Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Honorare: Übersetzer veröffentlichen offenen Brief an Random House

26. März 2013 von

Deutschsprachige Übersetzerverbände haben heute einen offenen Brief an die Verlagsgruppe Random House (PDF) veröffentlicht und fordern eine angemessene Vergütung bei Kinder- und Jugendbüchern, die die entsprechenden Verlage bislang schuldig blieben. Sie verweigerten höhere Honorare und versuchten sie im Einzelfall noch zu senken. Für den Bereich der Kinder- und Jugendbuchverlage bei Random House (CBJ und CBT) schreiben der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) und die österreichische IG Übersetzerinnen Übersetzer (ÜG):  » mehr

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Anspruch auf „angemessene Vergütung“ für Urheber auch Jahre später durchsetzbar?

1. Juni 2010 von

Ein Urteil des Landgerichts München I vom 15. April 2010 (Az 7 O 24634/07) hat Kreativschaffenden, die ihren gesetzlichen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ vor Gericht einklagen, erneut den Rücken gestärkt. Auch wenn seit Vertragsschluss bereits mehr als drei Jahre vergangen sind, ist der Anspruch nicht unbedingt verjährt, meinen die Richter. Hinter dem Münchner Urteil steht der Gedanke, dass arme kleine Urheber nicht schlauer sein müssen als diverse Gerichte. Wenn Urheber und Verwerter sich jahrelang nicht darüber einigen können, was unter einer „angemessenen Vergütung“ zu verstehen ist, sodass erst mit einem letztinstanzlichen Urteil Klarheit herrscht, setzt die Verjährungsfrist auch erst mit diesem Urteil ein. Da allerdings beide Seiten in Berufung gegangen sind, muss die Münchner Entscheidung erst noch durch höhere Instanzen bestätigt werden. » mehr

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Informationen der Literaturübersetzer zum Vergütungsstreit

4. Juni 2009 von

Am 18. Juni 2009 werden fünf Klagen von Übersetzern gegen die Verlagsgruppe Random House vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei geht es um die Angemessenheit der Vergütungen, die der Verlag - und die gesamte Branche - für Übersetzungen bezahlt. Die Literaturübersetzer sind die erste Berufsgruppe, die versucht, ihr Recht vor dem Bundesgerichtshof durchzusetzen. Der Übersetzerverband hat dazu auf einer eigenen Website ausführliche Informationen zusammengestellt:

Sicher ist, dass das Urteil des BGH, das auf die Verhandlung vom 18. Juni folgen wird, nicht nur für die Übersetzer, sondern auch für die Kreativen aus anderen Branchen wegweisend wird. Nicht zuletzt für die in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Reformen des Urheberrechts.

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