Honorare: Übersetzer veröffentlichen offenen Brief an Random House
Deutschsprachige Übersetzerverbände haben heute einen offenen Brief an die Verlagsgruppe Random House (PDF) veröffentlicht und fordern eine angemessene Vergütung bei Kinder- und Jugendbüchern, die die entsprechenden Verlage bislang schuldig blieben. Sie verweigerten höhere Honorare und versuchten sie im Einzelfall noch zu senken.
Für den Bereich der Kinder- und Jugendbuchverlage bei Random House (CBJ und CBT) schreiben der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) und die österreichische IG Übersetzerinnen Übersetzer (ÜG):
Die Seitenhonorare bei cbj und cbt übersteigen nur in seltenen Fällen 15 € pro Normseite oder liegen teilweise noch darunter, während andere Verlage bis zu 18 € oder in Einzelfällen auch darüber zahlen (eine Differenz von 20% oder mehr). Auch die Beteiligungssätze weichen bei Random House deutlich von den im BGH-Urteil festgelegten Vergütungsrichtlinien ab – zu Ungunsten der ÜbersetzerInnen.
Über Übersetzerbeteiligungen hatte der Bundesgerichtshof schon 2009 entschieden, nachdem fünf Übersetzer gegen Random House geklagt hatten. In dem Urteil hatte der BGH unter anderem konkrete Richtwerte vorgegeben. Übersetzer haben seitdem kritisiert, Verlage würden das Urteil durch kreative Ausdeutung umgehen. 2011 hat der BGH dann erneut ein Übersetzerurteil gesprochen.
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