EU vs. Geoblocking, Modellflieger vs. Drohnenregeln, Verbraucherschützer vs. Whatsapp-AGB
Das Geoblocking urheberrechtlich geschützter Inhalte soll innerhalb der EU zwar nicht wegfallen, ab 2017 aber entscheidend gelockert werden. Neuesten Meldungen zufolge hätten sich die Mitgliedsstaaten kürzlich auf eine Vorlage der EU-Kommission geeinigt, wonach beispielsweise Abonnenten von Streamingdiensten diese auch im Ausland nutzen können – zumindest für mehrere Tage am Stück. Die Reformvorlage wollen die EU-Ministerpräsidenten wohl bei ihrem Treffen am 26. Mai verabschieden.
100 Meter sind Modellfliegern nicht genug. Auf diese Höhe sollen in Zukunft die Flüge von Drohnen begrenzt sein – dies zumindest würden Pläne des Verkehrsministeriums vorsehen. Wie Spiegel Online berichtet, regt sich nun der Widerstand zehntausender organisierter Modellflugzeugpiloten (Motto: „Hände weg von meinem Hobby!“), die von der geplanten Luftraumbegrenzung betroffen wären. Sie halten geltende Regulierungen für ausreichend.
Der Messenger-Dienst Whatsapp muss seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie auf deutsch vorlegen. Das entschied kürzlich das Kammergericht Berlin, Anlass war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Laut Gericht sei es für Kunden unzumutbar, solch ein „umfangreiches, komplexes Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache zu lesen, weshalb die AGB letztlich unwirksam seien. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu, gleichwohl ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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