Neue Vergütungsmodelle bleiben umstritten
Zu Beginn der Diskussion beleuchtete Gerald Spindler, Professor für Bügerliches Recht an der Uni Göttingen die Frage, ob und wie Internetprovider und andere Plattformbetreiber zu Abgaben oder Zahlungen herangezogen oder verpflichtet werden könnten. Umstritten sei, ob diese schon bei der Schaltung und Abrechnung von Werbung so an der Verwertung beteiligt seien, dass dies zur Vergütungspflicht führen könne. Gleiches gelte für die Störerhaftung, weshalb Spindler diesen Vergütungsansatz als ein rechtlich völlig offenes Gebiet betrachtet.
Pauschal- vs. Individualvergütung
Zwischen der Pauschalvergütung von Urhebern etwa über Verwertungsgesellschaften und individueller Lizenzierung müsse man abwägen. Pauschalmodelle stünden immer wieder wegen der Erhebungs- und Verteilungsgerechtigkeit in der Kritik – etwa, wenn ohnehin gut verdienende Künstler überproportional viel ausgezahlt bekämen. Demgegenüber stünde aber häufig ein Chaos bei Einzellizenzen, wovon besonders kleine Internetradio-Betreiber betroffen seien: GEMA-Zahlungen, Rechteklärung und die geographische Abdeckung von Lizenzen überforderten sie schnell.
Gleichwohl sieht Spindler im Finetuning der vorhandenen Verteilungssysteme einen Ausweg. „Auch bei der heutigen Geräteabgabe gibt es sehr wohl Unterscheidungen: auf die Art der Geräte bezogen, und auch bei den Verteilungen der Einnahmen gibt es eine Ausdifferenzierung nach Beliebtheitsgrad, Sendelisten, das sind funktionierende Mechanismen.“
Private Nutzungen ließen sich nur mit statistischen Verfahren erheben. „Um Vervielfältigungs- und Streamingvorgänge zu erfassen, muss aber keine Sonde in die Datenleitungen gesetzt werden“, meint Spindler. Vielmehr gehe es um statistische Modelle wie etwa bei Einschaltquoten. Für mehr Verteilungsgerechtigkeit regte er an, Dämpfungsmechanismen für Superstars einzuführen.
Bitkom will Geräteabgabe abschaffen, VG Bild-Kunst widerspricht
In der Podiumsrunde platzierte der Vertreter des IT-Verbands Bitkom, Markus Scheufele, die Forderung, die geltende Geräteabgabe abzuschaffen. Für ihn sei es nicht mehr zeitgemäß, wenn die Hersteller und Produzenten von Geräten und Leer- und Speichermedien an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssten. Privatkopien würden immer seltener angefertigt. Stattdessen würden urheberrechtlich geschützte Inhalte mehrheitlich gestreamt und heruntergeladen, die Geräte seien damit nur noch „Durchgangsgeräte”. Auch könne man heutzutage den ursprünglichen Nutzer identifizieren und zu Zahlungen verpflichten, daher sei die Pauschalvergütung über Geräteabgaben abzuschaffen.
In einer prompten Replik gab Urban Pappi von der VG Bild-Kunst zu bedenken, dass gerade seit der Spähaffäre der Geheimdienste mehr Sensibilität entstanden sei, wenn auf Geräte und Nutzungsverhalten des Einzelnen zugegriffen werde. „Denn gerade, weil es heute die Möglichkeit gibt, in die Wohnzimmer reinzugucken, wollen diesen Zugriff immer weniger Leute“, so Pappi. Das habe sich auch an der Diskussion um Microsofts Xbox-Konsole und deren always-on-Architektur gezeigt.
*Am heutigen 6. September veranstaltet die Initiative Urheberrecht zusammen mit dem iRights Lab den Urheberkongress 2013.
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