USA: Streit um Online-Videorekorder wird zum Politikum
Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Online-Videorekordern in den USA wird die kommende US-Regierung beschäftigen. Der Supreme Court hat seine Entscheidung vertagt und das Justizministerium um eine Stellungnahme gebeten.
Die Zukunft des Videorekorders liegt im Netz. Davon sind jedenfalls die Kabelanbieter in den USA überzeugt. Die Zukunft des Videorekorders dürfe auf keinen Fall im Netz liegen, und auf keinen Fall ohne Bezahlung, meinen dagegen die Film- und Fernsehstudios. Sie verklagten vor drei Jahren den Kabelanbieter Cablevision Systems, um zu verhindern, dass das Unternehmen seinen Kunden einen kostenlosen Online-Videorekorder anbietet.
Die Studios waren in erster Instanz erfolgreich. 2006 entschied ein Bundesgericht, dass der geplante Online-Videorekorder gegen das US-Urheberrecht verstoßen würde. Cablevision ging gegen das Urteil in Berufung und gewann im August 2008 in zweiter Instanz. Das zuständige Bundesberufungsgericht in New York vertrat die Auffassung, dass der geplante Dienst durch die Fair-use-Ausnahmebestimmungen des US-Urheberrechts gedeckt sei. Es seien schließlich die Verbraucher und nicht Cablevision, die Aufnahmen mit dem Online-Videorekorder anfertigen und abspielen würden, argumentierte (PDF) das Gericht. Aus diesem Grunde brauche Cablevision weder eine Lizenz von den Rechteinhabern noch müsste der Kabelanbieter Lizenzgebühren an die Studios abführen.
Die Studios gaben sich nach der Niederlage in New York aber noch nicht geschlagen. Sie riefen das oberste Gericht an, den U.S. Supreme Court, und forderten eine Aufhebung des Urteils. Gestern hat der Supreme Court überraschenderweise verkündet, noch nicht zu entscheiden. Durchaus unüblich wurde der Fall weder abgelehnt noch zur Entscheidung angenommen. Stattdessen haben die obersten Richter den Generalstaatsanwalt zu einer Stellungnahme in der Sache “eingeladen”. Durch den bevorstehenden Regierungswechsel in Washington wird der Fall nun zum Politikum.
Der neu gewählte Präsident Barack Obama wird sein Amt am 20. Januar antreten. Danach wird er wichtige Posten im Justizministerium mit seinen Kandidaten neu besetzen, darunter den des Generalstaatsanwalts. Bis dahin ist noch knapp eine Woche Zeit, in der theoretisch auch der noch amtierende Generalstaatsanwalt Theodore B. Olsen die Einladung der Supreme-Court-Richter wahrnehmen könnte. Kein Beobachter rechnet jedoch damit, dass das passieren wird. Stattdessen wird wohl dessen designierte Nachfolgerin Elena Kagan, Leiterin der Harvard Law School, die Aufgabe zu übernehmen haben.
Kagan wird im Justizministerium als Kollegen voraussichtlich Tom Perelli begrüßen dürfen. Geht es nach Obama, wird Perelli im Justizministerium für Zivilrecht zuständig sein. Perelli wiederum war zuvor Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Jenner & Block und dort Vorgesetzter von Donald B. Verrilli Jr., berichtet das Wired-Blog Threat Level. Don Verrilli nun ist nicht nur der wichtigste Anwalt des US-Musikindustrieverbandes RIAA, er vertritt auch die Film- und Fernsehstudios im Streit mit Cablevision. Der Fall verspricht also, spannend zu bleiben.
1 Kommentar
1 Onliner am 13. Juni, 2009 um 12:13
Das sind ja die gleichen geschnisse wie in Deutschland auch hier, hat am 22.04.09 für den Online Videorecorder Anbieter Save.TV das Gericht enschieden. Das bei korrekter Technischer umsetzung, solche Dienste Legal sind.
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