EU-Urheberrechtsreform: Streit über Upload-Filter und Grundrechte (Update)
Sind Filterpflichten für Online-Dienste, wie sie die EU-Kommission in ihrem Urheberrechtspaket vorsieht, mit den Grundrechten vereinbar? Wie passen die Vorschläge zu den bestehenden Regelungen? Das fragten mehrere EU-Mitgliedstaaten im Juli den juristischen Dienst des EU-Rats.
Juristischer Dienst: Filterpflichten nicht immer problematisch
Die Antworten des juristischen Dienstes hat „Politico“ nun veröffentlicht. Aus dem Schreiben vom 11. Oktober geht hervor, dass die Ratsjuristen die geplanten Maßnahmen im Prinzip für verträglich mit der EU-Grundrechtecharta halten. Allerdings lassen sie auch durchblicken, dass sie den Entwurf für zu mehrdeutig halten, um ihn vollständig bewerten zu können.
Zwar seien „allgemeine Filterpflichten“ für Online-Plattformen problematisch, da sie etwa mit der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht vereinbar seien. Der juristische Dienst kommt aber zur Einschätzung, dass die vom EU-Entwurf betroffenen Dienste keine allgemeinen Kontrollen durchführen müssten. Die Filterpflichten seien etwa auf solche Inhalte beschränkt, die „von Rechteinhabern identifiziert“ wurden. Wie auch die EU-Kommission geht der Ratsdienst davon aus, dass die Regeln unter anderem auf Youtube, Daily Motion, Vimeo und Pinterest zielten.
Allerdings sieht auch der juristische Dienst, dass Filtersysteme nicht unbedingt reibungslos funktionieren: Er räumt ein, dass die Grundrechte der Nutzer betroffen sein können, wenn sie etwa fremde Inhalte aufgrund von Urheberrechtsausnahmen verwenden dürfen, die eingesetzten Systeme sie aber dennoch sperren. Derartige Konflikte könnten jedoch durch Beschwerdeverfahren entschärft werden, meinen die Ratsjuristen. Die Grundrechte würden daher durch die Kommissionspläne nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.
Klarheit über geplante Regeln angemahnt
Schwieriger wird es für den juristischen Dienst bei der Frage, wie sich Filterpflichten mit den bestehenden Haftungsregeln vertragen. Eigentlich sieht die E-Commerce-Richtlinie vor, dass Online-Plattformen die Inhalte gerade nicht prüfen müssen. Sie haften erst dann, wenn sie trotz Kenntnis von Rechtsverletzungen nichts unternehmen. Hier wird deutlich, dass auch die Ratsjuristen dem Entwurf nicht klar entnehmen können, was die EU-Kommission plant.
So lasse der Entwurf der Kommission es offen, ob die neuen Haftungsregeln die bestehenden überlagern würden oder eine neue Klasse an Plattformen mit verschärften Pflichten etabliert werden solle. „Die verwirrenden Begriffe (…) werfen im Gegenteil eine Reihe berechtigter Fragen auf, auf die leider keine klaren Antworten gegeben werden“, schreiben die Ratsjuristen über die Gesetzesbegründung (eigene Übersetzung). Maud Sacquet, die den IT-Branchenverband CCIA vertritt, nennt die Antwort des EU-Rechtsdiensts daher „eine höfliche Art, zu sagen, dass das Recht verständlich sein muss“.
Bürgerrechtsorganisationen bekräftigen Kritik
Kritiker der Filter-Pläne dürfte die Antwort des juristischen Dienstes kaum beruhigen. Und in der Tat bleiben die Ratsjuristen etwa eine Antwort schuldig, wie es gelingen kann, nur manche Inhalte auf Online-Plattformen herauszufiltern, ohne zugleich sämtliche Inhalte zu kontrollieren.
Bürger- und Menschenrechtsorganisationen haben dazu am Montag einen Offenen Brief an die Verantwortlichen in EU-Kommission, -Parlament und -Rat veröffentlicht. Die 57 Unterzeichner, darunter Human Rights Watch, Index on Censorship und Reporter ohne Grenzen, wollen den betreffenden Artikel 13 aus dem Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im Binnenmarkt gestrichen sehen. Die geplanten Verpflichtungen für Onlinedienste könnten „ohne eine übermäßige Beschränkung der Grundrechte der Bürger nicht eingehalten werden“, heißt es in dem Aufruf.
„Politico“ zufolge wird eine Arbeitsgruppe des Rats am heutigen Dienstag weiter über die Pläne beraten. Im Vorfeld war bereits deutlich geworden, dass die EU-Staaten sich noch nicht über eine gemeinsame Position in der Urheberrechtsreform einig sind. Mit der Kommission und dem Parlament muss der Rat aber am Ende einen Kompromiss finden. Nach mehreren Verschiebungen plant der Rechtsausschuss des EU-Parlaments nun, am 21./22. November oder am 7. Dezember über den Richtlinienentwurf abzustimmen.
Update, 19.10.2017: Wissenschaftler kritisieren EU-Entwürfe
Auch renommierte europäische Urheberrechtsexperten und -forscher haben sich mit einem Positions- und Empfehlungspapier in die Debatte eingeschaltet. Die Entwürfe von EU-Kommission und -Rat zögen „das Risiko eines ernsten Eingriffs in Grundrechte und -freiheiten“ der EU-Grundrechtecharta nach sich, heißt es in dem Papier. Die 56 Unterzeichner sehen besonders den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungsäußerungsfreiheit und die unternehmerische Freiheit gefährdet. Die geplanten Regeln wirkten sich auf das gesamte Spektrum an Onlinediensten aus, etwa soziale Netzwerke, Softwareplattformen, Marktplätze oder wissenschaftliche Repositorien und historische Sammlungen.
Der Grundsatz, Überwachungspflichten für Plattformen nur in spezifischen Fällen zu erlauben, dürfe „nicht derart überstrapaziert werden, dass damit auch das Filtern sämtlicher Inhalte gerechtfertigt wird, die auf einer gegebenen Plattform hochgeladen werden und das unterschiedslos alle Nutzer betreffen würde“ (eigene Übersetzung). Der Europäische Gerichtshof habe einen „nuancierten Ansatz“ zur Haftung von Plattformen entwickelt, der mit dem Richtlinienentwurf zu erodieren drohe.
Aus Sicht der Unterzeichner sei es vielmehr nötig, Löschverfahren bei Rechtsverletzungen zu vereinheitlichen und ein Widerspruchsverfahren für Betroffene zu etablieren. Zugleich sympathisieren die Unterzeichner mit einer neuen Ausnahmeregelung, die es Nutzern erlauben würde, geschütztes Material und zum Beispiel eigene Remixe bei Online-Diensten hochzuladen. So könne auch Urhebern und Interpreten eine neue Einnahmequelle und eine angemessene Vergütung eröffnet werden.
1 Kommentar
1 Charlie am 6. April, 2018 um 09:05
Diese Woche wurde ein interessanter Artikel in dem renommierten Wissenschaftsmagazin “Nature” publiziert, der den MEPs zugepostet werden sollte:
EU copyright reforms draw fire from scientists – Planned changes threaten open science, research advocates warn.
https://www.nature.com/articles/d41586-018-03837-7
Peer-reviewed research from December 2017:
The Recommendation on Measures to Safeguard Fundamental Rights and the Open Internet in the Framework of the EU Copyright Reform
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3054967
Siehe auch => https://www.change.org/p/stop-censorship-in-europe
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