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	<title>iRights.info - Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Surfer haben Rechte mit Nutzerumfrage zu Cloud Computing</title>
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		<pubDate>Thu, 23 May 2013 14:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Cloud Computing]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Das Projekt &#8220;Surfer haben Rechte&#8221; des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich zum Ziel gesetzt, &#8220;die Verbraucher zu befähigen, sich sicher im Internet zu bewegen und aktiv teilzunehmen.&#8221; Eine sehr wichtige Aufgabe. Aktuell bereitet das Projekt eine Informationskampagne zum Thema Cloud Computing vor.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Projekt &#8220;Surfer haben Rechte&#8221; des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich zum Ziel gesetzt, &#8220;die Verbraucher zu befähigen, sich sicher im Internet zu bewegen und aktiv teilzunehmen.&#8221; Eine sehr wichtige Aufgabe. Aktuell bereitet das Projekt eine Informationskampagne zum Thema Cloud Computing vor. Hierzu wurde zunächst eine <a href="http://umfrage.vzbv.de/index.php?sid=54244&amp;lang=de">Online-Nutzerumfrage</a> gestartet. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und werden auf unserem <a href="http://cloud.irights.info/">Informationsportal zum Cloud Computing</a> ebenfalls darüber berichten.</p>
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		<title>In eigener Sache: Kulturelles Gedächtnis und Digitalisierung, Verbraucher im Urheberrecht</title>
		<link>http://irights.info/2013/05/22/in-eigener-sache-kulturelles-gedachtnis-und-digitalisierung-verbraucher-im-urheberrecht/14627</link>
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		<pubDate>Wed, 22 May 2013 07:19:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion iRights.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung + Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Save the Date: Zwei Veranstaltungen mit iRights.info-Beteiligung stehen bevor. Themen sind die Zukunft des kulturellen Erbes und der Gedächtnisorganisationen in der digitalen Welt, außerdem die Rolle der Nutzerinnen und Nutzer im Urheberrecht.<span id="more-14627"></span></p>
<h3>1. „Nachhaltigkeit in der digitalen Welt”, 31.5., Berlin</h3>
<p>Am Freitag, dem 31.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Save the Date: Zwei Veranstaltungen mit iRights.info-Beteiligung stehen bevor. Themen sind die Zukunft des kulturellen Erbes und der Gedächtnisorganisationen in der digitalen Welt, außerdem die Rolle der Nutzerinnen und Nutzer im Urheberrecht.<span id="more-14627"></span></p>
<h3>1. „Nachhaltigkeit in der digitalen Welt”, 31.5., Berlin</h3>
<p>Am Freitag, dem 31. Mai von 17 bis 20 Uhr findet die Abschlussveranstaltung der Initiative „Nachhaltigkeit in der digitalen Welt” des <a href="http://www.collaboratory.de/w/Initiative_Nachhaltigkeit_in_der_Digitalen_Welt">Internet und Gesellschaft Collaboratory</a> statt. Das Thema fasst die Einladung so zusammen:</p>
<blockquote><p>Werden die Zeugnisse des kulturellen Schaffens und der Wissenschaft, die auf digitalen Trägern festgehalten werden, schon bald verschwinden? Werden die ersten Jahre nach der digitalen Revolution in der Erinnerung späterer Generationen ein „weißer Fleck“ sein? Traditionell haben Gedächtnisinstitutionen wie Archive, Bibliotheken und Museen dafür gesorgt, dass die Zeugnisse kulturellen Schaffens für die Nachwelt erhalten bleiben. Doch mit dem Übergang zu digitalen Trägern entstehen gänzlich neue Herausforderungen. Diese betreffen die traditionellen Gedächtnisorganisationen ebenso wie die neuen Formen des kulturellen Gedächtnisses.</p></blockquote>
<p>Wortbeiträge dazu gibt es von Kathrin Passig (Schriftstellerin und Journalistin), Stefan Willer (Zentrum für Literatur- und Kulturforschung) und Stefan Gradmann (Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Leuven). Außerdem gibt es eine Podiumsdiskussion mit Verena Metze-Mangold (Deutsche UNESCO-Kommission), Michael Hollmann (Präsident des Bundesarchivs) und Till Kreutzer (iRights.info).</p>
<p>Die Veranstaltung findet im Auditorium des Jüdischen Museums Berlin statt, das <a href="http://www.irights-lab.de/labs/show/irights-lab-kultur/">iRightsLab Kultur</a> gehört zu den Mitveranstaltern. <a href="http://blog.collaboratory.de/2013/05/einladung-zur-offentlichen.html">Anmeldung und weitere Informationen beim Collaboratory</a>.</p>
<h3>2. „Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?”, 6.6.2013, Berlin</h3>
<p>Am Donnerstag, dem 6. Juni ab 18 Uhr lädt der Verbraucherzentrale Bundesverband zur Diskussion unter dem Titel „<a href="http://www.vzbv.de/11524.htm">Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?</a>”. Es geht um die Frage, welche Rolle den Nutzerinnen und Nutzern im urheberrechtlichen Interessenausgleich zukommen soll und wie dieser bei künftigen Reformen erreicht werden kann.</p>
<blockquote><p>Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stehen zum Schutz des geistigen Eigentums und der berechtigten Interessen von Kreativschaffenden. Gleichzeitig sehen sie die Notwendigkeit, die oftmals vernachlässigte Position der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Der so oft beschworene faire Interessenausgleich ist nur möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Kreativschaffenden auf Augenhöhe begegnen.</p></blockquote>
<p>Teilnehmer sind Baden-Würrtembergs Verbraucherschutzminister Alexander Bonde, VZBV-Vorstand Gerd Billen, Markus Beckedahl von Digitale Gesellschaft, Meik Michalke von der Cultural Commons Collecting Society, es moderiert Christoph Fasel. Von iRights.info wird Till Kreutzer vertreten sein.</p>
<p>Die Veranstaltung findet in der Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin statt, <a href="http://www.vzbv.de/11524.htm">Anmeldung und weitere Informationen beim VZBV</a>.</p>
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		<title>Autocomplete, Embedding, Leistungsschutzrecht</title>
		<link>http://irights.info/autocomplete-embedding-leistungsschutzrecht</link>
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		<pubDate>Tue, 21 May 2013 07:02:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>telemedicus.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Youtube + Video]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
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		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht für Presseverlage]]></category>
		<category><![CDATA[Max Stadler]]></category>
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		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Youtube]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Google muss bei vorgeschlagenen Suchbegriffen eingreifen, der Streit um das Einbetten fremder Videos geht zum Europäischen Gerichtshof, das Presse-Leistungsschutzrecht tritt am 1. August in Kraft. Außerdem im Wochenrückblick: Netzneutralität im Bundestag, Werbung mit Testergebnissen, Max Stadler.</strong></p>
<h3><strong>BGH zu Autocomplete: Google muss bei Suchvorschlägen eingreifen</strong></h3>
<p>Der BGH hat vergangene Woche über die Autocomplete-Funktion bei Googles Websuche entschieden.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Google muss bei vorgeschlagenen Suchbegriffen eingreifen, der Streit um das Einbetten fremder Videos geht zum Europäischen Gerichtshof, das Presse-Leistungsschutzrecht tritt am 1. August in Kraft. Außerdem im Wochenrückblick: Netzneutralität im Bundestag, Werbung mit Testergebnissen, Max Stadler.</strong></p>
<h3><strong>BGH zu Autocomplete: Google muss bei Suchvorschlägen eingreifen</strong></h3>
<p>Der BGH hat vergangene Woche über die Autocomplete-Funktion bei Googles Websuche entschieden. Ein Unternehmer hatte gegen Google geklagt, weil bei Eingabe seines Namens die Begriffe „Scientology” und „Betrug” automatisch vorgeschlagen wurden. Nach Ansicht der Vorinstanzen stellte der Autocomplete-Vorschlag nicht die Aussage dar, dass zwischen dem Kläger und den Begriffen ein Zusammenhang bestehe. Der BGH sah das anders: Den Begriffen sei jedenfalls ein „sachlicher Zusammenhang” zwischen dem Kläger und Scientology bzw. Betrugsfällen zu entnehmen. Google müsse zumindest dann eingreifen, wenn das Unternehmen auf solche rechtsverletzenden Vorschläge in der Autocomplete-Funktion hingewiesen werde.<br />
<a title="Link zu Telemedicus-Artikel" href="http://www.telemedicus.info/article/2574-BGH-Die-Grenzen-der-Rechtmaessigkeit-bei-Googles-Autocomplete.html">Ausführlich bei Telemedicus.</a></p>
<h3><strong>BGH legt Fragen zum Einbinden von Youtube-Videos dem Europäischen Gerichtshof vor</strong></h3>
<p>Verletzt das Einbinden fremder Youtube-Videos das Urheberrecht? Über diese Frage hatte vergangene Woche der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Seiner Ansicht nach liegt jedenfalls keine öffentliche Zugänglichmachung (<a title="§ 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" target="_blank">Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz</a>) vor. Nicht ausschließen wollte der Bundesgerichtshof jedoch, dass ein sogenanntes unbenanntes Verwertungsrecht verletzt sein könnte. Dabei handelt es sich um ein Verwertungsrecht, das nicht explizit im Urheberrecht bekannt ist, das sich jedoch aus dem generellen Schutz des Urhebers herleiten lässt. Ob ein solches unbenanntes Verwertungsrecht für das Einbinden von Videos existiert und ob es verletzt ist, muss nun der EuGH entscheiden, dem der BGH diese Frage letzte Woche vorgelegt hat.<br />
<a href="http://irights.info/streit-um-youtube-embeds-wandert-zum-europaischen-gerichtshof">Hintergründe bei iRights.info.<br />
</a><a title="Link zu Telemedicus-Artikel" href="http://www.telemedicus.info/article/2575-EuGH-Vorlage-Verletzt-Framing-das-Urheberrecht.html">Hintergründe bei Telemedicus.</a></p>
<h3><strong>Presse-Leistungsschutzrecht im Bundesgesetzblatt verkündet</strong></h3>
<p>Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger tritt am 1. August in Kraft. Mit dem achten Urheberrechtsänderungsgesetz wird das Urheberrechtsgesetz durch die Paragrafen 87f-87h ergänzt. Das Presse-Leistungsschutzrecht gibt Verlegern das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Eine Ausnahme besteht für die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, „soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt”. Ausgenommen sein sollen auch „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte”. Was genau das bedeutet, ist aber nach wie vor <a href="http://www.telemedicus.info/article/2538-Snippets-doch-vom-Presse-Leistungsschutzrecht-erfasst.html">unklar</a>. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Presse-Leistungsschutzrecht bereits 2009 angekündigt, seitdem stand es dauerhaft unter heftiger Kritik.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl113s1161.pdf#&lt;u&gt;_Bundesanzeiger_BGBl_&lt;/u&gt;%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s1161.pdf%27]__1368607308162">Zur Verkündung im Bundesgesetzblatt.</a><br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.internet-law.de/2013/05/leistungsschutzrecht-tritt-am-01-08-2013-in-kraft.html">Zur Meldung bei internet-law.de.<br />
</a><a href="http://irights.info/schlagwort/leistungsschutzrecht-fur-presseverlage">iRights.info: Beiträge zum Presse-Leistungsschutzrecht</a></p>
<h3><strong>Bundestag debattiert über Netzneutralität</strong></h3>
<p>Im Bundestag fand vergangene Woche eine Plenardebatte zum Thema Netzneutralität statt. Anlass war ein Gesetzesentwurf der Linksfraktion, nach dem die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben werden soll. Die anderen Oppositionsparteien sprachen sich in der Debatte ebenfalls für dieses Ansinnen aus. Die schwarz-gelbe Koalition hingegen ist überwiegend der Ansicht, der geltende rechtliche Rahmen reiche aus, um Netzneutralität zu gewährleisten. Unionspolitiker Georg Nüßlein beruft sich auf <a title="§ 41a TKG: Netzneutralität" href="http://dejure.org/gesetze/TKG/41a.html" target="_blank">Paragraf 41a Telekommunikationsgesetz</a>, der die Bundesregierung ermächtigt, gegen über Telekommunikationsunternehmen „Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung (&#8230;) festzulegen”. Markus Beckedahl von netzpolitik.org <a href="http://netzpolitik.org/2013/bundestag-debattiert-netzneutralitat-im-protokoll/">zweifelt jedoch an der Effektivität dieser Regelung</a>. Zudem sei schon heute Netzneutralität nicht gewährleistet, da bestimmte Dienste gegenüber anderen bevorzugt werden. Grund: Schon heute seien einzelne Dienste exklusiv von Volumenbegrenzungen ausgenommen – so etwa im <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/netzneutralitaet-was-der-telekom-spotify-deal-bedeutet-a-853246.html">Fall T-Mobile/Spotify</a>.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://netzpolitik.org/2013/bundestag-debattiert-netzneutralitat-im-protokoll/">Mehr zur Debatte auf netzpolitik.org.</a></p>
<h3><strong>Stiftung Warentest ändert Bedingungen für Werbung mit Testergebnissen</strong></h3>
<p><strong></strong>Die Stiftung Warentest führt ein neues System zur Produktwerbung mit Testergebnissen ein: Ab 1. Juli müssen werbende Unternehmen Lizenzverträge mit der Stiftung Warentest abschließen. Bisher unterliegt die Werbung mit Testergebnissen zwar Bedingungen der Stiftung; eine vertragliche Beziehung besteht aber nicht. Grund für die Änderung: Die Stiftung selbst konnte bisher nicht gegen Unternehmen vorgehen, die gegen Bedingungen der Logonutzung verstießen indem sie etwa irreführend mit Testergebnissen warben. Dies konnten nur wettbewerbsrechtlich klagebefugte Konkurrenzunternehmen oder Verbraucherschutzverbände. Durch Einzelverträge soll sich das ändern. Künftig ist die Werbung mit einem Testergebnis auf zwei Jahre befristet; außerdem wird die Nutzung des Testlogos für werbende Unternehmen teurer.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.test.de/Werbung-mit-Testurteilen-Was-sich-aendert-und-warum-4538615-0/">Mehr Informationen bei der Stifuntg Warentest.</a></p>
<h3><strong>Staatssekretär Max Stadler gestorben</strong></h3>
<p>Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Max Stadler ist tot. Der FDP-Rechtspolitiker ist vergangene Woche im Alter von 64 Jahren überraschend gestorben. In der Netzpolitik war Stadler vor allem als <a href="http://www.internet-law.de/2013/05/zum-tod-von-max-stadler-ein-humanist-und-verfechter-der-burgerrechte.html">Verfechter von Bürgerrechten</a> bekannt und setzte sich u.a. vehement <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_441/01.html">gegen die Vorratsdatenspeicherung</a> <a href="http://www.telemedicus.info/article/1372-Verfahrensmaengel-bei-der-Verabschiedung-des-ZugErschwG.html">und das Zugangserschwerungsgesetz</a> ein.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/zum-tod-von-max-stadler-ein-weiss-blauer-liberaler-1.1670911">Ein Nachruf von Heribert Prantl.</a></p>
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		<title>Wie die Obama-Regierung den „Blindenvertrag“ vergiftet</title>
		<link>http://irights.info/wie-die-obama-regierung-den-blindenvertrag-vergiftet</link>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2013 13:00:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gastautor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung + Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[WIPO]]></category>
		<category><![CDATA[WIPO-Blindenvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Im Juni wollen zahlreiche Regierungen die letzten Details des so genannten „Blindenvertrags” aushandeln. Das erklärte Ziel ist, dass Blinde weltweit einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern bekommen. Jim Fruchterman, Gründer der größten Online-Bibliothek für Menschen mit Sehbehinderungen, ist der Ansicht, dass US-Regierung und Filmindustrie die Übereinkunft derzeit in einen Vertrag <em>gegen</em> die Blinden verwandeln.</strong></p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Juni wollen zahlreiche Regierungen die letzten Details des so genannten „Blindenvertrags” aushandeln. Das erklärte Ziel ist, dass Blinde weltweit einen besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern bekommen. Jim Fruchterman, Gründer der größten Online-Bibliothek für Menschen mit Sehbehinderungen, ist der Ansicht, dass US-Regierung und Filmindustrie die Übereinkunft derzeit in einen Vertrag <em>gegen</em> die Blinden verwandeln. Ein Gastbeitrag.</strong></p>
<p>Die Obama-Regierung kehrt den Menschen mit Behinderungen den Rücken – was mich ungeheuer empört. Ich bin Ingenieur und bemühe mich als sozialer Unternehmer, die Welt zu einem besseren Ort für Behinderte zu machen. Dabei betätige ich mich selten als lautstarker Fürsprecher. Aber wenn etwas so Ungerechtes wie derzeit passiert, muss man sich auch verbal dagegen zur Wehr setzen.</p>
<p>Jahrelang wurden die Verhandlungen für ein internationales Abkommen vorangetrieben, das unter dem Namen „Treaty for the Blind“ („Blindenvertrag“) bekannt ist. Mit diesem Vertrag soll Blinden oder anderen Menschen mit funktionellen Leseeinschränkungen Zugang zu Büchern verschafft werden, die sie für ihre Bildung und Ausbildung, ihre Arbeit und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen, unabhängig von ihrem Wohnort. Diese Versorgung mit Büchern wurde in den Vereinigten Staaten schon sehr erfolgreich eingeführt. Auch die ersten Entwürfe des internationalen Vertrags folgten diesem Grundsatz und hätten darüber hinaus den internationalen Austausch von Büchern erleichtert, die für Menschen mit Lesebehinderungen zugänglich sind.</p>
<p>Ein guter Vertrag würde wirklichen Fortschritt bedeuten und Millionen von Behinderten in anderen Ländern endlich den Zugriff auf Bücher ermöglichen. Die in den USA schon umgesetzten Prinzipien weiter zu verbreiten – das sollte das Ziel der US-amerikanischen Verhandlungen sein.</p>
<h3>US-Regierung und Filmindustrie verwandeln den Vertrag für die Rechte der Blinden in einen Vertrag gegen diese Rechte</h3>
<p>Jetzt sind die bereits erreichten Fortschritte jedoch gefährdet. Privatinteressen setzen alles dran, so genannte Giftpillen in das Vertragswerk zu mischen – wie beispielsweise Bestimmungen, die einige Länder entweder ganz davon abhalten werden, den Vertrag zu unterzeichnen, oder aber den Vertrag so komplex machen, dass er nicht mehr umgesetzt werden kann. Momentan sieht es erschreckend danach aus, als würden sich private Interessen gegen das Gemeinwohl durchsetzen.</p>
<p>In den letzten Monaten haben wir erlebt, wie die Verhandlungsdelegationen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union auf Geheiß des Verbands der großen US-Filmstudios (Motion Picture Association of America – MPAA) plötzlich den Kurs wechselten und sich für Positionen einsetzten, die im Widerspruch zur gegenwärtigen US-Gesetzgebung stehen – Positionen, bei denen ich mir kaum vorstellen kann, dass sie in den USA den Kongress passieren würden. Inzwischen ist ein Punkt erreicht, an dem viele Beobachter der Verhandlungen, die bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf stattfinden, der Meinung sind, dass dieses Abkommen sich in einen „Vertrag zum Schutz der Rechteinhaber <strong><em>vor</em> den Blinden“ verwandelt.</strong></p>
<p>Was steht überhaupt auf dem Spiel? Wenn es so weitergeht, werden wir einen Vertrag bekommen, der nicht den Blinden hilft, sondern die Agenda zu geistigem Eigentum der MPAA vorantreibt. Es wäre eine absolute Schande, wenn das passieren würde.</p>
<h3>Barrierefreiheit könnte der Standard für Bücher sein – stattdessen wird sie verhindert</h3>
<p><span style="font-size: 13px;">Die MPAA hat in einer öffentlichen Erklärung behauptet, es ginge ihr lediglich um einen „Ausgleich“. Verwirrt Sie diese Aussage genauso wie mich? Eine der mächtigsten Industrien auf diesem Planeten, die schon über unzählige Verträge und Gesetze zum Schutz ihrer Interessen verfügt, fühlt sich benachteiligt gegenüber Menschen, die wirtschaftlich und in Bezug auf die Versorgung mit Informationsmaterial zu den am meisten benachteiligten gehören? Dazu kommt: Würde der Vertrag so verabschiedet, dass er tatsächlich von Nutzen für die Blinden wäre, würde er gar nicht gegen all die Verträge und Gesetze der MPAA verstoßen. Ganz zu schweigen davon, dass die MPAA schon vor Jahren dafür gesorgt hat, dass ihre Inhalte aus diesem Vertrag ausgeschlossen sind. Ist es das, was die MPAA mit „Ausgleich“ meint?</span></p>
<p>Mich macht das so wütend, weil ich weiß, wie gut ein ausgewogenes Urheberrechtsgesetz funktionieren kann und in den USA auch funktioniert. Unsere Bookshare-Bibliothek hat das Recht, so gut wie jedes Buch einzuscannen, das von einem Blinden oder Lesebehinderten gebraucht wird: Wir verfügen jetzt über 190.000 der gefragtesten Bücher und Lehrbücher in barrierefreien Formaten wie Blindenschrift, Großdruck und als Hörbuch. Bei der heutigen Buchproduktion werden die Bücher schon „digital geboren“. Wir haben die Richtlinien und wir haben die Technologie, um sicherzustellen, dass „alle digital geborenen Materialien auch für alle zugänglich auf die Welt kommen“, wie Betsy Beaumon, Geschäftsführerin von Bookshare, es ausdrückt. Wir sind an dem Punkt angelangt, an dem die Barrierefreiheit zum Standardmodus für alle Bücher werden kann und werden sollte.</p>
<p>Und da wird in der „ausgewogenen“ Welt der MPAA verlangt, dass unsere Verhandlungsdelegation sich gegen ein System ausspricht, das in den USA gut funktioniert und hunderttausenden von Menschen hilft? Häh?</p>
<h3>Mit welchen Mitteln der Vertrag verwässert werden soll</h3>
<p>Um eine Vorstellung davon zu vermitteln, welche Giftpillen die MPAA, Verleger und jetzt auch die US-Verhandlungsdelegation in den Vertrag mischen wollen, skizziere ich im Folgenden die wesentlichen Punkte:</p>
<ol>
<li><strong>Einschränkungen bei der Erhältlichkeit im Handel</strong>. Mit dieser Giftpille soll verfügt werden, dass ein Buch, das in einem für Blinde zugänglichen Format im Handel erhältlich ist, nicht in einer Bibliothek für Personen mit Lesebehinderung zur Verfügung stehen darf. Das käme einer Situation gleich, in der man in einer Bibliothek an allen Büchern Vorhängeschlösser vorfindet mit dem Hinweis „Wenn du das Buch lesen möchtest, kauf es dir“. Mit dieser Einschränkung bei der Erhältlichkeit im Handel müssten Bibliotheken wie Bookshare mit hunderttausenden von barrierefreien Büchern ein dermaßen komplexes bürokratisches Prozedere durchlaufen, dass sie sich gar nicht mehr leisten könnten, unter diesem Abkommen lesebehinderte Menschen außerhalb der USA mit Büchern zu versorgen. Auch die Delegationsleiterin der Weltblindenunion äußerte die Meinung, dass diese Bestimmungen Bookshare in der Praxis tatsächlich davon abhalten würden, beispielsweise blinden Menschen in Indien zu Büchern zu verhelfen.</li>
<li><strong>Der Knebel des „Drei-Stufen-Tests“. </strong>Der Drei-Stufen-Test ist Teil des internationalen Urheberrechts, mit dem den Ländern zugestanden wird, die Schranken- und Ausnahmeregelungen des Urheberrechts nach eigenem Ermessen festzulegen. Die in den USA geltenden Urheberrechtsschranken für die Blinden sind ein leuchtendes Beispiel für eine Regelung, die mit dem Drei-Stufen-Test im Einklang steht. Und was machen die US-Verhandlungsführer? Sie arbeiten daran, das wesentliche Prinzip des Drei-Stufen-Tests selbst zu verändern, seinen Text dahingehend umzuschreiben, dass er die Länder in ihrer Möglichkeit knebelt, das Urheberrecht weiter einzuschränken. Das führt mich zu Punkt 3.</li>
<li><strong>Konflikte mit dem US-Gesetz.</strong> Einfach ausgedrückt: Die USA werden so etwas nicht unterzeichnen. Unsere Verhandlungsdelegation setzt sich jetzt für einen Vertrag ein, der es – sollte er ratifiziert werden – erforderlich machen würde, dass der US-Kongress unsere vorbildhaften Schranken wieder abbaut. Im Grunde wäre dieser Vertrag viel zu gifthaltig, als dass die USA ihn schlucken würde. Nachdem nicht einmal die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Senat ratifiziert wurde, obwohl sie mit dem geltenden US-Gesetz für Amerikaner mit Behinderungen nahezu identisch ist, sollte klar sein, dass ein vergifteter Blindenvertrag überhaupt keine Chance hätte, ratifiziert zu werden.</li>
</ol>
<p>Alles wird darauf hinauslaufen, dass Rechteinhaber wie die MPAA für strengere, klarer definierte Schutzbestimmungen eintreten … für sich selbst. Das ist ihre Vorstellung von Ausgleich – der Versuch, den Blindenvertrag taktisch zu nutzen, um ihre eigene Agenda voranzutreiben. Beschämend ist vor allem, dass sie ihre Absichten nicht offenlegen, sondern stattdessen Gruppen wie die Weltblindenunion, die nichts weiter wollen, als die Welt für Blinde zu verbessern, beschuldigen, sie würden versuchen, „den globalen Markt zu unterminieren“.</p>
<p>Amerikaner, denen die Barrierefreiheit für Blinde ein Anliegen ist, sollten die Obama-Regierung wissen lassen, dass sie keinen vergifteten Vertrag wollen!</p>
<p><em>Deutsch von Ina Goertz. Originalbeitrag erschienen in der Huffington Post: <a href="http://www.huffingtonpost.com/jim-fruchterman/poisoning-the-treaty-for-_b_3225181.html" target="_blank">Poisoning the Treaty for the Blind</a></em></p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-14571" alt="fruchterman" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/fruchterman.jpg" width="200" height="200" /></p>
<h3>Zur Person</h3>
<p><em><strong>Jim Fruchterman</strong> ist Gründer des gemeinnützigen Unternehmens Benetech, das er auch leitet. Zu Benetech gehört <a href="https://www.bookshare.org/">Bookshare</a>, eine Online-Bibliothek, die derzeit mehr als 190.000 Bücher in barrierefreien Formaten für Menschen mit Sehbehinderungen anbietet. Fruchterman wurde für seine „sozialen Unternehmungen“ mit zahlreichen Preise ausgezeichnet und hat 2006 das mit 500.000 US-Dollar dotierte MacArthur-Fellowship erhalten (auch „Genie-Stipendium” genannt). Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/jrandomf/" target="_blank">Jim Fruchterman</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/" target="_blank">CC by-nc</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Streit um Youtube-Embeds wandert zum Europäischen Gerichtshof</title>
		<link>http://irights.info/streit-um-youtube-embeds-wandert-zum-europaischen-gerichtshof</link>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2013 08:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung + Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Youtube + Video]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Embedding]]></category>
		<category><![CDATA[Youtube]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, wie das Einbetten fremder Videos urheberrechtlich einzuordnen ist. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, sich an die Luxemburger Richter zu wenden. Diese müssen jetzt entscheiden, ob es eine Form der „öffentlichen Wiedergabe” ist, ein Video auf einer anderen Website zu embedden.</strong></p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, wie das Einbetten fremder Videos urheberrechtlich einzuordnen ist. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, sich an die Luxemburger Richter zu wenden. Diese müssen jetzt entscheiden, ob es eine Form der „öffentlichen Wiedergabe” ist, ein Video auf einer anderen Website zu embedden.</strong></p>
<p>Keine Klarheit im Streit um Youtube-Embeds: Wer ein urheberrechtswidrig hochgeladenes Video einbettet, könnte selbst Urheberrechte verletzen. Ob das der Fall ist – und wenn ja, welches Recht genau verletzt wird – muss jetzt der Europäische Gerichtshof prüfen. Der Bundesgerichtshof hat sich im Embedding-Streit an die Luxemburger Richter gewandt und fragt, ob das Einbetten ein „unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe” verletzt. Hintergrund ist eine Inkongruenz zwischen dem deutschen Urheberrechtsgesetz und der EU-Urheberrechtsrichtlinie.</p>
<p>Im Streit vor dem Bundesgerichtshof (I ZR 46/12) geht es nicht um die Frage, ob das Einbetten von Videos generell erlaubt ist oder nicht. Sondern um den Fall, dass jemand ein Video einbettet, das ein anderer Nutzer bereits ohne die Rechte hochgeladen hat. Darüber streiten zwei Wasserfilter-Produzenten im Fall eines Werbevideos. Nicht nur der Uploader, sondern auch der das Video einbettende Nutzer könnte dann Rechte verletzen – oder eben nicht. Vereinfacht gesagt lassen sich die Sichtweisen auf das Embedding an zwei Polen festmachen:</p>
<h3><b>1. Einbetten ist vergleichbar mit dem Hochladen</b></h3>
<p>Wer ein Video bei Youtube hochlädt, macht es der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich. Im Urheberrechtsjargon: Es handelt sich um eine „öffentliche Zugänglichmachung”, durch die ein Werk „Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich wird” (<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html">Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz</a>). Die erste Sichtweise besagt: Auch wer ein Video einbettet, macht es öffentlich zugänglich, weil durch das Einbetten auf der jeweiligen Website ein neuer Zugangskanal geschaffen wird.</p>
<h3><b>2. Einbetten ist vergleichbar mit dem Verlinken</b></h3>
<p>Die andere Sichtweise besagt: Das Einbetten ist keine solche „öffentliche Zugänglichmachung”, weil das Video bereits vom ursprünglichen Uploader für alle zum Abruf ins Netz gestellt wurde. Das Einbetten ist nach dieser Sichtweise mit dem Verlinken vergleichbar – und das ist seit dem BGH-Urteil im Fall „<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=2003&amp;Sort=3&amp;Seite=5&amp;client=3&amp;anz=1706&amp;pos=171&amp;nr=27035">Paperboy</a>” allgemein erlaubt. Wer Inhalte nur verlinkt, verletzt demnach keine Urheberrechte, weil dabei weder das Video kopiert noch neu ins Netz gestellt wird. Das Verlinken erleichtert es nur, Inhalte zu finden, die ohnehin schon öffentlich zugänglich sind.</p>
<h3>BGH: Keine öffentliche Zugänglichmachung, aber vielleicht „unbenanntes Verwertungsrecht” verletzt</h3>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Frage zwar an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, damit aber einen dritten Weg offen gelassen. Er sagt: Ein Video einzubetten, ist keine „öffentliche Zugänglichmachung”, weil der Nutzer, der das Video einbettet, gar nicht darüber entscheiden kann, ob es auch weiterhin zugänglich bleibt. Der Bundesgerichtshof bezeichnet das Embedding auch als „bloße Verknüpfung“ – insoweit wäre es mit der Verlinkung vergleichbar.</p>
<p>Diese „Verknüpfung” könnte aber, so der BGH, eine andere Form der „öffentlichen Wiedergabe” sein. In der <a href="http://pages.citebite.com/y1y6a5q5r8tcr">EU-Urheberrechtsrichtlinie ist das die Oberkategorie für solche Nutzungen</a>, unter die auch das Einstellen ins Internet – die öffentliche Zugänglichmachung – gehört. Die Richtlinie lässt dadurch gleichsam eine Lücke für andere, „unbenannte” Formen der öffentlichen Wiedergabe.</p>
<p>Wie auch immer der Europäische Gerichtshof entscheidet: Ob sich für die Nutzer damit viel ändert, ist keineswegs ausgemacht. Wenn das Embedding nicht in Urheberrechte eingreift, ist die Sache für Nutzer klar: Sie sind aus dem Schneider. Tut es das doch, werden die Uploader das Embedding über die <a href="http://www.youtube.com/t/terms">Youtube-AGB</a> aber erlaubt haben – jedenfalls dann, wenn sie die Rechte auch hatten. Bei Videos, die ohne die Rechte hochgeladen wurden, werden die Rechteinhaber sich wohl – wie auch bisher – an die Plattform wenden und können das Video dort sperren lassen.</p>
<p><em>Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/markroquet/3047628132/">m rkt</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de">CC BY-NC</a>.</em></p>
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		<title>Wie funktioniert Strafverfolgung in der Cloud?</title>
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		<pubDate>Mon, 13 May 2013 08:52:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Grundwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht in der Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Technik in der Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfolgung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Ob persönliche Dokumente im Webspeicher oder Telefonieren über das Internet: „Die Cloud” lockt Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden mit umfangreichen Daten und stellt sie zugleich vor neue Herausforderungen. Wer kann was einsehen, welche Regeln gelten hierfür?</strong></p>
<p>Früher war es für Ermittler einfach: Dokumente wurden in Aktenordnern gespeichert, Gespräche über das gute alte Telefonnetz geführt.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ob persönliche Dokumente im Webspeicher oder Telefonieren über das Internet: „Die Cloud” lockt Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden mit umfangreichen Daten und stellt sie zugleich vor neue Herausforderungen. Wer kann was einsehen, welche Regeln gelten hierfür?</strong></p>
<p>Früher war es für Ermittler einfach: Dokumente wurden in Aktenordnern gespeichert, Gespräche über das gute alte Telefonnetz geführt. Heutzutage werden immer mehr Dokumente im Web gespeichert, das Telefonnetz wird vor allem für’s Internet genutzt; viele neue internetbasierte Kommunikationswege und Dienste sind entstanden. Aber viele Dienste nutzen verschlüsselte Verbindungen und stellen damit Polizei, Strafverfolger &amp; Co. vor Herausforderungen.</p>
<h3>Unklarer Rechtsrahmen</h3>
<p>Clouddienste operieren über Kontinente hinweg. Welche Daten wo genau liegen und welches Recht für welche Dienste eigentlich gilt, ist häufig noch ungeklärt. Auf der anderen Seite locken die Dienste Ermittler mit Datenspuren in ganz neuer Größenordnung: Persönliche Kommunikation, Dokumente und Unterlagen, Gruppenkonversationen, Standortdaten – immer mehr sammelt sich bei den Anbietern. „Big Data” wird auch für die Strafverfolgung zum Thema.</p>
<p>Zugleich wird es schwieriger, Clouddienste – und damit auch die Zugriffsbefugnisse – rechtlich einzuordnen. Telefongespräche und E-Mail-Übertragungen etwa zählen zur „Individualkommunikation” und unterliegen dem grundrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnis. Wann und bei welchen Cloud-Diensten das gilt, ist aber schon umstritten. Einige kommen in ihrer Funktionalität klassischer Telekommunikation nahe, viele liegen in einem Zwischenbereich. Das bedeutet zum Beispiel, dass man häufig nicht recht weiß, ob im Einzelfall das Telekommunikations- oder das Telemediengesetz als rechtlicher Rahmen gilt.</p>
<p>Für viele Diskussionen sorgte der US-amerikanische „Patriot Act“ und seine Folgen für Daten in der Cloud. Das Gesetz hat die Befugnisse für US-Behörden erweitert und die Richterkontrolle reduziert. US-Ermittler können demnach auf Daten nicht nur bei US-Unternehmen, sondern auch bei deren Tochterfirmen in Europa zugreifen, wie <a href="http://www.zdnet.com/blog/igeneration/summary-zdnets-usa-patriot-act-series/9233">Recherchen des Portals ZDNet</a> ergeben haben. Im Business-Bereich haben einige Cloud-Anbieter darauf schon reagiert und vermarkten ihre Produkte als sichere, europäische Alternative zu US-Anbietern.</p>
<h3>Aktenordner vs. Cloud</h3>
<p>Der Umkehrschluss, dass Daten bei rein europäischen oder deutschen Anbietern vor Zugriffen automatisch besser geschützt seien, sei aber falsch, <a href="http://www.cloudlegal.ccls.qmul.ac.uk/Research/researchpapers/45904.html">konstatiert Ian Walden</a>, Professor für Informationsrecht an der Uni London. Regelungen für den Zugriff von Strafverfolgungs- und anderen Behörden gebe es in allen Ländern. Gesetzliche Hürden sollen dabei sicherstellen, dass rechtsstaatliche Verfahren und die Grundrechte der Betroffenen eingehalten werden. Ein Problem dabei: Die Regelungen stammen noch aus der Aktenordner-Zeit. Im Ergebnis stehen sich zum Beispiel US- und EU-Regeln zur Strafverfolgung ebenso wie die zum Datenschutz gegenüber.</p>
<p>In Bezug auf den Schutz privater Daten vor möglichem Missbrauch kommt eine <a href="http://www.europarl.europa.eu/committees/en/libe/studiesdownload.html?languageDocument=EN&amp;file=79050">Studie des EU-Parlaments</a> zum Schluss: Die Rechtsunsicherheit ist groß, die Daten europäischer Bürger seien nicht hinreichend geschützt. Die Gefahren durch Betrug oder Identitätsdiebstahl dagegen seien vergleichsweise gering. „Sowohl Cloud-Nutzer als auch Cloud-Anbieter können nur schwer nachvollziehen, wann und wie Regierungen Nutzerdaten einsehen können”, hält eine <a href="http://www.hoganlovells.com/hogan-lovells-revealing-study-about-governmental-access-to-data-in-the-cloud-detailed-in-white-paper-released-at-brussels-program-05-23-2012/">Studie der Kanzlei Hogan Lovells</a> fest, die die Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden für verschiedene Länder untersuchte.</p>
<p>Das liegt neben der häufig ungeklärten Rechtslage auch daran, dass einige Zugriffe der Geheimhaltung unterliegen und versteckt erfolgen – etwa bei den „National Security Letters” des FBI, die solche Stillschweige-Vereinbarungen enthalten. Einige Unternehmen veröffentlichen inzwischen immerhin Statistiken über die Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, so etwa <a href="http://www.microsoft.com/about/corporatecitizenship/en-us/reporting/transparency/">Microsoft</a>, <a href="http://www.google.com/transparencyreport/userdatarequests/">Google</a> oder – in sehr überschaubarer Form – <a href="https://www.dropbox.com/transparency">Dropbox</a>. Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF hält das und weitere Punkte beim Umgang der Firmen mit staatlichen Stellen <a href="https://www.eff.org/who-has-your-back-2013">in einem jährlichen Bericht</a> fest. In Deutschland wiederum warnt etwa der Strafrechtler Tobias Singelnstein, Professor an der FU Berlin, vor einer „Vergeheimdienstlichung” der Strafverfolgung, weil durch die technische Entwicklung zunehmend heimlich auf Informationen zugegriffen werden kann.</p>
<h3>Wo Polizei &amp; Co. ansetzen</h3>
<div id="attachment_14462" class="wp-caption alignnone" style="width: 498px"><a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/cloud_datenerhebung-grafik.png" rel="lightbox[14421]"><img class="size-full wp-image-14462 " style="border: 1px solid black;" alt="Übersicht: Datenerhebung zur Strafverfolgung. Illustration: Tigerworx." src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/cloud_datenerhebung-vorschau.png" width="488" height="365" /></a><p class="wp-caption-text"><strong>Klicken für Großansicht: </strong>Datenerhebung zur Strafverfolgung. Illustration: Tigerworx.</p></div>
<p>Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Clouddiensten und Nutzungskonstellationen sind auch die Möglichkeiten und Grenzen für Strafverfolger und Behörden vielfältig. Als ersten Überblick kann man aber drei Ansatzpunkte unterscheiden, wenn Polizei &amp; Co. sich für die Daten von Nutzern interessieren: Die Nutzer, die Übertragung im Netz und die Diensteanbieter. Die verschiedenen Ansatzpunkte bringen auch unterschiedliche technische und rechtliche Bedingungen mit sich.</p>
<h3>(1) Daten beim Nutzer</h3>
<p>Gewissermaßen noch „vor” oder „nach” der Cloud steht die Datenerhebung beim Nutzer. Im Rahmen etwa einer klassischen Durchsuchung können Ermittler Daten auf dem Computer beschlagnahmen. Dabei können sie auch auf Daten bei Cloudspeicherdiensten zugreifen: In der Strafprozessordnung werden sogenannte „räumlich getrennte Speichermedien” ausdrücklich <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/110.html">aufgeführt</a>. Das gilt allerdings nur, wenn die Daten im Inland liegen, was bei Cloudspeicherdiensten eher die Ausnahme ist. Liegen sie im Ausland, müssen Strafverfolger sich erst an die jeweiligen Staaten wenden. Im Rahmen der Cybercrime-Konvention muss dann der jeweilige Staat die Daten vorläufig sichern. Darüber hinaus gibt es für solche Rechtshilfe innerhalb der EU weitere Verträge.</p>
<p>Ein Sonderfall beim Nutzer ist die Onlinedurchsuchung und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. In beiden Fällen installieren Behörden heimlich Software beim Nutzer. Für die Onlinedurchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht hohe rechtliche Hürden festgelegt. Die Entscheidung war sogar die Geburt des neuen „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gew%C3%A4hrleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrit%C3%A4t_informationstechnischer_Systeme">IT-Grundrechts</a>”, das Computersysteme vor verdeckten staatlichen Eingriffen schützt. Die technisch ähnliche „Quellen-TKÜ” – sie zielt vor allem auf verschlüsselte Gespräche übers Internet – <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/staatstrojaner-code-ist-gesetz-11486546.html">ist kaum weniger umstritten</a>.</p>
<h3>(2) Daten bei der Übertragung</h3>
<p>Sind Daten noch unterwegs in „die Cloud” – also die jeweiligen Rechenzentren – scheinen Ermittler im Moment oft im Dunkeln zu tappen. Durch zunehmende Verschlüsselung bei internetbasierten Diensten sind Daten nicht mehr ohne Weiteres einsehbar, während Gespräche übers klassische Telefonnetz vergleichsweise einfach abhörbar waren. Im Bereich der Telekommunikationsdienste sind solche Abhör-Möglichkeiten schon lange normiert. Die Normen für die sogenannte <em>lawful interception</em> (erlaubte Überwachung) regeln technisch, wie Behörden die Dienste abhören können. Ohne die entsprechenden Schnittstellen dürfen die Dienste auch gar nicht angeboten werden. Wann sie rechtlich eingesetzt werden dürfen, regelt vor allem die Strafprozessordnung und das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html">Artikel-10-Gesetz</a>.</p>
<p>Für Clouddienste wird an einheitlichen technischen Standards noch gearbeitet. So erforschen mehrere Arbeitsgruppen beim Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), wie sich die Abhör- und Überwachungsmöglichkeiten staatlicher Stellen bei Clouddiensten normieren lassen. Der Journalist Erich Moechel macht in einem entsprechenden Entwurf <a href="http://fm4.orf.at/stories/1701899/">zwei Ansatzpunkte dafür aus</a>: Neben den Cloudanbietern sollen auch Internet-Zugangsanbieter verschlüsselte Datenverbindungen auf Verlangen wieder „aufbohren” müssen.</p>
<p>Solche verschlüsselte Verbindungen kennt man im Alltag zum Beispiel vom Homebanking oder von Facebook (es heißt dann „HTTPS” im Browser). Um sie zu umgehen, müssten allerdings Sicherheitszertifikate, mit denen sich die Übertragungsrechner ausweisen, gefälscht werden. Technisch gesprochen handelt es sich dabei um eine sogenannte „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Man-in-the-middle-Angriff">Man-in-the-middle</a>”-Attacke. Was von den Entwürfen umgesetzt wird, ist derzeit noch offen.</p>
<p>In Deutschland arbeitet auch das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ an einem Forschungsprojekt „Cloud“. Es untersucht „Fragestellungen zu Cloud-Computing und dessen Implikationen auf die Telekommunikationsüberwachung“ und soll <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_04/2013_184/03.html">dazu eine Studie erstellen</a>. Beteiligt sind das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Verfassungsschutz.</p>
<h3>(3) Daten beim Cloud-Anbieter</h3>
<p>Die Anbieter von Clouddiensten sind wahrscheinlich der wichtigste Ansatzpunkt für Datenerhebungen. Der Internetrechts-Professor <a href="http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2038871">Peter Swire sieht hier sogar einen Paradigmenwechsel</a>: An die Stelle des Abhörens in Echtzeit trete für Strafverfolgungsbehörden immer mehr der Zugriff auf die bei Cloudanbietern gespeicherten Daten.</p>
<p>Soweit es dabei um Kommunikationsinhalte geht, lässt sich die Situation bei Clouddiensten mit E-Mail-Anbietern vergleichen. Hier haben die rechtlichen Grundlagen dafür bereits <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%20902/06">das Bundesverfassungsgericht beschäftigt</a>. Demnach greifen solche Erhebungen zwar in das Fernmeldegeheimnis ein, können aber nach den Regelungen zur Beweissicherung erlaubt sein. In der Regel muss der Nutzer allerdings vorab über eine solche Erhebung informiert werden, der Diensteanbieter immer. Daten darüber, wer wann welche Dienste verwendet hat – sogenannte Nutzungsdaten – können leichter herausgegeben werden, weil der Eingriff in Grundrechte hier geringer ist. Allerdings müssen Diensteanbieter sie auch nicht speichern, wenn sie sie selbst nicht benötigen.</p>
<p>Für Behörden sind außerdem die „Bestandsdaten“ interessant, die sie nach dem Telekommunikationsgesetz von den Diensten abfragen dürfen. Das sind Daten, die die Anbieter erheben, um mit ihren Kunden Verträge schließen zu können – zum Beispiel Name und Anschrift. Nach einer jetzt beschlossenen Neuregelung wurden die Hürden dafür abgesenkt. Zugleich wurde der <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-10/telekommunikation-datenschutz-gesetz-aenderungen">Anwendungsbereich im Internet erweitert</a>: Auch Zugangsdaten und Passwörter für Clouddienste sollen nun davon betroffen sein. Nach Belieben in der Cloud schnüffeln dürfen die Behörden deshalb allerdings noch nicht. Nach dem von Rechtswissenschaftlern so genannten Doppeltür-Modell ist eine weitere rechtliche Grundlage nötig, damit die Behörden die von den Diensten zu übermittelnden Daten auch tatsächlich nutzen dürfen.</p>
<p>In der Praxis ist der Zugriff auf die Daten von Nutzern kompliziert, vor allem weil die meisten von privaten Nutzern verwendeten Clouddienste nicht in Deutschland sitzen. Neben der erwähnten Cybercrime-Konvention des Europarats mit 47 Unterzeichnern sind es vor allem gegenseitige Rechtshilfeabkommen, die die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung regeln. Diese gelten in der Praxis allerdings als schwerfällig, so dass Ermittlungsbehörden wohl häufig auch informelle Formen der Kooperation suchen.</p>
<p>Ein prominentes – und von vielen kritisiertes – Beispiel für solche informelle Kooperation ist aus der Geschichte der Plattform Wikileaks bekannt. Nach der Veröffentlichung der „<a href="http://irights.info/wochenrckblick-galaxy-tab-fernsehkritiktv-depeschen/7107">Diplomatendepeschen</a>” soll der Anbieter Amazon den Cloud-Webspeicher für Wikileaks auf politischen Druck hin abgeschaltet haben, was <a href="http://aws.amazon.com/de/message/65348/">Amazon allerdings bestritten</a> hat.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Bei der Strafverfolgung in der Cloud sind derzeit noch mehr Fragen ungeklärt als geklärt. Wann und wo welches Recht gilt, ist bei den grenzüberschreitenden Diensten nicht leicht zu bestimmen. Etwas mehr Klarheit dürfte die EU-Datenschutzreform bringen, die auch eine <a href="http://irights.info/eu-datenschutzreform-was-gilt-fur-polizei-und-justiz/9787">neue Richtlinie für Polizei und Justiz</a> enthält. Behörden wollen neue Zugriffsmöglichkeiten auf Dienste; dem stehen die Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern gegenüber. So oder so dürften Cloud-Anbieter für die Strafverfolgung zunehmend wichtiger werden, versammeln sie doch immer mehr Daten. Andere Wege – Überwachung beim Nutzer, „Knacken” der Übertragung – erweisen sich zumindest im Moment noch als schwieriger, da sowohl die technischen als auch die rechtlichen Hürden hier höher sind.</p>
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		<title>Juris-Monopol, Drossel-Klauseln, soziale Netzwerke</title>
		<link>http://irights.info/juris-monopol-drossel-klauseln-soziale-netzwerke</link>
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		<pubDate>Mon, 13 May 2013 06:47:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>telemedicus.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook + Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Apple]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bringt das Juris-Monopol ins Wackeln,  Verbraucherschützer mahnen die Telekom wegen Drossel-Klauseln ab, die Selbstregulierung bei sozialen Netzwerken ist gescheitert. Außerdem im Wochenrückblick: Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft, Landgericht Berlin gegen Apples Datenschutzbestimmungen, Beugehaft für Onlineredakteur, EU-Empfehlungen zur Netzneutralität.</strong></p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bringt das Juris-Monopol ins Wackeln,  Verbraucherschützer mahnen die Telekom wegen Drossel-Klauseln ab, die Selbstregulierung bei sozialen Netzwerken ist gescheitert. Außerdem im Wochenrückblick: Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft, Landgericht Berlin gegen Apples Datenschutzbestimmungen, Beugehaft für Onlineredakteur, EU-Empfehlungen zur Netzneutralität.</strong></p>
<h3><strong>Gericht kippt Juris-Monopol bei Verfassungsgerichts-Entscheidungen</strong></h3>
<p>Gerichte dürfen ihre begründeten Entscheidungen nicht exklusiv der Juris GmbH zur Verfügung stellen, sondern müssen sie zu gleichen Bedingungen auch Wettbewerbern überlassen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim vergangene Woche. Pikant: Beklagter in diesem Verfahren war das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung bedeutet, dass Wettbewerber der Juris GmbH (zum Beispiel Dejure.org oder Openjur) zukünftig nicht mehr gegenüber der Juris GmbH diskriminiert werden dürfen.<br />
<a href="http://blog.delegibus.com/2013/05/07/gemeinfreiheit-grose-rechtsprechung-im-kellergericht/">Prozessbericht auf De Legibus, dem Blog der Dejure-Macher.</a><br />
<a href="http://irights.info/zugang-zu-amtlichen-werken-ein-rechtsstaatliches-armutszeugnis">iRights.info: Interview mit Thomas Fuchs zu amtlichen Werken.</a></p>
<h3>„Drosselkom”: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab</h3>
<p>Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom abgemahnt. Grund sind die Pläne des Anbieters, ihre Dienste <a href="http://www.telemedicus.info/article/2551-Rosa-Ladebalken-Konsequenzen-der-Volumengrenze-bei-T-DSL.html">ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln</a>. Seit Anfang Mai gibt es entsprechende Klauseln in den Verträgen mit Endkunden. Erreiche der Kunde die Volumengrenze, verringere sich seine DSL-Geschwindigkeit um 99,2 Prozent. Eine zeitgemäße Nutzung des Internets sei so unmöglich. Darin sehen die Verbraucherschützer eine unangemessene Benachteiligung.<br />
<a href="http://www.vz-nrw.de/verbraucherzentrale-nrw-mahnt-telekom-klauseln-ab--flaterate-drosselung-unzulaessig">Die Meldung bei der Verbraucherzentrale NRW.</a></p>
<h3><strong>Selbstregulierung von Social Networks gescheitert</strong></h3>
<p>Online-Netzwerke werden sich zukünftig nicht selbst regulieren dürfen. Entsprechende Pläne der Bundesregierung sind Anfang der Woche endgültig gescheitert. Bundesinnnenminister Friedrich strebte einen allgemeinen Kodex an, der unter anderem Regelungen zur Datensicherheit, zum Verbraucher- und Jugendschutz enthalten sollte. Unter dem Dach der „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter” (<a href="http://www.fsm.de/de">FSM</a>) lehnten nun Facebook, Google, Linkedin und Xing eine Unterzeichnung ab. Bedenken bestehen offenbar, weil nationale Regelungen die internationale Ausrichtung beeinträchtigen könnten. Ob das Scheitern der Verhandlungen aber allein auf die Unbeweglichkeit der Internetriesen zurückzuführen ist, <a href="http://www.telemedicus.info/article/2569-Kodex-zur-Selbstregulierung-fuer-soziale-Netzwerke-gescheitert.html">erscheint jedenfalls fraglich</a>.<br />
<a href="http://www.fsm.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/FSM_Closing_Report_SocialCommunities.pdf">Closing Report der FSM zu den Verhandlungen.</a><br />
<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Selbstregulierung-von-Social-Networks-gescheitert-1857533.html">Die Meldung bei Heise Online.</a></p>
<h3>Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft</h3>
<p>Patrick Breyer und Katharina Nocun haben dazu <a href="http://stopp-bda.de/">aufgerufen</a>, eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ein neues Gesetz zu Bestandsdatenauskunft zu erheben. Das neue Gesetz soll ein älteres Gesetz ersetzen, das Anfang 2012 vom Verfassungsgericht <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html">außer Kraft gesetzt worden war</a>. Beschwerdeführer war auch damals schon Breyer. Breyer und Nocun sind beides Aktivisten des AK Vorratsdatenspeicherung und mittlerweile an einflussreichen Positionen der Piratenpartei aktiv: Breyer ist Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, Nocun ist die neugewählte politische Geschäftsführerin.<br />
<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Bestandsdatenauskunft-1858149.html">Bericht auf Heise Online.</a></p>
<h3>Landgericht Berlin kassiert Datenschutzklauseln von Apple</h3>
<p>Acht Datenschutzklauseln in der Datenschutzrichtlinie von Apple sind unwirksam. Das hat das Landgericht Berlin Ende April entschieden, wie nun bekannt wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die Verwendung der Klauseln geklagt und bekam Recht. Insgesamt ging es um 15 Klauseln; zu sieben hatte Apple im Vorhinein bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Auch die restlichen Klauseln verletzten wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts, entschied das Gericht. Apple darf nun im Rahmen der eigenen Datenschutzrichtlinie beispielsweise Standortdaten des Verbrauchers nicht mehr verwenden oder Daten in bestimmten Fällen nicht mehr zusammenführen.<br />
<a href="http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Urteil_des_LG_Berlin_zur_Datenschutzrichtlinie_von_Apple.pdf">Das Urteil als PDF im Volltext.</a><br />
<a href="http://www.vzbv.de/11558.htm">Die Meldung bei der VZBV.</a></p>
<h3>Online-Redakteur muss in Beugehaft</h3>
<p>Laut Medienberichten hat das Landgericht Duisburg einen Online-Redakteur zu Beugehaft verurteilt. Dieser weigert sich, Nutzerdaten eines Bewertungsportales herauszugeben, für das er arbeitet. Dort hatte ein anonym agierender Kommentator über eine Ärztin diffamierende Behauptungen eingestellt. Der Online-Redakteur könne sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht vergleichbar Journalisten berufen, urteilte das Langericht Duisburg laut Angaben der WAZ. Der Redakteur hat offenbar Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt.<br />
<a href="http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/online-redakteur-muss-wegen-aussageverweigerung-in-beugehaft-id7914860.html">Medienbericht in WAZ-Online.</a></p>
<h3>EU arbeitet an Empfehlungen zur Netzneutralität</h3>
<p>Die EU-Kommission will noch im Jahr 2013 eine Empfehlung zum Schutz der Netzneutralität vorlegen. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) nach einem Interview mit Ryan Heath, dem Sprecher der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda. Diesen zitiert die NOZ wie folgt: „Derzeit ist die Netzneutralität in Europa rechtlich nur wenig geschützt. [...] Die Kommission will das ändern. Sie will, dass die Verbraucher mehr Rechte und dass die Anbieter klarere Verpflichtungen erhalten.“ Was genau auf die Ankündigung folgen soll, ist noch unklar: &#8216;Empfehlungen&#8217; sind eigentlich Handlungen der EU-Kommission ohne rechtsverbindlichen Charakter (<a title="Art. 288 AEUV: (ex-Artikel 249 EGV)" href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html" target="_blank">Art. 288 AEUV</a>). Bisherige Vorgaben des EU-Rechts zur Netzneutralität finden sich in der Rahmenrichtlinie und der Universaldienstrichtlinie, gehen aber vielen Beobachtern nicht weit genug.<br />
<a href="http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/71925385/rechtliche-empfehlungen-zum-schutz-der-netzneutralitaet-noch-in-diesem-jahr">Bericht in der NOZ.</a></p>
<p><em>Lizenz dieses Artikels: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de">CC BY-NC-SA</a>. Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/farbfilmvergesser/3254886533/">Michael Thurm</a>, <em><a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de">CC BY-NC-SA</a>.</em> </em></p>
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		<title>Konferenz: EU XXL Forum zur europäischen Urheberrechtsdebatte im Juni in Wien</title>
		<link>http://irights.info/2013/05/11/konferenz-eu-xxl-forum-zur-europaischen-urheberrechtsdebatte-im-juni-in-wien/14474</link>
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		<pubDate>Sat, 11 May 2013 12:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion iRights.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[EU XXL Forum]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Vom 12. bis zum 14. Juni findet im Künstlerhaus Wien die Konferenz „<a href="http://www.eu-xxl.at/forum">EU XXL Forum 2013</a>” statt, die sich dem Stand der europäischen Urheberrechtsdebatte in den Bereichen Film, Musik, Kunst, und Literatur widmet.</p>
<p>Worum es auf der Konferenz geht, beschreiben die Veranstalter so:<span id="more-14474"></span></p>
<blockquote><p>Was tun mit dem Urheberrecht – so lassen, es ändern oder einfach abschaffen?</p></blockquote>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 12. bis zum 14. Juni findet im Künstlerhaus Wien die Konferenz „<a href="http://www.eu-xxl.at/forum">EU XXL Forum 2013</a>” statt, die sich dem Stand der europäischen Urheberrechtsdebatte in den Bereichen Film, Musik, Kunst, und Literatur widmet.</p>
<p>Worum es auf der Konferenz geht, beschreiben die Veranstalter so:<span id="more-14474"></span></p>
<blockquote><p>Was tun mit dem Urheberrecht – so lassen, es ändern oder einfach abschaffen? Wie ist es eigentlich um die Solidarität unter Künstlern bestellt? Wie kann das System der Verwertungsgesellschaften optimiert werden? Vielleicht einfach eine neue gründen? die C3S stellt sich vor. Ist Europa bereit für die Einführung einer Fair-Use-Regelung? Der Wert des geschriebenen Wortes im Netz wird ebenso debattiert wie die angebliche Bedrohung des Kinos durch Piraterie.</p></blockquote>
<p>Zu den <a href="http://www.eu-xxl.at/content.asp?id=2&amp;id2=306&amp;id3=316&amp;lid=1&amp;eid=3">Panelisten und Sprechern</a> gehören unter anderem Cristina Busch (IMAGO European Federation of Cinematographers), Johannes Grenzfurthner (monochrom.at), Till Kreutzer (iRights.info), Marietje Schaake (MEP, ALDE), Joost Smiers (Autor des Buches „No Copyright“) und Jérémie Zimmermann (La Quadrature du Net). Daneben gibt es Filmvorführungen, ein klassisches Konzert und eine Party mit Dr. Motte.</p>
<p><iframe src="http://player.vimeo.com/video/65362656?byline=0&amp;portrait=0&amp;color=ffffff" height="299" width="530" allowfullscreen="" frameborder="0"></iframe></p>
<p>Wer an den Veranstaltungen teilnehmen will, kann bis zum 17. Mai an einer Verlosung von insgesamt vier Konferenzpässen teilnehmen. Dafür muss man folgende Frage beantworten und mitsamt Anschrift an &lt;forum@eu-xxl.at&gt; schicken:</p>
<blockquote><p>Frage: Was war das Motto der ersten Loveparade?<br />
a) Join the Love Republic<br />
b) Backe, backe Kuchen<br />
c) Friede, Freude, Eierkuchen<br />
d) Eierfrieden, Freude, Kuchen<br />
e) Love, love me do</p></blockquote>
<p>Was ist EU XXL Film? In ihren eigenen Worten</p>
<blockquote><p>eine unabhängige Initiative im Interesse der europäischen Kreativen. Der Austausch von Kunst und Kultur hat in einem zusammenwachsenden Europa höchste Priorität. (…) Deshalb hat Mercedes Echerer 2003 EU XXL FILM ins Leben gerufen &#8211; ein Forum zur Förderung, Vermittlung und Verbreitung des europäischen Films.</p></blockquote>
<p><em>iRights.info ist Medienpartner des EU XXL Forums 2013.</em></p>
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		<title>re:publica-Panel Netzkultur versus Urheberrecht</title>
		<link>http://irights.info/2013/05/10/republica-panel-netzkultur-versus-urheberrecht/14426</link>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 19:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung + Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos + Grafiken]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
		<category><![CDATA[kraftfuttermischwerk.de]]></category>
		<category><![CDATA[nerdcore.de]]></category>
		<category><![CDATA[re:publica]]></category>
		<category><![CDATA[rechteanmaßung]]></category>
		<category><![CDATA[weblogs]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die <a title="Info auf der re:publica-Seite" href="http://re-publica.de/sessions/netzkultur-vs-urheberrecht">Session Netzkultur versus Urheberrecht</a> war gut besucht. Sehr gut sogar, so gut, dass im Raum Stage 3, der nicht klein ist, hinten die Leute stehen mussten. Das war schon eine Überraschung für uns – dass das Thema Urheberrecht trotz all der anderen interessanten Vorträge auf der re:publica so zieht.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a title="Info auf der re:publica-Seite" href="http://re-publica.de/sessions/netzkultur-vs-urheberrecht">Session Netzkultur versus Urheberrecht</a> war gut besucht. Sehr gut sogar, so gut, dass im Raum Stage 3, der nicht klein ist, hinten die Leute stehen mussten. Das war schon eine Überraschung für uns – dass das Thema Urheberrecht trotz all der anderen interessanten Vorträge auf der re:publica so zieht.<span id="more-14426"></span></p>
<p>Das Panel beschäftigte sich mit dem Thema Blogs und Bilder am Beispiel der Agentur hgm-Press, die seit einiger Zeit verschiedene deutsche Blogs wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen ließen. Auf dem Podium saßen <a href="http://www.crackajack.de/">René Walter von Nerdcore</a> und <a href="http://www.kraftfuttermischwerk.de/" target="_blank">Ronny Kraak vom Kraftfuttermischwerk</a>, moderiert hat Valie Djordjevic (yours truly). Es ging dabei um verschiedene Bilder, deren Rechte hgm-Press behauptete zu vertreten, was aber <a href="http://www.whudat.de/strafanzeige-gegen-abmahn-agentur-hgm-press-michel-ohg-und-abmahnanwalte-activelaw/">nicht in jedem Fall so hinhaute</a>. So redeten wir über Rechteanmaßung, Sharing-Kultur, Lego-Kunst und Schlangenkuchen. Um den ging es nämlich bei der Abmahnung, die den Anlass für das Gespräch gab.</p>
<p>KFMW-Blogger Ronny Kraak wurde abgemahnt, weil er <a href="http://www.crackajack.de/2012/11/10/snake-cake-abmahnungen-durch-hgm-press/">Fotos eines ebensolchen gepostet hatte</a>, den eine Konditorin in England gebacken hatte. Die Sache ging vor Gericht, da es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anmahnung gab. Heute – zwei Tage nach dem Panel – ist die Entscheidung da: Die <a href="http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=53161">Klage von hgm-Press wurde abgewiesen</a>. Das wussten wir aber am Mittwoch beim Gespräch noch nicht.</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/kNSXrqRxJjw" height="315" width="560" allowfullscreen="" frameborder="0"></iframe><br />
Video-Mitschnitt der Re:publica (CC BY-SA)</p>
<p>Die re:publica Jungs und Mädels haben flotte Arbeit geleistet und die ganzen Videos der diesjährigen Konferenz schon online gestellt. <a href="http://michaelkreil.github.io/republicavideos/" target="_blank">Eine sehr schöne Übersicht aller Videos gibt es hier. </a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Video: Vortrag von Mathias Schindler über die politische Dimension staatlicher Werke</title>
		<link>http://irights.info/2013/05/09/video-vortrag-mathias-schindler-uber-die-politische-dimension-staatlicher-werke/14389</link>
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		<pubDate>Thu, 09 May 2013 10:25:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung + Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[#rp13]]></category>
		<category><![CDATA[amtliche Werke]]></category>
		<category><![CDATA[Mathias Schindler]]></category>
		<category><![CDATA[re:publica]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Werke]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wikimedia Deutschland]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Das Urheberrechtsgesetz regelt, dass „amtliche Werke” wie Gesetze oder Urteile nicht urheberrechtlich geschützt sind. Doch die aktuelle Regelung greift viel zu kurz und Deutschland hänge im internationalen Vergleich weit zurück, meint Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland. In seinem bei der Re:publica 2013 gehaltenen Vortrag „Der Urheberrechts-Yeti” erläutert Schindler wo das Problem liegt, wie Nachnutzungen aussehen können und welche Hausaufgaben nun zu erledigen sind.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrechtsgesetz regelt, dass „amtliche Werke” wie Gesetze oder Urteile nicht urheberrechtlich geschützt sind. Doch die aktuelle Regelung greift viel zu kurz und Deutschland hänge im internationalen Vergleich weit zurück, meint Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland. In seinem bei der Re:publica 2013 gehaltenen Vortrag „Der Urheberrechts-Yeti” erläutert Schindler wo das Problem liegt, wie Nachnutzungen aussehen können und welche Hausaufgaben nun zu erledigen sind.</p>
<p><span id="more-14389"></span></p>
<p>Auch bei iRights.info haben wir bei unseren Recherchen und unserer redaktionellen Arbeit immer wieder Probleme mit der Reichweite der Regelung zu amtlichen bzw. staatlichen Werken. So ist uns völlig unverständlich, warum Texte und Gutachten des öffentlich finanzierten Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages unter rigidem Urheberrechtsschutz stehen und im Falle einer Veröffentlichung die rechtliche Verfolgung droht. Gerade in diesen Dokumenten werden aber oft relevante und qualitativ hochwertige wissenschaftliche Zusammenstellungen und Bewertungen von aktuellen politischen Fragen vorgenommen. Warum beispielsweise diese Ergebnisse der Öffentlichkeit im Originaltext vorenthalten werden, ist eine sehr spannende Frage.</p>
<p>Hier nun der vielfach gelobte Vortrag von Mathias Schindler im Mitschnitt der Re:publica (CC BY-SA):</p>
<p><iframe src="http://www.youtube-nocookie.com/embed/yVnDp6zKGpk" height="295" width="525" allowfullscreen="" frameborder="0"></iframe></p>
]]></content:encoded>
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		<title>In eigener Sache: Netzkultur, Grundeinkommen, GEMA und Spacenight auf der re:publica</title>
		<link>http://irights.info/2013/05/07/in-eigener-sache-netzkultur-vs-urheberrecht-freies-wissen-und-grundeinkommen-auf-der-republica/14298</link>
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		<pubDate>Tue, 07 May 2013 09:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion iRights.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[#rp13]]></category>
		<category><![CDATA[re:publica]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Carry on, carry on: Heute beginnt in der Berliner <a href="http://www.station-berlin.de/">Station</a> wieder die <a href="https://re-publica.de/">re:publica</a>, die dieses Jahr unter Motto <a href="http://carta.info/57699/republica-2013-insideout-verlinkt-euch-nach-drausen/">In/Side/Out</a> steht. iRights.info ist natürlich auch vor Ort und darüber hinaus auf drei Sessions vertreten.<span id="more-14298"></span></p>
<p>Am <strong>Dienstag</strong> heißt es: <strong><a href="http://re-publica.de/sessions/why-hackers-should-be-fed">Why Hackers should be fed</a></strong>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_14299" class="wp-caption alignnone" style="width: 540px"><img class="size-full wp-image-14299" alt="Foto: Mario Sixtus, CC BY-NC-SA." src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/republica-station.jpg" width="530" height="253" /><p class="wp-caption-text">Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/sixtus/7007494170/">Mario Sixtus</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de">CC BY-NC-SA</a>.</p></div>
<p>Carry on, carry on: Heute beginnt in der Berliner <a href="http://www.station-berlin.de/">Station</a> wieder die <a href="https://re-publica.de/">re:publica</a>, die dieses Jahr unter Motto <a href="http://carta.info/57699/republica-2013-insideout-verlinkt-euch-nach-drausen/">In/Side/Out</a> steht. iRights.info ist natürlich auch vor Ort und darüber hinaus auf drei Sessions vertreten.<span id="more-14298"></span></p>
<p>Am <strong>Dienstag</strong> heißt es: <strong><a href="http://re-publica.de/sessions/why-hackers-should-be-fed">Why Hackers should be fed</a></strong>. Der Talk mit Vorträgen von Matthias Spielkamp und Joel Dullroy fragt danach, was von der Idee des freien Wissens im grenzenlosen Kapitalismus der Netz-Giganten bleibt:</p>
<blockquote><p>Was bleibt von den Ideen und Idealen freier Arbeit, von Free Software und Freiem Wissen, wenn Menschen im Rennen gegen Maschinen, sowie Menschen im Rennen gegeneinander bestehen müssen? Wie kann Freiheit, Selbstbestimmung und Teilhabe heute noch gesichert werden? – Wir stellen zwei Konzepte vor: Freelancer-Solidarität mit Joel Dullroy &amp; das bedingungslose Grundeinkommen mit Matthias Spielkamp.</p></blockquote>
<p>Wann und wo: <strong>13:45 bis 14:45</strong> Uhr in <strong>Stage 3</strong>.</p>
<p>Am <strong>Mittwoch</strong> diskutiert Valie Djordjevic mit Ronny „Kraftfuttermischwerk” Kraak und René „Nerdcore“ Walter über <strong><a href="http://re-publica.de/sessions/netzkultur-vs-urheberrecht">Netzkultur vs. Urheberrecht</a></strong>:</p>
<blockquote><p>Im Spätsommer 2012 ging eine Abmahnwelle durch&#8217;s Netz: Eine Bildagentur versuchte Summen im sechsstelligen Bereich von dutzenden Blogs einzutreiben für angebliche Urheberrechtsverletzungen. Die Crux: Sehr viele der Bilder stammen von Künstlern, die explizit zum Sharing über Netzplattformen aufgefordert hatten und die ohne die Unterstützung auch der abgemahnten Blogs nie bekannt geworden wären. Angriff auf die Netzkultur oder berechtigte Durchsetzung von Urheberrechten?</p></blockquote>
<p>Wann und wo: <strong>11:45 bis 12:15 Uhr</strong>, ebenfalls in <strong>Stage 3</strong>.</p>
<p>Ebenfalls am <strong>Mittwoch</strong>: John H. Weitzmann, Luci van Org, Volker Tripp, Marco Trovatello und Ellen Vorac mit einer Diskussion unter dem Titel <a href="http://re-publica.de/sessions/space-night-mission-control-gema-we-have-problem-fluch-und-segen-freier-inhalte-kommerziell"><strong>Space Night Mission Control &#8230; GEMA, we have a problem</strong></a>:</p>
<blockquote><p>Die &#8220;Space Night&#8221; des Bayerischen Rundfunks, zwischenzeitlich aufgrund gestiegener GEMA-Tarife auf der Abschussliste, ist dank CC-lizenzierter Musik und einer engagierten Fangemeinde gerettet. Doch der Rundfunkbeitrag wird natürlich nicht geringer, nur weil die Hintergrundmusik der Space Night nicht mehr aus dem GEMA-Repertoire stammt, und die juristischen Hürden der sogenannten &#8220;GEMA-Vermutung&#8221; sind Neuland für öffentlich-rechtliche Anstalten wie den BR. Wie geht es nun also weiter? Ist der Fall &#8220;Rettet die Space Night mit CC-Musik&#8221; ein Musterbeispiel, und wenn ja, wofür?</p></blockquote>
<p>Wann und wo: <strong>10:30 &#8211; 11:00 Uhr</strong>, im Raum <strong>Workshop B</strong>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wem gehören meine Daten?</title>
		<link>http://irights.info/wem-gehoren-meine-daten</link>
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		<pubDate>Mon, 06 May 2013 09:02:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Facebook + Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Grundwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Klicksafe]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Netzwerke]]></category>
		<category><![CDATA[Webtracking]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/?page_id=14308</guid>
		<description><![CDATA[<p><strong>Soziale Netzwerke sammeln Daten – so weit, so gut. Welche das sind und was mit ihnen geschieht, darüber gibt es Gerüchte und Halbwissen. Facebook ist gegenwärtig das meistgenutzte soziale Netzwerk, deshalb nehmen wir es als Beispiel und stellen dar, welche Daten erhoben werden und was damit passiert.</strong></p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Soziale Netzwerke sammeln Daten – so weit, so gut. Welche das sind und was mit ihnen geschieht, darüber gibt es Gerüchte und Halbwissen. Facebook ist gegenwärtig das meistgenutzte soziale Netzwerk, deshalb nehmen wir es als Beispiel und stellen dar, welche Daten erhoben werden und was damit passiert.<br />
</strong></p>
<p>Das soziale Netzwerk Facebook polarisiert. Auf der einen Seite lässt sich sein Nutzen kaum bestreiten: Freunde und Bekannte tauschen sich über die Plattform aus, teilen Fotos, Videos und Texte, posten und diskutieren Netzinhalte und verfolgen die Aktivitäten ihrer Verbände, Vereine und Parteien. Selbst mit Freunden, die auf der anderen Seite des Erdballs leben, ermöglicht Facebook den täglichen, unkomplizierten Kontakt. Auf der anderen Seite sorgen sich immer mehr Nutzer, weil sie mit ihren Daten für den kostenlosen Dienst bezahlen.</p>
<p>Facebook steht dabei mit seinen Praktiken nicht allein da – auch andere soziale Netzwerke nutzen vergleichbare Technologien, sammeln auf ähnliche Weise Daten und veröffentlichen diese. Da es aber das meist genutzte Netzwerk weltweit ist, schauen wir es uns hier exemplarisch genauer an.</p>
<p>Grundsätzlich werden im Netz allgemein sehr viele Nutzer-Daten gesammelt – nicht nur von Facebook. Wenn man E-Mail-Dienste wie web.de oder gmx.net benutzt, gibt man private Daten aus der Hand. Dabei werden zum Beispiel aus den privaten E-Mails Schlagwörter ausgelesen, um personalisierte Werbung zu schalten – ganz abgesehen davon, dass die Betreiber Zugang zur privaten Kommunikation bekommen. Webtracking, das Nachverfolgen des individuellen Surfverhaltens, ist ebenfalls keine Erfindung von Facebook. Sehr viele Webseiten nutzen Webanalytics-Software und setzen Cookies, um zu verfolgen, auf welchen anderen Websites sich Nutzer bewegen und so weiter. Gerade Webtracking ist datenschutzrechtlich höchst problematisch, wird aber in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig diskutiert.</p>
<p>Positiv betrachtet, hat sich gerade bei Facebook in den letzten Jahren viel bewegt – auch weil Nutzer sich engagiert haben. Dafür muss man aber wissen, welche Daten gesammelt werden und was damit passiert – dann können Nutzer einen gewissen Druck auf Anbieter aufbauen, die ja darauf angewiesen sind, dass Menschen bei ihnen mitmachen.</p>
<p>Viele Anbieter haben ihren Sitz im Ausland – Facebook hat seine europäische Zentrale zum Beispiel in Irland, wo die Datenschutzbestimmungen weniger streng sind als in Deutschland. Facebook Irland ist zuständig für alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada. Deshalb sind europäische Lösungen so wichtig, denn nur dadurch lassen sich Mindeststandards einhalten.</p>
<h3>Das Geschäftsmodell von Facebook oder: Wozu verwendet Facebook die Daten?</h3>
<p>Zunächst ist festzuhalten: Facebook funktioniert nicht wie eine weltumspannende Detektei, die Dritten (zum Beispiel anderen Unternehmen) einfach so über eine Person Auskunft gibt – das wäre rechtlich kaum möglich. Den Schatz der Nutzerprofile behält das Unternehmen aus eigenem Interesse weitestgehend für sich. Facebooks Geschäftsmodell basiert im Wesentlichen darauf, eine Plattform für personalisierte Werbung zu sein. Je besser Facebook seine Mitglieder kennt, desto besser kann es Firmen Anzeigen verkaufen, die zielgenau auf den Bildschirmen der potentiellen Kunden landen. Folgt man den offiziellen Statements von Facebook, dann dient die umfangreiche Datenerfassung allein zwei mehr oder minder kommerziellen Zwecken: Erstens dem Betrieb und der Verbesserung des Dienstes – und damit der Nutzerbindung und der Gewinnung neuer Mitglieder – und zweitens der Optimierung der Anzeigenschaltung.</p>
<p>Dabei gibt Facebook normalerweise ohne Zustimmung der Nutzer keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter (zu den Ausnahmen siehe weiter unten im Text), sondern sortiert die Nutzer nach Zielgruppen und schaltet die entsprechenden Anzeigen. Die Zielgruppe kann ziemlich spitz definiert werden, zum Beispiel Akademikerinnen in Berlin, die in den letzten vier Monaten beim Onlinehändler Schuhe gekauft haben. Dadurch, dass der Händler ebenfalls ein Facebook-Plugin benutzt, weiß Facebook nämlich über die Einkaufsgewohnheiten Bescheid. Das funktioniert über das schon erwähnte Webtracking, bei dem Daten über verschiedene Webseiten hinweg gesammelt und ausgelesen werden.</p>
<h3>Datenschutzprobleme: Wenn Dritte Zugang haben wollen</h3>
<p>Es lassen sich viele Szenarien ersinnen, in denen die Datenerfassung durch Facebook problematisch werden könnte. Strafverfolgungsbehörden arbeiten teilweise schon mit den Daten, die sie auf sozialen Netzwerken finden. Nicht nur mit den öffentlich zugänglichen – auch die nur eingeschränkt zugänglichen Daten (die zum Beispiel nur Freunde sehen können) können per Gerichtsbeschluss an Behörden herausgegeben werden. Facebook soll eine eigene Abteilung dafür unterhalten – 2010 wurden die Facebook-Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden inoffiziell veröffentlicht. (Näheres dazu findet sich im <a href="www.internet-law.de/2012/10/wie-facebook-mit-den-ermittlungsbehorden-zusammenarbeitet.html" target="_blank">Blog-Artikel von Rechtsanwalt Thomas Stadler „ Wie Facebook mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet“</a>)</p>
<p>Auch viele Arbeitgeber wollen gerne Zugriff auf die Daten in sozialen Netzwerken haben. So gibt es aus den USA Berichte (<a href="http://www.huffingtonpost.com/2012/03/20/facebook-passwords-job-seekers_n_1366577.html" target="_blank">zum Beispiel bei der Huffington Post</a>), dass bei Bewerbungsgesprächen die Bewerber nach ihrem Facebook-Passwort gefragt wurden beziehungsweise von ihnen verlangt wurde, sich mit jemandem aus dem Betrieb auf Facebook zu befreunden. Das ist sicherlich nicht die Regel – und in Deutschland in der Regel nicht erlaubt –, aber diffuse Ängste bleiben bestehen (weitere Informationen finden sich <a href="http://www.klicksafe.de/themen/downloaden/urheberrecht/irights/ueberwachung-von-computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren/teil-5-darf-ein-arbeitgeber-seine-mitarbeiter-googlen/" target="_blank">in Text 25 der Themenreihe im Kapitel „Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter ‚googlen’?“</a>). Es gibt allerdings Fälle, in denen Angestellte, die auf ihrem Facebook-Profil ihre Firma oder ihre Vorgesetzten kritisiert hatten, ihren Job verloren. Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an – <a href="www.wiwo.de/erfolg/beruf/streit-um-internet-eintrag-wann-facebook-kuendigungen-unzulaessig-sind/6775736.html" target="_blank">nicht alle Kündigungen haben vor Gericht Bestand</a>.</p>
<p>Dadurch, dass soziale Netzwerke Profile von ihren Nutzern erstellen und diese dann zu Werbezwecken gruppieren, können Menschen schon von vorneherein benachteiligt werden, indem sie zum Beispiel gar nicht erst angesprochen werden. So könnten Arbeitgeber auf Facebook Stellenanzeigen schalten – und zwar gezielt nur bei den potentiellen Bewerbern, die ein bestimmtes digitales Profil vorweisen. Menschen mit einem unpassenden Profil würden somit gar nicht erfahren, dass es diese Stelle gibt. Daten aus sozialen Netzwerken könnten auch dazu dienen, die Kreditwürdigkeit bestimmter Nutzer einzuschätzen, und ihnen entsprechend Angebote zu machen oder zu verwehren. So wollte die Wirtschaftsauskunftei Schufa prüfen, inwieweit sie Daten aus sozialen Medien nutzen kann, um die Kreditwürdigkeit einer Person zu beurteilen. Nach heftiger Kritik von Datenschützern wurde <a href="www.welt.de/finanzen/verbraucher/article106445640/Facebook-Projekt-der-Schufa-ist-geplatzt.html" target="_blank">das Projekt allerdings fallen gelassen</a>.</p>
<p>Grundsätzlich müssen sich Nutzer entscheiden, inwieweit sie Facebook vertrauen, wenn sie dem Unternehmen ihre Daten preisgeben. Facebook kann sich zwar keine großen Datenschutzskandale erlauben, will es seine vielen Nutzer behalten. Allerdings ist es relativ schwierig, sein soziales Netzwerk zu wechseln, wenn man seine Inhalte und vor allem die Kontakte behalten will. Es ist gar nicht so einfach, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob man seine Daten an Facebook weitergeben will, weil <a href="http://de-de.facebook.com/about/privacy" target="_blank">die entsprechenden Unternehmensrichtlinien</a> umständlich geschrieben sind oder unkonkret bleiben – was Datenschützer regelmäßig kritisieren.</p>
<p>Ein anderes Problem besteht darin, dass Facebook bei der Weiterentwicklung des Dienstes die Privatsphäre-Voreinstellungen ohne Einwilligung der Nutzer verändert. Wenn neue Features veröffentlicht werden, sind sie regelmäßig so voreingestellt, dass möglichst viele Nutzer sie sehen – also auf „Öffentlich“ gestellt, auch wenn der Nutzer sonst nur seinen Freunden Zugang gibt. Das bedeutet, dass sich Nutzer aktiv informieren müssen, welche neuen Dienste Facebook freischaltet und in welche Richtung sich die Plattform entwickelt, um bei Bedarf ihre Privatsphäre-Einstellungen zu prüfen.</p>
<h3>Welche Daten Facebook sammelt</h3>
<p>Die Daten, die Facebook über den einzelnen Nutzer sammelt, lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Da sind zunächst die <strong>Registrierungsdaten</strong>, also der Name, Wohnort, Geburtstag, Geschlecht und E-Mail-Adresse. Ihre Angabe ist Pflicht. Nutzer können freiwillig weitere persönliche Informationen preisgeben, etwa auf welcher Schule sie waren und wo sie arbeiten.</p>
<p>Dazu kommen Daten, die Nutzer durch ihre <strong>Handlungen</strong> preisgeben, etwa durch „Gefällt mir“-Angaben, Kommentare, Statusmeldungen, das Eingehen von Freundschaften, die Teilnahme an Gruppen und Veranstaltungen, Verlinkungen und Postings (Fotos, Videos, Texte) und die Kommunikation über die Mail- beziehungsweise Chat-Funktion.</p>
<p>Nicht immer sind sich Nutzer bewusst, dass sie Facebook mit ihren Aktivitäten Informationen übermitteln. So speichert Facebook beispielsweise die „Metadaten“ von hochgeladenen Fotos und Videos – also Zeitpunkt und Ort der Aufnahme. Auch erfasst Facebook den Typ des Endgeräts (Smartphone, Tablet, Computer etc.), die IP-Adresse, und den Standort des aktiven Nutzers. Wer also beispielsweise über sein Smartphone dauerhaft auf Facebook eingeloggt ist, <a href="http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten" target="_blank">verrät dem Unternehmen sein alltägliches Bewegungsprofil</a>.</p>
<h3>Cookies und Tracking per „Gefällt mir“-Button und Facebook-ID</h3>
<p>Unsere „Gefällt mir“-Angaben verraten überraschend viel über uns. <a href="www.zeit.de/digital/internet/2013-03/Facebook-Likes-Eigenschaften" target="_blank">Britische Forscher konnten über eine Auswertung der „Likes“</a> recht treffsicher abschätzen, ob ein Facebook-Nutzer weiblich oder männlich, homo- oder heterosexuell, christlich oder muslimisch ist. Aber der „Gefällt mir“-Button verrät noch mehr: Wenn Webseiten sogenannte „Social Plugins“ (Facebook-Anwendungen wie „Gefällt mir“- oder „Teilen“-Funktionen) benutzen, werden die Daten der Besucher zu Facebook geschickt. Dafür muss man weder bei Facebook eingeloggt sein oder einen Facebook-Account haben, noch auf den „Gefällt mir“-Button geklickt haben.</p>
<p>Das geschieht deshalb, weil die Buttons über einen sogenannten iFrame von den Facebook-Servern geladen werden. Dadurch erfährt Facebook automatisch, wer die entsprechende Seite aufgerufen hat. Zu den Daten, die übertragen werden, gehören die Spracheinstellungen, der Standort des eigenen Computers, mit welchem Webbrowser man im Netz unterwegs ist, die Bildschirmauflösung und vieles mehr. Außerdem kann die IP-Adresse sichtbar gemacht werden – und diese wird von einigen Experten durchaus als personenbezogen gesehen.</p>
<p>Verknüpft mit anderen Diensten und Daten kann ein recht genaues Nutzerprofil erstellt werden. Die Beobachtung des Nutzers kann potentiell sehr weitreichend sein. Facebook erklärt, man lösche beziehungsweise anonymisiere die erhaltenen Daten innerhalb von 90 Tagen.</p>
<p>Hat man einen Facebook-Account und ist man in diesen eingeloggt, während man surft (dafür muss kein Facebook-Fenster offen sein), wird man zusätzlich über einen sogenannten Cookie identifiziert. Angemeldeten Facebook-Nutzern weist Facebook eine Identifikationsnummer („Facebook-ID“) zu (<a href="http://www.facebook.com/about/privacy/cookies" target="_blank">Facebook erläutert das auf seinen Privatsphäre-Seiten</a>). Wenn sich Nutzer nun auf Internetseiten außerhalb von Facebook bewegen, auf denen „Social Plugins“ integriert sind, dann senden die Tracking-Cookies diese Information an Facebook.</p>
<p>Ist man ausgeloggt, wird diese Facebook-ID entfernt, so dass dann keine personenbezogenen Tracking-Daten gesammelt werden – das <a href="http://www.nikcub.com/posts/facebook-fixes-logout-issue-explains-cookies" target="_blank">meldete der Blogger Nik Cubrilovic</a>, der die Programmierer von Facebook in dieser Angelegenheit angesprochen hat. Es werden nicht alle Cookies gelöscht, sondern nur diejenigen, die erlauben, die Trackingdaten mit dem eigenen Facebook-Account zu verbinden. Das Surfverhalten wird zwar weiterhin mitgeloggt, aber ohne sie mit einer konkreten Person zu verbinden.</p>
<p>Es ist möglich, in den Einstellungen des Webbrowsers festzulegen, dass alle Cookies von Drittanbietern abgewiesen werden. Damit würde der Browser keine Daten mehr an andere Anbieter schicken. Das kann allerdings bedeuten, dass andere Funktionen der Webseite nicht mehr funktionieren.</p>
<div id="attachment_14313" class="wp-caption alignnone" style="width: 443px"><a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/cookies.jpg" rel="lightbox[14308]"><img class="size-full wp-image-14313 " alt="Abbildung 1: Cookies blockieren am Beispiel des Chrome-Browsers" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/cookies.jpg" width="433" height="243" /></a><p class="wp-caption-text">Abbildung 1: Cookies blockieren am Beispiel des Chrome-Browsers</p></div>
<p>Datenschützer kritisieren die Einbindung der Social Plugins scharf, speziell wenn offizielle Stellen und Behörden sie einbinden. Soll Facebook etwa mitbekommen, wenn ein Mitglied die Seite einer Drogenberatung besucht? Um das Problem zu entschärfen, setzen Seitenbetreiber zunehmend <a href="www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html">auf sogenannte „Zwei-Klick-Lösungen“</a>. Hier muss der Besucher eine Social-Plugin-Funktion wie einen „Gefällt-mir“-Button erst mit einem Klick freischalten, bevor Daten an Facebook übermittelt werden.</p>
<h3>Daten an Spiele und Anwendungen</h3>
<p>Über den Facebook-Account können Nutzer Spiele spielen und Anwendungen abrufen. Hierbei werden kleine Anwendungen zum Facebook-Profil hinzugefügt. Diese Anwendungen werden auch Apps genannt und haben bei Facebook eine eigene Seite – <a href="http://www.facebook.com/appcenter" target="_blank">das App-Center</a>. Wenn man eine App oder ein Spiel hinzufügt, <a href="http://www.facebook.com/about/privacy/your-info-on-other" target="_blank">gibt Facebook automatisch die öffentlich zugänglichen Nutzerinformationen</a> wie Name, Alter und Geschlecht (allgemeines Profil) sowie die Freundesliste an den Fremdanbieter weiter. Möglicherweise fragen die Anwendungen aber nach mehr Informationen, und verlangen den Zugriff auf Meldungen, Fotos oder „Gefällt mir“-Angaben. Welche Daten dies genau sind, wird während der Installation der jeweiligen Anwendung angezeigt. Bevor Nutzer ihre Erlaubnis erteilen, sollten sie sehr genau überlegen, ob sie dem Anbieter der Anwendung vertrauen.</p>
<div id="attachment_14317" class="wp-caption alignleft" style="width: 463px"><a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/abb2-FB-anwendungseinstellungen.png" rel="lightbox[14308]"><img class="size-full wp-image-14317" alt="Abbildung 2: Screenshot Anwendungseinstellungen bei Facebook (vom 24.4.2013)" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/abb2-FB-anwendungseinstellungen.png" width="453" height="315" /></a><p class="wp-caption-text">Abbildung 2: Screenshot Anwendungseinstellungen bei Facebook (vom 24.4.2013)</p></div>
<p>Welche Zugriffsrechte man den Anwendungen erteilt hat, kann man im Nachhinein in den Privatsphäre-Einstellungen unter „Anwendungen, die du verwendest“ überprüfen. Das sollte man regelmäßig tun, denn es gibt Anwendungen, die <a href="www.stern.de/tv/sterntv/schnueffeln-per-facebook-app-so-schnell-wird-privates-oeffentlich-1951237.html" target="_blank">tatsächlich missbräuchlich private Daten ziehen</a>. Man muss zwar vor der Installation zustimmen, aber viele Nutzer sind dabei sehr unvorsichtig und überprüfen nicht, welche Rechte sie den Anwendungen geben. Das kann dann bedeuten, dass eventuell Anbieter, über die man noch weniger weiß als über Facebook, personenbezogene Daten von einem erhalten.</p>
<p>Man muss Anwendungen nicht Zugriff auf sein ganzes Profil geben. Viele Apps funktionieren auch, wenn sie nur auf eingeschränkte Facebook-Daten zugreifen dürfen. Im Laufe der Zeit sammeln sich sehr viele Anwendungen an. Hier empfielt es sich zwischendurch immer mal wieder „aufzuräumen“ und Anwendungen, die man nicht braucht, zu löschen.</p>
<div id="attachment_14319" class="wp-caption alignleft" style="width: 463px"><a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/abb3-FB-anwendungseinstellungen-2.png" rel="lightbox[14308]"><img class="size-full wp-image-14319" alt="Abbildung 3: Screenshot Anwendungseinstellungen Beispiel Change.org (vom 24.4.2013)" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/abb3-FB-anwendungseinstellungen-2.png" width="453" height="368" /></a><p class="wp-caption-text">Abbildung 3: Screenshot Anwendungseinstellungen Beispiel Change.org (vom 24.4.2013)</p></div>
<p>Ebenfalls kontrollieren sollte man, auf welche Informationen Anwendungen zugreifen dürfen, die Freunde installiert haben. Denn alle Statusmeldungen oder Fotos, die man mit seinen Freunden teilt, können diese den Anwendungen, die sie installieren, zur Verfügung stellen. Will man das nicht, sollte man seine Anwendungseinstellungen bearbeiten und den fremden Anwendungen den Zugriff verbieten. Das kann man ebenfalls unter den Anwendungseinstellungen tun.</p>
<div id="attachment_14320" class="wp-caption alignleft" style="width: 463px"><a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/abb4-FB-anwendungseinstellungen-3.png" rel="lightbox[14308]"><img class="size-full wp-image-14320" alt="Abbildung 4: Screenshot Einstellungen „Von anderen Nutzern verwendete Anwendungen“ (vom 24.4.2013)" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/abb4-FB-anwendungseinstellungen-3.png" width="453" height="252" /></a><p class="wp-caption-text">Abbildung 4: Screenshot Einstellungen „Von anderen Nutzern verwendete Anwendungen“ (vom 24.4.2013)</p></div>
<p>Damit können Anwendungen von Freunden aber immer noch die öffentlich zugänglichen Informationen auslesen. Will man das verhindern, muss man Plattform-Anwendungen vollständig deaktivieren (in den Anwendungseinstellungen Abb. 2), kann dann aber selbst keine Spiele und Anwendungen mehr nutzen.</p>
<h3>Umgehende Personalisierung und Einmalanmeldung</h3>
<p>Zwei weitere Anwendungsbeispiele, in denen Facebook die personenbezogen Daten des eigenen Profils an andere Webanbieter weitergibt, sind zum einen die „umgehende Personalisierung“ und zum anderen die sogenannte „Einmalanmeldung“.</p>
<p>Bei der <strong>umgehenden Personalisierung</strong> hat Facebook mit bestimmten Anbietern eine Vereinbarung geschlossen, die es erlaubt, Nutzer-Daten aus dem öffentlichen Profil (Name, Nutzernummer, Nutzername, Profilbild, Geschlecht und Netzwerk, Altersgruppe, Sprache, Land und die Freundesliste) auszulesen, so dass diese Anbieter gleich Inhalte (z. B. Werbung) anzeigen können, die auf dem bisherigen Verhalten bzw. auf den Interessen der Nutzer beruhen (zum Beispiel den Likes oder dem Verhalten ihrer Freunde). Für Nutzer hat das den Vorteil, dass sie zum Beispiel relevante Empfehlungen bekommen, dass die Spracheinstellungen richtig eingestellt sind und dass sie sehen, welche ihrer Freunde den Service ebenfalls nutzen. Zu den Angeboten mit umgehender Personalisierung gehören Firmen wie Soundcloud, Scribd, TripAdvisor, aber auch Spieleanbieter wie Zynga oder EA. Will man das nicht, kann man die umgehende Personalisierung grundsätzlich deaktivieren (unter Anwendungseinstellungen &gt; Umgehende Personalisierung). Auf den Seiten, die die umgehende Personalisierung anbieten, wird man ebenfalls darauf hingewiesen und kann sie abschalten.</p>
<p>Die <strong>Einmalanmeldung</strong> (Single-Sign-on) gibt den Nutzern die Möglichkeit, sich nicht mehr für jede Website ein eigenes Login und Nutzerprofil anlegen zu müssen. Sie können sich bei einem neuen Webdienst mit ihrem Facebook oder Google-Account anmelden. Dafür werden sie auf die jeweilige Seite umgeleitet (also zum Beispiel auf Facebook), wo sie bestätigen müssen, dass sie Facebook erlauben, ihre Daten an den anderen Anbieter zu schicken. Grundsätzlich müssen bei der Einmalanmeldung keine persönlichen Daten übertragen werden, jedoch nutzen viele Anbieter diese Gelegenheit und verlangen, dass die Nutzer genauso wie bei Anwendungen weitere Daten freigeben. Hier sollte man vorsichtig sein und überprüfen, welche Daten man zugänglich macht. Das kann man ebenfalls unter den Anwendungseinstellungen machen, die weiter oben genauer besprochen wurden.</p>
<h3>Facebook mit Pseudonym nutzen</h3>
<p>Um die anonyme Nutzung von Facebook gibt es immer wieder Streit. Die Facebook-Nutzungsbedingungen verlangen, dass der Nutzer sich unter seinem echten Namen registriert und nicht mit einem Pseudonym (siehe Facebook-AGB, Punkt 4). Nutzer, die gegen diese Regel verstoßen, darf das Netzwerk aussperren, was auch oft passiert.</p>
<p>Gegen den Klarnamenzwang hat das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein“ geklagt. Der Grund: Das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html" target="_blank">deutsche Telemediengesetz (§13 Abs. 6)</a> verpflichtet Anbieter dazu, die anonyme oder pseudonyme Nutzung zu ermöglichen, wenn das technisch machbar und zumutbar ist. Allerdings wies das Oberverwaltungsgericht Schleswig in zweiter Instanz die Klage im April 2013 ab. Die Argumentation: Das deutsche Telemediengesetz greift nicht, sondern das Recht in Irland, wo die Facebook-Filiale sitzt, die unter anderem für Europa zuständig ist. Und in Irland gibt es <a href="www.crn.de/service/recht/artikel-98349.html" target="_blank">kein entsprechendes „Recht auf Anonymität“</a>. Deutschen Nutzern bleibt also nichts anderes übrig, als sich an die Nutzungsbedingungen zu halten oder den Rausschmiss zu riskieren.</p>
<h3>Transparenz: Wie erfahre ich, welche Daten Facebook über mich gesammelt hat?</h3>
<p>Nach EU-Recht hat grundsätzlich jeder Bürger das Recht zu erfahren, welche personenenbezogenen Daten über ihn gespeichert wurden. Bei Facebook kommen eine Menge Daten zusammen: persönliche Angaben, Fotos, „Gefällt mir“-Angaben, Links, geteilte Inhalte, Kommentare auf dem eigenen Profil und auf anderen, Orte, Webtracking.</p>
<p>Facebook stellt in den „Allgemeinen Kontoeinstellungen“ einen Link zur Verfügung (ganz unten unter „Lade eine Kopie deiner Facebook-Daten herunter.“), mit dem Nutzer sich ihre bei Facebook gespeicherten Daten herunterladen können. Dabei gibt es zwei Optionen: einmal das normale und zum anderen das erweiterte Archiv. Beim Test erhielten wir beim „normalen Archiv“ die persönliche Angaben, die Fotos, die Freundesliste, Veranstaltungen, die wir besucht haben, und alle privaten Nachrichten . Das erweiterte Archiv, das gesondert erstellt und heruntergeladen werden muss, enthält noch weitere Kontoinformationen wie Anmeldungen, Cookies, aktive Sitzungen, Klicks auf Werbeanzeigen, Anwendungen, Chatprotokolle, den letzten Ort, von dem aus man Facebook angeklickt hat und vieles mehr (siehe <a href="http://www.facebook.com/help/326826564067688" target="_blank">Facebook-Hilfe-Seite: Zugang zu deinen Facebook-Informationen</a>). Selbst wenn man kein Problem mit der Datensammelwut von Facebook hat, ist es interessant einmal zu sehen, wie viel Details seines Lebens man einem Unternehmen zugänglich und quasi öffentlich gemacht hat.</p>
<p>Auch wenn man kein Konto bei Facebook hat, kann man Facebook eine Anfrage schicken, denn über die Adressbücher von Freunden und andere Webseiten kann es sein, dass Facebook trotzdem die eigene Person betreffende personenbezogene Daten gesammelt hat. Dazu kann man entweder eine E-Mail an „datarequests@fb.com“ schreiben, oder das <a href="https://www.facebook.com/help/contact/?id=166828260073047" target="_blank">entsprechende Formular bei Facebook</a> ausfüllen (Stand April 2013).</p>
<p>Dass man überhaupt Zugang zu seinen bei Facebook gespeicherten Informationen hat, geht unter anderem darauf zurück, dass Aktivisten Druck auf Facebook ausgeübt haben – allen voran <a href="http://www.europe-v-facebook.org/DE/de.html" target="_blank">das Projekt „Europe versus facebook“</a>. Die irische Datenschutzbehörde (die zuständig ist für den Datenschutz der europäischen Nutzer) hat daraufhin in ihrem Untersuchungsbericht von Dezember 2011 genau diese Punkte moniert. Erst im Laufe des Jahres 2012 wurden die genannten Download-Möglichkeiten geschaffen. Man kann davon ausgehen, dass diese Daten keinen vollständigen Überblick geben. Facebook sagt aber, dass die Datensätze nach und nach erweitert werden sollen.</p>
<h3>Facebook-Account löschen</h3>
<p>Man würde meinen, seinen Facebook-Account zu löschen, sollte kein Problem sein. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn Facebook macht einem den Austritt nicht leicht. Auf den ersten Blick bietet das Netzwerk seinen Nutzern nämlich nur die Möglichkeit, den Account zu deaktivieren. Dabei bleiben aber alle Daten und Einstellungen erhalten; sie sind nur nicht mehr zu sehen, weder von Freunden noch von anderen. Aber: Facebook hat die Daten noch. Entscheidet man sich später, Facebook weiter zu nutzen, kann man wieder da anfangen, wo man aufgehört hat. In dem <a href="http://www.klicksafe.de/fileadmin/media/documents/pdf/Themen/Kommunizieren/Social_Networks/Facebook_Anmelden_Deaktivieren_Loeschen.pdf" target="_blank">klicksafe-Leitfaden „Einmal bei Facebook, immer bei Facebook? Anmelden, Deaktivieren und Löschen eines Kontos“ (PDF)</a> wird Schritt für Schritt erläutert, wie man sein Konto löschen kann.</p>
<p>Hat man die Löschung seines Accounts beantragt, kann es aber eine Weile dauern, bis er wirklich weg ist. Facebook verzögert die endgültige Löschung um circa 14 Tage, falls man es sich doch anders überlegt. Loggt man sich innerhalb dieser Zeit wieder bei Facebook ein, ist die Löschung gestoppt. Danach kann es noch einmal bis zu 90 Tage dauern, bis wirklich alle zugehörigen Daten gelöscht sind (wobei Facebook sagt, dass es normalerweise schneller geht). Die Kommentare, die man zum Beispiel auf der Pinnwand anderer Nutzer, Seiten oder Gruppen gemacht hat, erscheinen dann unter der ID „anonymer Facebook-Nutzer“. Will man, dass auch diese Spuren verschwinden, muss man das vor der eigentlichen Löschung des Profils „per Hand“ machen.</p>
<p>Trotzdem können noch einige Spuren bleiben. Haben zum Beispiel Freunde die Inhalte geteilt, etwa ein Foto, dann bleibt dieses Foto bei Facebook erhalten. Hier bleibt einem nichts anderes übrig, als die jeweiligen Personen zu bitten, die entsprechenden Fotos zu löschen. Sind keine anderen Rechte verletzt (zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht mit dem Recht am eigenen Bild), muss man an den guten Willen der anderen appellieren. Auch direkte Nachrichten, die man anderen geschrieben hat, bleiben in deren Account vorhanden.</p>
<p>Der Ausstieg aus Facebook ist also nicht ganz einfach – aber möglich, jedenfalls zum großen Teil. Auch dies ist der Arbeit von Datenschützern zu verdanken. Viele der beschriebenen Features hat Facebook erst eingeführt, nachdem es Proteste von Nutzern gab oder Datenschützer sich darüber beschwerten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich jeder Nutzer und jede Nutzerin mit diesem Thema beschäftigt – denn nur wenn man informiert ist, kann man diesen wichtigen Bereich des digitalen Lebens mitgestalten.</p>
<p><em>Dieser Text ist im Rahmen der Themenreihe „Rechtsfragen im Netz“ in Zusammenarbeit mit <a href="http://www.klicksafe.de" target="_blank">Klicksafe</a> entstanden. Klicksafe ist eine Initiative im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union, getragen von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/rutty/2193213362/" target="_blank">Dave Rutt</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank">CC BY-NC-SA</a></em></p>
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		<title>Abmahnbremse, NSU-Prozess, Bestandsdaten</title>
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		<pubDate>Mon, 06 May 2013 06:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>telemedicus.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung + Anwalt]]></category>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrat will beim „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” noch nachbessern, das Verfassungsgericht lehnt eine Videoübertragung beim NSU-Prozess ab, die Bestandsdatenauskunft passiert den Bundesrat. Außerdem im Wochenrückblick: Mobilfunk-Absprachen, Drossel-Pläne, Staatstrojaner.</strong></p>
<h3>Bundesrat will Nachbesserungen bei Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken</h3>
<p>Der Bundesrat verlangt bei dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zahlreiche Änderungen.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrat will beim „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” noch nachbessern, das Verfassungsgericht lehnt eine Videoübertragung beim NSU-Prozess ab, die Bestandsdatenauskunft passiert den Bundesrat. Außerdem im Wochenrückblick: Mobilfunk-Absprachen, Drossel-Pläne, Staatstrojaner.</strong></p>
<h3>Bundesrat will Nachbesserungen bei Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken</h3>
<p>Der Bundesrat verlangt bei dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zahlreiche Änderungen. Das Gesetz soll in verschiedenen Rechtsbereichen vor allem die Praxis bei Abmahnungen gegen Verbraucher eindämmen. Teil des Änderungspaketes ist auch die sogenannte <a href="http://www.telemedicus.info/tag/Buttonl%C3%B6sung">Button-Lösung</a>. Hier verlangt der Bundesrat, dass diese auch auf Nicht-Verbraucher Anwendung finden soll. Außerdem soll der fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsabmahnungen gegenüber Verbrauchern abgeschafft werden. Auch soll der Streitwert in diesen Fällen auf 500 EUR anstatt wie geplant 1.000 EUR beschränkt werden. Zu guter letzt fordert der Bundesrat, dass der Auskunftsanspruch (<a title="§ 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft" href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" target="_blank">Paragraf 101 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz</a>) auch in der praxis auf Verletzungen in gewerblichem Ausmaß beschränkt werden soll.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.internet-law.de/2013/05/bundesrat-will-beim-gesetz-gegen-unseriose-geschaftspraktiken-nachbesserungen.html">Ausführlich bei Thomas Stadler.</a></p>
<h3><strong>Verfassungsgericht lehnt Anordnung auf Videoübertragung bei NSU-Prozess ab</strong></h3>
<p>Der Prozess um die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe zieht auch medienrechtlich weiter Kreise. Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ein Journalist hatte verlangt, auch für Online-Presse zusätzliche Sitzplätze während der Verhandlung zu schaffen. Hilfsweise sollte die Verhandlung per Video in einen anderen Raum übertragen werden. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab: Die neue Vergabe der Sitzplätze verletze offensichtlich weder das Gleichbehandlungsgebot aus <a title="Art. 3 GG" href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz</a>, noch die Pressefreiheit nach <a title="Art. 5 GG" href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html" target="_blank">Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz</a>. Ein Anspruch auf Videoübertragung von Gerichtsverhandlungen besteht damit – zumindest nach der Entscheidung im Eilverfahren – nicht.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg13-033.html">Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichts.</a><br />
<strong></strong></p>
<h3><strong>Bundesrat winkt Bestandsdatenauskunft durch</strong></h3>
<p>Der Bundesrat hat vergangene Woche die <a href="http://www.telemedicus.info/article/2547-Freie-Bahn-fuer-Zugriff-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter.html">umstrittenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zur Bestandsdatenauskunft</a> abgesegnet. Das Gesetz soll es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, auf die Bestandsdaten der Kunden von Telekommunikationsanbietern zuzugreifen. Davon erfasst sein sollen auch Passwörter, PIN und PUK. Auch für die Daten zu dynamischen IP-Adressen soll nun eine Rechtsgrundlage zu Speicherung und Herausgabe eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis der Bestandsdatenauskunft ohne passende Rechtsgrundlage Anfang 2012 für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte das Gesetz <a href="http://www.telemedicus.info/article/2549-Wochenueckblick-Leistungsschutzrecht,-TK-Daten,-Foren.html">Mitte März</a> entgegen heftiger Widerstände verabschiedet. Der schleswig-holsteinische Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzureichen.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.golem.de/news/passwoerter-und-ip-adressen-bundesrat-winkt-gesetz-zur-bestandsdatenauskunft-durch-1305-99076.html">Die Meldung bei golem.de.</a></p>
<h3>Kartellamt prüft Absprachen bei Mobilfunk-Frequenzvergabe</h3>
<p>Nach einem Bericht des Spiegel soll das Bundeskartellamt die Mobilfunk-Provider T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 zu einer Stellungnahme wegen des Verdachts unerlaubter Absprachen aufgefordert haben. Hintergrund ist eine 2016 anstehende Verlängerung von Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen. Diese Lizenzen werden in einem Versteigerungsverfahren vergeben. Nach den Informationen des Spiegels wirft das Kartellamt den Providern vor, sensible Geschäftsgeheimnisse ausgetauscht zu haben, um die Frequenzen schon im Vorfeld unter sich aufzuteilen.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/kartellamt-nimmt-mobilfunkanbieter-unter-die-lupe-a-898094.html">Der Bericht bei Spiegel Online.</a></p>
<h3>Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG?</h3>
<p>Die Telekom plant, ihre Tarifstruktur zu ändern und ab einem bestimmten verbrauchten Transfervolumen die Internetgeschwindigkeit bei ihren Kunden zu drosseln. Wie vergangene Woche bekannt wurde, soll die Telekom auch planen, den Traffic von bestimmten Kooperationspartnern dabei nicht zu berücksichtigen. Würde Youtube also an die Telekom Geld bezahlen, würde das Anschauen von Youtube-Videos nicht auf das Transfervolumen angerechnet. Diese Neuigkeit sorgte vergangene Woche für Diskussionen. Denn je nach technischer Umsetzung könnte diese Privilegierung gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, wie Thomas Stadler ausführlich in einem Blogpost darstellte und damit die Diskussion einleitete.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.internet-law.de/2013/05/verstosen-die-drosselplane-der-telekom-gegen-das-fernmeldegeheimnis-des-tkg.html">Die Details bei Thomas Stadler.</a></p>
<h3>Quellen-TKÜ: BKA kauft Staatstrojaner für 150.000 Euro</h3>
<p>Wie die „Zeit” berichtet, hat das Bundeskriminalamt einen Lizenzvertrag über die Software „Finspy” der Firma Elaman zur Durchführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, im Volksmund „Staatstrojaner” genannt, abgeschlossen. Gut 147.000 Euro soll der Bund für eine einjährige 10-Computer-Lizenz zahlen. Netzpolitik.org weist allerdings <a href="http://netzpolitik.org/2013/vertrag-unterzeichnet-bundeskriminalamt-kauft-staatstrojaner-finfisher-fur-150-000-euro/">darauf hin</a>, dass die Überprüfung der Software durch das BKA wohl noch <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcodeprufung-quellen-tku-elemangamma-2/#nachricht-8939">nicht abgeschlossen</a> ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 eine Regelung Nordrhein-Westfalens zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und dabei das neue Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme etabliert. Außerdem hatte das Gericht genaue Vorgaben zu den Grenzen einer möglichen Online-Durchsuchung aufgestellt.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-3">Die Vorabmeldung bei Zeit Online.</a><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><em id="__mceDel"><br />
</em></em></em></em></em></em></em></em></em><a title="Externer Link zu undefined" href="http://netzpolitik.org/2013/vertrag-unterzeichnet-bundeskriminalamt-kauft-staatstrojaner-finfisher-fur-150-000-euro/">Bericht bei netzpolitik.org.</a></p>
<p><em>Lizenz dieses Artikels: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de">CC BY-NC-SA</a>. Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/cebete/2463149376/">Andrea Puggioni</a>, <a>CC BY</a>.</em></p>
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		<title>Beschränkte Gemeinfreiheit bei Österreichs Nationalbibliothek</title>
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		<pubDate>Sat, 04 May 2013 11:27:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<category><![CDATA[ÖNB]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Österreichische Nationalbibliothek hat einen ersten Schwung digitalisierter Bücher <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichische-Nationalbibliothek-stellt-100-000-Buecher-online-1852881.html">online gestellt</a>: 100.000 gemeinfreie Titel aus dem 16. bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind jetzt im Rahmen des Projekts „<a href="http://www.onb.ac.at/bibliothek/austrianbooksonline.htm">Austrian Books Online</a>” frei im Netz zugänglich. Insgesamt soll der komplette historische Buchbestand, um die 600.000 Werke, digitalisiert werden.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Österreichische Nationalbibliothek hat einen ersten Schwung digitalisierter Bücher <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichische-Nationalbibliothek-stellt-100-000-Buecher-online-1852881.html">online gestellt</a>: 100.000 gemeinfreie Titel aus dem 16. bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind jetzt im Rahmen des Projekts „<a href="http://www.onb.ac.at/bibliothek/austrianbooksonline.htm">Austrian Books Online</a>” frei im Netz zugänglich. Insgesamt soll der komplette historische Buchbestand, um die 600.000 Werke, digitalisiert werden. Eine große Leistung, die so wohl nur durch die Kooperation mit <a href="http://booksearch.blogspot.de/2010/06/unlocking-our-shared-cultural-heritage.html">Googles Bibliotheksprogramm</a> möglich wurde.</p>
<p><span id="more-14257"></span></p>
<p>Die ÖNB hat Fragen und Antworten zum Projekt <a href="http://www.onb.ac.at/austrianbooksonline/faq.htm">in einer FAQ zusammengestellt</a>. Ein wenig beachteter Aspekt findet sich in Punkt 11.</p>
<blockquote><p>Die Digitalisate aus der Kooperation mit Google sind für BenutzerInnen der Digitalen Bibliothek der Österreichischen Nationalbibliothek kostenfrei zugänglich und für nichtkommerzielle Zwecke (inklusive Veröffentlichung) verwendbar.</p></blockquote>
<p>Der zweite Teil des Satzes verwundert, handelt es sich doch um gemeinfreie Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist. Ob unkommerziell, kommerziell, öffentlich oder privat: Jeder kann die Werke nutzen, wie er will, auch die digitale Form ändert daran nichts. Höchstens würde die Sammlung, aber nicht das einzelne Digitalisat als Datenbank geschützt sein.</p>
<div id="attachment_14271" class="wp-caption aligncenter" style="width: 540px"><img class="size-full wp-image-14271" alt="Scan: ÖNB" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/ONB-Biblia.jpg" width="530" height="217" /><p class="wp-caption-text">Scan: <a href="http://www.onb.ac.at/download/abo/luther_01.jpg" rel="lightbox[14257]">ÖNB</a></p></div>
<p>Die Einschränkung, wie die Digitalisate angeblich genutzt werden dürfen, geht vielmehr auf den Vertrag mit Google zurück, wie die ÖNB auf Nachfrage erklärt. Sie soll demnach für 15 Jahre gelten. Für Googles Bibliotheksprogramm <a href="http://searchengineland.com/authorama-testing-if-google-can-restrict-public-domain-books-it-offers-for-download-10232">ist das nicht neu</a>. Der Vertrag mit der ÖNB ist zwar nicht veröffentlicht, aber <a href="http://thepublicindex.org/filings/libraries">Verträge mit anderen Bibliotheken</a> sind es.</p>
<p>Die britische Open Rights Group hatte schon 2011 den Vertrag zwischen der British Library und Google <a href="http://www.openrightsgroup.org/blog/2011/access-to-the-agreement-between-google-books-and-the-british-library">per Informationsfreiheitsgesetz erkämpft</a>. Wie die Einschränkung auf nichtkommerzielle Verwendung darin erreicht wird, <a href="http://paigrain.debatpublic.net/?p=3448&amp;lang=en">hat Philippe Aigrain analysiert</a>. Im Ergebnis ist die Bibliothek durch den Vertrag angehalten, ihren Nutzern Freiheiten zu verwehren, die sie sonst hätten.</p>
<p>Betroffen sind von solchen Einschränkungen nur wenige Nutzer. Betroffen sein könnte, wer einen <a href="http://www.libraryjournal.com/article/CA6697430.html">Print-on-Demand-Dienst</a> für gemeinfreie Werke, mit den Digitalisaten neue Anwendungen ausprobiert oder Data Mining betreibt. Für die meisten Nutzer dürfte auch bei der ÖNB der Vorteil überwiegen, dass die Werke überhaupt zum ersten Mal in digitaler Form verfügbar sind.</p>
<p>Aber ein schaler Beigeschmack bleibt. Public-Private-Partnerships werden als Win-Win-Situation für die öffentliche Hand und private Partner dargestellt, doch in den zugrundeliegenden Verträgen sollen der Öffentlichkeit Nutzungen entzogen werden – an dem, was inzwischen allen gehört.</p>
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		<title>Bitcoin: „Jemand wird für die Spekulationen bezahlen müssen”</title>
		<link>http://irights.info/bitcoin-jemand-wird-fur-die-spekulationen-bezahlen-mussen</link>
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		<pubDate>Sat, 04 May 2013 09:21:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Sobiraj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzkulturen]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bitcoin]]></category>
		<category><![CDATA[Patrik Korda]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Der Politikwissenschaftler Patrik Korda hält den Bitcoin für „digitale Alchemie”. Im iRights.info-Interview spricht er über die Entwicklung der digitalen Währung, die zuletzt mit Kurshöhenflügen und -Abstürzen in die Schlagzeilen gelangt ist.</strong></p>
<p><strong><img class="size-full wp-image-14237 alignright" alt="Patrik Korda (Foto)" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/korda.jpg" width="138" height="158" />Hintergrund:</strong> Der Höhenflug der Kurse bei der digitalen Währung <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin">Bitcoin</a> fand im April ein vorläufiges Ende.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Politikwissenschaftler Patrik Korda hält den Bitcoin für „digitale Alchemie”. Im iRights.info-Interview spricht er über die Entwicklung der digitalen Währung, die zuletzt mit Kurshöhenflügen und -Abstürzen in die Schlagzeilen gelangt ist.</strong></p>
<p><strong><img class="size-full wp-image-14237 alignright" alt="Patrik Korda (Foto)" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/05/korda.jpg" width="138" height="158" />Hintergrund:</strong> Der Höhenflug der Kurse bei der digitalen Währung <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin">Bitcoin</a> fand im April ein vorläufiges Ende. US-Behörden und die Europäische Zentralbank wollen Bitcoin unterdessen stärker regulieren. Patrik Korda ist Politikwissenschaftler in New York und veröfffentlichte kürzlich einen Artikel über die „<a href="http://seekingalpha.com/instablog/7761841-patrik-korda/1616371-bitcoin-bubble-2-0">Bitcoin Bubble 2.0</a>”.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Patrik Korda, Sie vergleichen die virtuelle Währung Bitcoin mit der Tulpenmanie im Holland des 16. und 17. Jahrhundert. Damals bildete sich im Tulpenhandel eine Spekulationsblase. Was hat das eine mit dem anderen gemein? </em></p>
<p><strong>Patrik Korda</strong>: Es gibt mehrere Gründe, die zu diesem Vergleich führen. Zunächst ist es der Preisanstieg, der wie eine Parabel ins Unendliche führt. Ich betone es immer wieder: Der Preis hat mit der tatsächlichen Wertstellung der Währung sehr wenig gemeinsam. Es geht also nicht darum, wo wir uns im Preislevel befinden, sondern wie Bitcoin dort hingekommen ist. Sowohl der Handel mit Tulpen im 16. Jahrhundert als auch die Bitcoins wurden beide als etwas völlig Neues wahrgenommen.</p>
<p>Derartige Umbrüche im Denken sind gewissermaßen ein Markenzeichen für den aufkeimenden Wahnsinn. Immer, wenn etwas Neues – wie Straßen, das Radio, Internet oder digitale Währungen – eingeführt wird, ging das mit einer neuen Denkweise einher. Stets glaubt man, jetzt sei wirklich alles anders als zuvor. Dabei lassen sich die Teilnehmer von der Preisentwicklung in die Irre führen. Die Idee dahinter ist verständlich, aber da die Preise dramatisch gestiegen sind, wird irgendjemand letztlich auch für den Verfall der Währung bezahlen müssen. Etwas teuer einzukaufen und zu hoffen, der Preis ginge noch weiter hinauf, funktioniert auf Dauer nicht. Das war bei den Tulpen ganz ähnlich.</p>
<p><strong>iRights.info:</strong> <em>Sie glauben an eine Spekulationsblase, da dieser Markt nicht organisch gewachsen sei. Wie kommen Sie dazu?</em></p>
<p><strong>Patrik Korda</strong>: Wenn wir eine Blase als Hyperinflation des Kapitals bezeichnen, ist es schwierig, Bitcoin darunter zu fassen. Wir müssen bedenken, dass hier das Konzept der Ansteckung greift: Auf einem normalen Markt agieren professionelle Händler, die wissen, dass ihre Gewinne nicht in den Himmel wachsen. Hier aber handeln Laien und machen uns glauben, der Markt wäre komplett gesättigt. Bei Modeerscheinungen wie Kartenlegen, Magie oder Bitcoin könnte man auf den Gedanken kommen, dass der Markt schnell gesättigt ist und dementsprechend der Preis in die Höhe schnellt. Bis zum vollständigen Zusammenfall des Marktes braucht es weit weniger verlorenes Kapital als bei einem Pfandbriefmarkt. Von daher dürfte der Kollaps weit schneller vonstatten gehen.</p>
<p><strong>iRights.info:</strong> <em>Platzt die Blase gerade? Was kommt danach?</em></p>
<p><strong>Patrik Korda:</strong> Geknallt hat es schon bei einem Wert von 260 US-Dollar pro Bitcoin. Seitdem ist der Wert auf rund 60 Dollar gefallen und wieder auf 160 Dollar pro Bitcoin hochgeschnellt. Der Kurs bäumt sich nach meiner Meinung noch ein letztes Mal auf, was für sehr emotionale Märkte typisch ist. Das Gleiche passierte auch 2011 bei Silber und anschließend bei den ersten erheblichen Kursschwankungen von Bitcoin. Im Laufe dieses Jahres wird sich der Preis neu einpendeln. Nachdem im Mai 2011 Silber einen Höchststand von 48 Dollar pro Unze erreichte, machte der Kurs für zwei Jahre eine schreckliche Entwicklung durch. Die Anleger verloren immer mehr ihren Glauben an dieses Gut und verkauften das Silber trotz des Verlustes. Dieses Verhalten wird sich wiederholen.</p>
<p>Bei Bitcoin wirkt sich preissteigernd aus, dass hier eine Menge naiver Händler teilnehmen. Deswegen konnte der Kurs auch wiederbelebt werden. Andererseits drückt es den Preis, dass diese Währung nur virtuell existiert. Bitcoin kann in der Industrie nicht als Zahlungsmittel verwendet werden. Er ist lediglich ein religiöses Wirtschaftsgut, welches der Vorstellungskraft der Händler entspringt. Geht der Glauben daran verloren, kann der Wert im Extremfall auch auf null sinken.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus, dass es keine staatliche Kontrolle für diese Währung gibt?</em></p>
<p><strong>Patrik Korda</strong>: Diese Frage wird sicher jeder anders beantworten. Was der eine Betrachter als Vorteil ansieht, ist ein Nachteil für den anderen. Nicht jeder plädiert für eine vollständige Liberalisierung der Märkte. Die meisten Menschen dürften eine staatliche Regulierung bevorzugen, die beispielsweise einen Ersatzanspruch mit sich bringt. Ich stimme dem Bitcoin-Entwickler Jeff Garzik zu. Er sagt: Wenn diese Währung jemals im Mainstream ankommen sollte, kommt man um eine ganze Menge Regeln und Bestimmungen nicht herum.</p>
<p>Vor allem aber könnte der Staat sehr leicht die Kontrolle über diese Währung erhalten. Für die USA wäre es am leichtesten, sie kaufen bis zu sechs Millionen Bitcoin und übernehmen damit die absolute Kontrolle. Um den Preis nicht zu beeinflussen, müsste man den Ankauf in vielen kleinen Schritten durchführen. Selbst bei einem Gegenwert von bis zu 800 Dollar pro Bitcoin wäre dies für die USA kein Problem. Und selbst, wenn herauskommen würde, dass der Staat die Kontrolle übernommen hat, gäbe es noch die Option, stattdessen Icoins, Litecoins, Coinbits oder ähnliche Alternativwährungen zu handeln. Anders als bei Gold gibt es für digitale Währungen keinen physischen Gegenwert, sie können ihren Wert komplett verlieren.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Wie weit kann die Anonymität gewährleistet werden? Ist diese Währung deswegen vielleicht sogar eine gute Option für Kriminelle?</em></p>
<p><strong>Patrik Korda</strong>: Ich bin nicht technisch qualifiziert genug, um zu entscheiden, wie gut die Transaktionen im Nachhinein auf Nutzer zurückführbar sind. Die Transaktionen könnte man jeweils mit unterschiedlichen IP-Adressen durchführen, um die wahre Identität zu verschleiern. Der Bitcoin-Bestand ist aber so groß, dass eigentlich niemand zum Beispiel beim Kauf von Drogen via Bitcoin verfolgt werden kann, zumal die Ressourcen der Ermittlungsbehörden begrenzt sind. Wer eine Entdeckung erschweren will, muss seinen Datenstrom mit Tor oder anderen Diensten verschlüsseln. Der Internet-Provider kann sonst erkennen, ob jemand Websites liest oder ein paar Bitcoins übertragen will. Zudem erhalten Ermittler bei Verdacht sofort Zugang zu den Daten der Internet-Provider. Wahrscheinlich sind Bitcoins letztlich nur so anonym, wie man glaubt, bei Prepaid-Simkarten unerkannt zu sein.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Sie haben in einem Artikel geschrieben, nur eine Minderheit werde in der Lage sein mit dieser Währung zu bezahlen, weil nur wenige Menschen über die notwendige Technik verfügen. Wann ist denn die Zeit für digitale Währungen gekommen?</em></p>
<p><strong>Patrik Korda</strong>: Ich persönlich glaube, es wurde eine neue Form der modernen Alchemie hervorgebracht. Obwohl ich bezweifle, dass Bitcoin ein revolutionärer Erfolg wird und ich eine Abneigung gegen imaginäre Währungen habe, muss ich trotzdem anerkennen, dass digitales Geld schon jetzt Bestand hat.</p>
<p>Was die mangelnde Verkäuflichkeit angeht: Dieses Problem wird möglicherweise im Laufe der Zeit gelöst. Einerseits könnte eine neue Währung kommen, die tatsächlich einfach zu handhaben sein wird. Andererseits haben in Zukunft immer mehr Menschen Zugriff auf Smartphones und die Cloud, wodurch sie eine digitale Währung benutzen könnten. Trotzdem muss es im Kern eine Währung geben, die greifbar ist und die real verkauft werden kann. Der Grund dafür ist sehr einfach, aber wahrscheinlich schwer nachzuvollziehen: Solange die digitale Währung lediglich wie eine Verrechnungseinheit benutzt wird, kommen für die Industrie nur weitere Kosten für die Transaktionen hinzu.</p>
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		<title>In eigener Sache: Broschüre zu 8 Jahren iRights und Glückwünsche vom Elektrischen Reporter</title>
		<link>http://irights.info/2013/05/03/in-eigener-sache-broschure-zu-8-jahren-irights-und-gluckwunsche-vom-elektrischen-reporter/14130</link>
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		<pubDate>Fri, 03 May 2013 06:49:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion iRights.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung + Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Literaturhinweis]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtstag]]></category>
		<category><![CDATA[iRights]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Am Dienstag, dem 15. März 2005 <a href="http://web.archive.org/web/20050318041346/http://www.irights.info/">ging iRights.info online</a>. Einer <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsportal-iRights-klaert-ueber-Nutzerrechte-auf-144469.html">historischen Heise-Meldung</a> zum Thema ist zu entnehmen:</p>
<blockquote><p>Was ist beim Nutzen von Tauschbörsen zu beachten? Was kann man nach der Änderung des Urheberrechtsgesetzes noch bei Online-Auktionen verscherbeln, ohne sich eine teure Abmahnung einzufangen?</p></blockquote>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Dienstag, dem 15. März 2005 <a href="http://web.archive.org/web/20050318041346/http://www.irights.info/">ging iRights.info online</a>. Einer <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsportal-iRights-klaert-ueber-Nutzerrechte-auf-144469.html">historischen Heise-Meldung</a> zum Thema ist zu entnehmen:</p>
<blockquote><p>Was ist beim Nutzen von Tauschbörsen zu beachten? Was kann man nach der Änderung des Urheberrechtsgesetzes noch bei Online-Auktionen verscherbeln, ohne sich eine teure Abmahnung einzufangen? Derlei Fragen versucht die Site iRights.info seit dem heutigen Dienstag, dem Weltverbrauchertag, auch dem Otto-Normalsurfer verständlich zu beantworten.</p>
<p><span id="more-14130"></span></p></blockquote>
<p>Seitdem hat sich manches geändert, anderes ist gleich geblieben. Statt um Tauschbörsen geht es um Torrents und Filehoster, das Urheberrecht wurde hier und da geändert, aber Abmahnungen sind immer noch teuer. iRights.info hat Höhen und Tiefen erlebt, Publikationen veröffentlicht, Konferenzen organisiert, und und und. Und zuletzt mit dem <a href="http://www.irights-lab.de/">iRights.Lab</a> , <a href="http://www.irights-law.de/">iRights.Law</a> und dem Verlag <a href="http://irights-media.de/">iRights.Media</a> Geschwister bekommen.</p>
<p>Zum achtjährigen Jubiläum gibt es jetzt die Broschüre: <a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/04/Broschuere_Acht_Jahre_iRights.pdf">Acht Jahre iRights – Wer? Wie? Was? Wieso? Weshalb? Warum? (PDF, 9 MB)</a>. Wer die Broschüre als Print zum Schmökern haben will, der kann uns einfach eine E-Mail mit seiner Postadresse an redaktion@irights.info schicken und bekommt sie dann zugeschickt.</p>
<p><iframe id="doc_83310" src="http://www.scribd.com/embeds/137332112/content?start_page=1&amp;view_mode=scroll&amp;access_key=key-2jio6zszz3ddnt4mg0l4" height="586" width="440" frameborder="0" scrolling="no" data-auto-height="false" data-aspect-ratio="0.750415973377704"></iframe></p>
<p>Außerdem hat der Elektrische Reporter <a href="https://vimeo.com/64554991">mit einem Video</a> gratuliert. iRights.info sagt Danke!</p>
<p><iframe src="http://player.vimeo.com/video/64554991?byline=0&amp;portrait=0&amp;color=ff0179" height="248" width="440" frameborder="0"></iframe></p>
<p><a href="http://vimeo.com/64554991">Acht Jahre iRights – Glückwunsch vom Elektrischen Reporter</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wochenrückblick: Schutzfristen, Grundstückseigentümer, Facebook-Klarnamen</title>
		<link>http://irights.info/wochenruckblick-schutzfristen-grundstuckseigentumer-facebook-klarnamen</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 06:06:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>telemedicus.info</dc:creator>
				<category><![CDATA[Facebook + Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos + Grafiken]]></category>
		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Haushaltsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzfristen]]></category>
		<category><![CDATA[Stiftung Preußische Schlösser und Gärten]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[ULD]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Der Bundestag hat längere Schutzfristen für Tonaufnahmen beschlossen, der Bundesgerichtshof bestätigt seine Fotografie-Rechtsprechung, Facebooks Klarnamenpflicht bleibt erlaubt. Außerdem im Wochenrückblick: Telekom und Netzneutralität, Verfassungsgericht zur Antiterrordatei, Grünbuch zur Medienkonvergenz, Werbeverbot und Rundfunkbeitrag.</strong></p>
<h3><strong>Bundestag verabschiedet Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen</strong></h3>
<p><strong></strong>Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen beschlossen.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundestag hat längere Schutzfristen für Tonaufnahmen beschlossen, der Bundesgerichtshof bestätigt seine Fotografie-Rechtsprechung, Facebooks Klarnamenpflicht bleibt erlaubt. Außerdem im Wochenrückblick: Telekom und Netzneutralität, Verfassungsgericht zur Antiterrordatei, Grünbuch zur Medienkonvergenz, Werbeverbot und Rundfunkbeitrag.</strong></p>
<h3><strong>Bundestag verabschiedet Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen</strong></h3>
<p><strong></strong>Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen beschlossen. Nach dem Entwurf soll sich die Schutzfrist für Tonträgerhersteller und ausübende Musiker von 50 auf 70 Jahre verlängern. Die Änderung setzt eine EU-Richtlinie (<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:265:0001:0005:DE:PDF">PDF</a>) um.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/4930/">Weitere Informationen bei Urheberrecht.org.<br />
</a><a href="http://irights.info/dunkle-wolken-aus-brssel/7109">Dossier zur Schutzfristverlängerung von iRights.info und Wikimedia Deutschland (2011).</a></p>
<h3><strong>BGH: Grundstückseigentümer darf kommerzielle Fotografien des Eigentums verbieten</strong></h3>
<p><strong></strong>Ein Grundstückseigentümer darf allein darüber entscheiden, ob Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen kommerziell verwertet werden – selbst wenn er den Zugang zu seinem Grundstück zu privaten Zwecken gestattet hat. Das hat der BGH Anfang März entschieden, wie nun bekannt wurde. Der BGH bestätigt damit seine <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Fotographien/1203-BGH-Az-V-ZR-4410-Preussische-Schloesser-und-Gaerten.html">Rechtsprechung</a>, die unter dem Titel „Preussische Schlösser und Gärten” bekannt wurde. Geklagt hatte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gegen eine Fotoagentur. Dieser untersagte der BGH, weiterhin Fotos auf dem Grundstück der Klägerin zu machen und diese kommerziell zu verwerten. Nach dem BGH besteht ein „Recht des Grundstückseigentümers, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile” aus dem Zuweisungsgehalt des Grundstücks ziehen darf.<br />
<a title="Link zu Gerichtsentscheidung" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=c2e549d0969aea56974e530504348114&amp;nr=63908&amp;pos=0&amp;anz=1">Das Urteil im Volltext.</a><br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.internet-law.de/2013/04/bgh-grundstuckseigentumer-kann-kommerzielle-fotos-seiner-gebaude-verbieten.html">Mehr dazu bei internet-law.de.</a></p>
<h3><strong>Oberverwaltungsgericht bestätigt Klarnamenpflicht bei Facebook</strong></h3>
<p><strong></strong>Facebook darf vorerst auch weiterhin Konten von Nutzern sperren, die nicht ihren Klarnamen angeben. Grund dafür ist ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom Montag. Es bestätigte damit zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aus Februar 2013. Das ULD <a href="http://www.telemedicus.info/article/2494-ULD-Anordnung-gegen-Facebook-wegen-Echtdatenforderung.html">hatte ursprünglich angeordnet</a>, Facebook müsse seinen Nutzern die anonyme Nutzung erlauben – dazu sei das Netzwerk verpflichtet (<a title="§ 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters" href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" target="_blank">Paragraf 13 Abs. 6 TMG</a>) verpflichtet. Dagegen wehrte sich Facebook nun zunächst erfolgreich im Eilverfahren. Weil nur die irische Facebook-Niederlassung Daten verarbeite, sei auch kein deutsches Recht anwendbar. Die Anordnung des ULD ist nun vorerst nicht vollziehbar.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/23042013OVG_Facebook_Klarnamen.html">Zur Pressemitteilung des OVG Schleswig.<br />
</a><a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.internet-law.de/2013/04/klarnamenpflicht-uld-unterliegt-facebook-auch-beim-ovg-schleswig.html">Mehr Infos bei internet-law.de.</a></p>
<h3><strong>Verletzung der Netzneutralität? Debatte um Telekom-Drosseln hält an</strong></h3>
<p><strong></strong>Die Deutsche Telekom AG will ihre Festnetz-Flatrates mit Volumenbegrenzungen ausstatten – und erntet dafür weiter harsche Kritik. Politiker und Verbraucherschützer kritisieren, die Telekom würde damit eigenen Angeboten, insbesondere dem TV-Angebot Entertain und Telefonie-Angeboten, einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Telekom hält dagegen: Durch die neuen Regeln wolle das Unternehmen verhindern, dass Normalnutzer die übermäßigen Ansprüche weniger Heavy User finanzierten. Ausgenommen von der Internet-Drosselung sollen allerdings die hauseigenen Premium-Pakete „Entertain” sein: „&#8217;Entertain&#8217; nutzt zwar IP-Technologie, ist aber gerade kein typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die unsere Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen”, schreibt Telekom-Chef Obermann in einem <a href="http://www.ifun.de/telekom-drossel-obermann-reagiert-auf-rosler-brief-38779/">offenen Brief</a> an Wirtschaftsminister Phillip Rösler.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2087069/">Interview mit Telekom-Sprecher Phillip Blank bei Dradio.de.</a><br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://netzpolitik.org/2013/drosselkom-kommentare-zur-abschaffung-von-flatrates-und-netzneutralitat/">Zusammenfassung der Kritik auf Netzpolitik.org.</a><br />
<a title="Link zu Telemedicus-Artikel" href="http://www.telemedicus.info/article/2551-Rosa-Ladebalken-Konsequenzen-der-Volumengrenze-bei-T-DSL.html">Telemedicus zu den Konsequenzen der Drosselung.</a></p>
<h3><strong>Verfassungsgericht: Antiterrordatei war verfassungswidrig ausgestaltet</strong></h3>
<p><strong></strong>Die Antiterrordatei ist „ist in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar”, in ihrer Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig: Teile des Antiterrordateigesetzes verstoßen gegen die Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Einzelne Vorschriften verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot und das Übermaßverbot. Insbesondere der von der Datei erfasste Personenkreis sei teils zu weit geraten. Vom Gesetz erfasst seien unzulässigerweise auch Personen, „die weit im Vorfeld und möglicherweise ohne Wissen von einem Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Vereinigung unterstützen”. Ermittlungsbehörden dürfen das Gesetz unter Berücksichtigung der Entscheidung weiter anwenden – der Gesetzgeber muss allerdings bis spätestens Anfang 2015 nachbessern.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-setzt-antiterrordatei-grenzen-12160340.html">Bericht bei der FAZ.</a><br />
<a title="Link zu Gerichtsentscheidung" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130424_1bvr121507.html">Das Urteil im Volltext.</a></p>
<h3><strong>EU verabschiedet Grünbuch zur Medienkonvergenz</strong></h3>
<p><strong></strong>Die EU-Kommission hat ein „Grünbuch über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt” veröffentlicht. Herkömmliche Rundfunkdienste wachsen immer mehr mit dem Internet zusammen und die Grenzen zwischen Fernsehempfang und Internetdiensten verschwimmen, so die Kommission. Das Grünbuch soll deshalb „eine breit angelegte öffentliche Debatte über die Auswirkungen des gegenwärtigen Wandels der audiovisuellen Medienlandschaft anstoßen”. Interessenträger und die allgemeine Öffentlichkeit sollen nun bis Ende August 2013 ihre Meinungen und Standpunkte äußern. Die Folgearbeiten auf das Grünbuch könnten insbesondere die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) betreffen.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-358_de.htm">Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.</a><br />
<a title="Link zu PDF-Datei" href="https://ec.europa.eu/digital-agenda/sites/digital-agenda/files/convergence_green_paper_de_0.pdf">Das Grünbuch als PDF.</a></p>
<h3><strong>Meinungsfreiheit: Tierschutz-Kampagnenverbot war erlaubt</strong></h3>
<p><strong></strong>Es verletzt nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung (<a title="Art. 10 MRK: Freiheit der Meinungsäußerung" href="http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html" target="_blank">Art. 10 EMRK</a>), politische Werbung in Großbritannien zu verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Montag mit 9 zu 8 Stimmen der großen Kammer entschieden. Geklagt hatte die Tierschutzorganisation „Animal Defenders International”. Diese startete 2005 eine Kampagne gegen Primaten in Fernsehwerbespots sowie deren Haltung und Zurschaustellung. Dazu wollte man auch einen eigenen Werbespot zeigen. Das damals für die Werbezulassung zuständige Broadcast Advertising Clearance Centre (<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Broadcast_Advertising_Clearance_Centre">BACC</a>) stellte fest, dass der Werbespot „hauptsächlich politischer Natur” war – sodass britisches Rundfunkrecht die Ausstrahlung verbot. Dieses Verbot greife zwar grundsätzlich in <a title="Art. 10 MRK: Freiheit der Meinungsäußerung" href="http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html" target="_blank">Art. 10 EMRK</a> ein, sei aber verhältnismäßig.<br />
<a title="Link zu Gerichtsentscheidung" href="http://hudoc.echr.coe.int/sites/fra/pages/search.aspx?i=001-119244">Das Urteil im englischen Volltext.</a><br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.verfassungsblog.de/de/verbot-politischer-fernsehwerbung-strasburg-will-keinen-arger-mit-westminster/#.UX12X7WzKoE">Überblick im Verfassungsblog.</a><br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://blog.lehofer.at/2013/04/AnimalDefenders.html">Detaillierte Besprechung bei HP Lehofer.</a></p>
<h3><strong>Rundfunkbeiträge: Bayrische Meldebehörden dürfen Daten abgleichen</strong></h3>
<p><strong></strong>Im Zusammenhang mit der neuen geräteunabhängigen Rundfunkgebühr darf jede bayrische Meldebehörde vorerst bestimmte Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt übermitteln. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof letzten Donnerstag entschieden, wie nun bekannt wurde. <a href="http://www.jura.uni-passau.de/2185.html">Ermano Geuer</a> geht mittels Popularklage vor dem Gerichtshof gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor. In diesem Fall stellte er außerdem einen Eilantrag, den Datenabgleich einstweilen zu stoppen. Genau dies lehnten die Richter nun ab. Im Rahmen einer notwendigen Folgenabwägung überwiege die Notwendigkeit, zunächst am Meldedatenabgleich festzuhalten. Nur so könne man beispielsweise Vollzugsdefizite vermeiden und einer größeren Beitragsgerechtigkeit Rechnung tragen.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;24-VII-12eA-Pressemitteilung.htm">Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs.</a><br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/4926/">Die Nachricht beim IUM.</a></p>
<p><em>Lizenz dieses Artikels: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de">CC BY-NC-SA</a>. <em>Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/horiavarlan/4273272605/">Horia Varlan</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY</a>.</em></em></p>
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		<title>Bundestag beschließt Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen</title>
		<link>http://irights.info/2013/04/26/bundestag-beschliesst-schutzfristverlangerung-fuer-tonaufnahmen/14165</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 08:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p>Der Bundestag hat gestern Nacht die <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verlaengert-Schutzfrist-fuer-Tonaufnahmen-1850149.html">Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen beschlossen</a>. Der Gesetzentwurf (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712013.pdf">1</a>,<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713270.pdf">2</a>), der <a href="http://irights.info/dunkle-wolken-aus-brssel/7109">eine EU-Richtlinie umsetzt</a> und die Schutzdauer auf 70 statt bisher 50 Jahre anhebt, wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat gestern Nacht die <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verlaengert-Schutzfrist-fuer-Tonaufnahmen-1850149.html">Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen beschlossen</a>. Der Gesetzentwurf (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712013.pdf">1</a>,<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713270.pdf">2</a>), der <a href="http://irights.info/dunkle-wolken-aus-brssel/7109">eine EU-Richtlinie umsetzt</a> und die Schutzdauer auf 70 statt bisher 50 Jahre anhebt, wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Die SPD enthielt sich, die Linke stimmte dagegen.<span id="more-14165"></span></p>
<p><object id="showIt" style="width: 450px; height: 227px;" width="450" height="227" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="menu" value="true" /><param name="quality" value="high" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="swliveconnect" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="scalemode" value="showall" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="flashvars" value="plugin_version=9.0.115&amp;bandwidth=514&amp;xasxTemplate=xasx_od.xml&amp;autoPlay=false&amp;skin=od_embed_ext&amp;application=144277506&amp;playerLink=http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_x_s-144277506/od_player.html&amp;baseUrl=http://iptv.cdn.tv1.de/iptv/player/macros&amp;params=?r=r$contentId=2312184$singleton=true$forcedWidth=450$forcedHeight=227$keepVideoAspectRatio=true&amp;language=de" /><param name="src" value="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" /><embed id="showIt" style="width: 450px; height: 227px;" width="450" height="227" type="application/x-shockwave-flash" src="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" menu="true" quality="high" wmode="opaque" swliveconnect="true" allowscriptaccess="always" scalemode="showall" allowfullscreen="true" flashvars="plugin_version=9.0.115&amp;bandwidth=514&amp;xasxTemplate=xasx_od.xml&amp;autoPlay=false&amp;skin=od_embed_ext&amp;application=144277506&amp;playerLink=http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_x_s-144277506/od_player.html&amp;baseUrl=http://iptv.cdn.tv1.de/iptv/player/macros&amp;params=?r=r$contentId=2312184$singleton=true$forcedWidth=550$forcedHeight=309$keepVideoAspectRatio=true&amp;language=de" /></object></p>
<p>John Weitzmann schrieb bei iRights.info <a href="http://irights.info/leistungschutzrechte-an-tonaufnahmen-der-vergessene-skandal/10715">über den EU-Beschluss zur Verlängerung</a>:</p>
<blockquote><p>Er bewirkt eine Umverteilung zulasten der Bürger Europas, zum Nutzen von genau drei internationalen Konzernen.</p></blockquote>
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		<title>Zugang zu amtlichen Werken: „Ein rechtsstaatliches Armutszeugnis”</title>
		<link>http://irights.info/zugang-zu-amtlichen-werken-ein-rechtsstaatliches-armutszeugnis</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Apr 2013 08:03:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik + Recht]]></category>
		<category><![CDATA[amtliche Werke]]></category>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – eigentlich. Offen zugänglich sind sie deshalb noch nicht, etwa aufgrund von Verträgen mit privaten Anbietern. Der Anwalt Thomas Fuchs im Interview.</strong></p>
<p><img class="size-full wp-image-14139 alignright" title="fuchs150px" alt="" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/04/fuchs150px.jpg" width="150" height="200" /><strong>Zur Person:</strong> Thomas Fuchs ist Anwalt und Gründer der Rechtsdatenbank <a href="http://lexetius.com/">lexetius.com</a>.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – eigentlich. Offen zugänglich sind sie deshalb noch nicht, etwa aufgrund von Verträgen mit privaten Anbietern. Der Anwalt Thomas Fuchs im Interview.</strong></p>
<p><img class="size-full wp-image-14139 alignright" title="fuchs150px" alt="" src="http://irights.info/wp-content/uploads/2013/04/fuchs150px.jpg" width="150" height="200" /><strong>Zur Person:</strong> Thomas Fuchs ist Anwalt und Gründer der Rechtsdatenbank <a href="http://lexetius.com/">lexetius.com</a>. Für den Anbieter Lexxpress verfasste er ein Gutachten über die Rechtsdatenbank Juris (<a href="http://delegibus.com/2011,2.pdf">PDF</a>). Website: <a href="http://delegibus.com/">De legibus</a>.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Zur Idee des Rechtsstaats gehört die Öffentlichkeit der Rechtsprechung. Sind Sie der Ansicht, dass dieser Anspruch eingelöst wird?</em></p>
<p><strong>Thomas Fuchs</strong>: Die Antwort hängt davon ab, was wir unter Öffentlichkeit verstehen. Gegen Entgelt war es stets möglich, Gerichtsentscheidungen zur Kenntnis zu nehmen. Sei es über die quasi-amtlichen Entscheidungssammlungen, über Fachzeitschriften oder seit den achtziger Jahren mit der Rechtsdatenbank Juris. Später über Angebote wie die des Beck-Verlags auch durch weitere elektronische Datenbanken.</p>
<p>Für den unentgeltlichen Zugang zu Gerichtsentscheidungen gilt das nicht. Vor dem Jahr 2000 gab es gar keine Angebote. Seitdem hat sich viel getan. Zunächst gingen die Bundesgerichte mit Entscheidungssammlungen ins Netz, später auch Landesgerichte. Inzwischen sind fast alle Bundesländer gut mit frei zugänglichen Datenbanken ausgestattet, darunter seit einem halben Jahr auch Bayern als eines der bisherigen Schlusslichter. Sachsen-Anhalt hat bislang keine frei zugängliche Datenbank und Bremen ist nur mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten.</p>
<p><strong>iRights.info:</strong> <em>Aber es tut sich etwas. Reicht das nicht?</em></p>
<p><strong>Thomas Fuchs</strong>: Kritikwürdig daran ist zweierlei: Erstens werden nur aktuelle Entscheidungen veröffentlicht. Wir benötigen aber auch den historischen Bestand. Und zweitens sehe ich das größte Problem in der Zersplitterung in Form zahlreicher Einzeldatenbanken. Wer nicht schon weiß, welche Entscheidung er sucht, kann sich auch mit Suchmaschinen nur bedingt behelfen. Da ist es immer möglich, dass gerade die gesuchte Entscheidung nicht indiziert wurde oder im „Datenrauschen“ untergeht.</p>
<p>Für Recherchezwecke sind die staatlichen, frei zugänglichen Datenbanken weitgehend unbrauchbar. Das ist umso bedauerlicher, als bei den Dokumentationsstellen der Bundesgerichte schon jetzt zentrale Datensammelstellen existieren, auch für die Entscheidungen von Landesgerichten. Man müsste diese Daten nur der Öffentlichkeit frei zugänglich machen. Daran besteht seitens der Bundesgerichte aber kein Interesse.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Wo liegt das Problem, wenn der Zugang etwas kostet?</em></p>
<p><strong>Thomas Fuchs</strong>: Die Hürde des Entgelts begrenzt meines Erachtens die Öffentlichkeit auf eine betuchte Fachöffentlichkeit. Wer mit dem Anspruch auf weitgehende Vollständigkeit recherchieren will, muss sich an die Rechtsdatenbank Juris halten. Das dort verlangte Entgelt kann sich nicht jeder leisten. Wenn der Rechtsstaat von jedem verlangt, sich an Gesetz und Recht zu halten, und wir zur Orientierung bei der Auslegung Gerichtsentscheidungen benötigen, dann ist der Staat verpflichtet, diese jedermann so frei zugänglich zu machen, dass er sie mit vertretbarem Aufwand zur Kenntnis nehmen kann. Das ist bis heute nicht der Fall und für einen so reichen Staat wie Deutschland ein rechtsstaatliches Armutszeugnis.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Die Frage nach dem Zugang betrifft aber auch kommerzielle Dienstleister, die die Inhalte nachnutzen. Ist das nicht ein anderer Fall?</em></p>
<p>Das ist richtig, für kommerzielle Dienstleister ließe sich aus dem Rechtsstaatsgebot allein kein Anspruch auf unentgeltliche Versorgung mit Gerichtsentscheidungen ableiten. Es gibt allerdings auch noch den Gleichheitsgrundsatz. Für die Weiterverwendung von Gerichtsentscheidungen ist er im Informationsweiterverwendungsgesetz konkretisiert. Vereinfacht gesagt, ist dort geregelt, dass alle Dienstleister vom Staat gleichbehandelt werden müssen. Wird einer von ihnen zu bestimmten Bedingungen mit Gerichtsentscheidungen versorgt, müssen diese Bedingungen auch anderen gewährt werden. Sollte es so sein, dass ein Anbieter unter dem Strich kostenlos mit Gerichtsentscheidungen versorgt wird, könnte ich es verstehen, wenn andere das auch für sich in Anspruch nehmen.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Der Bund kooperiert bei der Dokumentation von Rechtsprechung, Gesetzestexten und so weiter mit dem Portal <a href="http://www.juris.de/jportal/index.jsp">Juris</a>. Amtliche Werke sind dem Grundsatz nach frei von Urheberrechten, Juris zahlt dem Bund allerdings Lizenzgebühren. Worauf gründet sich das?</em></p>
<p><strong>Thomas Fuchs</strong>: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Juris GmbH wurden seit 1991 eine Reihe von Verträgen über die „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der automatisierten Rechtsdokumentation” geschlossen. Auf diese Verträge wird von den Beteiligten auch etwas salbungsvoll mit dem Begriff „Bundesvertrag“ Bezug genommen. In diesen Verträgen kommt die unausgesprochene Vorstellung zum Ausdruck, an den Gerichtsentscheidungen würden Exklusivrechte bestehen.</p>
<p>Da aber nicht gesagt wird, welche Rechte das sein sollen, kann ich darüber nur Vermutungen anstellen. Vom Ansatz her denkbar ist – mit Rücksicht auf die Regelungen für amtliche Werke – eigentlich nur das sogenannte Datenbankherstellerrecht. Dieses Recht schützt aber nicht einzelne Entscheidungen, sondern die beim Anlegen einer Datenbank gewonnenen Metadaten. Also die Nebendaten, die zur automatisierten Verarbeitung von Hauptdaten erforderlich sind.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Sie vertreten die Auffassung, Juris sei gemeinfrei. Wie kommen Sie zu dieser Position?</em></p>
<p><strong>Thomas Fuchs</strong>: Sie sprechen damit die Frage an, wer der Datenbankhersteller ist. Wäre es die Juris GmbH als private juristische Person, dann käme dieses Recht für Juris in Betracht. Offensichtlich gehen aber sowohl Juris als auch die Bundesrepublik Deutschland davon aus, dass Juris nicht selbst Datenbankherstellerin ist – weil der Juris GmbH  ja erst durch den „Bundesvertrag” Nutzungsrechte eingeräumt werden sollen. Der Hersteller ist aber nach dem Gesetz derjenige, der die in qualitativer oder quantitativer Hinsicht erforderliche „wesentliche Investition” tätigt, um den Inhalt zu beschaffen, zu überprüfen oder darzustellen.</p>
<p>Die Juris-Datenbank wurde zunächst mit Kosten von damals 90 Millionen Mark vom Staat selbst aufgebaut. Bis heute erfassen die Dokumentationsstellen der Bundesgerichte die Daten, Juris bietet lediglich technische Unterstützung gegen Entgelt. Allein der Staat trägt also die Kosten. Ich ziehe daraus den Schluss, dass der Staat selbst der Datenbankhersteller ist. Mit anderen Worten: Es handelt es sich um eine amtliche Datenbank. Der Bundesgerichtshof hat im Fall „Sächsischer Ausschreibungsdienst” entschieden, dass eine amtliche Datenbank gemeinfrei ist.</p>
<p><strong>iRights.info</strong>: <em>Laut einer kleinen Anfrage hat das Justizministerium im Jahr 2012 Lizenzgebühren in Höhe von 1,3 Millionen Euro von Juris eingenommen. Im Gegenzug zahlt der Bund an Juris für die Bereitstellung der Datenbank. Ist das am Ende ein Nullsummenspiel?</em></p>
<p><strong>Thomas Fuchs</strong>: In den Jahresrechnungen des Bundesministers der Finanzen ist vermerkt, welche Beträge die Bundesrepublik Deutschland an die Juris GmbH zahlt. 2012 waren es knapp 4 Millionen Euro. Wenn der Staat demgegenüber nur Einnahmen von 1,3 Millionen erzielt, ist es wohl eher ein Zuschussgeschäft, wie es für die Daseinsvorsorge nicht ungewöhnlich ist. Daran zeigt sich gerade, dass die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsdatenbank Juris für die Öffentlichkeit genauso gut frei zugänglich vorhalten könnte. Für den Staat würden lediglich Einnahmen von 1.313.000 Euro entfallen.</p>
<p><strong>iRights.info:</strong> <em>Zu den amtlichen Werken zählen nur einige Inhalte, die von staatlichen Stellen produziert werden. Daneben gibt es einen großen Graubereich. Was halten Sie von Vorschlägen, amtliche Werke mit einer „Public-Domain”-Markierung, oder, wenn das nicht möglich ist, Creative-Commons-Lizenzen zu versehen?</em></p>
<p>Außerhalb des Bereichs der amtlichen Werke muss die Entscheidung, wie mit einem urheberrechtlich geschützten Werk umgegangen wird, beim jeweiligen Urheber liegen. Ich befasse mich zum Beispiel mit der historischen Nachvollziehbarkeit von Gesetzesänderungen. Dazu bereite ich Gesetzestexte in von mir so genannten historisch-synoptischen Editionen auf. Das verwendete Datenmaterial ist gemeinfrei, das Ergebnis nicht. Ich halte es unter den Gesichtspunkten der wissenschaftlichen Ausgabe und der Datenbank für urheberrechtlich geschützt.</p>
<p>Bis vor Kurzem habe ich einige meiner Editionen auch als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Das habe ich inzwischen eingestellt, weil sie immer wieder ohne meine Zustimmung weiterverbreitet werden. Wer sich als Urheber dazu entscheidet, sich der Rechte an seinen Werken zu entäußern, ist in seiner Entscheidung vollkommen frei. Eine solche, jeweils individuelle Entscheidung ist ohne Frage ein beachtlicher gesellschaftlicher Beitrag.</p>
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		<title>Wochenrückblick: Youtube-Embeds, Filehoster-Sperren, Google-Abmahnung</title>
		<link>http://irights.info/wochenruckblick-youtube-embeds-filehoster-sperren-google-abmahnung</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 06:22:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>telemedicus.info</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Der Bundesgerichtshof verhandelt über Youtube-Embeds, italienische Provider müssen Filesharing-Seiten sperren, Verbraucherschützer mahnen Google wegen eines toten Email-Briefkastens ab. Außerdem im Wochenrückblick: Plätze beim NSU-Prozess, Bilanz der Internet-Enquete, Urteil zum Prepaid-Dispo.</strong></p>
<h3><strong>Embedding von Youtube-Videos: Verhandlungsbeginn beim BGH</strong></h3>
<p><strong></strong>Am Freitag hat vor dem Bundesgerichtshof die Verhandlung zum „Framing” (Embedding) von Youtube-Videos begonnen.</p>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesgerichtshof verhandelt über Youtube-Embeds, italienische Provider müssen Filesharing-Seiten sperren, Verbraucherschützer mahnen Google wegen eines toten Email-Briefkastens ab. Außerdem im Wochenrückblick: Plätze beim NSU-Prozess, Bilanz der Internet-Enquete, Urteil zum Prepaid-Dispo.</strong></p>
<h3><strong>Embedding von Youtube-Videos: Verhandlungsbeginn beim BGH</strong></h3>
<p><strong></strong>Am Freitag hat vor dem Bundesgerichtshof die Verhandlung zum „Framing” (Embedding) von Youtube-Videos begonnen. Beim „Framing” handelt es sich um das Einbinden von Inhalten, die auf fremden Plattformen liegen und auch dort abgerufen werden. Gegenstand der Verhandlung ist ein Werbevideo für Wasserfilter, dessen Rechteinhaber der Kläger ist. Die Beklagten sollen das Video in ihre Webseite eingebunden haben, ohne hierfür die Rechte einzuholen. Nach der Einschätzung des vorsitzenden Richters Bornkamm könnte es sich beim „Framing” um eine Urheberrechtsverletzung handeln.</p>
<p>Streitig ist, ob das „Framing” der fremden Inhalte eine öffentliche Zugänglichmachung (<a title="§ 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" target="_blank">Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz</a>) und damit eine zustimmungsbedürftige Handlung darstellt – zumal der Uploader bei Youtube das Einbinden auf fremden Seiten verhindern kann. Kritiker sehen ein neues Abmahnmodell aufkommen, sollte der BGH die Urheberrechtsverletzung bejahen und damit das alltägliche Einbinden von Videos für unzulässig erklären. Bevor es zu einem Urteil kommen wird, wird der BGH vermutlich erst den Europäischen Gerichtshof anrufen.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-einbetten-von-youtube-videos-koennte-illegal-sein-1304-98826.html">Zum Bericht bei golem.de.<br />
</a><a title="Externer Link zu undefined" href="http://socialmediarecht.wordpress.com/2013/04/19/verbietet-der-bgh-das-embedding-von-youtube-videos/">Rechtliche Einschätzung von RA Stephan Dirks.<br />
</a><a href="http://irights.info/darf-ich-videos-von-youtube-in-meine-webseite-einbetten/11813">iRights.info: Youtube und Co.: Darf ich Videos in meine Webseite einbinden (einbetten)?</a></p>
<h3><strong>Italienische Gerichte lassen 27 Filesharing-Seiten sperren</strong></h3>
<p><strong></strong>Italienische Gerichte haben gegenüber Internetzugangsprovidern verfügt, 27 Webseiten von Sharehostern und Streaming-Anbietern zu sperren. Das berichtet die italienische Tageszeitung <a href="http://www.ilfattoquotidiano.it/2013/04/15/la-procura-di-roma-ferma-il-file-sharing-mondiale/562813/">„Il Fatto Quotidiano”</a>. Dem Blog <a href="http://torrentfreak.com/massive-bittorrent-and-cyberlocker-domain-crackdown-underway-130415/">„Torrentfreak” zufolge</a> handelt es sich um die umfassendste Sperrverfügung seit Jahren. Auslöser war offenbar ein Kinofilm, der auf den betroffenen Seiten zu beziehen war und dessen Rechteinhaber gegen die Verbreitung vorgingen.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.urheberrecht.org/news/4919/">Zur Meldung bei urheberrecht.org.</a></p>
<h3><strong>„Toter Briefkasten”: Verbraucherzentrale mahnt Google ab</strong></h3>
<p><strong></strong>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Google abgemahnt. Grund: Google reagiere nicht auf Anfragen über die Mailadresse, die die Kontaktseite des Suchmaschinenbetreibers ausweist („toter Briefkasten”). Lediglich eine automatisch generierte Mail weise darauf hin, „dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können”. Der vzbv sieht darin ein Verstoß gegen das Telemediengesetz: Google komme seiner Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (<a title="§ 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten" href="http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html" target="_blank">Paragraf 5 Telemediengesetz</a>) nicht nach.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2655.htm">Zur Meldung bei surfer-haben-rechte.de (VZBV).</a></p>
<h3><strong>NSU-Prozess: Erneute Platzvergabe für Pressevertreter</strong></h3>
<p><strong></strong>Das Oberlandesgericht München führt die Platzvergabe im NSU-Prozess für Pressevertreter neu durch. Das Prozedere dazu hat das Gericht am Freitag in einer <a title="Verfügung" href="http://www.tagesschau.de/inland/nsu-olg100.pdf">Verfügung</a> (PDF) bekannt gegeben. Nunmehr werden Presseplätze per Losverfahren verteilt; dabei müssen mindestens sechs Plätze auf ausländische Pressevertreter fallen, von denen vier der türkischen Presse angehören müssen. Die erneute Platzvergabe erfolgt, um die Vorgaben des Bundesverfassunsgerichts umzusetzen – die türkische Zeitung „Sabah” hatte zuvor eine entsprechende einstweilige Anordnung erwirkt.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.tagesschau.de/inland/nsu380.html">Zur Meldung bei tagesschau.de.</a></p>
<h3><strong>Internet-Enquete: Schlussbericht und positive Bilanz</strong></h3>
<p><strong></strong>Der Bundestag hat den Schlussbericht zur Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” verabschiedet. Drei Jahre lang diskutierten 34 Abgeordnete und Sachverständige in zwölf Projektgruppen netzpolitische Themen und brachten die Ergebnisse in die bundespolitische Debatte ein. Die Enquete-Mitglieder <a href="http://irights.info/webschau/internet-enquete-veroffentlicht-abschlussbericht">ziehen eine positive Bilanz</a>: Mittlerweile sei die Netzpolitik in der Mitte des Parlaments angekommen. Lediglich mehr Bürgerbeteiligung auf der Internetplattform der Enquete habe man sich mehr erhofft. Netzpolitiker fordern jetzt einen <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/">ständigen Ausschuss</a> im Parlament als „logische Konsequenz” der Internet-Enquete.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-zieht-im-Bundestag-positive-Bilanz-1845105.html">Zur Meldung bei heise.de.</a><br />
<a title="Link zu PDF-Datei" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712550.pdf">Zum Schlussbericht (BT-Drucks. 17/12550).</a></p>
<h3><strong>Mobilfunk-Urteile: Minus bei Prepaid-Angeboten ist unzulässig</strong></h3>
<p><strong></strong>Mobilfunkanbieter dürfen Prepaid-Angebote grundsätzlich nicht so ausgestalten, dass ein Minus entstehen kann, das der Kunde ausgleichen muss. Das haben die Landgerichte München und Frankfurt/Main jeweils in einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden. Zwei Mobilfunkanbieter hatten in ihren Vertragsbedingungen bestimmt, dass Kunden verspätet abgerechnete Gebühren für Roamingtelefonate und Sonderrufnummern ausgleichen müssen – auch, wenn das Guthaben schon vor der Abrechnung aufgebraucht ist. Entsprechende Klauseln hielten einer gerichtlichen AGB-Kontrolle nicht stand; vielmehr liegt nach der Auffassung der Gerichte eine unangemessene Benachteiligung des Kunden (<a title="§ 307 BGB: Inhaltskontrolle" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html" target="_blank">Paragraf 307 Abs. 1 BGB</a>) vor. So sei es gerade nicht Grundwesen eines Prepaid-Angebots, dass durch die Nutzung des Mobilfunkanschlusses ein Negativsaldo entsteht. Dem Kunden kann also nur abgerechnet werden, was er zuvor schon bezahlt hat – das Landgericht München spricht von „voller Kostenkontrolle” von Prepaid-Angeboten.<br />
<a title="Externer Link zu undefined" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichte-Prepaid-Konten-duerfen-nicht-ins-Minus-rutschen-1843373.html">Zur Meldung bei heise.de.</a></p>
<p><em>Lizenz dieses Artikels: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de">CC BY-NC-SA</a>. Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/markroquet/3047628132/">m rkt</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de">CC BY-NC</a>.</em></p>
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