Wochenrückblick: Linkverbot, De-Mail, Möllemann-Video
Heise vs. Musikindustrie: Linkverbot gekippt
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Heise online und der Musikindustrie um die Verlinkung der Kopiersoftware AnyDVD ist beendet. In einem Bericht von Heise aus dem Jahr 2005 war ein Link zu der Software AnyDVD enthalten, die in der Lage ist, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Die Software konnte auf der verlinkten Seite heruntergeladen werden. Einige deutsche Plattenfirmen klagten daraufhin u.a. vor dem OLG München: Heise hafte durch die Verlinkung als Störer für die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Das OLG entschied zu Gunsten der Kläger. Wie Heise nun berichtet, soll der Bundesgerichtshof die Entscheidung nun aufgehoben haben. Eine Störerhaftung komme nur in Betracht, wenn der Link keine Fußnotenfunktion habe, sondern lediglich dazu diene, dem Nutzer die dort verlinkte Software zugänglich zu machen. Die Entscheidung des BGH ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Die ausführlichen Hintergründe bei Heise online.
Gesetzentwurf zu De-Mail beschlossen
Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Regelung der geplanten De-Mail-Dienste verabschiedet. Mit De-Mail soll ein einheitliches System zur sicheren und vertrauenswürdigen Kommunikation im Internet geschaffen werden. Die Pläne stehen wegen verschiedener Aspekte in der Kritik: Einerseits soll das System nicht das versprochene Maß an Sicherheit gewährleisten können, andererseits befürchten Kritiker, dass mit De-Mail sensible Kommunikationsdaten in die Hände weniger Anbieter gelegt werden – auf Basis eines staatlich definierten Systems.
Die Pressemeldung bei Juris.
BGH: Schadensersatz für Möllemann-Video
Im Jahr 2003 kam der Politiker bei einem Fallschirmsprung ums leben. Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche eine Entscheidung von März diesen Jahres veröffentlicht, in der er sich mit urheberrechtlichen Schadensersatzforderungen für die Ausstrahlung eines Videos dieses Unfall beschäftigt hat. Der Urheber des Videos hatte von einem Fernsehsender, der das Video unerlaubt ausgestrahlt hatte, Auskunft über die Werbeeinnahmen vor und nach der Ausstrahlung verlangt. Er wollte so ermitteln, in welcher Höhe er die Herausgabe des sog. Verletzergewinns fordern kann. Der Sender hatte entgegengehalten, dass die Werbeplätze bereits Monate vor Bekanntwerden des Videos gebucht worden seien. Die Sendung des Videos sei daher nicht kausal für die Werbeeinnahmen. Der BGH entschied, dass ein Kausalzusammenhang dennoch vorliege. Das Video sei im Rahmen einer Nachrichtensendung ausgestrahlt worden, die wiederum für die Werbeeinnahmen kausal sei.
Telemedicus ausführlich zu der Entscheidung.
Menschenrechtsgerichtshof verhandelt über Äußerungsrecht
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wurden vergangene Woche zwei Fälle behandelt, die Auswirkungen auf das deutsche Äußerungsrecht haben könnten. In einem Fall klagte die Axel Springer AG, weil ihr die Berichterstattung über den Kokainfund bei einem deutschen Schauspieler vom LG und OLG Hamburg untersagt worden war. Das Unternehmen sieht sich dadurch in seinem Recht auf Meinungsäußerung verletzt. Der andere Fall betrifft Caroline und Ernst August von Hannover, die sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008 in ihrem Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt sehen. Der BGH hatte damals entschieden, dass die Vermietung der Ferienvilla von Prominenten Anlass genug für eine Bildberichterstattung sei.
Die Details bei urheberrecht.org.
DPA gewinnt im AGB-Streit gegen DAPD
Der Streit der Presseagenturen geht weiter: Nachdem die Deutsche Presseagentur DPA bereits im April gegen den Konkurrenten DDP vor das Landgericht Berlin zog, um „geschäftsschädigende Äußerungen” verbieten zu lassen, scheiterte nun die mit der DDP verwandte und neu gegründete Nachrichtenagentur DAPD vor dem Landgericht Frankfurt. Dort standen einige Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen der dpa auf dem Prüfstand. Die DAPD moniert vor allem die zu langen Vertragslaufzeiten mit stillschweigender Verlängerung bei der DPA. Neue Anbieter hätten so keine Chance auf Marktanteile, weil Bestandskunden dauerhaft an die dpa gebunden seien. Da die DPA auch verschiedene Vertragsmodelle anbiete, sah das Frankfurter Landgericht darin jedoch keine Wettbewerbsverletzung. Die DAPD will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Ausführlich bei Meedia.
EU-Parlamentarier kritisieren EU-Überwachungsprojekt „INDECT”
Elf Millionen Euro steckt die Europäische Union bis zum Jahr 2013 in ein umstrittenes internationales Forschungsprojekt. Unter dem Namen „INDECT” soll eine Plattform entstehen, die alle bestehenden Überwachungstechniken bündelt, um durch Zusammenlegung und Austausch von Daten Straftaten und Bedrohungen besser analysieren und erkennen zu können. Gegen dieses Forschungsprojekt regt sich nun Widerstand. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben am Freitag eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Europäische Kommission auffordern, sämtliche Dokumente zu dem Projekt öffentlich zu machen und die Ziele und Rahmenbedingungen klarer zu definieren. Die Abgeordneten fürchten, dass die EU mit INDECT ein Projekt zur „totalen Überwachung” fördert und ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger droht.
Weiter bei Heise online.
Medienaufsicht prüft RTL-II-Sendung „Tatort Internet”
Die umstrittene Fernsehjagd nach mutmaßlichen Pädophilen in der RTL-II-Sendung „Tatort Internet” hat nun auch die deutsche Medienaufsicht auf den Plan gerufen. Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat angekündigt, die Sendung einer genauen Prüfung zu unterziehen. Dabei geht es sowohl um jugendschutzrechtliche Aspekte als auch um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen „Täter”.
Details bei Heise online.
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