Creative-Commons-Lizenzmodule richtig kombinieren – Besonderheiten des NC-Moduls (non-commercial)
iRights.info berichtet und informiert seit Jahren über Creative Commons. In loser Folge stellen wir typische und oft nachgefragte Themen aus den deutschen Creative-Commons-FAQs vor und bereiten sie mit verschiedenen Schwerpunkten auf.
Insgesamt enthält die deutsche CC-Hilfeseite rund 130 Fragen und Antworten. Für diesen Beitrag haben wir vier oft gestellte Fragen zu den Kombinationsmöglichkeiten der modular aufgebauten Lizenzen und speziell zur NC-Lizenz und ihrer Bedeutung ausgesucht und zusammengestellt.
Können die Lizenzen beliebig zusammengestellt werden?
Das CC-Lizenzmodell bietet vier Lizenzmodule für unterschiedliche Szenarien und Bedürfnisse an: Urheber*innen und Rechteinhaber*innen können zwischen freieren und restriktiveren Modellen wählen und damit Nutzungen ihrer Inhalte ein- oder ausschließen. Es gibt also nicht nur den einen Lizenzvertrag. Die Auswahl der richtigen Lizenz ist nicht immer einfach. Neben FAQs bietet dafür auch der License Chooser Hilfestellung, der neben der Lizenz auch das entsprechende Piktogramm anzeigt.
Es können auch nicht alle vier Lizenzmodule frei miteinander kombiniert werden, da nicht alle Elemente zueinander kompatibel sind. Rechteinhaber*innen und Urheber*innen müssen sich zum Beispiel fragen, ob die kommerzielle Verwendung erlaubt sein soll oder nicht. Oder wie die Namensnennung erfolgen soll, wie der zweite Schwerpunkt-Text zu den deutschen CC-FAQS erläutert. Aus den Lizenzelementen ergeben sich sechs Kombinationsmöglichkeiten der CC-Module: CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC-SA, CC BY-ND, CC BY-NC-ND, CC BY-NC.
In diesem Beitrag geht es um die Kombinationsmöglichkeiten der Lizenzmodule von Creative Commons und was die Besonderheiten beim sogenannten NC-Modul, das die kommerzielle Nutzung eines Inhalts beschränkt, sind.
Creative Commons: Häufig gestellte Fragen
Seit Mitte 2021 liegen rund 130 oft gestellte Fragen und ihre Antworten zu Creative Commons in deutscher Sprache vor. Die deutschen CC-FAQs („Frequently Asked Questions“) orientieren sich in Form und Inhalt am Vorbild der offiziellen US-amerikanischen CC-FAQs, kommen aber mit zahlreichen Besonderheiten für das deutsche und das europäische Recht.
Die deutschen CC-FAQs stehen hier kostenlos zur Verfügung. Eine Aufteilung in fünf große Blöcke erleichtert die Orientierung:
1. Über Creative Commons
2. Allgemeine Information über die CC-Lizenzen
3. Für Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
4. Für Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer
5. Datenbanken, Daten und KI
Die deutschen FAQs stehen selbst unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY 4.0). Erstellt wurde das deutsche FAQ-Informationsangebot von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Federführend dabei war Fabian Rack, Rechtsanwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info.
Warum können die CC-Lizenzelemente nicht beliebig miteinander kombiniert werden?
Die CC-Lizenzelemente können in folgenden sechs Kombinationen verwendet werden: CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC-SA, CC BY-ND, CC BY-NC-ND, CC BY-NC.
Es sind nicht alle denkbaren Kombinationen der vier Lizenzelemente BY, NC, ND und SA möglich. Der Grund: Die Module SA (Share Alike) und ND (No Derivatives) sind zueinander nicht kompatibel. Diese Kombination ergibt deshalb keinen Sinn, weil nach dem Modul SA (Share Alike) abgewandeltes Material, das auf dem lizenzierten Material aufbaut, unter denselben Bedingungen weitergegeben werden muss; ND (keine Abwandlungen) verbietet aber von vornherein das Weiterverbreiten solcher Abwandlungen. Die Kombination dieser beiden Lizenzelemente ist also widersprüchlich.
Welche Lizenzen erfüllen die Share Alike-Bedingung, sind also CC BY-SA-kompatibel?
Wenn ein Inhalt unter der Bedingung SA (Share Alike) abgewandelt und weitergegeben wird, darf dieser abgewandelte Inhalt nur unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden. So wäre es beispielsweise verboten, CC BY-SA-lizenziertes Material abzuwandeln, sodass es eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts ist (siehe mehr zum Thema Bearbeitung), und die Abwandlung dann unter vollem Rechtevorbehalt („Alle Rechte vorbehalten“) oder etwa mit der NC-Bedingung (keine kommerzielle Nutzung) weiterzugeben: Dies wäre eine Weitergabe nicht unter gleichen, sondern – gegenüber dem Ausgangsmaterial – unter eingeschränkten Bedingungen.
Ein Beispiel: Eine Autorin stellt ihren Song unter CC BY-SA zur Verfügung. Wenn dann ein anderer Musiker den Song rearrangiert und damit bearbeitet, ist der neu entstandene Song abgewandeltes Material im Sinne der CC-Lizenz. Der zweite Musiker darf den Song dann nicht unter restriktiveren Bedingungen zur Verfügung stellen als die Lizenz CC BY-SA.
Welche Lizenzen sind also SA-kompatibel?
Kompatibel und gleichwertig ist – dies mag offensichtlich sein – dieselbe Lizenz, unter der man den Inhalt vorgefunden hat, also zum Beispiel CC BY-SA 4.0 beim vorgefundenen und CC-BY-SA 4.0 beim davon abgewandelten Material. Ebenfalls kompatibel sind seit Version 2.0 spätere Versionen der CC-Lizenzen, also zum Beispiel, wenn die Lizenz des ursprünglichen Inhalts die Version CC BY-SA 3.0 und die Bearbeiterlizenz CC BY-SA 4.0 ist; außerdem sind verschiedene Portierungen zueinander kompatibel.
Creative Commons hat zudem die Free Art-Lizenz 1.3 und die GPLv3 als SA-kompatible Lizenzen für die CC-Lizenzversion 4.0 anerkannt; die GPLv3 ist allerdings nur einseitig kompatibel. Letzteres bedeutet: Das unter CC BY-SA vorgefundene Material darf abgewandelt werden und die Abwandlung mit einer GPLv3-Lizenz versehen werden – aber nicht umgekehrt. Auf den Internetseiten von CC steht eine vollständige Kompatibilitätsliste zur Verfügung.
Was bedeutet die Einschränkung NC – Non Commercial?
Nicht kommerziell im Sinne der CC-Lizenzen meint Nutzungen, die „nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet“ sind – so beschreibt es der Wortlaut der Lizenz. Diese Definition ist sehr vage. Deshalb kann es im Einzelfall schwer zu beurteilen sein, wie „kommerziell“ und „nicht-kommerziell“ voneinander abzugrenzen sind.
Zur Interpretation einer des Merkmals „kommerziell“ sei auf eine Broschüre über die Creative Commons-Lizenzen von Anwalt und Publizist Till Kreutzer (ebenfalls iRights) verweisen. Dort findet sich eine Tabelle mit typischen Konstellationen. In dieser Tabelle kann man ablesen, dass man zum einen nach der konkreten Nutzungskonstellation und zum anderen der konkreten Person der Nutzer:in differenzieren muss: Handelt ein Unternehmen, eine Privatperson oder eine öffentliche oder gemeinnützige Institution? Geht es darum, Serverkosten mit Werbeeinnahmen zu finanzieren, oder geht es um den Verkauf eines Inhalts?
Wichtig beim Lesen der Tabelle ist: Es handelt sich nicht um eine offizielle, rechtsverbindliche Interpretation von Creative Commons, sondern um eine allgemeine juristische Einschätzung, von der man im Einzelfall abweichen kann:
Aus Till Kreutzer, Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen (S. 51), CC BY 4.0 [iRights.info berichtete über die Veröffentlichung, Anm. d. Red.]
Was spricht für, was gegen den Einsatz der Lizenzbedingung NC (keine kommerzielle Nutzung)?
Durchaus sinnvoll sind die NC-Lizenzen im Einsatz durch Profis, Verlage oder professionell schaffende Urheber, die zum Beispiel „abgespeckte“ Varianten ihrer Werke frei lizenzieren möchten. Außerdem sind Mitglieder von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der VG Wort auf die NC-Bedingung angewiesen, wenn sie Open-Content-Lizenzen verwenden wollen und gleichzeitig die Rechte an ihren Werken durch die Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen (siehe hier).
Es gibt aber auch bedenkenswerte Nachteile. Wenn Sie die NC-Bedingung einsetzen und damit die Benutzung auf die nicht–kommerzielle Verwertungsmöglichkeit einschränken, werden einige Nutzungsarten ausgeschlossen, an die Sie möglicherweise intuitiv zunächst einmal gar nicht denken würden. Würde das Gesundheitsministerium beispielsweise Broschüren unter NC-Lizenzen veröffentlichen, dürften diese von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht nachgedruckt und an ihre Patienten verschickt oder auf ihre Webseiten gestellt werden. Unter NC publizierte Freie Lehr- und Lernmaterialien (OER), können nicht in kostenpflichtigen Lehrveranstaltungen (etwa von Privatschulen oder privaten Bildungseinrichtungen) oder in Unternehmensschulungen verwendet werden, weil diese in aller Regel zumindest mittelbaren Erwerbszwecken dienen.
Auch werden viele Blogs ausgeschlossen, weil dort oft zur Kostendeckung Werbung geschaltet wird oder sich die Blogger:innen so einen Zuverdienst ermöglichen. Und selbst wenn solche Nutzungen in rein rechtlicher Hinsicht letztlich gar nicht als „kommerziell“ im Sinne der NC-Bedingung gelten würden, erzeugt die Lizenzeinschränkung erfahrungsgemäß Rechtsunsicherheit, die viele von der Nachnutzung abschreckt.
Den ungewollten Nebenwirkungen der Bedingung NC hat iRights.info zusammen mit Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland im Jahr 2012 eine eigene Broschüre gewidmet (Autor: Paul Klimpel).
Die vier oben angeführten Fragen und Antworten entstammen den deutschen Creative-Commons-FAQs (Autoren: Rack/Jaeger/Klimpel/Kreutzer/Weitzmann) und stehen unter der Lizenz CC-BY-4.0. Die Auswahl der FAQs für diesen Beitrag erfolgte durch die Redaktion von iRights.info (El-Auwad/Fischer).
Übersicht: CC-FAQs auf iRights.info
Fragen oder Unsicherheiten bei Creative-Commons-Lizenzen? Die deutschen CC-FAQs helfen weiter! iRights.info bietet dazu eine siebenteilige Übersicht:
- Teil 1: Wozu es Creative-Commons-Lizenzen braucht und wie genau sie funktionieren
- Teil 2: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig verstehen und anwenden – Beispiel Namensnennung (CC-BY)
- Teil 3: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig kombinieren – Besonderheiten des NC-Moduls (non-commercial)
- Teil 4: Datenbanken und Creative-Commons-Lizenzen: Was gilt es grundsätzlich zu beachten?
- Teil 5: Daten und Creative-Commons-Lizenzen – Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz
- Teil 6: Creative Commons: Was tun bei Lizenzverstößen? Wie setze ich meine Rechte durch?
- Teil 7: Wie stehen Creative Commons zu Public Domain und Open Access?
Außerdem interessant: Das iRights.info-Dossier zu Creative Commons mit vielen hilfreichen Tipps und Texten.
3 Kommentare
1 Stephan Kemper am 9. November, 2022 um 02:19
Hallo,
ich bin mir zwar nicht sicher, ob an dieser Stelle eine Verständnisfrage gern gesehen ist – ich versuche es mal.
Ich hätte eine Frage zu 2.6.
“Warum können die CC-Lizenzelemente nicht beliebig miteinander kombiniert werden?”
Dort wird erläutert, dass die Elemente SA und ND nicht kompatibel sind. Müsste dies nicht auch für SA und NC gelten? Existiert hierbei nicht ein vergleichbarer Widerspruch in Bezug auf die kommerzielle Nutzung!?
Vielen Dank – Viele Grüße
Stephan
2 Georg Fischer am 16. November, 2022 um 09:50
Hallo Stephan Kemper,
vielen Dank für die Frage!
Der Grund, dass Share Alike und No Derivatives sich widersprechen: Share Alike steht unter der Prämisse, dass frei lizenzierte Werke bearbeitet werden dürfen. No Derivatives hingegen verbietet ja die Bearbeitung und entzieht der Prämisse von Share Alike damit die Grundlage.
Bei Share Alike und Non Commercial verhält es sich anders: NC heißt ja nicht, dass nicht bearbeitet werden darf. Bei NC-SA geht es darum, dass die Bedingung NC auch für ein bearbeitetes Werk beibehalten werden muss.
Wer z.B. ein CC BY-NC-SA-lizenziertes Bild bearbeitet und diese Bearbeitung veröffentlicht, muss das neu entstandene Bild ebenfalls frei lizenzieren (das ist die Grundaussage von SA) und dabei ebenfalls für die Nachnutzung die Bedingung Non Commercial aufstellen. Non Commercial ist hier Teil der “gleichen Bedingung“.
MfG Fabian Rack
3 Siggi am 2. Dezember, 2022 um 07:42
Hallo, ich habe auch noch eine Verständnisfrage.
Wie sieht es mit folgender Kombination aus:
(NC & SA) oder (ND)
Der Lizenznehmer hätte also die Wahl zwischen nichtkommerzieller Verwendung mit Bearbeitungsmöglichkeit mit SA oder kommerzieller Verwendung ohne Bearbeitungsmöglichkeit. Ihm werden also zwei Lizenzen angeboten, aber er muß sich für eine entscheiden.
Wie macht man das in der Praxis? Ist nicht vorgesehen, daß sich der Lizenzgeber für eine Lizenz schon festlegen muß?
Vielen Dank schonmal und Grüße
Was sagen Sie dazu?