Copyright verstehen – und dann verändern. Im Gespräch mit Detlef Diederichsen
„100 Jahre Copyright“ heißt das Festival, das an diesem Wochenende im Haus der Kulturen der Welt (HKW) in Berlin stattfindet. Es beschäftigt sich mit dem Thema Urheberrecht in all seinen Facetten. In Konzerten, Gesprächen und Filmen stellen sich Musiker und Expertinnen Fragen um Ökonomie, künstlerischer Freiheit und musikalischer Praxis. Wir haben im Vorfeld mit dem Kurator Detlef Diederichsen gesprochen.
iRights.info: 100 Jahre Copyright heißt das viertägige Festival im Haus der Kulturen der Welt. Wieso 100 Jahre – Copyright und Urheberrecht gibt es doch schon viel länger?
Detlef Diederichsen: Für den Musikbereich ist die Zeit vor 100 Jahren besonders wichtig, weil damals, als Tonaufnahmen und Radio aufkamen, die Pfründe neu verteilt wurden. Es gab zwar schon vorher Auseinandersetzungen um das Urheberrecht, etwa beim Notendruck, und es wurde auch schon eine ganze Menge Geld verdient, aber verglichen damit, was geschah, als die ersten Platten gepresst wurden und die ersten Radiostationen begannen, Musik zu senden, war das sehr viel weniger.
Copyright hat immer sehr viel mit Technologie zu tun und mit dem Geld, das sich damit verdienen lässt. Nach dem ersten Weltkrieg wurden die entsprechenden Technologien eingeführt. Und wenige Zeit danach hatte jeder ein Radio und die ersten Grammophone wurden verkauft. Noch mal 10 Jahre weiter war das aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und die Leute konnten ohne Musikberieselung nicht mehr leben.
iRights.info: Und wieso müssen wir uns heute damit beschäftigen?
Detlef Diederichsen: Die Auseinandersetzung über das Urheberrecht ist allgegenwärtig. Sie wird hauptsächlich zwischen zwei großen Blöcken geführt: Auf der einen Seite die klassischen Rechteinhaber, Verlage, Schallplattenfirmen, Produzenten und auf der anderen Seite die digitale Ökonomie. Und wieder geht es ums Geldverdienen. Beide möchten ihr Stück vom Kuchen und schicken ihre Truppen in Brüssel und in Washington los, um das herbeizuführen. Es ist im Moment wieder eine besonders hitzige Situation.
Gleichzeitig ist die Situation ein bisschen ungeklärt und man weiß nicht genau, wie es weitergeht mit dem Copyright. Das war für uns als Kulturinstitution ein ganz interessanter Moment, um innezuhalten und zu sagen: Moment mal, Urheberrecht war doch ohnehin eine etwas fehlerbehaftete und merkwürdige Sache. Sollten wir nicht eigentlich gucken, wie es zu verbessern wäre?
Wir haben uns das Ganze aus der Perspektive des Konsumenten angeschaut. Was muss eigentlich passieren, damit ich weiterhin interessante kulturelle Produkte konsumieren kann? Wie müssen Künstler gestellt werden? Wie müssen Vertriebswege organisiert werden?
iRights.info: Einen weiteren Stakeholder haben Sie bisher noch nicht erwähnt, nämlich die Künstler. Viele Künstler sind ja nicht total glücklich mit dem, was heute passiert im Urheberrecht.
Detlef Diederichsen: Der normale Künstler versteht das Urheberrecht nicht. Das ist auch nicht überraschend: Um es wirklich zu verstehen, müsste man ein abgeschlossenes Universitätsstudium haben. Deswegen sind Künstler immer ein bisschen ratlos.
Einerseits finden sie die Initiativen der Copyright-Gegner ganz sympathisch. Das sind oft Freunde von ihnen, zu denen sie sich tendenziell hingezogen fühlen. Auf der anderen Seite kommt der nächste GEMA-Scheck und sie sagen sich: „Was wird aus mir, wenn diese GEMA-Schecks irgendwann nicht mehr kommen, weil die Piraten gesiegt haben?“
Das hat dazu geführt, dass Künstler oft zwischen diesen Mühlsteinen sitzen und nicht genau wissen, wofür sie sich eigentlich stark machen sollen. Und sie wissen auch nicht, wie sie ihre Situation verbessern könnten.
Ich erinnere mich noch daran, wie Otto Waalkes in den 1970er Jahren seine ersten Schallplatten auf seinem eigenen Label Rüssl Räckords veröffentlichte. Auf die Idee, einen eigenen Musikverlag zu gründen, ist vorher in Deutschland niemand gekommen. Dadurch konnte er aber viel mehr Geld verdienen.
Normalerweise bleiben nämlich mindestens 40 Prozent erstmal beim Musikverlag hängen. Diese Zwischenhändler haben ein Interesse daran, dass das Urheberrecht und die Ökonomie, die da dranhängt, eine undurchschaubare, nebulöse Materie bleibt.
iRights.info: Mit dem Internet ist es jetzt für Künstler einfacher geworden, selbst zu veröffentlichen. Hat das was verändert?
Detlef Diederichsen: Natürlich sind Dinge durch das Internet einfacher geworden. Ich kann als Künstler sehr viel schneller produzieren und veröffentlichen, aber dadurch verdiene ich nicht unbedingt mehr Geld – oder überhaupt Geld.
Vom Kunstproduzieren zu leben, ist definitiv nicht einfacher geworden. Viele Künstler müssen nebenher arbeiten. Sie stehen irgendwann vor der Entscheidung, dass sie so viel mit ihrem 9-to-5-Job und dem Aufziehen ihrer Kinder zu tun haben, dass sie überhaupt nicht mehr dazu kommen, Musik zu machen.
iRights.info: Aber es gibt doch durchaus Plattformen wie zum Beispiel Bandcamp, die versuchen, da eine digitale Ökonomie schaffen?
Detlef Diederichsen: Damit wird niemand reich. Da kann ich sagen, da habe ich wenigstens ein bisschen Geld dafür bekommen und nicht nichts, aber davon kann ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten.
iRights.info: Ein Fokus des Festivals sind künstlerische Praktiken, wie Sampling und Remixing – da gibt es ja auch Probleme mit dem Urheberrecht.
Detlef Diederichsen: Deswegen haben wir einen Schwerpunkt auf Jamaica gelegt. Eine Musik wie Dub und die dazugehörige DJ-Kultur hat sich nur deshalb entwickelt, weil es kein strenges, wohl organisiertes Urheberrecht und keine Verwertungsgesellschaften, die darüber wachen, gibt.
Beim Dub nehmen die Musiker einen Riddim von irgendwoher und darüber toasten dann die Sänger. Dieser Riddim taucht noch mal in allen möglichen anderen Zusammenhängen auf. Es ist nicht klar geregelt, wer da eigentlich der Komponist ist, und was eigentlich mit dem Text ist, der da drauf kommt.
Darauf haben wir unser Liveprogramm ausgerichtet: Wir wollen auch Bruchstellen des Urheberrechts ausloten. Das dänische DJ-Kollektiv Den Sorte Skole ist anderes Beispiel. In Dänemark gibt es natürlich ein gut funktionierendes Urheberrecht und die entsprechenden Verwertungsgesellschaften. Den Sorte Skole arbeiten bewusst mit Samples und Materialien anderer Künstler und sagen, es kann eigentlich nicht sein, dass wir diese verfügbare Technologie nicht nutzen dürfen.
Der Punkt Sampling ist rechtlich nach wie vor völlig ungeklärt. Wir wollen zeigen, da funktioniert es schon jetzt nicht – egal wie in Brüssel über die EU-Urheberrechtsrichtlinie entschieden wird.
iRights.info: Gerade bei Samples gibt es da ja viele Rechtsstreitigkeiten. Der Metall-auf-Metall-Streit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk läuft inzwischen seit mehr als zehn Jahren …
Detlef Diederichsen: Der Zustand ist wirklich absurd. Das kann man nicht anders nennen. Und nicht nur bei Samples. Inzwischen geht es so weit, dass es einem Richter überlassen wird, mit Hilfe von Sachverständigen herauszufinden, ob ein Stück das „Look and Feel“ eines Originals übernommen hat. Das ist passiert bei dem Stück „Blurred Lines“ von Pharrell Williams und Robin Thicke, die von den Erben von Marvin Gaye verklagt wurden und verloren haben.
Früher musste es eine Notengleichheit geben, damit eine Urheberrechtsverletzung besteht. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall, weil bei Popmusik heute ganz andere Dinge entscheidend sind. Deshalb kommt es dann zu dieser absurden Praxis, wo man sagt, zwei Stücke fühlen sich ähnlich an.
iRights.info: Das heißt, Sie sehen hier Handlungsbedarf?
Detlef Diederichsen: Die Grenzen sind willkürlich und nicht mehr nachvollziehbar. Um wieder zurück zum Sample zu kommen: Im Prinzip ist ein Sample nichts anderes als ein Zitat. Im Musikbereich ist das aber schwierig. Ich kann nur in dem Sinne zitieren, wenn ich nachweisen kann, dass ich einen Musikschnipsel nachspiele. Das Original-Audiomaterial darf ich nicht nehmen.
So haben sich die Fantastischen Vier 1992 bei „Die da“ rausgerettet. Sie hatten in dem Stück ein Sample von Asha Puthli drin, das sie aber nachgespielt hatten, weil sie diese Rechtsprechung kannten.
iRights.info: Das bestätigt das, was Sie eben gesagt haben: Wenn man sich in diesem Bereich bewegt, muss man eigentlich ein Jurastudium haben.
Detlef Diederichsen: Es wird noch komplizierter. Der Song von Asha Puthli war nämlich selbst eine Coverversion eines Stücks von J.J. Cale. Aber im Original von J.J. Cale kommt die fragliche Passage nicht vor, das hat sich die Band von Asha Puthli für die Coverversion ausgedacht.
Insofern war die urheberrechtlich quasi vogelfrei, weil als Urheber des Stücks J.J. Cale stand. Da das Stück aber kein Sample, sondern nachgespielt war, grätschten die Fantastischen Vier da voll in die Bruchstelle des Copyrights rein. Und solche Absurditäten gibt es im Sample-Bereich ganz viele.
iRights.info: Wen wollen Sie erreichen mit dem Programm? Was soll am Ende rauskommen?
Detlef Diederichsen: Die Zielgruppe sind erstmal die Leute, die damit irgendwie zu tun haben, vor allem auch Künstler und Musiker, die sich Sorgen darum machen, wie es weitergeht, aber natürlich auch jeder Konsument. Die Sorgen sind durchaus berechtigt. Wir wissen ja nicht, wie diese großen Streitigkeiten ausgehen. Wir wissen nicht, ob nicht in einem Jahrzehnt, jeder, der irgendwie Künstler sein will, bei Apple angestellt sein muss, weil es keine anderen Plattformen mehr gibt.
In den Panels versuchen wir Leute aus den verschiedenen Wissensgebieten, die sich ums Copyright drehen, gegeneinander zu stellen. Diese Experten sollen sich erstmal äußern, um im zweiten Schritt ihre Argumente auszutauschen und aufeinander loszulassen, damit wir Außenstehende uns ein Bild machen können.
Das Ziel des Programms ist erst einmal, das Copyright zu verstehen. Nicht vollständig natürlich, aber zumindest die unterschiedlichen Perspektiven, die diversen Widersprüche, was im Moment die wichtigen Themen sind und warum es eigentlich so geworden ist, wie es ist. Wir hoffen, dass das Zusammenspiel zwischen den Konzerten und den Expertentalks ein sinnlich erfahrbares Verständnis von Copyright auf den Weg geben kann.
In einem zweiten Schritt wird es im nächsten Jahr ein weiteres Festival geben, das „Right the Right“ heißen soll – also in etwa so was wie „das Recht ausrichten“ oder „das Recht richtigstellen“. Dort wollen wir tatsächlich Alternativvorschläge sammeln und vorstellen. Das reicht von der Position „Wir müssen nur ein paar Stellschrauben am Copyright ändern und dann ist alles gut“ bis zu der, die besagt, „Wir brauchen das ganze Urheberrecht überhaupt nicht, aber wir brauchen ein Grundeinkommen für jeden Künstler“ und was auch immer dazwischen an Ideen existiert.
iRights.info: Welches der Konzerte wollen Sie denn noch mal speziell empfehlen? Was sollen sich unsere Leser anschauen?
Detlef Diederichsen: Ich würde gerne besonders auf unser Sergeant-Pepper-Konzert hinweisen, das am Freitag stattfindet. Und zwar haben wir den Musiker Ekki Maas von der Band Erdmöbel aus Köln gebeten, ein Soundalike des kompletten Sergeant-Pepper-Albums von den Beatles zu machen.
Soundalikes werden gerne von der Werbung in Auftrag gegeben, zum Beispiel wenn Mercedes Benz ein neues Auto präsentieren will und gerne Bruce Springsteen als musikalische Untermalung laufen lassen würde. Bruce Springsteen hat aber keine Lust oder ist zu teuer. Dann wird bei einer Musikproduktionsfirma ein Soundalike in Auftrag gegeben: Ein Song, der genauso klingt wie „Born to run“, der aber eine andere Komposition ist.
Da wird ein Stimmimitator ins Studio geholt, der genauso röhrt wie Bruce Springsteen. Die Sounds sind so wie das Original und auch die musikalische Dramaturgie ist ähnlich, aber die Melodie und die Akkorde sind neu, hören sich aber bekannt an.
Wir werden das komplette Sergeant-Pepper-Album in Form eines Soundalikes präsentieren und sind selbst sehr gespannt. Da ist ja einiges, was man sich überlegen muss, was zwar ähnlich sein muss, aber doch ganz anders: die Texte, die Songtitel, die vielen kleinen Soundelemente und natürlich das charakteristische Liverpooler Flair der Beatles. Das Ganze heißt dann „General Salty and his Original Rubber Band“. Das ist bestimmt sehr spannend – und lustig.
iRights.info: Das hört sich auf jeden Fall gut an. Wir sind da! Vielen Dank für das Gespräch.
Das Festival „100 Jahre Copyright“ findet statt im Haus der Kulturen der Welt in Berlin vom 18. Oktober 2018 bis zum 21. Oktober 2018.
Das Konzert von Ekki Maas „General Salty and his Original Rubber Band“ ist am Freitag, den 19. Oktober um 20h.
8 Kommentare
1 AndreasP am 18. Oktober, 2018 um 09:02
Was für ein Unfug. Copyright und Urheberrecht sind schon mal zwei sehr verschiedene Dinge, die Diederichsen hier ständig munter durcheinanderwirft.
2 Valie Djordjevic am 18. Oktober, 2018 um 10:08
Diederichsen geht es um den ganzen Komplex Urheberrecht / Copyright / Geistiges Eigentum und nicht um rechtlich korrekte Begriffe. Er ist auch Kurator eines künstlerischen Projekts, kein Anwalt. Bei iRights geht es auch darum, Leute aus den verschiedenen Bereichen zu Wort kommen zu lassen, die vom Urheberrecht betroffen sind. Es ist imho kontraproduktiv, sich auf die juristische korrekte Wortwahl zurück zu ziehen.
3 DJones am 18. Oktober, 2018 um 10:29
Copyright und Urheberrecht sind unterschiedliche Konzepte, die man keinesfalls vermischen sollte, insbesondere dann nicht, wenn man Aufklärung (“Copyright verstehen”) betreiben will.
Auch sonst geht bei Diederichsen einiges durcheinander:
Musikverlage (Kompositionen) und Plattenfirmen (Aufnahmen) verwerten unterschiedliche Rechte, und haben jeweils wichtige Funktionen, die über die eines “Zwischenhändlers” weit hinaus gehen.
“Was muss eigentlich passieren, damit ich weiterhin interessante kulturelle Produkte konsumieren kann?”
Ist die entscheidene Frage nicht vielmehr:
“Was muss eigentlich passieren, dass weiterhin interessante kulturelle Produkte entstehen?”?
Dub: Rhythmus ist weder durch Copyright (USA) noch durch das Urheberrecht (Europa) geschützt. Die Dub-Entwicklung in Jamaika hat mit der dortigen Musikkultur zu tun – und selbstverständlich sind Dub-Songs rechtlich geschützt (Wobei die Rechte in der Regel bei den Produzenten / Labels liegen).
“Der Punkt Sampling ist rechtlich nach wie vor völlig ungeklärt.”
Man kann die gegenwärtige Rechtslage “absurd” finden, von “völlig ungeklärt” kann aber keine Rede sein, weder in den USA (Copyright, Pretty-Woman-Urteil), noch in Europa (Urheberrecht, Kraftwerk-Urteil).
“Blürred Lines”: Offenbar kennt Diederischsen das Urteil nicht. In der Verhandlung ging es nur um die Noten, die Aufnahmen wurden nicht gespielt.
“Soundalikes werden gerne von der Werbung in Auftrag gegeben”
Und zum Glück können sich die betroffenen Interpreten aufgrund ihrer Persöhnlichkeitsrechte gegen diese miese Praxis wehren.
4 Valie Djordjevic am 18. Oktober, 2018 um 11:12
@DJones: Es ging beim Blurred-Lines-Urteil durchaus auch um den Look-and-Feel des Songs. Sehr viele Musiker und Juristen kritisieren das Urteil auch (siehe zum Beispiel beim entsprechenden Wikipedia-Artikel oder hier bei Forbes).
Es zeigt vielleicht aber auch, dass die Diskussion über das Thema wichtig ist und dass sie nicht nur von Juristen und anderen Experten geführt werden sollte.
5 Detlef Diederichsen am 18. Oktober, 2018 um 18:50
Kurze Korrektur der Korrekturen:
– Die jamaikanischen “Riddims” sind nicht Rhythmen, sondern komplette Backing Tracks und urheberrechtlich nicht nur nicht geschützt, sondern werden immer wieder von unterschiedlichen Künstlern/ Produzenten für unterschiedliche Produktionen und Songs genutzt. Bei Dub-Produktionen wird meistens – wenn überhaupt – der Urheber der ursprünglichen Produktion gecredited, heißt: die künstlerische Bearbeitung geht leer aus.
These: Dub konnte nur entstehen, weil sich im Jamaika der 1970-er Jahre niemand für Copyright interessierte.
– Bei “Blurred Lines” ging es NICHT um die Noten des Songs, sondern um Arrangement-Bestandteile und – so wurde es mir von einem an dem Verfahren beteiligten Spezialisten erklärt – vor allem um das “Feeling”.
– Gegen Soundalikes kann man sich manchmal wehren und manchmal nicht. Wo die Grenze des Erlaubten ist: ungeklärt.
– Kraftwerk: Die Rechtslage ist nicht klar, jetzt wird vor dem Europäischen Gerichtshof weiter gestritten.
– Streiten kann man auch darüber, ob Musikverlage “wichtige Funktionen” haben oder vor allem mal recht, mal schlecht funktionierende Inkassobetriebe sind bzw. Kredithaie …
– Copyright vs. Urheberrecht: Ich kenne die Unterschiede, bringe sie nach meinem Dafürhalten auch nicht durcheinander, nenne mal dieses, mal jenes, um nicht immer “Copyright und Urheberrecht” sagen zu müssen. Sorry, wenn das zu Unklarheiten führt.
6 Stefan herwig am 22. Oktober, 2018 um 11:44
Herr Diederichsen,
sie haben weder die Funktionsweise von Kreativwirtschaft noch das Urheberrecht verstanden.
Insofern bleibt das einzig Hilfreiche an Ihrem Interview eher die Überschrift: Bevor sie mit verändeurngsvorshclägen kommen, solltne sie das Ökosystem verstanden haben. Es geht beim Urheberrecht nicht nur um den Konsumenten, der hat übrigens seit zwei Dekaden mehr Inhalte als er gucken und geniessen kann, DANK der Urheberrechts, und nicht trotzdem.
Ja, man kann das Urheberrecht für den Konsumenten verständlicher gestalten, und für den Urheber auch. Aber ein bisschen Eigenleistung muss einem Künstler, der mit seinen Werken leben will schon zuzuutrauen sein.
Und die Probleme liegen ganz woanders, (zu) hohe Transaktionskosten bei Lizenzierungen, kaum durchsetzbarkeit, schwache Handelbarkeit von B to C.
Gruß,
SH
7 Smudo am 23. Oktober, 2018 um 15:33
…wir haben das sample zu „Die Da“ (Asha Putli „Right Down Here“) nicht nachgespielt, sondern haben es einfach gesampelt. Nach Anzeige von Diedrichsen kam es seinerzeit zur Klärung vor Gericht und es wurde sich mit dem Urheber (JJ Cale) geeinigt.
Grüsse
-Smudo (Die Fantastischen Vier)
8 Detlef Diederichsen am 14. Dezember, 2018 um 01:01
Danke, Smudo, für die Klarstellung! Das war mir seinerzeit von J. J. Cales Musikverlag anders kommuniziert worden. Es zeigt aber umso deutlicher wie absurd sich das Urheberrecht auswirkt: Da haben also die Erben J. J. Cales und sein Musikverlag einen Haufen Geld für eine Kreativleistung von Asha Putli und ihrer Band erhalten – die ihrerseits wiederum leer ausgehen.
Und Stefan Herwig: Nee, beim Urheberrecht geht’s nicht um den Konsumenten – messerscharf erkannt. Hat aber auch keiner behauptet. In unserem Programm geht’s allerdings um den Endverbraucher. Dass er womöglich “mehr Inhalte als er gucken und genießen kann” zur Verfügung hat, ist völlig irrelevant (die hat er auch nicht “DANK des Copyrights”, die hätte er so oder so). Aber was ist mit der Qualität, welche Kreativleistungen begünstigt die derzeitige Rechtslage, welche behindert sie? Aber wenn man sich bis zum letzten Blutstropfen in den Dienst der Musikindustrie und der “Kreativwirtschaft” stellt, will man über solche Fragen womöglich lieber nicht nachdenken …
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