur bei iRights.info, als Urheberrechtsexperte.
Die Diskussion soll als Videostream übertragen werden – weitere Infos auf der Veranstaltungsseite zu gegebener Zeit.
„Wem gehört das Wissen?“ fragt die ZMI-Medialounge
2. Juli 2009, 13:36h, Admin · Kategorie: Open Access · Veranstaltungshinweise
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Eric Steinhauer: wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in den Wahlprogrammen?
29. Juni 2009, 10:39h, Matthias Spielkamp · Kategorie: Bibliotheken · Bildung · Open Access · Urheberrecht · Urheberrechtsreform
Eric Steinhauer hat zusammengefasst, was die Parteien zum Thema Urheberrecht zu sagen haben.
Übersetzer misstrauisch gegenüber Google
12. Juni 2009, 23:58h, Ilja Braun · Kategorie: Arbeit · Geschäftsmodelle · Gewerkschaften · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Literatur · Lizenzen · Urheberrecht · Verträge · Ökonomie
Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des Literaturübersetzerverbands VdÜ, hat im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ für mehr Vertrauen zwischen Urhebern und Verwertern aufgerufen, die doch „gemeinsam an allen Verwertungsmöglichkeiten interessiert“ sein sollten. „Diese Gemeinsamkeit kann natürlich nur dort gelten“, schränkt Schmidt-Henkel ein, „wo der Verwerter [...] die ihm übertragenen Rechte tatsächlich nutzen kann und auch nutzt (andernfalls muss gelten: use it or lose it).“ Die Einführung einer Klausel in den Verlagsverträgen, derzufolge ursprünglich eingeräumte Nutzungsrechte, etwa digitale Verwertungsrechte, an den Urheber zurückfallen sollen, wenn der Verlag sie nicht verwertet, gehört derzeit zu den zentralen Forderungen des Literaturübersetzerverbands.
Umso überraschender wirkt Schmidt-Henkels Kritik am Google Settlement, für ihn “ein bemerkenswerter Fall von funktionierender Kleptokratie und der Übernahme der Legislative durch die Wirtschaft“. Unter Autoren und Übersetzern scheint ausführlicher Medienberichterstattung zum Trotz noch immer eine große Verunsicherung über den in den USA abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich zu herrschen, welcher derzeit einer letztinstanzlichen Genehmigung harrt. Was auch immer Schmidt-Henkel mit seinen zurückgerufenen digitalen Nutzungsrechten vorhat – er klingt nicht so, als wollte er sie „wirtschaftsdarwinistischen Verbreitern wie Google“ anvertrauen, „denen Rechte wie Rechteinhaber schnuppe sind“.
Stimmt das überhaupt? [Mehr lesen →]
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Soziale Sicherung von Selbstständigen: ver.di-Forderungen an die Politik
11. Juni 2009, 22:13h, Matthias Spielkamp · Kategorie: Arbeit · Gewerkschaften · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Politik · Statistiken
Das ver.di-Referat und die Bundeskommission Selbstständige haben Forderungen an die Politik erarbeitet, ergänzt durch Statistiken und Informationen zur Lage von Selbstständigen:
Insbesondere Sozial(versicherungs-) fragen brennen den Selbstständigen auf den Nägeln. Überall merken wir, dass Selbstständige von Gesetzen als „Sonderfall“ behandelt werden und von Sozialgesetzen ausgenommen werden, während die abhängige Beschäftigung als Regelfall gilt.Dahinter steht die Vorstellung, dass Selbstständige in aller Regel gut genug gestellt sind, um selbst und alleine für Alter, Krankheit, den Pflegefall und Auftragslosigkeit vorzusorgen. Wenn dies überhaupt jemals gestimmt hat, so ist es heute ganz sicher nicht mehr wahr.
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“Vergesst Paid Content im Netz!” – Vortrag von Holger Schmidt (FAZ) in Hamburg
10. Juni 2009, 8:54h, Till Kreutzer · Kategorie: Allgemein · Creative Commons · Geschäftsmodelle · Journalismus · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · user generated content
Ich habe gestern einem interessanten Vortrag von Holger Schmidt gelauscht, der bei der FAZ für Netzökonomie verantwortlich ist. Gehalten wurde die Präsentation bei der Konferenz “Finanzierung von Qualitätscontent”, veranstaltet vom Hans-Bredow-Institut, der MAHSH (Landesmedienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein) und der Alcatel Stiftung. Holger Schmidt berichtete über das spannende Thema “Neue Geschäftsmodelle im Netz” (und wies ausdrücklich darauf hin, dass Inhalt seines Vortrags seine persönliche Meinung und nicht die Verlagsposition ist).
Schmidt unterschied die neuen Geschäftsmodelle nach den Oberbegriffen “Paid Content” und “Link-Economy”. In Bezug auf die Möglichkeiten, mit Paid Content (Inhalt gegen Geld) im Netz Geld zu verdienen, zeigte sich Holger Schmidt sehr skeptisch. Er stellte einige neue, im Prinzip wirklich innovative, Systeme vor: Journalism Online, Kachingle, Spot US. Ob sowas letztlich funktionieren kann und ob hiermit “Qualitätscontent” (ein an sich schon problematischer Begriff, wie ich finde) finanziert werden kann, sei sehr fraglich. Studien hätten etwa ergeben, dass nur 2% der Leute dazu bereit sind, für Netzinhalte zu bezahlen. Auch die “Umwandlung” von Online-Lesern in Zeitungsabonnenten funktioniere nicht wirklich. In diesem Zusammenhang wies Schmidt auf eine schon zehn Jahre alte These der bekannten amerikanischen Ökonomen Shapiro und Hal Varian hin, die prognostiziert haben, dass sich reine Informationsgüter im Netz (nur) zu absoluten Grenzkosten verkaufen lassen. Und die betragen null. Scheint mir in Bezug auf derartige, sehr informationsbezogene Güter, sehr plausibel. Ob und auf welche Weise allerdings allgemein betrachtet im Netz mit bezahlten Inhalten Geld verdient werden kann, hängt meines Erachtens sehr von der Art des Inhalts ab. Während stark informationsbezogene Inhalte kaum verkauft werden können, mag das bei eher “schöngeistigen”, weniger funktionsbezogenen Inhalten anders sein.
„Aktionsbündnis Urheberrecht“ gegen VG Wort
5. Juni 2009, 15:22h, Ilja Braun · Kategorie: Kreativwirtschaft · Literatur · Lizenzen · Open Access · Technologie · Urheberrecht · Verträge · Verwertungsgesellschaften
Bereits am 25. Mai hatte Thomas Hoeren, Urheberrechtler am Institut für Medienrecht der Uni Münster, im beck-blog, dem Jura-Forum des Münchner C.H. Beck-Verlags, seinen Kollegen aus der Wissenschaft empfohlen, der soeben von einer Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossenen Änderung des Wahrnehmungsvertrags mit der Verwertungsgesellschaft zu widersprechen. Hintergrund ist der Streit um die Google-Buchsuche. Einem bereits im Januar 2009 von Börsenvereins-Justitiar Christian Sprang skizzierten Plan zufolge, der mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Mai 2009 umgesetzt wurde, soll die VG Wort im Namen ihrer Wahrnehmungsberechtigten (also der Autoren und Verlage, die mit ihr einen sog. „Wahrnehmungsvertrag“ abgeschlossen haben) von Google ein “Removal” aller bis zum 5. Mai 2009 digitalisierten deutschen Werke aus der Datenbank der Buchsuche verlangen.
Jetzt hat Hoeren Rückendeckung vom Aktionsbündnis Urheberrecht bekommen, das 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung gegründet wurde. Das Bündnis, dem über 7.000 renommierte Wissenschaftler als Einzelpersonen und 365 wissenschaftliche Fachgesellschaften angehören, darunter Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz und Max-Planck-Gesellschaft, moniert in einer heute veröffentlichten Erklärung, dass der geänderte Wahrnehmungsvertrag der VG Wort “die Interessen von Bildung und Wissenschaft nicht ausreichend berücksichtigt.“ In der Wissenschaft stehe „der geringe finanzielle Gewinn der Autorinnen und Autoren durch z.B. Pay-per-view-Modelle in keinem Verhältnis zu den individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten durch das Fehlen eines freien (möglichst vollständigen) Zugangs zu den Werken“, heißt es in der Erklärung. „Solange die VG Wort sich nicht stärker für die Interessen von Bildung und Wissenschaft und dort für einen freien Zugang einsetzt, empfiehlt das Aktionsbündnis allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. unter Umständen ihr auch explizit zu widersprechen.“
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Informationen der Literaturübersetzer zum Vergütungsstreit
4. Juni 2009, 9:29h, Matthias Spielkamp · Kategorie: Bücher · Klagen · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Literatur · Politik · Urheberrecht · Urheberrechtsreform · Verträge
Am 18. Juni 2009 werden fünf Klagen von Übersetzern gegen die Verlagsgruppe Random House vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei geht es um die Angemessenheit der Vergütungen, die der Verlag – und die gesamte Branche – für Übersetzungen bezahlt. Die Literaturübersetzer sind die erste Berufsgruppe, die versucht, ihr Recht vor dem Bundesgerichtshof durchzusetzen. Der Übersetzerverband hat dazu auf einer eigenen Website ausführliche Informationen zusammengestellt:
Sicher ist, dass das Urteil des BGH, das auf die Verhandlung vom 18. Juni folgen wird, nicht nur für die Übersetzer, sondern auch für die Kreativen aus anderen Branchen wegweisend wird. Nicht zuletzt für die in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Reformen des Urheberrechts.
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Filmemacher und Produzent C. Cay Wesnigk über die Zitatschranke beim Film
27. Mai 2009, 13:48h, Valie Djordjevic · Kategorie: Arbeit · Fernsehen · Film · Urheberrecht
Ein neuer Text bei iRights.info von Dokumentarfilmer und Produzent C. Cay Wesnigk: er warnt vor einer „Enteignung der Wirklichkeit“. Unsere Wirklichkeit ist eine medialisierte: Filmplakate, Musik aus dem Radio, Kunstwerke im öffentlichen Raum, all diese Dinge gehören zur Umwelt, mit der man täglich umgeht, ohne sich weiter dabei was zu denken. Will man jedoch diese Wirklicheit aufzeichnen, kommt man unweigerlich mit dem Urheberecht in Konflikt – denn diese Werke sind auch urheberrechtlich geschützt.
Cay Wesnigk beschreibt in seinem Text, auf welche Probleme ein Dokumentarfilmer stößt, wenn er oder sie loszieht, um da draußen in der großen, weiten Welt einen Film zu drehen. Seiner Meinung reichen die bestehenden Zitatschranken nicht aus, sondern verhindern eine realistische Auseinandersetzung mit sozialen, politischen und kulturellen Phänomenen.
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VG Wort positioniert sich gegenüber Google
24. Mai 2009, 12:50h, Ilja Braun · Kategorie: Urheberrecht
Die VG Wort hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23. Mai 2009 in München im Zusammenhang mit dem umstrittenen Google Book Settlement eine Änderung ihres Wahrnehmungsvertrags sowie ihres Inkasso-Auftrags für das Ausland beschlossen. Die Versammlung orientierte sich dabei im Wesentlichen an den bereits im Vorfeld veröffentlichten Entwürfen.
Die Änderungen des Wahrnehmungsvertrags sind gewissermaßen durch das Google Book Settlement inspiriert, beziehen sich aber auf den Umgang mit digitalen Rechten an sich. Zunächst ist in §1 Nr. 19 des Wahrnehmungsvertrags die Formulierung „sowie vergriffene Werke“ gestrichen und damit eine erst im Mai 2008 vorgenommene Änderung rückgängig gemacht worden. Daraus folgt, dass die VG Wort nicht mehr wie bisher das Recht hat, digitale Nutzungen solcher vergriffener Werke zu lizenzieren, für die der Urheber einen Rechteverlust im Zuge der Regelung des §137 UrhG erlitten hat. War ein Werk zu einem Zeitpunkt erschienen, zu dem digitale Verwertungen eine noch unbekannte Nutzungsart waren (wovon man bei Büchern in der Regel dann ausgeht, wenn sie vor etwa 1993 erschienen sind) und hatte der Rechteinhaber dem Verlag mit dem Hauptrecht auch sämtliche Nebenrechte räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt übertragen, so konnte die VG Wort das Werk bislang aufgrund der vorgängigen Rechteeinräumung im Wahrnehmungsvertrags für eine digitale Nutzung lizenzieren, ohne den Autor vorher noch einmal zu fragen. In der Praxis ist dies wohl nicht vorgekommen, Ehmann/Fischer halten §1 Nr. 19 ohnehin für unwirksam.
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Landgericht Frankfurt: Digitale Leseplätze erlaubt
18. Mai 2009, 19:04h, Till Kreutzer · Kategorie: Allgemein
In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Donnerstag über eine der im Zweiten Korb eingeführten neuen Urheberrechtsschranken entschieden (Az.: 2-06 O 172/09). Nach § 52b UrhG dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus ihrem Bestand an digitalen Leseplätzen in den Räumen der Einrichtung zur Verfügung stellen. Der Inhalt der Regelung ist aber so vage und unschlüssig, dass es schon kurz nach In-Kraft-Treten (am 1.1.2008) zu ersten Auseinandersetzungen zwischen Bibliotheken und Verlagen kam.
Im vorliegenden Fall hatte die Unibibliothek Darmstadt solche Leseplätze aufgestellt. Hierauf gespeichert waren auch digitalisierte Fachbücher, u.a. eines des Ulmer Verlags. Die Leseplätze waren so eingerichtet, dass die Nutzer auch USB-Sticks anschließen, die Inhalte kopieren und mit nach Hause nehmen konnten. Der Ulmer Verlag sah hierin seine Rechte verletzt und beantragte bei Gericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Gestritten wurde dort darüber, ob die Inhalte an solchen Terminals nur zur lokalen Nutzung oder auch zur Mitnahme (durch Kopie auf externe Speichermedien) bereitgestellt werden dürfen und ob Bibliotheken nach der neuen Regelung überhaupt befugt sind, Bücher aus dem Bestand zu digitalisieren, ohne vorher den jeweiligen Verlag um Erlaubnis zu bitten. Das hatte der Gesetzgeber offenbar leider vergessen zu regeln. [Mehr lesen →]



