Zehn Jahre „Zugang gestalten!“ – Zehn Jahre Engagement für das kulturelle Erbe

In diesem Jahr findet die jährliche „Zugang gestalten!“-Konferenz komplett digital statt. Ein kurzer Rückblick zeigt: Die Digitalisierung bietet eine Menge Chancen für die Öffnung des kulturellen Erbes. Es gilt, sie zu erkennen und zu nutzen.
Wie gelingen Digitalisierung und Öffnung von Gedächtnisinstitutionen? Welche Rolle spielen rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch die pandemiebedingten Einschränkungen dabei? Gibt es vielleicht sogar einen „Innovationsschub“ bei Museen, Bibliotheken und Archiven in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020?
Diesen und ähnlichen Fragen widmet sich die diesjährige Ausgabe der Konferenzreihe „Zugang gestalten!“, die am 29. und 30. Oktober erstmals in einer rein digitalen Variante stattfinden wird. Interessierte können sich unter zugang-gestalten.de für die Online-Teilnahme registrieren.
Kulturelles Erbe bewahren, vermitteln, zugänglich machen
2011, als die Konferenz zum ersten Mal stattfand, trug sie noch den Titel: „Ins Netz gegangen – Neue Wege zum kulturellen Erbe“. In seiner damaligen Eröffnungsrede verglich Paul Klimpel, Herausgeber von iRights.info und Leiter der Konferenzreihe, die Erfindung des Buchdrucks mit dem Aufkommen des Internets.
Er wollte damit demonstrieren: Technologien ändern sich (in diesem Falle: die Veröffentlichungsmittel), Revolutionen verändern die Gewohnheiten – aber manche Fragen bleiben erhalten und müssen immer wieder neu diskutiert werden.
Darunter vor allem: Wie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs kulturelle Erbe, für Daten, Wissen und Kultur gestaltet sein, dass der Zugang zu diesen Gütern für alle Mitglieder einer Gesellschaft gesichert ist und die Gesellschaft als Ganzes davon profitiert?
Von der „Hamburger Note“ zum „UrhWissG“
Es hat sich einiges getan in den vergangenen Jahren: 2015 beispielsweise erschien die „Hamburger Note“, ein Plädoyer von Expert*innen aus dem Umfeld der „Zugang gestalten!“, das die urheberrechtlichen Hürden für Archive, Bibliotheken und Museen bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes problematisierte, etwa bei verwaisten Werken.
2018 trat das „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) in Kraft. Es beinhaltete unter anderem eine neu eingeführte Digitalisierungsschranke. Diese regelt, dass Gedächtniseinrichtungen Werke aus ihren Beständen oder ihrer Ausstellung für verschiedene Einsatzgebiete vervielfältigen (lassen) dürfen, etwa zur Zugänglichmachung, Katalogisierung oder Restaurierung.
Für Details siehe auch die Handreichung für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen sowie die kürzlich erschienene Rechtsfibel „Kulturelles Erbe digital“.

Impression von der „Zugang gestalten“ 2013. Foto: David Jacob, CC BY-SA
Digital dokumentiert von Anfang an
Seit 2012 läuft die Konferenzreihe unter dem Haupttitel „Zugang gestalten!“. Das Urheberrecht steht dabei stets im Zentrum der Diskussion.
Beteiligt haben sich im Lauf der Jahre zahlreiche Vertreter*innen aus Kultur, Politik, Wirtschaft und digitalen, zivilgesellschaftlichen Initiativen. In vielen Kalendern der Urheberrechtsszene und von Akteur*innen der Gedächtnisinstitutionen ist die Konferenzreihe zu einem festen Termin im Herbst avanciert.
Mit der diesjährigen Ausgabe jährt sich „Zugang gestalten!“ zum zehnten Mal. Das dürfte für viele Interessierte ein guter Zeitpunkt sein, einen Blick zurück zu werfen.
Wer sich für die vergangenen Ausgaben interessiert, dem steht eine umfangreiche Dokumentation der einzelnen Konferenzen zur Verfügung. Vorträge und Diskussionen können so bei Bedarf aufgerufen werden.
2020: Mit „Innovationsschub“ durch die Krise?
Ende Oktober findet die „Zugang gestalten!“ komplett im Online-Format statt, unter dem Motto: Innovationsschub. Im Mittelpunkt steht die Pandemie als potenzielle Treiberin und Beschleunigerin von digitaler Innovation beim kulturellen Erbe.
In vier Themenblöcken – Innovation, Urheberrecht, Gemeinfreiheit und Datenschutz – präsentieren und diskutieren zahlreiche Vertreter*innen aus Gedächtnisinstitutionen, Wissenschaft und Politik vorhandene Hindernisse und mögliche Lösungswege aus der Krise.
Mit dabei sind unter anderem Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Linda Kuschel, Bucerius Law School in Hamburg, und Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz in Baden-Württemberg.
Nach Vorträgen, bei Paneldiskussionen und in mehreren Fokusrunden können sich die Konferenz-Teilnehmer*innen einbringen, Fragen stellen und mitdiskutieren.

Impression von der „Zugang gestalten“ 2019. Foto: DNB, Stephan Jockel, CC-BY 4.0
„Zugang gestalten! Innovationsschub“ findet statt im Online-Format am 29. und 30. Oktober 2020. Die Konferenz wird getragen und organisiert von zwölf Partnerorganisationen, darunter Wikimedia Deutschland, die Deutsche Nationalbibliothek und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung unter zugang-gestalten.de.
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