Digitale Oasen, Öffentlichkeit und Urheberrecht
11. März 2013 von David Pachali
Der Schriftsteller und Filmemacher Alexander Kluge hat unter dem Titel „Die Entsprechung einer Oase” einen Essay veröffentlicht, der sich um die digitale Öffentlichkeit dreht. Kluge sieht eine neue Dimension der Kommunikation im Netz: Es gibt ein Echo, jeder kann Inhalte weiterverwenden und verändern. Unter einer Oase versteht er eine Art Ruhepunkt in einer unendlichen Informationsfülle im Netz. » mehr
Themen: Politik + Recht · Urheberrecht
Das Netz 2012 - Jahresrückblick Netzpolitik
Constanze Kurz: „Beteiligung geht über Twitter hinaus“
16. Januar 2013 von David Pachali
Wie wird Netzpolitik gemacht, ist die Internet-Enquete ein Vorbild für mehr demokratische Beteiligung? Constanze Kurz plädiert für weitere Experimente, sieht aber auch offene praktische und demokratietheoretische Fragen. » mehr
Themen: Politik + Recht
Copy.Right.Now!
Journalismus und Marktversagen: Plädoyer für einen Innovationsfonds „Digitale Öffentlichkeit”
13. April 2010 von Robin Meyer-Lucht
Die Öffentlichkeit wird fragmentierter und nutzt neben den klassischen gebündelten Zeitungsangeboten verstärkt digitale (Kleinst-)Angebote, um sich zu informieren. Es braucht neue Visionen und Geschäftsmodelle, um auf die veränderte Leserschaft zu reagieren. Neue Wege aufzeigen könnte der Innovationsfonds „Digitale Öffentlichkeit”. » mehr
Themen: Autor + Text · Politik + Recht · Urheberrecht
Die Lobbyisten der Unfreiheit
15. Dezember 2009 von Matthias Spielkamp
Aus Angst vor Google wollen deutsche Verleger das Urheberrecht umbauen und auch schlichte Nachrichten unter Schutz stellen. Dies aber wäre ein Angriff auf das Grundrecht der Informationsfreiheit. » mehr
Themen: Politik + Recht · Urheberrecht
Blog
Urheberrechte von Günther Grass durch Abdruck von Briefen verletzt
7. Februar 2008 von Robert A. Gehring
Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht gestern berichtete, hat das Berliner Kammergericht in einem Prozeß um die unerlaubte Veröffentlichung zweier Briefe von Grass durch die FAZ gegen die Zeitung entschieden. Nach § 12 des Urheberrechtsgesetzes gilt:
Da die Briefe zuvor nicht veröffentlicht worden waren, durfte die FAZ sie auch nicht ohne Grass' Zustimmung abdrucken. Nach Auffassung des Gerichts müsse das Urheberpersönlichkeitsrecht im vorliegenden Fall höher gewertet werden als das öffentliche Interesse an der Berichterstattung.(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Themen: Autor + Text · Persönlichkeitsrecht · Urheberrecht