Neue Rechtsfibel unterstützt Kulturerbe-Einrichtungen bei der Digitalisierung
Seit gestern ist das Buch „Kulturelles Erbe digital“ erhältlich. Die „kleine Rechtsfibel“ wendet sich an Museen, Archive und Bibliotheken und behandelt Fragen zu Urheberrecht und Lizenzen, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, zur Online-Präsentation von Digitalisaten und zur Archivierung.
Für Einrichtungen des kulturellen Erbes, wie Museen, Archive, Bibliotheken und Sammlungen, wie auch für Kunst- und Kulturinstitutionen, ist das Digitalisieren ihrer Sammlungen und Bestände eine unerlässliche Aufgabe – und zugleich große Herausforderung. Doch dabei erweisen sich viele juristische Aspekte als Hürden, etwa zu Urheberrecht oder zum Datenschutz.
Den zahlreichen Einrichtungen und Akteur*innen, zumeist im öffentlichen Auftrag handelnd, will die „kleine Rechtsfibel“ ebenso verständlich wie pragmatisch unter die Arme greifen und etwaigen Unsicherheiten kompakt begegnen. Mehr noch: die Handreichung will Mitarbeiter*innen in Kultur(-erbe)einrichtungen ermutigen, sich mit den rechtlichen Fragen bei der Digitalisierung auseinanderzusetzen.
Nachdem sie Grundwissen zum Urheberrecht, zu Persönlichkeitsrechten, Datenschutz und zu den freien Creative Commons-Lizenzen vermittelt, geht die Rechtsfibel ausführlich auf rechtliche Grundlagen der Herstellung und die Online-Präsentation von Digitalisaten ein, etwa auf die hierfür wichtigen gesetzlichen Regelungen zu verwaisten und vergriffenen Werken.
Besonderes Augenmerk richtet der Autor, Paul Klimpel, Anwalt bei iRights.Law, auf die richtigen Auszeichnungen von Digitalisaten. Diese können mittels Creative Commons lizenziert sein oder anhand eines, von der Europeana entwickelten Auszeichnungssystems für den jeweiligen Rechtestatus gekennzeichnet werden.
Zudem erläutert er Funktion und Dienste von sogenannten Aggregatoren, die für die Aufnahme von Digitalisaten in zentrale Verzeichnisse zuständig sind, wie die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) oder das Archivportal D. Hierbei spielen wiederum die inhaltsbeschreibenden und formalen Metadaten eine bedeutende Rolle, auf die Klimpel ebenfalls ausführlich eingeht.
Die Rechtsfibel „Kulturelles Erbe digital“ geht zurück auf eine Initiative des ehemaligen Geschäftsführers der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), Frank Frischmuth. Sie baut auf bisherigen Publikationen des Autoren Paul Kimpel auf, ergänzt und entwickelt diese weiter – insbesondere auf die Inhalte der gerade in zweiter Auflage erschienenen Broschüre „Bewegungsgeschichte digitalisieren“ des Digitalen Deutschen Frauenarchivs.
Herausgeber sind das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin, digiS, gemeinsam mit iRights.Law. Das digiS unterstützt seit mehreren Jahren Kulturinstitutionen bei Rechtsfragen und hatte bereits eine Handreichung Recht herausgegeben (die derzeit in der vierten, gänzlich neu bearbeiteten Auflage vom November 2017 vorliegt), ebenfalls mit iRights.Law.
Die Inhalte von „Kulturelles Erbe digital“ stehen grundsätzlich unter der Creative Commons-Lizenz CC BY 4.0, sie dürfen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, auch kommerziell, sofern dabei stets die Urheber*innen, die Quelle des Textes und die Lizenz genannt werden.
„Kulturelles Erbe digital – Eine kleine Rechtsfibel“ ist in der aktuellen Fassung als PDF zum Download verfügbar.
Sie kann auch als gedrucktes Buch bei epubli oder über den Buchhandel bestellt werden.
Offenlegung: Der Autor der Rechtsfibel, Paul Klimpel, ist im Vorstand des iRights e.V. (Herausgeber von iRights.info); Henry Steinhau, der sie lektorierte, ist Redakteur bei iRights.info; Fabian Rack, der am Redigat mitwirkte, ist Anwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info.
2 Kommentare
1 Sophie Rölle am 23. Oktober, 2020 um 10:27
Nur kurzer Hinweis: Der Link zu digiS im vorletzten Satz ist ungültig: „Kulturelles Erbe digital – Eine kleine Rechtsfibel“ ist in der aktuellen Fassung als PDF zum Download verfügbar.
2 Georg Fischer am 23. Oktober, 2020 um 10:32
Danke für Ihren Hinweis, ist jetzt auf diesen Link aktualisiert.
Beste Grüße aus der Redaktion
Georg Fischer
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