VG Wort vs. Martin Vogel: BGH setzt Verfahren aus und wartet auf EuGH-Entscheidung
Im Rechtsstreit des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft Wort heißt es, weiter abzuwarten: Der Bundesgerichtshof setzt das Verfahren aus, in dem es um die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort geht, und verweist auf eine ausstehende Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.
Ist die Verteilungspraxis der VG Wort rechtswidrig? Diese Frage beschäftigt spätestens seit der Klage von Martin Vogel die Medienbranche – und seitdem vor allem die Gerichte. Nachdem erst das Landgericht München (2012) und dann das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz (2013) dem klagenden Wissenschafts-Autoren Recht gaben, landete der Fall vor über einem Jahr beim Bundesgerichtshof.
Strittig sind hierbei die Ausschüttungen der VG Wort an Verlage. Die Verwertungsgesellschaft nimmt für mehr als 400.000 Autoren Vergütungen ein, die ihnen gesetzlich zustehen, vor allem als Ausgleich dafür, dass Texte im Rahmen der Privatkopie-Regelung kopiert werden dürfen. Einen Teil davon schüttet die VG Wort in pauschalen Beträgen an die mehr als 10.000 an ihr beteiligten Verlage aus.
Ob dies rechtswidrig ist, sollte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Doch genau das tat er nicht sondern erklärte in der Verhandlung lediglich, das Verfahren auszusetzen. In einer gestern verfassten Pressemitteilung erläutert der BGH, dass er den Ausgang eines ähnlichen Verfahrens (C-572/13) abwarten will, das dem EuGH aus Belgien vorgelegt wurde.
Dort steht zur Verhandlung, ob es mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu vereinbaren sei, den Mitgliedstaaten zu gestatten, die Hälfte des „gerechten Ausgleichs“ für die Rechtsinhaber den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren. Dazu heißt es in der Pressemitteilung:
„Mit dem ‘gerechten Ausgleich‘ sind die Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft aus der Wahrnehmung gesetzlicher Vergütungsansprüche für das Vervielfältigen von Werken zum privaten Gebrauch gemeint. Die von der Cour d”appel de Bruxelles dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegte Frage ist daher auch für den beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsstreit erheblich.“
Dass es dabei nicht nur um eine Rechtsauslegung geht sondern um viel Geld, darauf weist Deutschlandradio Kultur in einer Meldung hin:
„Nach Auskunft der Bundesregierung hätten die Verlage zwischen 2004 und 2013 eine Viertelmilliarde Euro erhalten. Der Prozessausgang könnte sich auch auf belletristische Autoren und Journalisten auswirken.“
Denn würden sowohl der EuGH als dann auch der BGH die Ausschüttung an Verlage als rechtswidrig einstufen, könnte das für die Verwertungsgesellschaft womöglich bedeuten, dass angeschlossene Urheber bei ihr Ansprüche auf entsprechende Nachzahlungen geltend machen dürften.
Wie die taz berichtet, verhandele der EuGH den genannten Fall am 29. Januar 2015, doch das Urteil würde dort erst einige Monate später verkündet werden. Bis dahin heißt es also weiterhin, abzuwarten.
Was sagen Sie dazu?