Leistungsschutzrecht und Uploadfilter auf der Urheberrechtskonferenz
Für ihre sechste Urheberrechtskonferenz hatte die veranstaltende Initiative Urheberrecht geplant, über die Auswirkungen der aktuellem EU-Reform zu informieren und zu diskutieren. Der Abschluss dieser Reform war für den Sommer dieses Jahres erwartet worden. Doch weil das EU-Parlament mehrheitlich gegen den Kommissionsvorschlag stimmte, müssen Kommission, Parlament und Rat der EU im sogenannten Trilog-Verfahren weiter über die ebenso umfangreiche wie umstrittene Novelle verhandeln.
Strittig sind insbesondere die in Artikel 13 des Reformpakets geplanten Pflichten für Plattformbetreiber, wie Youtube und ähnliche. Sie sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte lizenzieren und „technische Maßnahmen“ einführen, die illegales Hochladen verhindern – Stichwort: Uploadfilter – und für Verstöße haften. Verhandelt wird auch die Ausgestaltung des in Artikel 11 vorgeschlagenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Hier gehen auch in EU-Gremien die Auffassungen darüber auseinander, was dieses Verlegerrecht am Ende tatsächlich den Urheberinnen und Urhebern bringen würde.
Der Streit um diese zwei Regelungsfragen dominierte auch die eintägige Urheberrechtskonferenz, die am 19. November in den Räumen der Akademie der Künste am Pariser Platz in Berlin stattfand. Er wurde aber in Auftaktreden und Vorträgen in den Kontext der politischen Dimensionen und des Ringens um Lizenzierungspflichten, Haftungsregeln und Verwerterrechte der Vergangenheit gestellt.
Demokratie gegen den Machtanspruch von Großunternehmen verteidigen
In der Initiative Urheberrecht sind nach eigenen Angaben rund 35 Urheberorganisationen vertreten. Sie nimmt die Interessen rund 140.000 Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen wahr. Ihr Sprecher Gerhard Pfennig sagte in seiner Begrüßungsrede: „Bei dieser Trilog-Verhandlung geht es nicht nur um ein neues Urheberrechts-Gesetz, sondern auch darum, dass wir die Demokratie gegen den Machtanspruch von Großunternehmen verteidigen müssen. Die Regeln werden von den in Europa vom Volk gewählten Parlamenten und Regierungen bestimmt und nicht von ‚Tech Giants’.“
Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, sieht Google und Co. nicht nur hinsichtlich des Urheberrechts, sondern „auf allen Ebenen der Digitalisierung“ in den Fokus der Politik rücken. Sie verknüpfte die derzeitige Debatte mit früheren urheberrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa um das „Google Books“-Projekt: „Wenn wir dieses Feld den Internetgiganten überlassen, entwickeln sich Informationsmonopole, die zu Deutungsmonopolen werden können – und damit zu einer Gefahr für die Demokratie, die von kultureller Vielfalt und Pluralismus lebt.“
Aus Sicht von David Bernet, Regisseur des Dokumentarfilms „Democracy“, müsse sich in den demokratischen Gesetzgebungsprozessen sogar erweisen, „ob die EU ihre Glaubwürdigkeit behalte als Verteidigerin der Grundrechte“, denn zu diesen Grundrechten gehöre auch der Urheberschutz. Für Matthias Hornschuh, Komponist und Vorsitzender des Berufsverbands Mediamusic, sei letztlich auch das Urheberpersönlichkeitsrecht als Menschenrecht von den derzeitigen Kämpfen betroffen. Kurz darauf stellte Hornschuh dann allen Ernstes die These auf, nach der man – sinngemäß – mit Verbraucherschützern über das Urheberrecht nicht reden oder gar verhandeln müsse, da sie es ohnehin nicht verstehen würden.
Internetgiganten enteignen?
Demgegenüber richtete der Schriftsteller Ingo Schulze (dessen Rede von Kathrin Röggla verlesen wurde, da er kurzfristig verhindert war) seinen Unmut als Urheber nicht an sein Publikum, die Verbraucher, sondern an die Internetplattformen. Diese sollten sich ihrer faktischen Rolle als Verwerter nicht weiter entziehen dürfen, so Schulze.
Doch da es für sie „unfassbarerweise“ immer noch keine angemessene Besteuerung gäbe – diese sei allerfrühestens für 2020 zu erwarten – müssten am Ende auch radikale Schritte erwogen werden, so Schulze: „Wenn es also nicht möglich sein sollte, auf gesetzlichem Wege eine Beteiligung der Urheber zu erreichen, sollten das die Parlamentarier in Deutschland und Europa endlich – endlich! – zum Anlass nehmen, einen eigenen Suchdienst, ein eigenes Facebook etcetera aufzubauen und/oder grundsätzlich über die Vergesellschaftung der ‚Tech Giants‘ nachzudenken.“ Auf den Gedanken einer Enteignung großer Internetkonzerne ging im Verlauf der Konferenz jedoch niemand weiter ein.
Die Rednerinnen und Diskutanten am Pult, auf dem Podium und im Publikum widmeten sich stattdessen der Frage, wie eine realpolitische Lösung für das Plattformen-Problem aussehen könnte. So verteidigten manche, wie Monika Grütters, die Kerngedanken des Artikels 13, wonach die Plattformen und Intermediäre Maßnahmen ergreifen müssten, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Bestimmte Plattformen und Zwecke sollten jedoch davon ausgenommen sein. Grütters betonte, dass YouTube-Chefin Susan Wojcicki mit ihren Aufrufen an die Nutzerinnen, sich gegen diese Regulierung zu stellen, um das vermeintliche Ende von Youtube zu verhindern, lediglich Panikmache betreibe. Ihre Vorwürfe träfen schlicht nicht zu, so Grütters.
Dieser Haltung, den Plattformen gesetzliche Lizenzierungs-, Filter- und Haftungspflichten aufzuerlegen, schlossen sich im Verlauf der Konferenz die meisten an. Dass mit der diesbezüglich geplanten Regulierung, auch wenn der Begriff Uploadfilter in den Artikeltexten nicht vorkäme, letztlich genau solche Mechanismen eingeführt werden können, wurde mehrheitlich befürwortet.
Gleichwohl stellte unter anderem der Rechtswissenschaftler Malte Stieper von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage, wie zuverlässig diese tatsächlich wären: „Uploadfilter würden beispielsweise Satire und Zitate nicht erkennen, da gibt es schon Beispiele, wie die Sperrung des Videos der Aktivistinnengruppe Pinkstink, Not Heidis Girl.“ Zudem werde es selbst dem Giganten YouTube nicht möglich sein, alle Uploads flächendeckend zu prüfen und alle Verstöße herauszuangeln, so Stieper.
Nicht-kommerzielles Recht auf Remix per Schranke, aber mit Pauschalvergütung
Zugleich schien sich wie ein roter Faden das von der Staatssekretärin im Bundesjustizministerium Christiane Wirtz anfangs formulierte Credo durch den Tag zu ziehen: „Was sich nicht verbieten oder durchsetzen lässt, muss man erlauben und pauschal vergüten.“ Wirtz zog in ihrer Rede die Parallele zum seit Jahrzehnten geltenden, bewährten Recht auf Privatkopie. Die an diese gesetzliche Erlaubnis geknüpfte Vergütungspflicht gewährleiste eine pauschale Monetarisierung für die Urheber, die mittels der Verwertungsgesellschaften auch funktioniere. Um dieses Modell beispielsweise auf private und nichtkommerzielle Nutzungen von geschützten Inhalten im Internet zu übertragen, müsste sogenanntes kollektives Lizenzieren möglich sein.
Gemeint ist, dass die Verwertungsgesellschaften, wie GEMA, VG Wort, VG Bild Kunst und andere, gesetzlich dazu befähigt würden, Verwertungsrechte für bestimmte Nutzungen wahrzunehmen, die rechtlich als niederschwellig zu betrachten sind. Etwa private Videos oder Podcasts, bei denen geschützte Musikstücke oder Bilder nebenbei oder im Hintergrund vorkommen, womöglich auch Mash-ups und Remixe privater, nicht-kommerzieller Art, Internet-Meme und so weiter.
Für diesen Ansatz müsste sich die bisherige Lizenzierungspraxis der Rechteinhaber ändern, um die neue gesetzliche Erlaubnis zu berücksichtigen. Dafür müssten beispielsweise Internetprovider oder Plattformbetreiber pauschale Vergütungen leisten, die sie wiederum auf Zugangsgebühren oder Abonnements für Kunden umlegen. Dies entspräche in etwa den Speicher- und Kopiergeräteabgaben.
Diesem Konzept konnten auch die Urhebervertreter, wie Matthias Hornschuh, etwas abgewinnen: „Wir brauchen ein System kollektiver Rechteverwertung auf europäischer Ebene. Wir müssen Anreize schaffen für die Plattformen zum Lizenzerwerb und für die Urheber, auf solche Plattformen zu gehen.“ Der Autor und Produzent Fred Breinersdorfer plädierte dafür, das Prinzip Geräteabgabepauschalen auf Clouds und Download-Angebote anzuwenden – und die daraus resultierenden Vergütungsansprüche den Betreibern gegenüber auch durchzusetzen: „Nur die Verwertungsgesellschaften können auf gleicher Augenhöhe mit den internationalen Verwertern und Plattformen verhandeln, die einzelnen Urheber oder auch Produzenten können das nicht.“
Die vertretenen Rechtswissenschaftler konkretisierten, worum es bei Vergütungspflichten und kollektive Lizenzierung via Verwertungsgesellschaften ginge: um die täglich millionenfach hochgeladenen privaten, kommerziell nicht relevanten Uploads und „atomistischen Nutzerinhalte“ die durch die üblichen Praktiken nicht lizenzierbar seien, weil die Kontaktierung dieser Millionen einzelnen Urheberinnen schlicht nicht möglich sei. Wie mehrfach zitiert wurde, beziffert Youtube den Anteil dieser Videos am gesamten Uploadaufkommen auf etwa 12,5 Prozent. Malte Stieper: „Es braucht vielleicht eine gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Rechte bei Verwertungsgesellschaften lizenzieren zu müssen.“
Laut Matthias Leistner, Rechtswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, müsste der Gesetzgeber die bisherige Gerätevergütung auf eine Betreibervergütung ausdehnen, um damit die kollektiven Vergütungssysteme an die digitale Realität anzupassen, das sei aus seiner Sicht „europarechtlich geboten“. Allerdings wäre dafür eine Änderung von Artikel 3 der existierenden InfoSoc-Richtlinie anzuraten, so Leistner.
Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Urheberinnen beteiligen
Zum zweiten großen Thema, dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger, gab es bei der Konferenz unterschiedliche Bewertungen. Christiane Wirtz zitierte die kürzlich von Bundesjustizministerin Katarina Barley geäußerte Skepsis, ob ein solches Leistungsschutzrecht in Europa die angestrebte Wirkung tatsächlich entfalten könne. Monika Grütters versicherte demgegenüber, die Bundesregierung werde in der EU für dieses Recht einstehen und dabei mit einheitlicher Stimme sprechen. Damit wollte sie wohl die des BMJV eingeschlossen wissen.
Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Malte Stieper haben jedoch die Erfahrungen aus Deutschland und Spanien gelehrt, das so ein Leistungsschutzrecht nichts bringt, weil es zu kostenlosen Lizenzen führt: „Man kann auch Marktbeherrscher nicht zwingen, eine Leistung anzubieten. Zudem ist der mittelbare Nutzen der Anzeige von Artikel-Snippets aus Zeitungen via Google für Google ganz schwer nachzuweisen.“ Google verdiene damit nicht direkt Geld, sondern profitiere nur mittelbar davon. Daher befürchte er, das Leistungsschutzrecht werde auch in der EU ein zahnloser Tiger bleiben. Dem entgegnete die im Publikum anwesende Helga Trüpel, EU-Parlamentarierin der Grünen, dass sich auch ein Internetriese wie Google bewegen müsste, wenn alle 27 EU-Länder gemeinsam mit einem solchen Leistungsschutzrecht Druck ausüben würden.
Ingo Schulze und andere Urheber mahnten an, dass auf jeden Fall die Urheberinnen und Urheber an den Vergütungen beteiligt werden müssten, die aufgrund dieser explizit als „Verlegerrecht“ benannten Regelung eingehen – wenn denn Google und die anderen tatsächlich in größeren Umfängen zahlen sollten.
Fazit
Die jährliche Urheberrechtskonferenz und die Initiative Urheberrecht als Veranstalter sind angetreten, den Urheberinnen und Urhebern erstens eine Stimme zu geben, zweitens Aufmerksamkeit zu verschaffen und sie drittens mit der Politik zusammenzubringen. Damit haben sie mit den bisherigen Veranstaltungen gewiss Fortschritte gemacht. Die Konferenz profitierte diesmal allerdings davon, dass die Debatte um die Urheberrechtsreform in der EU für größere Aufmerksamkeit bei Parteien und Medien sorgte.
Erneut zeigte sich, dass die Rechtswissenschaft zwar gerne gefragt und gehört wird – ihre wohlfeilen Entwürfe und Ratschläge letztlich aber als zu weitgreifend und zu grundsätzlich bewertet werden, um im aktuellen Kompromiss-Gerangel angenommen zu werden. Zu lange schon dauert der bereits 2014 angestoßene Reformprozess, zu nah ist das Ende der laufenden EU-Legislaturperiode, zu groß scheint der Leidensdruck bei Verwerter- wie Urheberverbänden. Letztlich stießen beim abschließenden Konferenz-Empfang wohl viele darauf an, am Ende lieber eine Urheberrechtsreform zu bekommen, die hier („Uploadfilter“) und dort („Leistungsschutzrecht“) unzulänglich ist – als womöglich gar keine.
4 Kommentare
1 Daniel Hohgräbe am 2. Dezember, 2018 um 00:17
Guten Tag,
Ich möchte Sie gerne fragen, wie sich vorstellen das YouTube von jeder Person und von jedem Unternehmen auf der Welt, Verträge für Lizenzen abzuschließen?
Wenn ich zum Beispiel einen Clip in einer Facebookgruppe teile und ein indischer Teilnehmer dieser Facebookgruppe meinen Clip in eines seiner Videos auf YouTube einbaut, haftet nach den neuen Gesetzen YouTube plötzlich für dieses Video und ich kann mir Geld von YouTube holen.
Darüberhinaus wäre es sogar möglich, dass jemand mit krimineller Energie sowas mit diesem Freund aus Indien abspricht um davon zu profitieren.
YouTube wird sich das Geld, welches in der EU eingeklagt, nur schwer von einem User aus Indien bekommen, nicht nur weil die Gesetzeslage dort anders ist, Menschen in Indien könnten sich europäische Strafen niemals leisten und YouTube würde auf den Kosten sitzen bleiben.
Artikel 13 öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Da hilft nicht mal ein Uploadfilter – nicht nur das dieser extrem Fehleranfällig ist, wie das derzeit am weitesten entwickelte System (ContentID) von YouTube ist – es ist keinem System möglich Urheberrechtlich geschütztes Material zu filtern, welches es noch nicht einmal kennt.
Damit bleibt YouTube nur noch eine Möglichkeit: Nach der Einführung von Artikel 13 wird es nur noch Unternehmen möglich Content auf YouTube zu stellen, bei denen sich YouTube sicher sein kann, sich das bei einer Klage verlorene Geld zurück zu holen.
Es gibt keinen anderen Weg um das oben genannte Beispiel zu umgehen. Dieses Gesetz ist von Menschen geschrieben, die nicht wissen wie das Internet funktioniert.
Es ist das Ende der Meinungsfreiheit auf Social Media Plattformen für jeden Europäer.
Sie mögen lachen über diesen Satz. Aber Sie haben keine Antwort, keine Idee und keine Expertise um das Fallbeispiel auch irgendwie zu umgehen mit der derzeitigen Formulierung und es gibt auch keine, wenn es dabei bleibt.
Sie wissen nicht was sie tun.
2 Matthias Hornschuh am 2. Dezember, 2018 um 22:40
Lieber Henry, das, was ich da angeblich gesagt habe – „allen Ernstes“, Du weißt schon – gefällt mir gar nicht. Es gefällt mir so wenig, dass ich noch nicht mal auf die Idee käme, es zu sagen, selbst wenn ich dafür eine Gelegenheit und ein Mikrofon hätte.
Daher habe ich es auch konsequenterweise gar nicht erst gesagt.
Worauf ich hingewiesen habe, ist die Tatsache, dass viel zu selten infrage gestellt wird, dass Bürgerinteressen und -rechte unter der Rubrik Verbraucherschutz subsumiert werden. Ich habe angemerkt, dass es eine Verbraucherschutzministerin gibt, aber kein Ressort für Bürger- oder Menschenrechte.
Und ich habe das in Bezug gestellt zu dem Diktum des Keynote-Speakers Ingo Schulze, der unsere Gesellschaft vor einigen Jahren als „marktkonforme Demokratie“ beschrieb – mit demselben Unwohlsein. Tatsächlich habe ich anekdotisch eine Begegnung mit einer Verbraucherschützerin erwähnt, die 2012 auf meinen Vorschlag YouTube durch Lizenzierung zu einem rechtssicheren Raum im Sinne der User UND der Urheber zu machen, nicht zu reagieren wusste. Ich habe das aber mit keinem Wort generalisiert, alleine schon, weil ich niemals auf die Idee käme, den mit Verbraucherschutz befassten Personen Dämlichkeit vorzuwerfen.
Ich habe keine Ahnung, was Dich reitet, mir eine solche Äußerung in den Mund zu schieben, jedenfalls lässt sich auf dem Audiomitschnitt der Urheberrechtskonferenz sehr klar nachhören, was ich gesagt habe und was nicht.
3 Henry Steinhau am 3. Dezember, 2018 um 14:50
@Matthias Hornschuh: Lieber Matthias, es ist gut, dass Du nie auf die Idee kämst, Verbraucherschützern Dämlichkeit vorzuwerfen und anekdotisch wiedergegebene Eindrücke aus einem Gespräch mit einer Verbraucherschützerin zu generalisieren.
Ich habe Dir keine Worte in den Mund gelegt sondern das, was Du meinen schriftlichen Aufzeichnungen nach gesagt hast, so steht es in meinem Artikel, „sinngemäß“ wiedergegeben. Soll heißen, so ist es bei mir angekommen. (Kommunikation ist ja auch das, was beim anderen ankommt.)
Ob ich damit völlig falsch lag und Du anderes im Sinn hattest, möge man (und würde ich) anhand des Mitschnitts Deiner Rede gerne beurteilen – der aber momentan (Stand: 3.12., 14:45 Uhr) noch nicht online verfügbar ist (oder ich habe den Link noch nicht gefunden).
4 Michael am 16. Dezember, 2018 um 22:06
Ich habe das Gefühl YouTube soll vom Markt gedrängt werden. Ich hoffe unsere Politiker wissen was sie tuen. Wenn YouTube sich nach dieser Reform entscheidet im EU Raum eine abgespeckte Variante ohne die „kleinen“ YouTuber zu fahren, z.B. um seine Energie und Ressourcen auf wachstumsstarke und nach vorne schauende Regionen in der Welt (Indien etc?) zu richten, dann Land unter in der EU. Dann wäre die Welt geteilt in YouTube Länder und YouTubeBambini Länder (Fehrnsehen wie früher). Es folgt Auswanderung von Usern, Abwanderung von Kreativen und leider auch Abspaltung von einigen Staaten von der EU, sobald Parteien anfangen mit Programm zu punkten wie “zurück zum YouTube wie es der Rest der Welt sehen kann” (ich hoffe mit letzterem Unrecht zu behalten). EU Bürger kämen an viele Informationen nicht mehr heran, eine langsamere wirtschaftliche Entwicklung im EU Raum die Folge. Langfristig würden die jetzt wirtschaftsschwächeren Nationen stärker, uns für die Reform danke sagen und uns dann so ausbeuten wie wir es jetzt noch mit ihnen tuen. …Natürlich wollen wir kulturelle Vielfalt, aber auch Wissen teilen. Dieses bieten uns nicht unsere öffentlich rechtlichen Sender, dieses bietet uns auch nicht YouTube als Platform selbst. Dieses bieten uns die Kreativen und Nutzer auf Plattformen wie YouTube (sie machen das Programm, deswegen müssen sie auch haften). Wenn junge Menschen heute YouTube gucken und nicht ARD, dann hat das einen Grund. Kein Fehrsehsender aus dem Dino Zeitalter kann die vielfältigen Interessen so abdecken wie es Millionen Kreative auf YouTube können. Und Entertainment/Education/How-to ist erst der Anfang. Liebe Demorkatie, du bist auch bald dran mehr Schwarmintelligenz zulassen zu müssen/dürfen. Alphabet (YouTube’s Mamma) ist halt näher dran an der Natur des Menschen als die Medienlandschaft vor YouTube. Liebe Gestalter, bietet YouTube die Stirn, aber zerstört es nicht.
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