Google erhält Millionen Löschanfragen, Kölner Gericht kippt Amazon-Klausel, BGH verhandelt Verlegerbeteiligung, Presserat berät Beschwerden
Pro Stunde gehen rund 100.000 Gesuche auf Link-Löschungen beim Suchmaschinenbetreiber Google ein, mehrheitlich von Rechteinhabern, deren urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal ins Netz gestellt wurden. Laut der Website Torrent Freak, die sich auf Zahlen aus Googles Transparenzberichten bezieht, nahm die Anzahl der Löschanfragen in den vergangenen Jahren „dramatisch rasant“ zu, von ein paar Dutzend im Jahr 2008 auf aktuell 19 Millionen pro Woche.
Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon, die es dem Versandhändler erlaubt, Kunden den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten zu verwehren, erklärte das Oberlandesgericht Köln für unzulässig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen Amazon Europe geklagt, weil sie in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Kunden sieht. Das Urteil des vom 26.2. ist noch nicht rechtskräftig, die Urteilsbegründung nun online verfügbar.
- Kunden darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verwehrt werden (VZ NRW)
- Urteilsbegründung des OLG Köln im Volltext (PDF)
Heute berät der Beschwerdeausschuss 3 des Deutschen Presserats über Beschwerden zu Berichterstattungen in Zeitungen und Zeitschriften. Erst kürzlich erweiterte der Presserat den dritten Beschwerdeausschuss auf acht Mitglieder, um das Rekordaufkommen von 2.358 Beschwerden, die 2015 eingingen, besser bewältigen zu können. Laut Radio Eins berät das Gremium heute auch über mögliche Änderungen des Pressekodex beim Redaktionsdatenschutz, in dem es unter anderem um (nähere) Angaben zu Straftätern geht.
Morgen verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage des Wissenschaftsautoren Martin Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort. Vogel betrachtet die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der VG Wort als Verstoß gegen das Urheberrecht, die VG Wort ging nach mehreren Urteilen vorheriger Instanzen jeweils in die Berufung. Der BGH hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt, um das ähnlich gelagerte „Reprobel“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abzuwarten.
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