Klage gegen Youtube-MP3-Konverter: Für Nutzer ändert sich vorerst nichts
Mit der am Montag in Los Angeles eingereichten Klage gegen Youtube-MP3.org wenden sich die US-Musikindustrieverbände IFPI und RIAA gegen einen Dienst, den sie als Geschäftsbedrohung ansehen, berichtet „Hollywood Reporter“. IFPI-Chef Frances Moore sprach laut „Musikwoche“ von einer „koordinierten Aktion“.
Aus Sicht der klagenden Musikfirmen und Labels (PDF) verletzt der Dienst selbst Rechte an den Musikaufnahmen, darüber hinaus unterstütze er Nutzer bei eigenen Rechtsverletzungen und profitiere davon. Zudem würden auch technische Schutzmaßnahmen umgangen, meinen jedenfalls die Kläger. Für jede Urheberrechtsverletzung wird Schadensersatz in Höhe von jeweils 150.000 US-Dollar gefordert.
Dienste wie Youtube-MP3.org wandeln Videos, die auf Youtube verfügbar sind, in Audiodateien zum Download um. Nutzer können sie einsetzen, um Musik von Youtube dauerhaft zu speichern und als MP3 abzuspielen. Gegen sogenannte Streamripper scheint die Musikindustrie nun verstärkt – oder zumindest exemplarisch – vorgehen zu wollen. Nach einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung (PDF), die die IFPI beauftragte, sollen annähernd die Hälfte der jugendlichen Onlinenutzer zwischen 16 und 24 Jahren solche Dienste nutzen.
Musikindustrie: Neues Glück vor US-Gericht?
Youtube-MP3.org wurde vom Hannoveraner Informatik-Studenten Philip Matesanz gestartet, der in der Klage auch als Betreiber genannt wird. In Deutschland war die Musikindustrie im Vorgehen gegen Youtube-MP3.org jedoch nur mäßig erfolgreich.
Vor dem Landgericht Hamburg erreichte sie 2013 eine einstweilige Verfügung, die einige Musikstücke betraf. Hatte ein Nutzer ein bestimmtes Video angefragt, speicherte der Dienst die MP3-Datei dauerhaft auf seinem Server für weitere Anfragen. Diese technische Besonderheit wurde als unerlaubte Vervielfältigung durch den Dienst angesehen. Dass Konverterdienste grundsätzlich unzulässig seien, folgte daraus aber nicht.
Ein weiterer Versuch der Musikindustrie, Youtube-MP3.org von Werbegeldern abzuschneiden und den Dienst als klar rechtswidrig darzustellen, scheiterte Anfang 2014. Daneben hatte auch Google versucht, Zugriffe auf seine Inhalte über den Dienst zu sperren.
Für Nutzer bleibt Privatkopie-Regel entscheidend
Unabhängig von der Frage, wie die US-Richter den Dienst selbst bewerten werden, besteht für Nutzer in Deutschland kein Risiko, wenn sie den Dienst verwenden. Wer Videos nur für den privaten Gebrauch herunterlädt oder umwandelt, muss vom Urheberrecht in der Regel nichts befürchten.
Die Privatkopie-Regelung erlaubt den Download von Videos oder MP3-Umwandlungen. Voraussetzung ist, dass die Quelle nicht „offensichtlich rechtswidrig“ ist und keine „technischen Schutzmaßnahmen“ – wie etwa bei einem Stream mit Kopierschutz – umgangen werden. Für solche erlaubten Kopien können auch Programme oder Webdienste verwendet werden. Als Ausgleich für das private Kopieren erhalten Rechteinhaber Vergütung aus der Kopierabgabe, die auf Festplatten und andere Geräte erhoben wird.
Youtubes Nutzungsbedingungen wollen den Download zwar vertraglich untersagen, sie gelten in Deutschland aber nur dann, wenn man ihnen vor der Benutzung zustimmen konnte, etwa beim Anlegen eines Benutzerkontos. Zudem müssten die entsprechenden Regelungen im Zweifel auch inhaltlich wirksam sein. Ausführliche Informationen zur Nutzung von Musik auf Youtube hat iRights.info in dieser FAQ zusammengestellt:
Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube
Welche Regeln gelten beim Umgang mit Musik auf Youtube? Darf man Musik aus den Videos herunterladen und speichern? Kann Verlinken und Einbetten problematisch sein? Antworten auf 15 häufige Fragen zu Musik bei Youtube. » mehr
3 Kommentare
1 Volker Rieck am 4. Oktober, 2016 um 16:53
Es lohnt sich die Klage zu lesen.
Da geht es nämlich um zwei Dinge und die betreffen keinen Konsumenten.
Das interessiert aber scheinbar niemanden. Kein Artikel, weder Spiegel noch Heise hat das verstanden.
1. Die Kopie der konvertierten Datei bleibt erhalten, zwar nur für eine gewisse Zeit, aber das ist keine flüchtige Kopie.
2. Die Zeit, in der die Konvertierung abläuft ist teilweise extrem kurz. Ggf. werden vorhandene Konvertierungen in irgendeiner Art auch gespeichert und dann abgeglichen.
Sie wären dann sofort verfügbar.
Google geht auf die eigene Art und Weite gegen die Seite vor. Es schaltet dort über Doubleclick Banner.
2 Andi am 26. September, 2017 um 10:09
Was wäre, wenn das Konvertieren über eine Pipe-Technologie ablaufen würde?
youtube “Video” | mp4conv > $Kunde
Nur mal symbolisch ;)
Die Ausgabe vom Youtubestream wird auf den Konverter gepackt, der hat als Ausgabe den Stream zum Kunden.
Garantiert keine Speicherung.
Auch nicht kurzfristig.
Sondern nie, in Gänze, sondern von Frame zu Frame, das machen Player auch, wenn nicht mehr. Die meisten Player haben einen erheblichen Cache bis zum ganzen Video. Ach so, den hat google selber gebaut ;)
3 Thorsten am 6. November, 2018 um 00:43
Guter Ansatz von Andi aber hierbei ist wohl eine immense Server Kapazität erforderlich um einen vergleichbar gut laufenden YouTube konverter für User verfügbar zu machen. Man bedenke das es sich um eine der best besuchten Webseiten der Welt handelte.
[Link entfernt]
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