Streit um Bitkom-Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern
Der Branchenverband der IT-Industrie Bitkom hat in der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Geräte eine Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern vorlegt. Der Studie zufolge werden Computer „nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen”. Die VG Wort legt die Studienergebnisse hingegen völlig anders aus.
Der Streit zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften um die Höhe angemessener Urheberabgaben auf Geräte, die sich dazu eignen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu kopieren, verschärft sich weiter. Der IT-Branchenverband Bitkom hat in der Auseinandersetzung jetzt die Ergebnisse einer von TNS Infratest im Bitkom-Auftrag unter 7000 Computernutzern durchgeführten Untersuchung zum Nutzungsverhalten vorgestellt. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. “Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent”, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried bei der Vorstellung der Studie. Nur acht Prozent der privaten Kopieraktionen beträfen urheberrechtlich geschützte Inhalte. Überwiegend würden die Nutzer ihre Computer dazu nutzen, eigene Dokumente zu erstellen oder eigene Fotos zu bearbeiten. In Anbetracht dieser Zahlen schlussfolgert Holdenried, “dass es keine Basis für hohe Abgaben gibt.”
In einer Pressemitteilung wehrt sich die VG Wort gegen die Bitkom-Äußerungen. Die VG Wort verweist auf ein älteres Urteil des Landgerichts Düsseldorf (vom 25. Januar 2006), das die Ergebnisse einer älteren GfK-Studie zur selben Problematik angezweifelt hatte: “Nach alledem sind schon ausweislich der Studie des Beklagten 7,6 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen. Der Prozentsatz fällt in Wahrheit noch um einiges höher aus, weil die Untersuchung gewisse Druckernutzungen, die ebenfalls von urheberrechtlicher Relevanz sind, außen vorlässt.” Die VG Wort hatte die Studie damals selbst ausgewertet und war zu dem Ergebnis gekommen, “dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind.”
Auch die GEMA zeigt sich verärgert über die Bitkom-Studie. Die GEMA wirft dem Bitkom vor, die laufendenden Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern zu belasten. Statt auf “ein faires und maßvolles Angebot” der Verwertungsgesellschaften mit einem Gegenangebot zu reagieren, versuche “der BITKOM nunmehr, durch die Veröffentlichung einer vorschnell und einseitig in Auftrag gegebenen Studie, die Verhandlungen zu Gunsten der Industrie zu beeinflussen”, heißt es in einer Pressemitteilung der GEMA. Und weiter: “Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften ist die Studie für die weiteren Verhandlungen ohne Relevanz.”
Mit der am Jahresanfang in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle (“2. Korb”) hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Geräteabgaben geändert. Statt an gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein, sind die Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften aufgefordert, angemessene Abgaben miteinander auszuhandeln. Während die Verwertungsgesellschaften im Interesse ihrer Mitglieder – Urheber und Rechteinhaber – möglichst hohe Abgaben erreichen wollen, streben die Gerätehersteller das Gegenteil davon an. Für sie stellen hohe Geräteabgaben einen Wettbewerbsnachteil dar, da deutsche Käufer Geräte ohne oder mit geringen Geräteabgaben aus dem Ausland beziehen können. Deutsche Anbieter würden dadurch Einnahmeverluste hinnehmen müssen.
Ende Mai hatte IT-Business berichtet, dass die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen wolle. Es war die Rede davon, dass pro Gigabyte Speicherplatz bei MP3-Playern von der ZPÜ eine Urheberabgabe von einem Euro gefordert werden würde. Die ZPÜ hatte bestritten, eine solche Forderung erhoben zu haben.
Die GEMA weist jetzt ausdrücklich den Vorwurf zurück, die Verwertungsgesellschaften würden “unter anderem für PCs” sehr hohe Abgaben fordern. Dieser sei “nicht gerechtfertigt” und “[d]ie Verwertungsgesellschaften werden sich hierdurch nicht davon abbringen lassen, von den Herstellern und Importeuren solcher Geräte, die damit milliardenschwere Umsätze machen, die angemessene Vergütung zu fordern, die den Rechteinhabern für die Nutzung solcher Geräte zum Zwecke privater Vervielfältigung zusteht.”
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