Datenbanken und Creative-Commons-Lizenzen: Was gilt es grundsätzlich zu beachten?

Foto: Libertas Academica CC-BY 2.0
iRights.info berichtet und informiert seit Jahren über Creative Commons. In loser Folge stellen wir typische und oft nachgefragte Themen aus den deutschen Creative-Commons-FAQs vor und bereiten sie mit verschiedenen Schwerpunkten auf.
Insgesamt enthält die deutsche CC-Hilfeseite rund 130 Fragen und Antworten. In diesem Text geht es um grundsätzliche Fragen bei der Öffnung und Nutzung von Daten und Datenbanken mithilfe von Creative-Commons-Lizenzen.
Creative Commons: Häufig gestellte Fragen
Seit Mitte 2021 liegen rund 130 oft gestellte Fragen und ihre Antworten zu Creative Commons in deutscher Sprache vor. Die deutschen CC-FAQs („Frequently Asked Questions“) orientieren sich in Form und Inhalt am Vorbild der offiziellen US-amerikanischen CC-FAQs, kommen aber mit zahlreichen Besonderheiten für das deutsche und das europäische Recht.
Die deutschen CC-FAQs stehen hier kostenlos zur Verfügung. Eine Aufteilung in fünf große Blöcke erleichtert die Orientierung:
1. Über Creative Commons
2. Allgemeine Information über die CC-Lizenzen
3. Für Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
4. Für Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer
5. Datenbanken, Daten und KI
Die deutschen FAQs stehen selbst unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY 4.0). Erstellt wurde das deutsche FAQ-Informationsangebot von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Federführend dabei war Fabian Rack, Rechtsanwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info.
Nicht nur künstlerische Inhalte wie Musik, Texte oder Filme lassen sich offen lizenzieren. Auch eigene (wissenschaftliche) Daten oder eigens aggregierte Datenbanken kann man für Interessierte möglichst offen nachnutzbar bereitstellen. Dafür bieten sich in vielen Fällen Creative-Commons-Lizenzen an.
Zum Einlesen in die Materie haben wir einige wissenswerte Informationen zu Datenbanken und Creative Commons aus den FAQs zusammengetragen. Die ausgesuchten Fragen und Antworten erläutern Grundsätzliches, etwa welchen urheberrechtlichen Schutz Datenbanken genießen können oder welche Creative-Commons-Lizenzmodule sich zur Freigabe anbieten.
Sind CC-Lizenzen auch für die Lizenzierung von Daten/Forschungsdaten geeignet?
Auch Forschungsdaten können mit einer CC-Lizenz oder mit CC0 freigegeben werden. In vielen Fachdisziplinen besteht allerdings an Forschungsdaten ohnehin kein urheberrechtlicher Schutz, sodass beim Teilen solcher Daten gar keine Lizenz/Freigabe erforderlich ist. In einem solchen Fall bietet sich die Public Domain Mark an (siehe hier).
Will man der Allgemeinheit ein hohes Grad an Data-Reuse ermöglichen und besteht (möglicherweise) Schutz nach Urheberrecht oder Verwandten Schutzrechten, eignet sich die Freigabeerklärung CC0. In jedem Fall sollte man dann von den Beschränkungen ND (keine Bearbeitung) oder NC (keine kommerzielle Nutzung) absehen. Bei der Veröffentlichung von Daten sind neben Fragen des Urheberrechts oder Verwandter Schutzrechte auch Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten, siehe hierzu den Open-Science-Leitfaden von Till Kreutzer und Henning Lahmann.
Wann ist eine Datenbank rechtlich geschützt?
Bei Datenbanken muss man unterscheiden zwischen solchen, die wegen der Originalität der Auswahl ihrer Elemente geschützt sind – dann sind es Datenbankwerke –, und solchen, die nicht originell sind und bei denen die Erstellung, Aufbereitung, Strukturierung etc. eine wesentliche Investition erfordert hat. Beide Formen von Datenbanken sind nach dem Urheberrechtsgesetz beziehungsweise europäischen Richtlinien geschützt.
Datenbankwerke sind Sammelwerke, deren „Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind“ (§ 4 Abs. 2 UrhG). Die Anordnung muss originell sein.
Bei sogenannten sui generis-Datenbanken wird nicht die kreative Schöpfung – also die Originalität der Zusammenstellung – geschützt, sondern die Investition in die Herstellung der Datenbank. Das Gesetz definiert eine solche Datenbank als „Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert“ (§ 87a Abs. 1 UrhG).
Beispiele für Datenbanken, denen Schutz zugesprochen wurde, sind Bewertungsdatenbanken, Anzeigensammlungen verschiedener Zeitungen, Auskunftsdatenbanken mit Fahrplänen, Telefonbuchdatenbanken, Gedichtsammlungen oder Spielpläne im Sport. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, insbesondere beim Vorliegen einer „wesentlichen Investition“ oder bei kreativen Zusammenstellung und der dafür erforderlichen „persönlichen geistigen Schöpfung“.
Was ist eine urheberrechtlich relevante Nutzung einer Datenbank?
Urheberrechtlich relevante (sprich erlaubnispflichtige) Nutzungshandlungen sind bei geschützten Datenbanken in der Regel vollständige Kopien und Entnahmen wesentlicher Teile daraus.
Das sui generis-Datenbankrecht (siehe hier) verleiht dem Datenbankhersteller das Ausschließlichkeitsrecht darüber, die Datenbank als Ganzes zu vervielfältigen oder wesentliche Teile daraus entnehmen. Das Datenbankherstellerrecht schützt aber nicht die enthaltenen Daten beziehungsweise Elemente, sondern deren Zusammenstellung oder Verknüpfung. Die einzelnen Elemente dürfen also entnommen werden, ohne dass man dabei in das Datenbankschutzrecht eingreifen würde. Allerdings kann auch die wiederholte Entnahme dazu führen, dass eine Entnahme wesentlicher Teile vorliegt.
Können Datenbanken per CC-Lizenz freigegeben werden?
Ja, mit den CC-Lizenzen können ausdrücklich auch Datenbanken, die nach dem Urheberrecht beziehungsweise dem sui generis-Leistungsschutzrecht geschützt sind, lizenziert und somit freigegeben werden. Unter eine CC-Lizenz gestellte Datenbanken dürfen dann vervielfältigt, weiterverbreitet und anderweitig genutzt werden. Dies gilt aber erst seit der Version 4.0 der CC-Lizenzen, sodass für die Lizenzierung von Datenbanken unbedingt diese Version verwendet werden sollte. Version 4.0 ist zugleich die aktuelle Version (Stand: Juni 2021).
Für frühere Versionen der CC-Lizenzen gilt: Bei Datenbanken, die unter der Lizenzversion 3.0 und früher lizenziert wurden, sind die Lizenzbedingungen nur auf Datenbankwerke anwendbar, nicht aber auf sui generis-Datenbanken (siehe „Wann sind Datenbanken rechtlich geschützt?“). Bei Datenbanken, die unter Version 3.0 früheren Versionen lizenziert wurden, müssen zur Nutzung ggf. gesonderte Rechte eingeholt werden. Die für Deutschland portierte 3.0-Lizenz (siehe hier) erfasste Datenbanken zwar, aber gab alle Rechte an ihnen frei, sodass Lizenzgeber:innen beachten sollten, dass Bedingungen wie NC (keine kommerzielle Nutzung) unter Version 3.0 nicht für Datenbanken greifen.
Wie können Datenbanken von allen Restriktionen befreit werden?
Maximale Nutzungsfreiheit im Hinblick auf Datenbanken können mit der Freigabeerklärung CC0 erreicht werden (siehe hier). Damit werden die Datenbanken in die Allmende entlassen und sind aus Sicht möglicher Nutzer:innen von allen Restriktionen befreit. Rechtliche Anforderungen außerhalb des Datenbankschutzes gelten aber weiter, beispielsweise datenschutzrechtliche Regularien zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf Elemente aus der Datenbank.
Für die freie Verwendung in Wissenschaft und Lehre ist es ratsam, für Datenbanken nicht die Module NC (nicht kommerziell) und ND (keine Bearbeitung) einzusetzen.
Die fünf oben angeführten Fragen und Antworten entstammen den deutschen Creative-Commons-FAQs (Autoren: Rack/Jaeger/Klimpel/Kreutzer/Weitzmann) und stehen unter der Lizenz CC-BY-4.0. Die Auswahl der FAQs für diesen Beitrag erfolgte durch die Redaktion von iRights.info (El-Auwad/Fischer).
Übersicht: CC-FAQs auf iRights.info
Fragen oder Unsicherheiten bei Creative-Commons-Lizenzen? Die deutschen CC-FAQs helfen weiter! iRights.info bietet dazu eine siebenteilige Übersicht:
- Teil 1: Wozu es Creative-Commons-Lizenzen braucht und wie genau sie funktionieren
- Teil 2: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig verstehen und anwenden – Beispiel Namensnennung (CC-BY)
- Teil 3: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig kombinieren – Besonderheiten des NC-Moduls (non-commercial)
- Teil 4: Datenbanken und Creative-Commons-Lizenzen: Was gilt es grundsätzlich zu beachten?
- Teil 5: Daten und Creative-Commons-Lizenzen – Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz
- Teil 6: Creative Commons: Was tun bei Lizenzverstößen? Wie setze ich meine Rechte durch?
- Teil 7: Wie stehen Creative Commons zu Public Domain und Open Access?
Außerdem interessant: Das iRights.info-Dossier zu Creative Commons mit vielen hilfreichen Tipps und Texten.
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