Friedrich fährt in die USA, Vorratsdaten-Richtlinie, Apple-Preisabsprache
Prism: Innenminister Friedrich in den USA
Bundesinnenminister Friedrich ist vergangene Woche in die USA gereist, um Einzelheiten über zum NSA-Überwachungsprogramm Prism in Erfahrung zu bringen. Es fanden Gespräche mit dem US-Justizminister Eric Holder und der Terrorberaterin Lisa Monaco statt. Die Amerikaner versprachen Friedrich eine „schrittweise Entklassifizierung” bereits abgeschöpfter Daten. Man sei sich der ausgeprägten Sensibilität zum Datenschutz in Deutschland bewusst. Ob die NSA mit Prism gegen deutsches Recht verstoßen haben, hat Friedrich bislang nicht bestätigt. Die Opposition im Bundestag zeigte sich enttäuscht über den USA-Besuch Friedrichs. Er habe nicht die erhoffte Aufklärung gebracht.
Zur Meldung bei Heise Online.
Kommentar bei Süddeutsche.de
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die Verhandlung über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) begonnen. Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, den gesetzlichen Rahmen für eine sechsmonatige Speicherpflicht von Verbindungsdaten zu schaffen, die bei Telekommunikationsanbietern anfallen. Der EuGH wird nun klären, ob die Richtlinie mit der Europäischen Grundrechte-Charta in Einklang steht und ob sie ein geeignetes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist. Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig erklärt. Das Verfahren vor dem EuGH geht auf Vorlagen von Gerichten aus Österreich und Irland zurück.
Fragen zur Vorratsdatenspeicherung bei tagesschau.de.
Markt für E-Books: Apple wegen Preisabsprachen verurteilt
Das US-Bezirksgericht New York hat Apple wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen schuldig gesprochen. Apple hat laut dem Urteil durch das sogenannte Agenturmodell höhere Preise für E-Books lanciert. „Die Absprachen waren im Frühjahr 2010 nur deshalb so erfolgeich, weil Apple sie organisiert hat”, heißt es in dem Urteil. Vor der Einführung des iPad im Jahr 2010 hatte Amazon die Position des Marktführers im E-Books-Segment inne und zahlte den Verlagen Großhandelspreise für E-Books. Durch den Wechsel zum Agenturmodell können Verlage die Preise selbst festlegen und verpflichten sich zugleich, die E-Books anderswo nicht günstiger anzubieten – weshalb auch Amazon die Preise erhöhen musste. Apple hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Sollte das Urteil Bestand haben, muss Apple sich auf Schadensersatzzahlungen einstellen.
Zur Meldung bei Süddeutsche.de.
Binnenmarkt-Ausschuss der EU: Internetsperren zum Schutz vor Glücksspiel?
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament fordert Internetsperren zum Schutz vor den Gefahren des Online-Glücksspiels. Das geht aus einem entsprechenden Entschließungsentwurf hervor. Dort heißt es, geeignetes Mittel seien etwa „die Erstellung weißer und schwarzer Listen von illegalen Websites” sowie die „Verhinderung des Zugangs zu diesen Websites […] – um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht in die Hände illegaler Betreiber geraten können”. Kritiker sehen Netzsperren als ungeeignetes Mittel an, da sie leicht zu umgehen und somit „sinnlose Symbolpolitik”seien.
Zur Meldung bei golem.de.
EU-Kommission lässt Telko-Büros untersuchen
Die EU-Kommission hat die Büros mehrerer Telekommunikationsunternehmen untersuchen lassen, darunter die Deutsche Telekom sowie die Anbieter Orange und Telefónica in Frankreich und Spanien. Grund: Die Unternehmen sollen gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Im Raum steht der Vorwurf, die betroffenen TK-Unternehmen hätten ihre marktbeherrschenden Stellungen ausgenutzt. Heise Online berichtet, die Vorwürfe beträfen ein „mögliches Fehlverhalten beim Zusammenschalten der Backbone-Netze, über die die Carrier den Internet-Verkehr transportieren” (sog. Peering). Die Deutsche Telekom zeigte sich über die Untersuchungen „verwundert” und weist die Vorwürfe zurück.
Zur Meldung bei golem.de.
Zu den technischen Details: „Das Internet erklärt für Juristen”.
VG Köln: Liste jugendgefährdender Medien bleibt geheim
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage auf Einsicht in die Liste jugendgefährdender Internetdienste abgewiesen. Geklagt hatte ein Anwalt, der ein berufliches Interesse an der Einsicht in die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführten Liste geltend machen wollte. Das VG Köln verneinte den Anspruch jedoch. Grund: Durch Einsichtgewährung in die Liste bestehe die Gefahr, dass auch Kinder und Jugendliche Zugang zur Liste erhielten. Deren Schutz rechtfertige als überwiegendes öffentliches Interesse aber gerade die Geheimhaltung der Liste.
Zur Meldung der Kanzlei Dr. Bahr.
Streit um Kennzeichenerkennung geht vors Bundesverwaltungsgericht
Die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Bayern kommt vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Beschwerdeführer möchte die Kennzeichenerfassung im Rahmen der Revision kippen und so erreichen, dass Autofahrer auf bayerischen Straßen nicht mehr unter Generalverdacht stehen. Nach seiner Ansicht verspricht die Kennzeichenerkennung als Fahndungsmittel nicht mehr Erfolg als zufällige Kontrollen durch Beamte – und sei zudem unverhältnismäßig teuer. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Kennzeichenerkennung für zulässig erklärt. Er hatte jedoch eingeräumt, dass bei Betroffenen sich „durchaus subjektiv das Gefühl des Überwachtwerdens einstellen” könne.
Zur Meldung bei heise.de.
Appstore: Apple zieht Klage gegen Amazon zurück
Apple hat die Klage gegen Amazon im Streit um die Bezeichnung „Appstore” fallen gelassen. Apple hatte Amazon vor dem US-Bezirksgericht in Kalifornien verklagt, die Verwendung des Begriffs für das Portal für Android-Apps zu unterlassen. Apple hatte als Betreiber des „App Store” eine Verletzung des Wettbewerbs- und Markenrechts moniert; Amazon hingegen sieht den Begriff “Appstore” als generischen Oberbegriff für Softwareportale an. Apple hält die Klage für nunmehr nicht notwendig, weil die Kunden „mit mehr als 900.000 Apps und 50 Milliarden Downloads” wüssten, „wo sie ihre Lieblings-Apps erhalten können”, so eine Sprecherin. Die Verhandlung hätte Mitte August begonnen.
Zur Meldung bei golem.de.
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