Ein erster Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt – auch bei iRights.info (zuletzt mit Kreutzer vs Keese). Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse.
Der Entwurf kann nach Meinung der iRights.info-Redaktion die Kritik, die in der Diskussion gegen ein solches Leistungsschutzrecht vorgebracht wurde, nicht entkräften. Die Gefahr, dass die Rechte von Nutzern und Urhebern dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt werden, bleibt bestehen.
Im Fazit heißt es:
Beide Entwürfe sind nicht nur unausgegoren. Sie räumen auch die im Vorfeld geäußerten Bedenken der Kritiker eines Verleger-Leistungsschutzrechts in keiner Weise aus, machen zudem nicht deutlich, wie ein solches Recht überhaupt gerechtfertigt werden kann. Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie -beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist. Die Entwürfe machen mehr als deutlich, dass die vielfältigen Kollateralschäden mit gesetzlichen Formulierungen nicht vermieden werden können. Sie sind vielmehr eine Folge der Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst.
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