Wie stehen Creative Commons zu Public Domain und Open Access?
iRights.info berichtet und informiert seit Jahren über Creative Commons. In loser Folge stellen wir typische und oft nachgefragte Themen aus den deutschen Creative-Commons-FAQs vor und bereiten sie mit verschiedenen Schwerpunkten auf.
Insgesamt enthält die deutsche CC-Hilfeseite rund 130 Fragen und Antworten. In diesem Text geht es darum, wie sich mit Creative Commons-Lizenzen die Ideen von „Open Content“, „Free Culture“ und „Open Access“ realisieren lassen und wie man Inhalte und Materialien in die Public Domain entlassen kann.
Creative Commons: Häufig gestellte Fragen
Seit Mitte 2021 liegen rund 130 oft gestellte Fragen und ihre Antworten zu Creative Commons in deutscher Sprache vor. Die deutschen CC-FAQs („Frequently Asked Questions“) orientieren sich in Form und Inhalt am Vorbild der offiziellen US-amerikanischen CC-FAQs, kommen aber mit zahlreichen Besonderheiten für das deutsche und das europäische Recht.
Die deutschen CC-FAQs stehen hier kostenlos zur Verfügung. Eine Aufteilung in fünf große Blöcke erleichtert die Orientierung:
1. Über Creative Commons
2. Allgemeine Information über die CC-Lizenzen
3. Für Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
4. Für Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer
5. Datenbanken, Daten und KI
Die deutschen FAQs stehen selbst unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY 4.0). Erstellt wurde das deutsche FAQ-Informationsangebot von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Federführend dabei war Fabian Rack, Rechtsanwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info.
Bei Creative Commons geht es darum, kreative Inhalte frei nutzbar zu machen und damit allen zur Verfügung zu stellen. Der Begriff „Commons” bezeichnet Gemeingüter, die nicht nur einer einzelnen Person privat zugeordnet sind, sondern von der gesamten Gesellschaft (oder zumindest einer möglichst großen Gruppe) genutzt werden dürfen („Allmende”).
Wie CC-Inhalte in die Gemeinfreiheit überführen?
Damit eignen sich die CC-Lizenzen grundsätzlich besonders für Inhalte im Rahmen von „Open Access”, „Open Content” und „Free Culture”. Allerdings ist es nicht ohne Weiteres möglich, CC-lizenzierte Inhalte in die rechtliche Gemeinfreiheit zu überführen: In Deutschland zum Beispiel kann man seine Urheberrechte nicht komplett aufgeben.
Im Bereich der Softwareentwicklung (Stichwort „Open Source”) eignen sich Creative-Commons-Lizenzen dagegen nicht für die Lizenzierung von Software.
Die im Folgenden ausgewählten Fragen und Antworten erläutern, warum das so ist und wie sich die CC-Lizenzen in den Kontext von freier Nutzung und Gemeinfreiheit eingliedern.
Fallen Materialien, die über eine Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt werden, in den Bereich der „Public Domain“ (zu deutsch Gemeinfreiheit)? Wie kann ich meine Materialien in die Public Domain entlassen?
Der Begriff Public Domain (zu deutsch Gemeinfreiheit) meint den rechtefreien Status von geistigen Gütern, also Inhalten und Materialien jeglicher Art. Sie sind urheberrechtlich niemandem zugeordnet – entweder weil sie nie urheberrechtlich geschützt waren, weil ihr Schutz abgelaufen ist, oder weil ein Rechteinhaber sie für die Allgemeinheit zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben hat. Ihre Nutzung ist uneingeschränkt möglich.
Material, das nach Urheberrecht geschützt ist, lässt sich wiederum nicht ohne Weiteres in die Public Domain überführen: Insbesondere in Deutschland und in anderen europäischen Ländern kann man seine Urheberrechte nicht komplett aufgeben. Allerdings lässt sich für eigenes Material der Public-Domain-Status mit der Verzichtserklärung CC0 durch eine sehr weitgehende, praktisch bedingungslose Freigabe herbeiführen (siehe hier). Nutzer*innen müssen hier nicht einmal mehr den Namen der Lizenzgeber*in nennen – anders als bei den CC-Lizenzen, weil die Bedingung BY zur Namensnennung verpflichtet.
Erfüllen die Creative Commons-Lizenzen die Anforderungen der Begriffe „Open Content“, „Free Culture“ und „Open Access“? Was meinen diese Begriffe?
Mit Creative Commons-Lizenzen lassen sich die Ideen von „Open Content“, „Free Culture“ und „Open Access“ realisieren. Im Einzelnen hängt dies vom Begriffsverständnis und von der Wahl der jeweiligen Lizenzmodule ab. Für die genannten Begriffe gibt es keine festen, bis ins Detail geklärte oder gar rechtlich vorgeschriebene Definitionen. Aber es haben sich gewisse allgemeingültige Kriterien herausgebildet:
Open Content. Wenn von Open Content die Rede ist, ist allgemein die weitgehende Nutzungs- und Weitergabefreiheit im Hinblick auf Inhalte und Materialien gemeint, die unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Creative-Commons-Lizenzen werden häufig als Open-Content-Lizenzen bezeichnet, weil mit ihnen diese Freiheit hergestellt werden kann.
Free Culture. Der Begriff Free Culture stammt aus den Strömungen, die den Nutzen für die Allgemeinheit und für Kreative betonen, die ihr kreatives Schaffen weitgehend freigeben, damit Materialien weitergegeben und kreativ weitergenutzt – etwa geremixed – werden können. Die Creative Commons Organization hat sich dem Begriffsverständnis der „Free Cultural Works“ angeschlossen: Materialien, die unter einer einer der freieren CC-Lizenzen freigegeben sind, können auf jede denkbare Weise von anderen genutzt und zur Grundlage eigenen kreativen Schaffens gemacht werden. „Cultural works“ meint dabei im Grunde alles kreativ Geschaffene, was nicht Software ist. Creative Commons stuft selbst die beiden Lizenzkombinationen CC BY (Namensnennung) und CC BY–SA (Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) als Free-Culture-Lizenzen ein. Außerdem fällt auch die CC0-Verzichtserklärung unter die Definition von Free Culture. Free-Culture-Lizenzen sind also immer auch Open-Content-Lizenzen – aber nicht umgekehrt, weil nicht alle Open-Content-Lizenzen die Freiheiten nach der Free-Culture-Definition ermöglichen.
Open Access. Der Begriff Open Access (OA) meint die freie Nutzbarmachung von Inhalten und ist vor allem im Wissenschaftskontext gebräuchlich. Ein wichtiger Maßstab für die Definition des Begriffs ist die Berliner Erklärung über den offenen Umgang zu wissenschaftlichem Wissen aus dem Jahr 2003. Darin wurde ein Open Access-Paradigma mit dem Ziel einer frei zugänglichen Repräsentation des Wissens entworfen. Eine der Anforderungen gemäß der Erklärung lautet, dass OA-Inhalte „in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck“ genutzt werden dürfen und dass Bearbeitungen zulässig sind. Die Lizenzversionen CC BY und CC BY-SA können die Anforderungen des OA-Begriffs erfüllen. Die Bedingungen NC (keine kommerzielle Nutzung) und ND (keine Bearbeitung) fallen hingegen nach der genannten Definition nicht unter Open Access; häufig werden aber auch diese Lizenzen bei OA-Publikationen eingesetzt. Und schließlich gibt es noch spezielle Lizenzmodelle für OA-Wissenschaftspublikationen. Hier seien beispielsweise die Digital Peer Publishing Lizenzen (DPPL) genannt, die anders als die CC-Lizenzen z.B. zwischen der elektronischen und der Offline-Nutzung unterscheidet (das heißt zwischen E-Journalen und gedruckten Journalen), und die damit speziell auf die Bedürfnisse für Wissenschaftspublikationen eingehen.
Fallen die Creative Commons-Lizenzen unter den Begriff „Open Source“?
Der Begriff Open Source hat sich für die Welt der Software etabliert. Bei Open Source-Software (OSS) werden der Allgemeinheit umfassende Nutzungsrechte an Computerprogrammen ohne Lizenzvergütung eingeräumt und der Software-Quellcode ist einsehbar, was darauf aufbauende Entwicklungen leichter ermöglicht. Die Bestrebungen von Open Source waren gewissermaßen Vorläufer der Idee von Open Content (oder Open Culture) für kreativ Geschaffenes: Hier wie dort will man der Allgemeinheit – unter gewissen Bedingungen – eine freie Nutzung von Inhalten ermöglichen. Mithilfe der Creative Commons-Lizenzen lässt sich Open-Content-Idee verwirklichen.
Für Software gibt es eigene Lizenzmodelle und eine Vielzahl unterschiedlicher Lizenzen. Sie regeln softwarespezifische Aspekte wie etwa die Lizenzbedingungen für Weiterentwicklungen (Stichwort „Copyleft“) und ggf. auch Nutzungsrechte an Patenten. Creative Commons-Lizenzen regeln diese Aspekte aber nicht – und eignen sich folglich nicht für die Lizenzierung von Software. Mehr Informationen zu freier und Open Source-Software und Lizenzierungsfragen gibt es unter anderem beim ifrOSS.
Was ist die Public Domain Mark?
Die Public Domain Mark ist ein von Creative Commons entwickeltes Hinweislabel für Inhalte, die gemeinfrei sind. Gemeinfrei sind Inhalte und Materialien, die nicht nach dem Urheberrecht oder Verwandten Schutzrechten geschützt sind. Das kann verschiedene Gründe haben: weil diese Inhalte nie nach den Vorschriften des Urheberrechts geschützt waren, oder weil ihr Schutz mittlerweile abgelaufen ist.
Um gemeinfreie Inhalte als gemeinfrei zu kennzeichnen, ist die Public Domain Mark ein passendes Werkzeug. Sie ist aber – anders als die Creative Commons-Lizenzen – kein Lizenzvertrag, sondern nur eine Kennzeichnung ohne rechtliche Wirkung.
Hintergrund: Für gemeinfreie Inhalte ist kein Lizenzvertrag nötig, denn deren Nutzung ist bereits ohne Nutzungsrechte erlaubt – genau das zeichnet den Status der Gemeinfreiheit aus. Für die Allgemeinheit kann die Klarstellung mit der Public Domain Mark helfen, Materialien für die Nachnutzung als gemeinfrei zu erkennen.
Wenn Sie Materialien mit der Public Domain Mark kennzeichnen, sollten Sie sich sicher sein, dass sie frei von Urheberrechten sind (falls nicht, bietet sich die Freigabeerklärung CC0 an, siehe hier).
Ein ausdifferenziertes System von Hinweislabeln/Rechtehinweisen mit diversen Rechtestatus wurden von rightsstatements.org für Einrichtungen des Kulturerbes entwickelt.
Die vier oben angeführten Fragen und Antworten entstammen den deutschen Creative-Commons-FAQs (Autoren: Rack/Jaeger/Klimpel/Kreutzer/Weitzmann) und stehen unter der Lizenz CC-BY-4.0. Die Auswahl der FAQs für diesen Beitrag erfolgte durch die Redaktion von iRights.info (El-Auwad/Fischer).
Übersicht: CC-FAQs auf iRights.info
Fragen oder Unsicherheiten bei Creative-Commons-Lizenzen? Die deutschen CC-FAQs helfen weiter! iRights.info bietet dazu eine siebenteilige Übersicht:
- Teil 1: Wozu es Creative-Commons-Lizenzen braucht und wie genau sie funktionieren
- Teil 2: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig verstehen und anwenden – Beispiel Namensnennung (CC-BY)
- Teil 3: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig kombinieren – Besonderheiten des NC-Moduls (non-commercial)
- Teil 4: Datenbanken und Creative-Commons-Lizenzen: Was gilt es grundsätzlich zu beachten?
- Teil 5: Daten und Creative-Commons-Lizenzen – Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz
- Teil 6: Creative Commons: Was tun bei Lizenzverstößen? Wie setze ich meine Rechte durch?
- Teil 7: Wie stehen Creative Commons zu Public Domain und Open Access?
Außerdem interessant: Das iRights.info-Dossier zu Creative Commons mit vielen hilfreichen Tipps und Texten.
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