Regierung will Verlegerbeteiligung legalisieren
Morgen findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt. Ursprünglich gedacht zur Erörterung der geplanten Reform an den Regeln für Urheber-Verträge, wurde die Tagesordnung im Vorfeld um den Punkt „Verlegerbeteiligung“ erweitert. Dazu legte das Justizministerium nun „Regelungsvorschläge zur Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern“ (PDF) vor.
Mit den geplanten Änderungen am Verwertungsgesellschaftengesetz (Paragraf 27 und 27e) und am Urheberrechtsgesetz (Paragraf 63a) reagiert das Ministerium unmittelbar auf das heftig debattierte VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs, das die pauschalen Ausschüttungen für Verlage aus der Kopiervergütung für rechtswidrig erklärt hat.
Wie es in der Begründung zu den Neuregelungen des Justizministeriums heißt, könnte der deutsche Gesetzgeber nun regeln, „wie nach den engen Maßgaben des derzeitigen Unionsrechts Verleger auch weiterhin an gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt bzw. bei den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften berücksichtigt werden können.“
Verlegerbeteiligung per Abtretung
So sollen Verwertungsgesellschaften die eingenommen Vergütungen künftig an beide Seiten ausschütten dürfen, wenn sie die Rechte für Urheber und Verleger gemeinsam wahrnehmen. Sie sollen diese auch unabhängig davon verteilen können, wer die Rechte eingebracht hat.
Zudem sollen Urheber künftig nach der Veröffentlichung eines verlegten Werks gegenüber der Verwertungsgesellschaft zustimmen können, dass der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt wird.
Auch sollen Urheber ihre Vergütungsansprüche an Verleger abtreten können, allerdings mit Einschränkungen: Nach der Veröffentlichung eines Werkes nur an einen Verleger, der sie durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, „die die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt“. Vor der Werkveröffentlichung nur dann, wenn Verleger oder Verwertungsgesellschaften sie „im Interesse des Urhebers“ wahrnehmen würden.
In seinem VG-Wort-Urteil entschied der Bundesgerichtshof im April, dass die Verwertungsgessellschaft nicht an Verlage ausschüttten darf, soweit es keine rechtliche Grundlage gibt, die einen Anspruch der Verleger begründen würde. Die VG Wort will nun Geld zurückfordern, das sie in den vergangenen Jahren an Verlage ausgeschüttet hatte und Autoren nachvergüten. Wie und wann genau das passiert, soll eine Mitgliederversammlung der VG Wort im Herbst entscheiden.
Offenlegung: Der Autor dieses Textes nimmt als Sachverständiger an der Anhörung des Rechtsausschusses am 6.7.2016 im Deutschen Bundestag teil. iRights e.V. erhält Zuwendungen des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums.
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