Beitragsfinanzierte Dokumentarfilme 4.0: frei lizenziert und dauerhaft verfügbar
Dokumentarfilme, Dokumentationen, dokumentarische Serien sowie cross- und transmediale Vorhaben, die durch öffentliche Gelder produziert werden, sollen künftig obligatorisch unter der freien Creative Commons-Lizenz CC BY-SA veröffentlicht werden. Zudem sollen sie dauerhaft und flexibel nutzbar auf einer offenen Plattform verfügbar sein. Dies sieht ein jüngst vorgestelltes Konzept der Initiative „Docs for Democracy“ und des Dokumentarfilmverbands AG DOK (PDF) vor.
[Update 27.05.2021: Thorolf Lipp von der Initiative „Docs for Democracy“ teilt mit, dass die Arbeitsgruppe weiterhin an der Idee von Creative-Commons-Lizenzen festhält. Allerdings nicht mit ausschließlicher Präferenz auf CC BY-SA, sondern unter Beachtung des gesamten CC-Lizenzbaukaustens.]
„Öffentliches Geld soll hier ohne Wenn und Aber zu öffentlichem Gut werden“, heißt es darin. Dank der offenen Lizenzen könnten die dokumentarischen Werke dann ohne Umwege vielfältig genutzt und weiter verbreitet, bearbeitet und in andere Werke integriert werden, wobei auch Ausschnitte, Bearbeitungen, Remixe und Mashups mit dem Ausgangsmaterial erlaubt wären.
Von einem solchen, dauerhaft verfügbaren Archiv frei lizenzierter dokumentarischer Inhalte könnten so unter anderem die europäische Online-Museen-Plattform Europeana oder die Wikipedia profitieren, aber auch Historiker*innen, Lehrende und ein breites, interessiertes Publikum. Ihnen allen – und im Grunde der gesamten Gesellschaft – sollten all jene Werke unbeschränkt abrufen, nutzen und weiter geben können, die sie über die Rundfunkabgabe vollständig finanzieren, so die Initiatoren.
Neu aufgestellte Produktionsfinanzierung
Das Konzept sieht zudem einen Umbruch bei der Finanzierung dokumentarischer Produktionen vor. Anstelle der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Arte 3Sat, dritte Programme), die momentan das Dokumentargenre hauptsächlich finanzieren, sollen künftig die Landesmedienanstalten entsprechende Produktionsbudgets erhalten.
Dass die 14 deutschen Medienanstalten lokalen und regionalen Rundfunk fördern und somit auch dokumentarische Formate finanzieren ist nicht neu sondern geübte Praxis, schreiben die Initiatoren. Zudem sehe der kommende, derzeit noch in Beratung befindliche Medienstaatsvertrag derartige Förderungen ebenfalls vor (Paragraf 40).
Für die Dokumentar-Formate-Förderung sollten die Budgets der Landesmedienanstalten deutlich erhöht werden, so das Konzept. Derzeit erhielten sie von den gesamten Rundfunkabgaben (etwa 8,3 Milliarden Euro) zusammen rund 1,9 Prozent, was zirka 157 Millionen Euro pro Jahr entspricht. Dem Vorschlag von Docs for Democracy und AG DOK zufolge sollten die Medienanstalten zukünftig weitere zwei Prozent, sprich rund 160 Millionen Euro mehr als bisher erhalten.
Schwierige Situation für Dokumentarfilmer*innen
Dokumentarfilmer*innen hätten es schwer, ihre Werke angemessen finanziert zu bekommen und dadurch überhaupt in der Lage zu sein, sie langfristig zugänglich zu machen. Für dokumentarische Formate war es schon immer schwierig in klassischen kommerziellen Vertriebskanälen wie auch internationale Auswertungen relevante Erlöse zu erzielen, erklärt Sandra Trostel auf unsere Nachfrage.
Die Hamburger Filmemacherin gehört zum Docs for Democracy-Team und sieht in dem Konzept einen ersten Aufschlag, um den öffentlichen Bedarf am dauerhaft zugänglichen dokumentarischen Genre zu decken: „Die deutsche Filmbranche ist praktisch komplett subventioniert. Obwohl es eigentlich die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, den Bedarf der Öffentlichkeit an dokumentarischen Werken zu decken, finanzieren sie meist noch nicht einmal Auftragsproduktionen zu 100 Prozent. Man muss als Hersteller also sehen, wie man die Finanzierung deckt. Konventionelle Formen der Filmvermarktung, nämlich die schrittweise Veröffentlichung auf unterschiedlichen Medien und der Verkauf an unterschiedliche Territorien, werden aber zunehmend obsolet und sind nur durch weitere Limitierungen, wie Geoblocking, Depublikation oder DRM annähernd zu erhalten“, so Trostel.
[Update 15.2.2020: Die vorstehenden Zitate lauteten in einer vorherigen Version des Textes anders. Frau Trostel sah sich falsch zitiert und bearbeitete und ergänzte ihre Aussagen nachträglich schriftlich.]
Kostendeckende Produktionen
Anders gesagt nütze es den Dokumentarfilmer*innen wenig, wenn ihnen die Sender zwar bestimmte Verwertungsrechte als Kompensation für eine nur teilweise Finanzierung anböten, doch in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle liessen sich die Werke gar nicht so monetarisieren, wie sich dass die Sender ausrechneten.
Aus diesem Grund plädiert Docs for Democracy dafür, dass Produktionsförderung zukünftig in Form eines Global Buyout „auskömmlich“ für die Filmemacher*innen ist. Das meint, dass sie zum einen die Produktionskosten deckt. Zum anderen soll sie auch Nachnutzungen kompensieren, die aufgrund der lizenzrechtlichen Freigabe und permanenten Verfügbarkeit auf der offenen Plattformen ohne nennenswerte Einnahmen erfolgen.
Diese Art staatlich geförderter Produktionsfinanzierung solle nicht mehr durch die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern durch die Landesmedienanstalten erfolgen, und zwar mit dem erwähnten Volumen von rund 160 Millionen Euro jährlich.
Zum Vergleich, so Docs for Democracy: Die ARD-Anstalten wenden für dokumentarische Produktionen zwischen 10 und 90+ Minuten jährlich etwa 0,77 Prozent ihrer Gesamteinnahmen auf, was etwa 43 Millionen Euro entspricht, beim ZDF sind es 2,4 Prozent beziehungsweise rund 46 Millionen Euro der Gesamteinnahmen.
Neues Vergabeverfahren für Produktionsförderungen
Mit den geplanten, zusätzlichen jährlichen 160 Millionen jährlich sollen und könnten die Landesmedienanstalten, nach Ansicht der Projekt-Initiatoren, sowohl die geplante, offene Medienplattform entwickeln, technisch betreiben und inhaltlich unterhalten, als auch dokumentarische Produktionen finanzieren. Letzteres mit einem neuen Vergabeverfahren.
So soll zum einen eine Jury die anonymisierten Einreichungen auf die Einhaltung bestimmter Förderkriterien prüfen und anhand von Exposés auswählen. Zum anderen soll aus dem Pool geprüfter Projekte eine bestimmte Anzahl bei einer Lotterie eine Förderung gewinnen. Auch eine Postproduktionsförderung sowie der Selbstverleih bei Kinoauswertungen könnten gefördert werden. Und alle realisierten Projekte würden auf die neue, offene Vertriebs-Plattform geladen.
Zugang und Teilhabe
Mit ihrem Konzept wollen die Initiatoren neue Impulse in eine aus ihrer Sicht festgefahrene Situation zwischen Dokumentarfilmer*innen und öffentlich-rechtlichen Sendern geben.
Zudem wollen sie neue Perspektiven für die digitalisierte Medienlandschaft eröffnen, also neues Denken für die Distribution dokumentarischer Stoffe anregen, wie es im Fazit ihres Konzepts heißt: „Hinter unserer Forderung nach gleichen Zugangschancen und gleichberechtigter Teilhabe für alle steht nichts Geringeres als die Frage, wie wir leben wollen – als Filmschaffende und/oder Filmsehende.“
Offenlegung: Paul Klimpel, Anwalt bei iRights.Law und Mitgründer des iRights e.V., gehört zum interdisziplinären Projektteam der Initiative „Docs for Democracy“.
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