US-Gerichte: Led Zeppelin sowie Katy Perry haben (doch) nicht plagiiert
Im Fall von Led Zeppelin ging es seit einer Klage im Jahr 2016 um kurze Passagen ihres Hits „Stairway to Heaven“, die die Musiker Robert Plant und Jimmy Page angeblich vom Song „Taurus“ der US-Band Spirit unerlaubt kopiert hätten.
Die Klage erregte international Aufmerksamkeit, auch weil die umstrittene Gitarrensequenz nur 15 Sekunden lang ist und aus Standardharmonien besteht. Bei ihr wurde auch darum gestritten, ob der urheberrechtliche Schöpfungsgrad überhaupt über über ein bloßes Alltagserzeugnis hinausgeht.
Ein Gericht in Los Angeles sprach der berühmten Sequenz der Led Zeppelin-Musiker im Jahr 2018 zwar einen urheberrechtlichen Schutz zu, sprach sie aber vom Plagiats-Vorwurf frei – mit der Begründung, dass sich die Songs „nicht wesentlich ähneln“ würden. Das Verfahren musste wegen eines Formfehlers neu aufgerollt werden. Nun bestätigte ein Gericht in San Francisco das Urteil: Led Zeppelin hat keine Urheberrechte verletzt.
Perry-Anwältin: „Ein wichtiger Sieg für die Musikschaffenden“
Auch beim Plagiats-Streit zwischen Katy Perry (samt Songschreiber und Plattenfirma) und dem Rapper Flame (bürgerlich Marcus Gray) spielte die Beurteilung des Schöpfungsgrades einer musikalischen Sequenz eine Rolle, die für den Katy Perry-Song „Dark Horse“ von Flames „Joyful Noise“ abgekupfert gewesen sein soll. Dem widersprach die jüngste Entscheidung des Bundesgerichts in San Francisco: Es hob die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Die zuständige Richterin begründete die Entscheidung zu Gunsten von Perry laut Branchenmagazin Variety mit einer klaren Einschätzung: „Eine relativ häufige 8-Noten-Kombination ungeschützter Elemente, die zufällig in einer für ein bestimmtes Musikgenre üblichen Klangfarbe gespielt wird, kann nicht so originell sein, dass sie einen Urheberrechtsschutz rechtfertigt.“
Die Anwältin von Katy Perry kommentierte die Entscheidung des Gerichts als wegweisend: „Dies ist ein wichtiger Sieg für die Musikschaffenden und die Musikindustrie. Das Gericht hat erkannt, dass die Bausteine der Musik nicht monopolisiert werden können.“
Wie sehr laufen Musiker*innen Gefahr, bei kleinsten Ähnlichkeiten mit anderen Songs aus Urheberrechten in Anspruch genommen zu werden? Das ist nicht erst durch diese beiden Fälle und insbesondere seit dem „Blurred Lines“-Fall eine viel diskutierte Frage, die Sorge der Musiker*innen groß.
Ob die Gerichte das Pendel aufgrund der jüngsten Entscheidungen nun in die andere Richtung schwingen lassen, muss sich indes zeigen.
1 Kommentar
1 Oliver Tacke am 26. März, 2020 um 13:01
Eine gute Urheberrechtsnachricht? Wow! :-D Und Led Zeppelin <3
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