Neuer Leitfaden: Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken
Die Mitarbeiter von Bibliotheken sehen sich dabei täglich mit einer Unmenge mit hochkomplexen urheberrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. In der Praxis wird beim Umgang mit diesen Fragen oftmals eher ein Auge zugedrückt, als eine hundertprozentig rechtskonforme Lösung gesucht. Der Betrieb einer Bibliothek und die zwangsläufig fehlenden Spezialkenntnisse der Mitarbeiter, das fehlende Geld für anwaltliche Einzelfallprüfungen, wie auch die hochkomplexe rechtliche Situation im Umgang mit gemeinfreien Werken, lassen auch kaum eine andere Wahl. Für die Bibliotheken ist diese Situation äußerst unbefriedigend.
Um dies zu ändern, hat iRights-Redakteur Dr. Till Kreutzer nun im Auftrag des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) den rechtlichen Leitfaden „Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken“ erstellt. Er richtet sich insbesondere auch an die Mitarbeiter der Bibliotheken die tagtäglich mit diesen Problemen konfrontiert sind. Kreutzer geht in nicht-juristischer Sprache dezidiert darauf ein, was bei der Digitalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist.
Was steht im Leitfaden?
Nach einer Einführung in das Urheberrecht differenziert der Leitfaden zwischen Fragen vor der Digitalisierung, bei der Digitalisierung und nach der Digitalisierung.
Im ersten Teil wird beschrieben, welche Rechte bei der Beurteilung der Frage zu beachten sind, ob das zu digitalisierende Werk gemeinfrei ist. Neben dem Urheberrecht am Text sind etwa Rechte am Layout, an Bearbeitungen (wie Übersetzungen), ein Schutz nachgelassener Werke oder wissenschaftlicher Ausgaben sowie Marken- oder Titelschutzrechte zu beachten.
Im zweiten Teil wird insbesondere erläutert, ob und unter welchen Umständen Teile eines Werkes – wie zum Beispiel das Inhaltsverzeichnis, enthaltene Fotografien, Zeichnungen oder Teile des Textes – gemeinfrei sind und daher unabhängig vom Ablauf der urheberrechtlichen Schutzdauer digitalisiert werden können.
Zugänglich machen, aber wie?
Im dritten Teil des Leitfadens wird schließlich beschrieben, was zu beachten ist, wenn die Digitalisate wieder zur Nutzung bereitgestellt werden. In den „Rechtsfragen nach der Digitalisierung“ geht unter anderem darum, ob an den Digitalisaten selbst ein Schutzrecht der jeweiligen Bibliothek besteht bzw. ob ein solcher Schutz über vertragliche Bestimmungen wie zum Beispiel den Nutzungsbedingungen eines Repositoriums herbeigeführt werden kann. Schließlich werden Empfehlungen gegeben, unter welchen rechtlichen Bedingungen Digitalisate von gemeinfreien Werken zur Nutzung bereitgestellt werden sollten. In diesem Zuge setzt sich der Autor unter anderem mit freien Lizenzen wie Creative Commons auseinander und erläutert deren Besonderheiten und Vorteile.
Leitfaden unter CC-Lizenz
Allen Mitarbeitern von Bibliotheken der öffentlichen Hand sowie weiteren Interessierten ist dieser Leitfaden wärmstens ans Herz zu legen. Er bietet zum ersten Mal einen kompakten und verständlichen Überblick über den Umgang mit solchen Werken bei der täglichen Arbeit. Der kostenlose Leitfaden steht unter einer liberalen Creative-Commons-Lizenz (CC BY). Diese erlaubt bei Nennung des Autoren und einem Link-Hinweis auf die Erstveröffentlichung, den Leitfaden zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie Abwandlungen und Bearbeitungen anzufertigen, unabhängig davon, ob dies kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken dient.
Was sagen Sie dazu?