Urheberrecht an Lageberichten: WAZ nimmt Afghanistan-Papiere vom Netz

Screenshot (2013): „Afghanistan-Papiere“
Wie die Funke-Mediengruppe heute in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat sie die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ offline genommen. Bei den Papieren handelt es sich um Dokumente der Bundeswehr, die die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) veröffentlicht hatte, wogegen die Bundesregierung klagte. Nach Androhung einer Zwangsvollstreckung habe man die Papiere nun kurzfristig von den Online-Portalen der Mediengruppe entfernt.
Die Lageberichte der Bundeswehr („Unterrichtungen des Parlaments“) waren als Verschlusssache eingestuft, allerdings nur mit der niedrigsten Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Das Verteidigungsministerium beruft sich auf das Urheberrecht an den Papieren, das durch die Veröffentlichungen der WAZ verletzt worden sei. Im Juni entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Ministeriums (Aktenzeichen 6 U 5/15) und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz.
Urheberrecht vs. Presse- und Informationsfreiheit
In dem Streit geht es vor allem um die Frage, ob eine mögliche Urheberrechtsverletzung noch einmal gegen Grundrechte wie die Presse- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss, die eine Veröffentlichung dennoch rechtfertigen können. So argumentierte die WAZ.
Das Urteil des Oberlandesgerichts lässt dagegen die Ansicht erkennen, dass diese Abwägung in den urheberrechtlichen Ausnahmeregeln – Schranken genannt – bereits enthalten sei. Die Regelungen zum Zitatrecht und zur Berichterstattung über Tagesereignisse dienten dem Informationsinteresse der Allgemeinheit, erlaubten aber nicht die Veröffentlichung der gesamten Originaldokumente.
Anders lässt sich dagegen ein Urteil verstehen, zu welchem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2013 in einem Streit aus Frankreich kam: Das Urheberrecht müsse auch im Einzelfall gegen die Meinungs- und Pressefreiheit abgewogen werden, wobei letztere überwiegen könne – was der Gerichtshof in dem konkreten französischen Fall aber nicht so sah.
Die Funke-Gruppe will laut eigenen Angaben weiterhin eine Revision zum Bundesgerichtshof erstreiten, das Oberlandesgericht hat diese erst einmal nicht zugelassen. Auf einer Kopie der Website, die auf der Seite der nordrhein-westfälischen Piratenfraktion abgelegt ist, sind die Dokumente bis jetzt weiterhin online.
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