Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube

(1) GEMA und Youtube: Was bedeutet die Einigung?
(2) Verstößt man gegen das Urheberrecht, wenn man die Ländersperren umgeht?
(3) Darf ich Musikvideos bei Youtube herunterladen?
(4) Gibt es Ausnahmen vom erlaubten Herunterladen?
(5) Darf ich Konverter einsetzen, um Youtube-Musik in MP3-Dateien umzuwandeln?
(6) Ist schon das Anschauen von „illegalen” Videos per Stream verboten?
(7) Kann mir etwas passieren, wenn ich „illegale” Musikvideos verlinke?
(8) … und wenn ich Videos einbette?
(9) Warum ist mein Video entfernt worden? Warum fehlt der Ton?
(10) Was darf ich denn eigentlich hochladen? Droht mir etwas, wenn ich dabei Rechte verletze?
(11) Gilt die Regel zum Hochladen auch, wenn zum Beispiel in meinem Katzenvideo zufällig urheberrechtlich geschützte Hintergrundmusik läuft?
(12) Darf ich Mitschnitte von Konzerten und Auftritten hochladen?
(13) Darf ich eigene Coverversionen hochladen?
(14) Wie ist es mit eigenen Remixen, Mashups etc.?
(15) Kann Youtube mit meinem Video machen, was es will?
(1) GEMA und Youtube: Was bedeutet die Einigung?
Lange Zeit waren bei Youtube viele Sperrtafeln zu sehen, die auf den Streit der Plattform mit der Verwertungsgesellschaft GEMA verwiesen. Im November 2016 wurde eine Einigung bekannt: Youtube zahlt an die GEMA Vergütungen, wenn Nutzer Musik der von ihr vertretenen Künstler und Musikverlage auf der Plattform verwenden. Viele Details des Vertrags bleiben bislang geheim. Der nach Medienberichten bis 2019 befristete Vertrag sorgt jedenfalls dafür, dass die meisten GEMA-Sperrtafeln bis auf weiteres verschwinden werden.
Unabhängig von der GEMA bestehen jedoch in der Regel weitere Rechte an Musikstücken, zum Beispiel von Plattenfirmen an der konkreten Aufnahme. Daneben gibt es Musiker und Verlage, die nicht GEMA-Mitglied sind. Somit können Youtube-Nutzer nun zwar viele Videos anschauen, die bislang gesperrt waren. Man darf die Musik aber durch den Vertrag nicht automatisch auch verwenden. Dazu bleibt weiterhin entscheidend, ob alle nötigen Rechte geklärt wurden oder Rechteinhaber die konkrete Verwendung zumindest tolerieren (siehe Fragen 9 bis 14). [zurück]
(2) Verstößt man gegen das Urheberrecht, wenn man Ländersperren umgeht, um Musikvideos oder andere Inhalte anzuschauen?
Wahrscheinlich nicht. Wenn man Ländersperren umgeht, kommt meistens ein Proxy-Server zum Einsatz, ein zwischengeschalteter Rechner in einem anderen Land. Browsererweiterungen oder Webseiten, die Ländersperren umgehen, basieren darauf. Auch mit VPN-Diensten („virtuelles privates Netz“), bei denen der ganze Internetverkehr zunächst durch einen digitalen Tunnel geleitet wird, lassen sich Ländersperren umgehen.
Beides sind in Deutschland grundsätzlich legale Werkzeuge, die jeder einsetzen darf. Auch im Urheberrecht gibt es dazu kein direktes Verbot. Womöglich lässt sich aber nicht ganz ausschließen, dass einige Juristen solche Ländersperren als wirksamen Kopierschutz einordnen würden, den man nach dem Gesetz nicht umgehen darf. Gerichtsentscheidungen dazu gibt es aber noch nicht. Außerdem wäre die Umgehung der Ländersperre durch den einzelnen Nutzer, zumindest auf Youtube, kaum feststellbar. [zurück]
(3) Darf ich Musikvideos bei Youtube herunterladen?
Grundsätzlich ja. Wer Youtube-Videos nur für den privaten Gebrauch herunterlädt, muss vom Urheberrecht her nichts befürchten. Ob man für das Herunterladen eine bestimmte Software einsetzt, eine Erweiterung für den Browser verwendet oder auf eine Webseite geht, macht dabei keinen Unterschied. Beim Herunterladen wird zwar eine Kopie auf dem eigenen Rechner angelegt, diese fällt aber unter die Privatkopieregelung – eine Ausnahmeregel, nach der Kopien für einen selbst, in der Familie und im Freundeskreis erlaubt sind. Das Herunterladen von Musik bei Youtube ist also vergleichbar mit dem privaten Mitschneiden am Radio früher. Die heruntergeladenen Videos darf man aber nicht wieder „öffentlich zugänglich machen”, also zum Beispiel erneut bei Youtube oder einer anderen Plattform hochladen.
Allerdings gibt es noch die Nutzungsbedingungen von Youtube. Dort steht (Stand November 2016), dass man Videos nur streamen (also direkt über Youtube anschauen), nicht aber ohne Genehmigung herunterladen darf. Solche Nutzungsbedingungen gelten in Deutschland nur dann, wenn man ihnen vor der Benutzung zugestimmt hat. Wer also kein Benutzerkonto bei Youtube angelegt und dabei ein Häkchen unter die Bedingungen gesetzt hat, für den gelten sie nicht – auch wenn dort anderes steht. [zurück]
(4) Gibt es Ausnahmen vom erlaubten Herunterladen?
Eine Privatkopie ist vom Urheberrechtsgesetz her erlaubt, wenn die Ausgangsdatei nicht „offensichtlich rechtswidrig” hergestellt oder hochgeladen wurde. Eine klare Definition, was „offensichtlich rechtswidrig” bedeutet, gibt es leider nicht. Es bedeutet aber auf jeden Fall: Wenn ich den sicheren Eindruck habe, dass ein Video ohne Genehmigung hochgeladen wurde, darf ich es nicht kopieren oder herunterladen. Es gilt aber auch: Man muss als Nutzer nicht erst langwierige Nachforschungen anstellen, ob ein Video rechtmäßig hochgeladen wurde, denn dann wäre es ja gerade nicht „offensichtlich”. Wenn aber beispielsweise ganze Alben noch vor der offiziellen Veröffentlichung bei Youtube stehen würden, wäre das wohl der Fall und der Download somit nicht erlaubt.
Weil Youtube darüber hinaus mit der Musikindustrie auch schon Verträge geschlossen hat, bei denen die Nutzer auch ohne direkte Lizenz fremde Musikvideos hochladen können, kann man praktisch nie genau wissen, ob ein Video „offensichtlich rechtswidrig” dort steht. Zumal solche „offensichtlich rechtswidrigen“ Videos normalerweise schnell wieder entfernt werden oder – siehe Frage 1 – gar nicht erst angezeigt werden. Musikvideos bei Youtube herunterzuladen, ist deshalb in aller Regel erlaubt. [zurück]
(5) Darf ich Konverter einsetzen, um Youtube-Musik in MP3-Dateien umzuwandeln?
Ja. Hier gilt das gleiche wie beim Herunterladen: Wenn das heruntergeladene Video eine erlaubte Privatkopie ist, dann ist eine MP3-Version auch wieder eine erlaubte Privatkopie. Man darf diese dann zum Beispiel auch auf den MP3-Player spielen oder an einen Freund schicken. Wieder gilt: Man darf die Musikdatei dann aber nicht erneut bei Youtube oder anderen Videodiensten hochladen oder an mehr als enge Freunde weitergeben. Damit würde man die Dateien „öffentlich zugänglich” machen und das geht nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ohne die Genehmigung der Rechteinhaber. Kurz gesagt: Herunterladen ja – öffentlich Hochladen nein (siehe dazu auch Frage 10). [zurück]
(6) Ist schon das Anschauen von „illegalen” Videos per Stream verboten?
Eher nein, aber eine eindeutige Antwort gibt es im Moment nicht. Vieles spricht dafür, dass das bloße Anschauen per Streaming selbst dann erlaubt ist, wenn der Anbieter nicht alle Rechte eingeholt hat. Zwar vertreten manche Rechteinhaber die Position, beim Streaming mache der Nutzer eine unerlaubte Kopie, allerdings werden „flüchtige” Kopien – die bei einem Neustart des Browsers oder Computers wieder verschwunden sind – durch eine Sonderregel im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich erlaubt. Auch Streaming lässt sich darunter einordnen. Und selbst, wenn man meint, dass diese Sonderregel für Streaming nicht gilt, kann man immer noch sagen: Die Kopie durch das Streaming fällt – zumindest bei Youtube – unter die Privatkopieregel, weil man als Nutzer nur sehr selten von „offensichtlich rechtswidrig” hochgeladenen Videos ausgehen kann (siehe dazu Frage 4).
Reinen Streaming-Konsum nicht als verboten anzusehen, zeichnet sich ersten Entscheidungen nach auch als Tendenz bei den Gerichten ab. Für viel Aufsehen sorgten zuletzt zwar Abmahnungen für das Anschauen von Videos beim Pornoportal „Redtube“. Später stellte sich aber heraus, dass sie unberechtigt waren und das Landgericht Köln zog einen entsprechenden Beschluss zurück, die Daten der Nutzer herauszugeben. [zurück]
(7) Kann mir etwas passieren, wenn ich „illegale” Musikvideos verlinke?
Ja und Nein. Das bloße Verlinken wird vom Urheberrecht in der Regel nicht erfasst, ein Verstoß dagegen können Links auf frei zugängliche Inhalte dann nicht sein. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn die verlinkten Inhalte ursprünglich ohne Erlaubnis veröffentlicht wurden. Dann können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch Links Urheberrechte verletzen. Privatpersonen, die nicht mit Gewinnabsicht handeln, sollen aber nicht haften.
Je eher man allerdings eine professionelle Seite betreibt, desto eher können Gerichte dem Urteil zufolge verlangen, die verlinkten Seiten auf etwaige Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Entscheidend soll dabei sein, ob ein Seitenbetreiber Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts hat oder haben müsste.
Daneben können Links auch unter anderen als urheberrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein. Verlinkt man beispielsweise auf ein Musikvideo mit eindeutig volksverhetzenden Texten oder Symbolen, kann man unter Umständen als „Störer“ belangt werden, der zu einer Rechtsverletzung beiträgt.
Ebenso ist es mit anderen strafbaren Handlungen. Die weit verbreiteten „Disclaimer” auf Webseiten, mit denen man sich pauschal von allen verlinkten Inhalten distanziert, sind übrigens meistens wirkungslos, es kommt immer auf den Einzelfall und den Kontext an, in dem der Link steht. [zurück]
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(8). … und wenn ich Videos einbette?
Urheberrechtlich sind eingebettete Videos mit Links vergleichbar (siehe Frage 7). Nach einer weiteren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs werden die Urheberrechte in der Regel nicht berührt, wenn man fremde Videos aus legalen Quellen einbettet. Das bedeutet, dass man keine Genehmigung braucht, wenn man solche Videos einbettet und dass das bloße Einbetten dann keine Urheberrechte verletzen kann.
Aber ganz so einfach ist es auch hier nicht: Voraussetzung dabei ist, dass das Video bereits für alle im Netz zugänglich ist. Ein nur hinter einer Bezahlschranke zugängliches Video einzubetten, kann also dennoch Urheberrechte verletzen. Ebenso darf beim Einbetten kein anderes „technisches Verfahren“ zum Einsatz kommen als beim Original. Problematisch kann es auch hier werden, wenn das Video vom ursprünglichen Uploader ohne Erlaubnis hochgeladen wurde. Ist das klar erkennbar, verzichtet man vorsorglich besser auf das Einbetten. Einen gerade angelaufenen Hollywood-Film einzubetten, der irgendwo im Internet kostenlos zugänglich ist, empfiehlt sich also auch weiterhin nicht.
Unabhängig von den Urheberrechten können beim Einbetten fremder Videos auch andere Rechte berührt werden. Das gilt etwa für Persönlichkeitsrechte, wenn eine der abgebildeten Personen mit der Aufnahme oder Veröffentlichung nicht einverstanden war. Weitere mögliche Grenzfälle ergeben sich aus dem Einbetten fremder Inhalte zu Werbezwecken – Privatnutzer wird das in der Regel aber wohl nicht betreffen. Wie beim Verlinken gilt jedenfalls: Youtube-Videos mit erkennbar strafbaren Inhalten sollte man auch nicht einbetten. [zurück]
(9) Warum ist mein Video entfernt worden? Warum fehlt der Ton?
Wahrscheinlich wegen fehlender Rechte: Youtube setzt sein automatisches System Content-ID ein, um die hochgeladenen Videos zu scannen. Dabei wird das hochgeladene Video mit einer Datenbank abgeglichen, in denen Plattenfirmen und andere Rechteinhaber ihre Werke hinterlegt haben. Bei einem Treffer können diese dann entscheiden, das Video oder nur den Ton zu blockieren oder auch begleitende Werbung zu schalten und es online zu lassen. Über Youtubes Audio-Bibliothek lässt sich auch Musik auswählen, die zur Verwendung freigegeben ist.
So ein Treffer ist jedoch nur ein Indiz dafür, dass ein Video Material enthält, für das der Nutzer keine Rechte hat. Durch dieses System kann es zum einen falschen Alarm geben, zum anderen gehen dem System diejenigen Musikstücke durch die Lappen, die nicht in der Datenbank sind. Hin und wieder hört man auch, dass man das Urheberrecht austricksen könnte, wenn man ein fremdes Musikvideo spiegelverkehrt hochlädt, die Geschwindigkeit verändert oder ähnliches. Das ist aber ein Mythos: Selbst wenn man durch Tricks vielleicht durch die technische Prüfung kommt, hat man deshalb noch keine Rechte an den Werken. Auch zusätzliche Hinweise in der Videobeschreibung wie zum Beispiel „keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt” ändern daran nichts. [zurück]
(10) Was darf ich denn eigentlich hochladen? Droht mir etwas, wenn ich dabei Rechte verletze?
Vom Urheberrechtsgesetz her ist die Lage eindeutig: Ich darf nur (Musik-)Videos bei Youtube hochladen, wenn ich alle Rechte habe.
Lade ich trotzdem Videos hoch, an denen ich nicht alle Rechte habe, darf nach Youtubes System der Rechteinhaber – etwa die Plattenfirma – entscheiden, ob das Video online bleibt, der Rechteinhaber Werbeerlöse bekommt und das Video damit gewissermaßen legalisiert wird. Anscheinend gibt es Verträge zwischen Youtube und den Rechteinhabern darüber. Theoretisch besteht somit die Möglichkeit, dass man Videos mit bestimmter Musik auch ohne Rechte hochladen könnte. Allerdings kann man darüber nur Spekulationen anstellen, weil diese Verträge geheim sind. Auch in den Nutzungsbedingungen heißt es, dass man zum Hochladen von Videos alle notwendigen Rechte braucht. Am Grundsatz, Videos nur hochzuladen, wenn man die Rechte hat, ändert sich also erst einmal nichts.
Und was passiert, wenn man Videos trotzdem hochlädt? In der Praxis und in der großen Mehrheit aller Fälle führt es einfach dazu, dass das Video gelöscht wird. Weil das Hochladen solcher Videos außerdem gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kann Youtube das eigene Konto bei Wiederholung auch komplett sperren. Versuche, einfache Youtube-Nutzer wegen Urheberrechtsverstößen rechtlich zu belangen, sind bisher selten vorgekommen. Ein Grund kann hier auch sein, dass die Nutzer bei Youtube in vielen Fällen nur schwer ausfindig gemacht werden können – anders als etwa bei Tauschbörsen über Torrent-Systeme. [zurück]
(11) Gilt die Regel zum Hochladen auch, wenn zum Beispiel in meinem Katzenvideo zufällig urheberrechtlich geschützte Hintergrundmusik läuft?
Ja, auch in diesen Fällen braucht man zum Hochladen alle Rechte – so ist das Urheberrecht derzeit. Theoretisch denkbar sind nur wenige Ausnahmefälle. Laut GEMA wäre es eine Ausnahme, wenn in einem Youtube-Livestream zufällig einmal Musik erklingt, die dann als „unwesentliches Beiwerk“ erlaubt sein könnte. Allerdings sind hier viele Fragen offen und Youtubes System ist nicht darauf ausgelegt, solche Grenzfälle erkennen zu können. Im Zweifel werden die Videos erst einmal gesperrt. [zurück]
(12) Darf ich Mitschnitte von Konzerten und Auftritten hochladen?
Nein. Schon immer haben zwar treue Fans Konzerte aufgenommen und unter sich getauscht; vom Gesetz her war es aber streng genommen noch nie erlaubt, ein Konzert ohne Erlaubnis mitzuschneiden. Das ist sogar dann so, wenn man es nur privat mitschneidet, also gar nicht veröffentlicht. Heutzutage gibt es natürlich kaum noch ein Konzert, bei dem nicht die Handys hochgehalten werden und später Schnipsel in mehr oder weniger guter Qualität bei Youtube stehen. Vom Urheberrechtsgesetz her hat sich aber nichts geändert. [zurück]
(13) Darf ich eigene Coverversionen hochladen?
Es kommt darauf an: Auch wer nur aus Begeisterung ein Stück covert (also nachspielt) und damit kein Geld verdienen will, muss zunächst die Erlaubnis haben, wenn er davon ein Video hochlädt und es damit veröffentlicht. Erst wenn der Komponist schon siebzig Jahre tot ist, kann jeder die Komposition verwenden.
Was man im Alltag unter einem Cover versteht, kann jedoch rechtlich unterschiedliche Dinge bedeuten: Entweder können Musiker ein Werk unverändert neu einspielen. Dann kommt lediglich die GEMA ins Spiel. Soweit bekannt, kann das Hochladen eigener Eins-zu-eins-Einspielungen aus dem GEMA-Repertoire auch durch den Vertrag mit Youtube gedeckt sein. Voraussetzung ist, dass die GEMA über alle dabei betroffenen Rechte verfügt. Nach GEMA-Aussage sind die „öffentliche Wiedergabe“, die „öffentliche Zugänglichmachung“ und Vervielfältigungen bestehender Werke vom Vertrag mit Youtube umfasst.
Reine Neueinspielungen bestehender Werke von GEMA-Künstlern sind insoweit auch auf Youtube möglich. Doch sobald man das Stück ein wenig ändert – und zum Beispiel eine Dance-Version aus einem Folk-Song macht – wird rechtlich schnell eine „Bearbeitung” daraus. Dafür muss man dann eine Erlaubnis von den Komponisten oder weiteren Rechteinhabern selbst bekommen. Über das Content-ID-System kann die Verwendung fremder Werke auch weiterhin von Rechteinhabern gesperrt werden.
Allerdings verzichten viele Plattenfirmen und Rechteinhaber inzwischen darauf, einfache Coversionen von Fans – die ihnen auch kaum schaden – aus dem Netz zu löschen und drücken ein Auge zu. Verlassen kann man sich aber auch hier nicht darauf. [zurück]
(14) Wie ist es mit eigenen Remixen, Mashups etc.?
Ob selbst gemachte Remixe, neue Videos zu alten Stücken, Mashups aus mehreren Liedern, Mashups aus bekannten Filmen und Stücken: Rechtlich betrachtet sind dies in aller Regel „Bearbeitungen“, bei denen man für alles, was man verwendet, eine Genehmigung braucht. Wenn man dabei nicht nur auf die reine Komposition, sondern auf konkrete Aufnahmen zum Beispiel eines Albums zurückgreift, gibt es neben dem Urheberrecht noch weitere Rechte zu beachten. Interpreten, Plattenfirmen, Musiksender, Produktionsfirmen und andere Beteiligte haben sogenannte Leistungsschutzrechte an der konkreten Aufnahme oder dem Video. Dadurch können auch sehr kurze Ausschnitte wie zum Beispiel eine Rhythmussequenz geschützt sein.
Als einfacher Fan oder Hobbymusiker wird man aber meistens scheitern, die häufig teuren Lizenzen zusammen zu bekommen. Solche Rechteklärungen mit vielen Anspruchsberechtigten sind zudem komplex, selbst große Plattenfirmen scheitern daran. Noch komplizierter wird es, wenn man nicht nur Musik, sondern auch Filmmaterial verwenden will. Hier müsste man einen ganzen Katalog an möglichen Rechteinhabern durchgehen.
Trotz der Rechtslage gibt es viele solcher Mashups und Remixe auf Videoplattformen im Internet zu sehen. Zum einen wird auch hier nicht alles verfolgt, was verfolgt werden könnte. Zum anderen fallen manche solcher Bearbeitungen in Ländern wie den USA unter die „Fair use”-Regel, die bestimmte Nutzungen erlaubt, wenn unter anderem die wirtschaftliche Verwertung darunter nicht leidet. Hierzulande gibt es aber keine vergleichbare Regelung. [zurück]
(15) Kann Youtube mit meinem Video machen, was es will?
Wer selbst ein Werk schafft, ist automatisch Urheber. Häufig hört man aber, dass man fast alle Rechte an seinem Werk verliert, wenn man es auf bestimmten Plattformen hochlädt. Hier muss man genau in die Nutzungsbedingungen schauen.
Bei Youtube sagt der Vertragstext: Wer ein Video hochlädt, erteilt Youtube eine „weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung)”. Diese Lizenz gilt den Nutzungsbedingungen nach „in gleich welchem Medienformat”, unabhängig vom Verbreitungskanal und auch im Zusammenhang mit Werbung. Theoretisch könnte mein (Musik-)Video also auch in einem TV-Werbespot von Youtube auftauchen – oder in dem eines Dritten, dem Youtube das wiederum erlaubt hat. Was Youtube beansprucht, beschränkt sich jedenfalls nicht auf seinen eigentlichen Dienst, sondern lässt mit Formulierungen wie „anderweitig im Zusammenhang (…) mit Youtubes Geschäften“ viele Türen offen. Soweit die Nutzungsbedingungen. Eine andere Frage ist aber, ob solch weitreichende Rechteeinräumungen zulässig sind. In Deutschland könnten Gerichte dazu etwa sagen, dass diese Klausel „überraschend”, zu unklar oder zu weitgehend ist. Dann wäre sie ungültig. Konkret zu Youtube gibt es hier aber noch keine Urteile.
Unabhängig von Vertrag und Gesetzeslage kann es natürlich immer passieren, dass andere Nutzer hochgeladenes Material wie etwa den eigenen Youtube-Überraschungs-hit verwenden, ohne dass man es erlaubt hat – selbst große Medienunternehmen haben das schon gemacht. Sicher ist man davor nie, wenn man etwas ins Netz stellt. Im schlimmsten Fall muss man dann zum Anwalt gehen bzw. vor Gericht ziehen. [zurück]
Weitere Hinweise
In diesem Text geht es um Youtube, weil es derzeit der am meisten genutzte Dienst für Videos im Netz ist. Es gibt natürlich viele weitere Plattformen wie etwa Vimeo, Dailymotion und andere. Für sie gilt vom Gesetz her das gleiche und man kann die Hinweise soweit übertragen. Allerdings können die Nutzungsbedingungen der Dienste und damit die Situation für bestimmte Nutzer und Nutzungsweisen unterschiedlich sein.
Auch bei Youtube wird zudem Musik unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht. Für diese gilt das Urheberrecht grundsätzlich genauso. Viele Nutzungsweisen – wie zum Beispiel das Weiterverbreiten – werden aber ausdrücklich erlaubt. Creative Commons bietet dafür einfache Lizenzbausteine an, die jeder verwenden kann, der ein Werk schafft. Da bei der großen Mehrheit vor allem populärer (Musik-)Videos aber fast ausschließlich „alle Rechte vorbehalten” sind, geht es hier nur um solche.
Rechtsfragen im Netz
Dieser Text ist im Rahmen der Themenreihe „Rechtsfragen im Netz“ in Zusammenarbeit mit Klicksafe entstanden. Klicksafe ist eine Initiative im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union, getragen von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Der Artikel wurde zuerst am 16.7.2012 veröffentlicht. Wir haben ihn im November 2016 aktualisiert und um die Folgen der Einigung mit der GEMA sowie neuere Rechtsprechung zum Verlinken ergänzt. Kommentare können sich auf eine alte Version des Beitrags beziehen.
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61 Kommentare
1 Esra am 12. März, 2013 um 20:06
Ich wollte fragen, ob man in youtube ein selbstgemachtes Video aber nur mit Bildern hochladen darf?
2 David Pachali am 13. März, 2013 um 21:16
Es kommt darauf an, was für Bilder es sind. Mehr zum Veröffentlichen von Bildern im Netz (darunter fallen auch Diashows bei Youtube usw.) gibt es hier, hier und hier.
3 Berndchen am 13. April, 2013 um 23:49
1.) Gibt es rechtliche Bedenken, wenn ich meine YouTube-Videos mit im Radio (z.B. in den 80er Jahren) mitgeschnittenen Musiktiteln unterlege?
Über Rundfunk ausgestrahlte Musik ist doch schon durch die Sender “bezahlt” worden, oder?
2.) Wie verhalte ich mich, wenn YouTube mein bereits hochgeladenes Video wegen rechtlicher Ansprüche Dritter sperrt? Kann ich es in meinem Kanal stehen lassen oder sollte ich es lieber herausnehmen?
4 David Pachali am 14. April, 2013 um 22:10
@Berndchen: Wir können keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.
5 Philipp am 1. Mai, 2013 um 10:02
Also ich darf für meinen gebrauch,also fürs Musik hören mir legal Lieder von Youtube herunter laden richtig?
Aber in den agb’s steht das man das herunterladen,kopieren etc. vom youtube material verboten ist.
6 David Pachali am 6. Mai, 2013 um 11:26
@Philipp: Wie ich schon im Text geschrieben hatte. Im Urheberrecht gibt es dafür kein Verbot. Wenn das per AGB untersagt wird, bleibt noch die Frage, wann durch die AGB ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Das ist dann der Fall, wenn man sich ein Konto anlegt und diesen dabei ausdrücklich zustimmt.
7 Markus N am 5. Juli, 2013 um 18:28
Die gesamte GEMA-Materie ist für Nicht-Fachjuristen nicht mehr durchschaubar.
Wir wollten ein Filmkonzert mit unserem Hobby-Orchester veranstalten. Filmmusik und passend dazu geschnitten Filmausschnitte.
Es hat geschlagene 2 Jahre gedauert bis man die Rechte von den jeweiligen Stellen bekommen hatte. Teilweise wusste niemand überhaupt WER diese eigentlich einräumen muss und von einigen waren die geforderten Summen dermassen utopisch, dass die jeweilige Filmmusik aus dem Programm gestrichen werden musste (1000€ pro gezeigte Filmminute)
8 Meri Diana am 30. Juli, 2013 um 07:50
Guten Tag,
anscheinend gibt es eine Art Schlupfloch bei YouTube?
Soweit ich das sehe, sind lediglich Videos selbst + Musik und Kunstwerke geschützt, von eingetragenen, offiziellen Künstlern/Machern.
Nun habe ich allerdings einen Fall, bei dem ein Nutzer mein originales selbst erstelltes Videothumbnail stahl, als auch den originalen exakten Videotitel als auch den originalen exakten Wortlaut der Videobeschreibung, inklusive sogar meines Namens darin, meiner Grußformel etc.
Er hat sein eigenes Video gemacht – dagegen ist nichts einzuwenden – hat aber, um Leute in die Irre zu führen und einen höheren Rang bei der YouTube-Suche zu erhalten, eben mein Videothumbnail + Titel + Beschreibung verwendet, so daß 2.000 Klicks inkl. Monetisierungs-Geld auf sein Konto gingen.
Auf meinem Videothumbnail ist unter anderem auch mein original Kanalbild mit einem Foto von mir/meinem Gesicht und abgekürztem Nicknamen Meri zu sehen.
Wie kann ich mich als kleiner User gegen dieses Schlupfloch wehren?
YouTube hat das besagte Video komplett sperren lassen, aber der User hat nun dagegen argumentiert/Einsrpuch erhoben, weil es ja sein eigener Videoinhalt sei, und er sich daher keinerlei Schuld bewußt sei.
Gibt es irgendetwas, das ich machen kann, um meine Thumbnails, Titel und Beschreibungen zu schützen?
Ich hätte kein Problem damit, wenn ich damit zum Anwalt müßte oder irgendwo etwas als urheberrechtlich geschützt eintragen müßte, damit dieser Nutzer nicht mit diesem Schlupfloch davonkommt.
Danke im Voraus für eine Antwort,
Meri
9 David Pachali am 31. Juli, 2013 um 08:26
@Meri: iRights.info kann keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.
Grundsätzlich kann man sagen, dass nicht nur „eingetragene” oder „offizielle” Künstler Urheberrechte geltend machen können, sondern jeder, der ein Werk geschaffen hat.
10 Meri Diana am 3. August, 2013 um 11:46
@David: Rechte geltend machen – als Deutscher gegenüber einem Amerikaner?
Klingt kostspielig und kompliziert.
11 Olli am 18. September, 2013 um 22:38
Hinsichtlich der Hintergrundmusik bei Punkt 11: Wie schaut es denn da mit § 57 UrhG aus ? Ich kann ja wenn ich draußen filme schwerlich die Welt zum Stillstand bringen bzw eine akkustisch “saubere” Zone schaffen für Aufnahmen.
12 David Pachali am 20. September, 2013 um 15:26
@Olli: Prinzipiell wäre es möglich, dass auch zufällige Musik in einem Video unter sehr engen Voraussetzungen „unwesentliches Beiwerk” ist.
Auf einer Videoplattformen wie Youtube würden Sie damit aber wohl nicht weit kommen. Weder machen die Nutzungsbedingungen da Ausnahmen, noch können automatische Prozeduren wie Content-ID usw. so etwas erkennen. Im Zweifel müssten Sie dann auch bereit sein, sich mit der Musikindustrie darüber zu streiten.
13 petra biegel am 7. Oktober, 2013 um 14:07
[Bitte nur Kommentare zur Sache, unseren Richtlinien entsprechend]
14 Sascha U. am 9. Februar, 2014 um 12:46
Darf ich einen Song als Hintergrundmusik nutzen, der schon X-male gepostet wurde, oder wie kommt man an das Recht Lieder zu posten?
15 Jörg Wendt (Shark) am 3. Mai, 2014 um 18:23
Hallo eine Frage, kann ich mein privates Webradio in einen Channel mit einem Player einbinden, damit die Member die diesen Channel nutzen, die Möglichkeit haben unsere Musik zu hören???
MFG
16 Wolle am 24. August, 2014 um 11:05
Hallo
Wie kann es sein das ein Video das ich erstellt habe. Mit einem Lied einer Radiosprecherin das ich bei YouTube eingestellt habe bei mir gesperrt wurde. Aber genau das Gleiche Video von mir noch einige andere male bei YouTube eingestellt ist. Ich Urheber Verletzung die anderen nicht.
17 Bella am 25. September, 2014 um 22:36
Hallo, ich würde gern meine eigenen Tänze posten. Natürlich läuft hierbei Musik. Wie mache ich, dass sie nicht immer gelöscht werden? Wie kommt man an Rechte?
18 Jürgen am 9. Oktober, 2014 um 16:37
Bis vor kurzem war es über youtube möglich einen Sänger / Gruppe aufzurufen und es erschienen auf der rechten Seite ähnliche Interpreten und solche mit dem Text “alle 50 Videos abspielen” und diese Möglichkeit gibt es nicht mehr. Woran kann das liegen ?
19 Elisabeth am 9. November, 2014 um 07:02
Was passiert eigentlich mit youtube-Videos, wenn der Eigentümer des Videos stirbt und im Testament verfügt, dass sämtliche auf seinen Namen lautenden Dateien gelöscht werden. Wie kann man das rechtlich durchsetzen?
20 Nicole am 16. November, 2014 um 16:55
Gibt es schon etwas, wo man die Rechte -kaufen- oder nach den Rechten fragen kann? Etwas wo sozusagen ‘alle’ Rechte sammelt und es nach Bedarf an User weitergibt? Es nervt mich nämlich immer häufiger, nicht zu wissen WO ich die Rechte einräumen kann. Meistens muss man dann auch noch auf Englisch nachfragen, und man muss dann natürlich auch erst suchen. Ich finde so etwas einfach abscheulich, und warte schon lange auf etwas, das ‘Rechte sammelt’
21 Gerd Höller am 10. März, 2015 um 12:44
Zu Punkt (4):
Das gilt für 99% aller Musikstücke, die auf YT hochgeladen werden, denn 99% aller Uploader haben KEINE Rechte an diesen Musikstücken! Wenn es sich bei den Musikkanälen nicht um die offiziellen Kanäle des Künstlers oder der Plattenfirma handelt, darf man die Musik NICHT herunterladen, denn außerhalb dieses Bereichs sind alle Musikstücke illegal.
mfg
Gerd Höller
22 Franz am 6. Mai, 2015 um 16:55
Hallo, darf ich von Videos die ich heruntergeladen habe, Inhalte verwenden um diese in mein eigenes Video einzubauen?
Danke!
23 Peter am 29. Mai, 2015 um 17:31
Hallo,
Ich bin DJ und wollte per Vogelperspektive Videos machen indem ich Lieder von Künstlern zusammen Mixe.
Meine Frage daher darf ich das ( ich möchte damit kein Geld verdienen) ?
Es gibt nämlich viele die das so machen und ich würde das auch so gerne machen?
Und sollte ich vielleicht einfach mal probieren es hochzuladen und wenn es drin bleibt dann hab ich Glück ?
LG.
24 Yannick am 11. August, 2015 um 14:48
Wenn ich ein Video gemacht habe von meinem Desktop, wo man die Stimme (Audio) von einer Person hört und man das Profil von dieser Person für 5 Sekunden in diesem Video zeigt und dieses dann hochlädt, darf man dafür dann angezeigt werden?
25 Nguyen Anh am 28. August, 2015 um 13:03
Ich möchte eine Frage stellen, ob ich Musik mit meinen Freunden auf Picknick anhören darf, die ich von Youtube heruntergeladen habe, also in der Öffentlichsatmotphäre.
Danke im Voraus
26 Christian am 22. September, 2015 um 11:11
Mich würde folgendes interessieren: Wenn Youtube automatisch ein Lizenzrecht an meinem eingestellten Video besitzt (Punkt 15), warum kann das Portal dann behaupten, es stelle ausschließlich die Plattform zur Verfügung und ist kein Anbieter von Inhalten (Punkt 1). Sie sind dann doch ein Anbieter, der sich an den Inhalten sogar noch bedient. Meiner Ansicht nach widerspricht sich das. LG
27 Josef Weber am 27. September, 2015 um 08:56
Ich achte darauf, ob kostenpflichtig oder nicht.
28 Marlon am 22. Dezember, 2015 um 02:23
Ich hätte eine frage darf man nur den ton eines zitates aus einem Film verwenden für eine Montage(dauer 10 sekunden)??
29 Valie Djordjevic am 23. Dezember, 2015 um 12:41
@marlon: Wir können keine Beratung in Einzelfällen leisten. Mehr zu Zitaten im Film findet sich in unserem Text Gefahren der Montage
30 Hartmut am 25. Januar, 2016 um 12:12
Gibt es die Möglichkeit, vor dem Hochladen eines Videos mit Musik, zu prüfen, ob ich diese Musik verwenden kann? Es ist sehr ärgerlich, wenn man mit viel Aufwand ein Video erstellt, dieses hoch lädt und dann feststellen muss, dass die verwendete Musik (die ich im Regelfall aus YouTube habe!!) gegen die Urheberrechte verstößt. Ich wüsste das schon gerne vorher, damit ich die Musik erst gar nicht verwende.
31 David Pachali am 25. Januar, 2016 um 21:35
@Hartmut: Mittlerweile gibt es die “Audio-Bibliothek” (https://www.youtube.com/audiolibrary/)
Dort kann man nach Titeln suchen und sich anzeigen lassen, ob die Musik voraussichtlich gesperrt wird oder Rechteinhaber die Option nutzen, Werbung gegen das Video zu schalten.
Allerdings können Rechteinhaber das bei einem konkreten Video auch ablehnen.
32 Heartrock am 18. Februar, 2016 um 20:33
Das grosse Rätsel: Auf youtube gibt es hundert-(tausende?) von Musik-Zusammenstellungen, teils mit duzenden verschiedener Interpreten – wie machen die das? Meine Kollektion wurde sofort gesperrt! Tja, die Welt ist einfach ungerecht…
33 Marry am 20. März, 2016 um 11:51
Wie lang darf man Musik, die nicht freigegeben ist (Z.B Charts oder ähnliches) in seinem Video reinschneiden? Oder ist das allgemein gar nicht möglich?
Lg :)
34 Wilbor am 22. Juni, 2016 um 20:39
Hallo, ich habe vor, ein Lyrik Musik Video hochzuladen. Brauche ich dann dafür Rechte auch wenn ich die Tonlage oder die Stimme oder so verändere? Und muss ich, wenn ich das Video hochlade, obwohl es gegen das Urheberrecht verstößt, ausser des Löschen des Videos auch eine Geldstrafe zahlen??
Danke
35 Joe Kolade am 28. Juni, 2016 um 10:40
Darf ich Videos mit Hintergrundmusik als privates Video – also ohne es öffentlich zu stellen – bei Youtube hochladen?
36 Lars Hilpert am 9. September, 2016 um 00:25
Frage:
ich würde gerne alte Musik aus den 50ern
bis zu de 80ern benutzen um damit meine Videos zu drehen. Diese würde ich dann ins Netz stellen wollen um damit für mich Werbung zu machen.
Darf ich das ? Welche rechtlichen konsequnzen könnte es haben ? Wie kann ich diese vermeiden?
Vielen Dank und liebe Grüße
Lars “Der Hendrik” Hilpert
37 Bbbari am 17. November, 2016 um 15:54
Warum zeigen manche YouTuber Musicalys in ihren Video obwohl die Lieder geschützt sind?
Gibt es ein Vertrag mit YouTube und Musicaly?
38 Busch am 18. November, 2016 um 08:57
Frage:
Wir haben ein Promotionvideo mit Hintergrundmusik für unsere Party erstellt und möchten dieses auf Youtube hochladen. Ein entsprechenden Antrag haben wir scho n bei der Gema gestellt. Leider arbeitet diese sehr langsam und unser Veranstaltungstermin rückt näher.
Was passiert, wenn wir das Video hochladen ohne eine endgültige Bestätigung von der Gema erhalten zu haben?
39 David Pachali am 18. November, 2016 um 09:25
@Bbbari: Von einem solchen Vertrag habe ich noch nichts gehört.
40 Walter Buchere am 14. Dezember, 2016 um 13:30
Ich lade regelmässig you-tube Musik
in Sammlung meiner bevorzugten Stücke
und Interpreten.
Folgendes Problem taucht dabei hie und
da auf: Das Stück, das ich downloaden
möchte ist gesperrt, d.h., es lässt
sich nicht speichern. Können Sie mir
einen Typ geben, was ich für Möglich-
keiten habe, diese Sperre zu umgehen?
Besten Dank für ein baldiges Antwort-
Mail.
41 Daniel am 4. März, 2017 um 22:00
Hi, ich habe ein kleines c.a. 29 sek. Video auf Instagram hochgeladen mit Hintergrundmusik. Vor paar Minuten ist mkr aber eingefallen, das man doch die Rechte für die Musik braucht und den Künstlers fragen muss oder so. Wie macht man das? Ich habe jetzt in der Zeit die Videos wieder gelöscht. Ich habe auch schon in den Kommentaren gefragt unter dem Video des Musikers. Aber anscheinend dauert das ewig…. Darf man es einfach so hochladen wenn man den Songname und Künstler mit dazu schreibt?
42 Ralf Meyer-Natus am 10. April, 2017 um 22:15
Eine gute Möglichkeit: Erstellen eines “Prioritätsnachweises für Musik, Noten und Texte
43 Lee am 18. Juli, 2017 um 23:39
Wenn man als Band ein 1:1-Cover eines Songs im Tonstudio aufnimmt und einen eigenen Video-Clip der Künstler dazu macht, ist das erlaubt hochzuladen auf YouTube? Es handelt sich um einen Titel aus dem GEMA-Repertoire.
YouTube hatte das Audio des hochgeladenen Videos automatisch gesperrt, obwohl es das Audio der Band war, di im Video zu sehen ist. Was kann man da tun?
44 David Pachali am 19. Juli, 2017 um 11:46
@Lee: Dazu kann ich leider nichts sagen. Die Redaktion von iRights.info kann generell keine Beratung in Einzelfällen leisten.
45 Lee am 19. Juli, 2017 um 16:04
Danke David! Ich denke aber das ist kein Einzelfall, sondern eine recht allgemeine Frage, nämlich: darf man das eigene Video einer 1:1 Cover-Version, deren Audio im GEMA-Repertoire ist, hochladen oder nicht? Und wenn nicht, vonwem genaue braucht man die Genehmigung? Vom Original- (oder Sub-) Verlag?
46 David Pachali am 19. Juli, 2017 um 18:56
@Lee, in Ergänzung zu Punkt 13 oben:
M.E. kann man dazu leider wirklich kaum allgemeingültiges sagen. Auch wenn man mal davon ausgeht, dass die für ein “werkgetreues” Cover benötigten Rechte bei der GEMA liegen, könnte die Verbindung von Bild und Musik in einem konkreten Video wieder anders bewertet werden.
Es macht die Sache auch nicht einfacher, dass der Vertrag zwischen GEMA und Youtube geheim ist und ihre Vertreter sehr wortkarg, wenn man sie zum Thema befragt. Zu viele Unbekannte, um mehr zu sagen als: Im Zweifel bei Urhebern/Musikverlag nachfragen.
47 Burhan Kundakcioglu am 19. Juli, 2017 um 23:07
Darf ich Youtube in meinem Restaurant verwenden? Ich bezahle bereits GEMA?
48 Lee am 27. Juli, 2017 um 19:29
Nochmal zu Cover-Versionen:
Danke nochmal, David. Ich bin seit fast 38 Jahre GEMA-Mitglied und habe dort solange genervt, bis endlich mal ein einigermaßen kompetenter Ansprechpartner aufzutreiben war. Der sagte folgendes: JEDE filmische Synchronisation eines Titels, dessen Urheber man nicht selbst ist, auch egal ob (eigene oder fremde) Cover- oder auch die Original-Version, die benutzt wird, bedarf einer sog. Synch-Lizenz vom Urheber oder dessen Verlag, will man sie veröffentlichen.
Einzige Ausnahme: Wenn man live im TV eine Cover-Version aufführt und diese Aufnahmen dann sozusagen “Zweitverwertet”, ist das aufgrund eine Vereinbarung zwischen GEMA und den ZTV-Anstalten ohne weitere Genehmigungen möglich. Es wäre ja auch undurchführbar, wenn z.B. James Last im TV vor der Aufführung seine x Coverversionen erst bei allen Urhebern/Verlagen die Synch-Lizenzen anfordern müsste. Also sichere Seite ist: Synch-Lizenzen beim Verlag anfordern, egal ob man covert oder das Original zum Video benutzt. Manche Lizenzgeber wollen dann allerdings Geld für die Lizenz oder verbieten es ganz…
49 David Pachali am 14. August, 2017 um 16:57
@Lee: Ich komme leider erst heute zum Antworten. Danke fürs Posten der Antwort!
Die Sache wird aber meines Erachtens dadurch komplizierter, dass es kein einheitliches “Synchronisationsrecht” gibt, sondern bei Videos mit Musik unterschiedliche Rechte betroffen sein können.
Der BGH hat im dem – von der GEMA hier wohl mit angesprochenen Fall – “Alpensinfonie” entschieden, dass die TV-Aufzeichnung eines Konzerts keine Bearbeitung, sondern nur eine Vervielfältigung ist. Er sagt, dass die Bildfolgen das Musikstück nicht “verfilmen”, sondern nur dessen Darbietung zeigen.
Man könnte nun weiter diskutieren, was daraus für Online-Produktionen und viele der heutigen Do-it-yourself-Musikvideos folgen könnte, aber ich möchte darüber hier nicht weiter spekulieren. Hier kommen wir wieder zur Frage der Verträge zwischen GEMA und Urhebern/Musikern einerseits und Youtube und GEMA andererseits.
Ich nehme aber mit, dass sich das Thema in Zukunft weiter vertiefen lässt.
50 Stefan am 18. August, 2017 um 15:00
Wie sieht es aus, wenn ich ein privates Video von einer Modenschau hochladen möchte? Im Hintergrund läuft da (rechtlich geschützte) Musik. Ich könnte diese zwar ersetzen, aber typischerweise ist die Show passend zur Musik choreografiert und andere Musik wirkt dann unpassend.
Und was ist mit den Gesichtern? Bei den Models vermutlich noch unkritisch, denn die werden ja dafür bezahlt, sich (bzw die Mode) zu präsentieren. Aber was ist zB mit den Fotografen, die rund um den Laufsteg stehen, und die somit auch auf meinem Video zu sehen sind? Oder (unabsichtlich) auftauchendes Publikum? Müsste ich hier auch um Erlaubnis fragen, bzw. alle Gesichter unkenntlich machen?
51 Alexander am 15. September, 2017 um 17:24
Hi,
ich habe alte Cassettenaufnahmen von Live-AFN-Munich Sendungen aus den 80er Jahren, die ich gerne zur Verfügung stellen würde – verstößt das auch gegen das urheberrecht?
alexander
52 Lydia am 25. September, 2017 um 11:07
Ich habe ein Video mit eigenen Fotos und Inhalten produziert und mit Musik aus der Youtube- Musikbibliothek auf meinem Youtube Kanal hochgeladen.
Darf ich dieses Video auch auf meine
Webseite als Begrüßungsvideo hochladen ?
Oder darf ein Video mit Hintergrund-musik aus der Youtube-Audio Bücherei, NUR auf einem YouTube Kanal verwendet werden ?
VG
53 sven am 16. April, 2018 um 13:06
auf welche kriterien muss ich achten um musik auf youtube hochladen zu dürfen, ohne dass ich ärger bekomme.
z.b.
1.musik vor 1948 ?
2.urheberrechte verletze.
3.verwendungsrechte verletze.
einfach musik die frei verwendbar ist.
danke für die antwort.
54 Pierruno am 22. Mai, 2018 um 18:25
Wie kann man die Labels kontaktieren.
Ich hatte einen Youtube Kanal mit 95k Abonnenten und der wurde wegen 3 Strikes gesperrt. Meine Frage ist nun wie schaffen es die anderen Kanäle die Musik, Remixes oder sonstiges Beats auf Youtube hochzuladen?
Z.B
Chill Zone
Liquid Sounds
NewMelody
Unique Vibes
SyrebralVibes
usw
55 Matthias Mayer am 22. Juni, 2018 um 19:18
Am Ende eines langen Tages endlich hier den Link zur ‘audiolibrary’ gefunden. ‘Imagine’ von John Lennon geprüft: ‘Keine Freigabe, bei Verwendung Blockierung’. Kurz danach bei YT ‘Imagine John Lennon Cover’ eingegeben: 1.010.000 Ergebnisse.
Wie? Kann? Das? Sein???
56 Jennifer am 18. Januar, 2020 um 22:18
Frage:
Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall:
Ein m Auftrag einer Coverband on location erstellter Konzert- Video Mitschnitt; der Veranstalter hat Gema für die Veranstaltung gezahlt,; soll als Eigenwerbung für die Band, die Location und die Kameracrew hochgeladen werden.
Danke für Antworten!
57 Valie Djordjevic am 23. Januar, 2020 um 18:34
Da sollten Sie einfach mal bei der GEMA anfragen. Aber soweit ich weiß, zahlt der Veranstalter GEMA-Gebühren nur für die Veranstaltung und nicht für die Verwertung einer Aufzeichnung.
58 Tchick am 24. Januar, 2020 um 20:00
Was passiert denn eigentlich, wenn ich was “ohne Erlaubnis” mache, also z.B. eine Cover-Version bearbeite und auf youtube hochlade? Mach ich mich strafbar? Oder wird, wenn die GEMA sich meldet, einfach das Video gelöscht?
59 Uwe am 23. Februar, 2020 um 11:57
Darf ich ältere Musikstücke, die mehr als 20 Jahre alt sind in meinem You tube Video verwenden ?
60 Ina am 26. Februar, 2021 um 08:03
Mein Chor singt ein Cover eines modernen Liedes ein. Die Noten habe ich offiziell erworben und nenne auch seinen Namen. Darf ich das Video veröffentlichen?
61 Matze am 1. November, 2021 um 19:36
Wenn ich Fahrrad fahre, höre ich Radio. Wenn ich nun das Video im O-Ton laufen lasse, weil man ja auch Dialoge mit Mitfahrern hat, wie schaut es da aus?
Was sagen Sie dazu?