Rechtsfibel Digitalisierung – Social Media ins Archiv – „Doing Research“: Creative Commons, Verlagswesen
Paul Klimpel: Rechtsfibel zur Digitalisierung des kulturellen Erbes
Einrichtungen des kulturellen Erbes, die ihre Angebote rechtssicher ins Netz bringen möchten, stoßen dabei oftmals auf rechtliche Fragen. Darunter beispielsweise: Welche Folgen hat der Urheberrechtsschutz für die zu digitalisierenden Objekte? Was bedeutet die „Gemeinfreiheit“ im Urheberrecht und wie ist sie festzustellen? Welche Lizenz ist am besten geeignet für den offenen Zugang der eigenen Digitalisate? Was gilt für besondere Formate (beispielsweise mit unklarer Autorschaft) wie etwa Zeitungsartikel, Flugblätter, Akten oder Protokolle?
Fragen dieser und ähnlicher Art beantwortet der Leitfaden „In Bewegung. Die Rechtsfibel für Digitalisierungsobjekte in Kulturerbe-Einrichtungen“ aus der Feder von Paul Klimpel, Rechtsanwalt bei iRights.Law und Leiter der jährlichen Konferenz „Zugang gestalten!“. Erschienen ist der Leitfaden als Weiterentwicklung der Rechtsfibel „Kulturelles Erbe digital“ unter Mitwirkung des Deutschen Digitalen Frauenarchivs, des i. d. a.-Dachverbands e. V. und des Forschungs- und Kompetenzzentrums Digitalisierung Berlin (digiS). Die Fibel wurde überarbeitet, erweitert und an die seit Sommer 2021 geltenden Änderungen des Urheberrechts angepasst.
Zahlreiche Praxisfragen rund ums Urheberrecht alltagsnah erklärt
Die gut 150 Seiten starke Handreichung adressiert alle großen und kleinen Archive, Museen und Bibliotheken, die sich den Möglichkeiten und Aufgaben der digitalen Welt stellen. Die Fibel ist mit zahlreichen Beispielen illustriert und orientiert sich an typischen Fällen aus der Praxis.
In insgesamt 13 Kapiteln erläutert Klimpel die allgemeinen Grundlagen von Urheberrecht, Markenrecht, Freien Lizenzen und Rechteklärung. Zudem bespricht er eine Reihe von speziellen Fragen, etwa zu den neuen erweiterten Kollektivlizenzen und den damit verbundenen Aufgaben von Verwertungsgesellschaften, zur Onlinepräsentation von Digitalisaten oder zur Archivierung. Abgerundet wird die Handreichung mit einem hilfreichen Glossar zu vielen wichtigen Stichworten sowie einer Literaturliste mit Empfehlungen zur weiteren Lektüre und Recherche.
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-4.0 und darf nach den Maßgaben der Lizenz verbreitet, bearbeitet und anderweitig nachgenutzt werden. Die Handreichung enthält zudem offen lizenziertes Bildmaterial wie Grafiken oder Fotos. Die Rechtsfibel steht bei digiS zum kostenlosen Download zur Verfügung.
- In Bewegung. Die Rechtsfibel für Digitalisierungsprojekte in Kulturerbe-Einrichtungen (PDF bei iRights.info).
Paul Klimpel und Fabian Rack: Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Archivierung von Social-Media-Inhalten
Soziale Medien wie Twitter, Facebook oder Instagram gewinnen zunehmend Einfluss im gesellschaftlichen Diskurs. Das dürfte allen klar sein, die sich heutzutage im Internet bewegen. Droht eine Plattform auszufallen oder zu verschwinden, gehen damit möglicherweise auch Diskussionen, Beiträge und anderes Wichtiges verloren. Wie also sind Tweets, Stories, Facebook-Gruppen, aber auch Fotos, Videos und andere nutzergenerierte Inhalte zu archivieren und für die Nachwelt abzubewahren? Und das am besten juristisch einwandfrei? Dieser Frage widmen sich Fabian Rack, Anwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info, sowie Paul Klimpel in einem kürzlich erschienenen Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES).
Social Media archivieren: Rechtliche Analyse, praktische Tipps
Zunächst klären die beiden Juristen die Grundlagen aus Urheberrecht, Datenschutz und den AGBs der Dienste-Anbieter. Anschließend untersuchen sie, wie sich diese Regelungen auf die Archivierbarkeit von Social-Media-Inhalten auswirken: einerseits bei einer Vor-Ort-Nutzung (hier vor allem im Archiv der sozialen Demokratie der FES), andererseits im Kontext einer Online-Nutzung. Die Analyse schließt mit neun pragmatischen Handlungsempfehlungen. Diese richten sich speziell an den Auftraggeber FES, geben aber auch allgemeine Hinweise zur Archivierung von Twitter, Facebook und Instagram. Davon dürften auch weitere Institutionen des kulturellen Erbes profitieren.
Das Gutachten erscheint in der Zeitschrift „Beiträge aus dem Archiv der sozialen Demokratie“ (S. 15-48) und wurde kürzlich bei einer Diskussionsveranstaltung präsentiert. Der Text des Gutachtens steht unter der Lizenz CC BY-4.0.
- Einschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Archivierung von Social-Media-Inhalten im Archiv der sozialen Demokratie (PDF bei iRights.info).
Fabian Rack, Georg Fischer: Beiträge zu Creative Commons sowie dem wissenschaftlichen Verlagswesen in „Doing Research“
Einen ungewöhnlichen Ansatz verfolgt das Buch „Doing Research“, das Sandra Hofhues und Konstanze Schütze beim transcript Verlag herausgeben: Mehr als 50 Abkürzungen aus dem wissenschaftlichen Kontext stehen im Zentrum. Sie werden erklärt, analysiert und in den historischen und praktischen Kontext der wissenschaftlichen Erkenntnisproduktion gestellt.
So findet sich beispielsweise unter „#“ eine Untersuchung zum Potential des Hashtags in Wissenschaft und Forschung. Der Beitrag zum Kürzel „s.“ (für „siehe“) nimmt akademische Verweispraktiken in den Blick, die den Zitationsalltag und damit das Netzwerken der Forschenden bestimmen. Und das Stichwort „(b)cc“ – bekannt als „(Blind-)Kopie“ aus Email-Programmen – rekonstruiert die Rolle des Kopiergeräts und des Kopierens für die wissenschaftliche Verwaltung (sowohl per Papier als auch digital). Gerade weil die Abkürzungen so alltäglich (und manchmal auch unhinterfragt) sind, ist es interessant, nach ihren Ursprüngen und Effekten für die Wissenschaftspraxis zu fragen.
„CC“ und „Verl.“ – Wissenschaftliche Abkürzungen rekonstruiert
Das Kürzel „CC“ dürfte den Leser*innen von iRights.info gut bekannt sein. Hinter ihm versteckt sich die US-amerikanische Organisation „Creative Commons“, die die gleichnamigen freien Lizenzen entwickelt und herausgibt. Für den Band erklärt Fabian Rack, der die deutschen FAQs zu CC verfasst hat, was das Ziel von Open Content und freien Lizenzen wie CC ist, wie sie funktionieren und was es zu beachten gibt, wenn man sie einsetzen möchte. Der sechs Seiten lange Text empfiehlt sich damit als Einstieg in die Materie und für alle, die nach einer kompakten und gleichermaßen aktuell gehaltenen Übersicht suchen (S. 154-161).
Nicht nur im wissenschaftlichen Kontext, sondern auch in der Belletristik und anderen Buchsparten begegnet man des Öfteren der Abkürzung „Verl.“. Sie steht für „Verlag“, indirekt auch für die verschiedenen Praktiken des Verlegens. In ihrem Beitrag analysieren Georg Fischer, Redakteur bei iRights.info, und Maximilian Heimstädt von der Universität Bielefeld das akademische Verlagswesen. Zudem erörtern die Autoren verschiedene verlegerische Praktiken im privatwirtschaftlichen und universitären Sektor. Ihnen zufolge zeigen sich an den Rändern des Verlagswesens alternative, räuberische und plattförmige Verlagspraktiken. Abschließend zeigen Heimstädt und Fischer, wie sich durch neue Methoden der Datenalyse das wissenschaftliche Verlagswesen derzeit ändert (S. 392-398).
Alle Texte des Herausgeberwerks stehen unter der Lizenz CC BY-4.0, das komplette Buch ist im Open Access verfügbar. Eine Printfassung ist beim transcript Verlag sowie den üblichen Verkaufsstellen erhältlich.
- Doing Research. – Wissenschaftspraktiken zwischen Positionierung und Suchanfrage (PDF bei iRights.info).
Sie möchten iRights.info unterstützen?
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“. Alle Texte erscheinen kostenlos und offen lizenziert.
Wenn Sie mögen, können Sie uns über die gemeinnützige Spendenplattform Betterplace unterstützen und dafür eine Spendenbescheingung erhalten. Betterplace akzeptiert PayPal, Bankeinzug, Kreditkarte, paydirekt oder Überweisung.
Besonders freuen wir uns über einen regelmäßigen Beitrag, beispielsweise als monatlicher Dauerauftrag. Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen herzlich der gemeinnützige iRights e.V.!
Was sagen Sie dazu?