Markenschutz für Apple-Ladendesign, Schröder und Gazprom, Whatsapp-Kartellbefragungen,

Foto: Pasu au Yeung, CC BY
EuGH: Markenschutz für Apple Stores
Die markante Gestaltung von Apple Stores kann grundsätzlich als „dreidimensionale Dienstleistungsmarke” geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof vergangene Woche entschieden. Kern der Entscheidung war die Frage, ob die Proportionen, Einrichtung und Ausstattung von Geschäftsräumen überhaupt markenrechtlich schutzfähig sind. Ja, sagte der Europäische Gerichtshof in dem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundespatentgerichtes. Dieses muss nun entscheiden, ob die Gestaltung der Apple Stores auch eine hinreichende Unterscheidungskraft gegenüber Geschäftsräumen anderer Unternehmen aufweist.
Ausführliche Besprechung bei Legal Tribune Online.
Menschenrechtsgerichtshof: „Bild“-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag festgestellt, dass die Verurteilung der Axel Springer AG wegen eines Berichts in der „Bild“-Zeitung Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat (Requête. no 48311/10). Die „Bild“ hatte im Jahr 2005 über den vom FDP-Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele geäußerten Verdacht berichtet, dass Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder an einem Pipeline-Projekt mit der russischen Gazprom mitverdiene. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten die Behauptung für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gehalten. Zu Unrecht, wie der EGMR entschied. Nach Ansicht des Gerichtshofs überschreite die Äußerung die journalistische Freiheit nicht und sei daher von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt.
Die Meldung bei Telemedicus.
Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“
Vergangene Woche hat Google die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in seinen „Lösch-Beirat” berufen. Seit Mitte Mai muss Google auf Antrag von Betroffenen Seiten aus dem Index nehmen, die deren personenbezogene Daten enthalten. Das Verfahren dazu erfordert meist eine manuelle Prüfung der Anträge – und die kann im Einzelfall durchaus schwierig sein. Für solche Problemfälle hat Google einen Beirat gegründet, der die Prüfung unterstützen soll. Der Beirat soll außerdem Stellungnahmen von verschiedenen Interessengruppen einholen und einen öffentlichen Bericht über die Löschpraxis ausarbeiten.
Weiter bei der FAZ.
Datenschutz: Thilo Weichert nicht wiedergewählt
Schleswig-Holsteins bisheriger Landesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert ist vergangene Woche mit seiner Wiederwahl im Landtag gescheitert. Weichert fehlte eine Stimme, um sein Mandat weitere fünf Jahre im Amt bleiben zu können. Auch sein Gegenkandidat, der Rechtsanwalt Gerrit Koch, scheiterte an der erforderlichen Mehrheit. Anfang September wird der Landtag deshalb erneut abstimmen. Weicherts Amtszeit läuft noch bis Mitte September.
Bericht bei Heise online.
Kartellrecht: EU befragt Konkurrenten zu Whatsapp-Übernahme
Welche wirtschaftlichen Folgen hat die Übernahme von Whatsapp durch Facebook? Dazu befragt die Europäische Kommission derzeit Konkurrenten von Whatsapp mit detailierten Fragebögen, in denen unter anderem auch die Nutzung von personenbezogenen Daten eine Rolle spielt. Facebook selbst hatte im Mai einen Antrag auf Überprüfung der Übernahme gestellt. Ein offizielles Prüfungsverfahren ist allerdings noch nicht eingeleitet.
Ausführlich bei Golem.
KJM: Kinderpornographie-Vorwurf gegen netzpolitik.org
Hat netzpolitik.org unwissentlich Kinderpornographie zugänglich gemacht? Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat dem Portal vergangene Woche gedroht, die Verantwortlichen wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften anzuzeigen. Hintergrund ist die Veröffentlichung einer Sperrliste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Auf dieser Liste sind Domains und URLs mit jugendgefährdenden – offenbar zum Teil auch kinderpornographischen – Inhalten aufgelistet. Die BPjM stellt diese Liste in gehashter Form verschiedenen Providern zur Verfügung. Vergangene Woche wurde diese Liste im Klartext geleakt – und von netzpolitik.org verlinkt. Nach Hinweis und Drohung der KJM hat netzpolitik.org den Link mittlerweile gelöscht. Ob das Verlinken einer solchen Sperrliste tatsächlich eine „Zugänglichmachung” darstellt, ist hoch umstritten. Das Risiko einer Strafverfolgung wollen die Macher von netzpolitik.org jedoch nicht eingehen. Inzwischen haben auch andere Internetportale reagiert und die Links aus ihrer Berichterstattung entfernt.
Ausführlich bei netzpolitik.org.
Juristische Einschätzung von Thomas Stadler.
3 Kommentare
1 Tim Odendahl am 16. Juli, 2014 um 20:20
”Kartellrecht: EU befragt Konkurrenten zu Whatsapp-Übernahme”
Da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Ersetze:
Welche wirtschaftlichen Folgen hat die Übernahme von Whatsapp durch Google?
durch
Welche wirtschaftlichen Folgen hat die Übernahme von Whatsapp durch Facebook?
2 Redaktion iRights.info am 16. Juli, 2014 um 21:17
@Tim: Völlig richtig, oben korrigiert. Danke!
3 HMS Barthelmeß Görzel am 15. Dezember, 2014 um 16:40
Ich finde das richtig so, dass das Apple-Ladendesign geschützt ist, denn die Marke Apple generell unterscheidet sich von den anderen Marken. Außerdem ist jede Marke individuell und sie sollten dementsprechend auch geschützt sein, damit die Individualität bestehen bleibt.
Was sagen Sie dazu?