Neue Handreichung zu „Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte in der Paritätischen Arbeit“
„Was sind Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und was ist das Recht am eigenen Bild?“, „Wie entstehen und erlischen Urheber-, Leistungs- und Persönlichkeitsrechte?“, „Wie unterscheidet sich das Urheberrecht vom Recht am eigenen Bild?“ – diese und weitere Fragen erörtert und beantwortet ein kürzlich erschienener Leitfaden.
Herausgeber der 24-seitigen Handreichung ist der Paritätische Wohlfahrtsverband, Autor ist Till Kreutzer, Anwalt bei iRights.Law und Mitgründer des iRights e.V. Mit der Broschüre richtet sich der Dachverband – dem nach eigenen Angaben über 10.000 eigenständige Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich angehören – an Personen, die in ihrer praktischen, auch paritätischen Tätigkeit oder im Privatleben mit den genannten und weiteren Urheberrechtsfragen konfrontiert werden, diesen aber als juristische Laien gegenüberstehen.
Etwa wenn sie auf Social Media-Plattformen oder der Webseite ihrer Organisation über ihre Arbeit kommunizieren oder informieren und dabei mit Texten und audio-visuellen Inhalten von Dritten zu tun haben, mit Abbildungen von Personen oder mit Lizenzbedingungen digitaler Materialien.
Neben dem Grundwissen zu Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten geht ein weiteres Kapitel näher auf „Open Content“ und freie Lizenzen ein, und wie die Akteur:innen diese für die paritätische Arbeit nutzen können. Zudem erörtert das dritte Kapitel, was bei Verletzungen des Urheberrechts beziehungsweise des Rechts am eigenen Bild passieren kann.
Im abschließenden, vierten Abschnitt beantwortet der Autor 18 häufig gestellte Fragen, wie beispielsweise „Worauf muss ich achten, wenn ich eine Einwilligungserklärung für Bildrechte einhole?“ und „Verliere ich wirklich sämtliche Rechte an Fotos, die ich in soziale Netzwerke hochlade?“
Der Leitfaden ist komplett unter der freien Creative Commons-Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht, seine Inhalte dürfen erlaubnisfrei nachgenutzt, in bearbeiteter Form veröffentlicht und verbreitet werden, müssen lediglich ebenfalls unter CC-BY-SA lizenziert sein.
Die neue Handreichung lässt sich als PDF kostenlos und direkt auf der Webseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes herunterladen. Sie ist Teil eines Schwerpunktes zu Digitalisierung und konzeptionell eingebettet in den sogenannten „Webzeugkoffer“, eine Sammlung von Kurztexten zu zahlreichen, oft auch rechtlichen Fragen rund um digitale, audiovisuelle Kommunikation.
2 Kommentare
1 Simone am 3. Februar, 2020 um 11:57
Der Link zum PDF funktioniert nicht. Er müsste http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/Handreichung_UrheberrechtundPersoenlichkeitsrechte_final.pdf lauten.
2 Henry Steinhau am 3. Februar, 2020 um 12:02
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Link korrigiert.
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