„Im Sog des Internets“: Liberale Denker und Wissenschaftler über Öffentlichkeit und Privatheit
Die Veröffentlichung dieses Buches geriet mitten in die Debatten um die Abhörpraktiken von NSA, GCHQ & Co. und kommt sozusagen zum richtigen Zeitpunkt. Das zugehörige Forschungsprojekt „Privatheit und Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter“, angesiedelt am „John-Stuart-Mill-Institut für Freiheitsforschung” der privaten SRH-Hochschule Heidelberg und dem Arbeitsbereich „Public History” der Uni Heidelberg, begann allerdings schon 2012, weit vor den jüngsten Enthüllungen.
Acht Aufsätze, viele richtige Fragen
Genau für die jetzt wichtige Diskussion über gesellschaftliche Grundsatzfragen bietet sich das vorliegende Buch an: mit wissenschaftlichen und politischen Betrachtungen wie Bewertungen von Privatheit und Öffentlichkeit im Lauf der jüngeren Geschichte und aus heutiger Sicht. Die insgesamt acht Aufsätze und verschriftlichten Vorträge stellen zum Ausgangsthema konkrete und viele richtige Fragen: Etwa, wie sich unser aller Verständnis von Privatheit und unser Umgang mit ihr in den vergangenen Jahrzehnten änderte; oder ob es jetzt neuer Spielregeln bedarf, etwa neuer Gesetze.
Privatsphäre als zu erstreitendes Recht
Zum Auftakt analysiert Max-Otto Baumann die Unterschiede in den Positionen der bis September im Bundestag vertretenen Parteien zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre in Web 2.0 und sozialen Netzwerken. Diesen Schutz betrachtet Baumann als eine Aufgabe, die nur die Politik verbindlich lösen könne. Die dazu von ihm geleitete Forschung bezieht sich zwar auf die Positionen der letzten schwarzgelben Bundesregierung und des Oppositionslagers aus SPD, Grünen und Linken. Gleichwohl sind die Analysen hilfreich und die Erkenntnisse und Schlüsse dazu noch nicht überholt. Baumann betont, dass trotz abweichender Haltungen der politischen Lager zu Datenschutz und Privatsphäre für die moderne Gesellschaft eine übergeordnete Herangehensweise erforderlich sei.
Doch solch ein Konzept, das jenseits politischer Machtkonstellation langfristig tragfähig wäre – Baumann schlägt hierfür als Trägerfrequenz die politische Idee des Liberalismus vor – würden am Ende nicht Parteien oder Fraktionen aushandeln. Vielmehr müssten es die Bürger selbst einfordern: „Historisch jedenfalls wurden die Bürgerrechte gegen den Staat erstritten und es könnte sein, dass im Zeitalter der Digitalisierung die Privatsphäre ein Recht ist, das erneut gegen den Staat und mithilfe staatlicher Normsetzung auch gegen Dritte, konkret die Wirtschaft, erstritten werden muss.“
Verschmelzung von privater und öffentlicher Sphäre im Web
Wo beginnt im Zeitalter von sozialen Netzwerken, Cloud Computing & Co. die Privatsphäre – wo hört sie auf? Oder findet bereits eine „Verschmelzung von privater und öffentlicher Sphäre im Internet“ statt, wie Göttrik Wewer seinen Text übertitelt? Ihn interessiert das Verhalten der Nutzer, die durch Mitteilsamkeit und Offenheit die Grenzlinie kontinuierlich verschieben – ohne genau das aber ausdrücklich gewollt zu haben.
So schreibt er: „Privatheit wird nicht nur von einem Staat und einer Wirtschaft bedroht, die zu viele Daten sammeln, sondern auch von vielen Menschen, die freiwillig vieles Privates ins Netz stellen.“ Nach und nach, so Wewer, scheint dadurch der gesellschaftliche Grundkonsens über ein Menschenrecht auf Privatsphäre zu bröckeln. Beim Übergang in eine durch post privacy geprägte Ära sieht er die Nutzer als Opfer und Täter zugleich.
„Wettrüsten der Skripte”
In Ergänzung zu Wewers soziopsychologischem Befund fragt Carsten Ochs, ob sich Bewertungen und Verhaltensweisen zur Privatsphäre je nach Technikkompetenz unterscheiden: „Während die Technikdistanzierten kategorisch eine ‚Privacy in Public’ einfordern, sehen die Technikaffinen das Internet grundsätzlich als öffentliche Arena. Allerdings gilt auch ihnen die minutiöse Beobachtung von Verhalten als Privatheitsverletzung.“
Für Ochs haben die Technologien einen großen Einfluss, weil jeder neue Tracking-Mechanismus, jede neue Anwendung und jede neue Nutzungsweise von Daten die Privatheit verändere. Dies sei eine unablässige Dynamik technologischer Innovationen, er spricht von einem „Wettrüsten der Skripte“, das praktisch endlos andauere. Ochs’ Fazit und Rat liegt darin, „den NutzerInnen so viel Wissen und Kompetenzen – Handlungsskripte also – wie nur irgend möglich an die Hand zu geben.“
Entdämonisierung des Computers
Die Adaption digitaler Technologien wird in Deutschland nicht zum ersten Mal breit und polarisierend diskutiert: Marcel Berlinghoff untersucht das in seinem Beitrag „‚Totalerfassung’ im ‚Computerstaat’ – Computer und Privatheit in den 1970er und 1980er Jahren“. Kulminationspunkt der damaligen Debatten war die 1983 geplante Volkszählung. Dieser – erstmals umfassend computergestützt durchgeführten – Erhebung schlug eine unerwartet breite und hohe Protestwelle entgegen.
Die aber hatte auf lange Sicht durchaus konstruktive Folgen auf mehreren Ebenen, so Berlinghoff: „Computer standen bei aller weiterhin bestehenden Kultur-, Technik- und Staatskritik in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre mehrheitlich für Zukunftschancen gegenüber der Dystopie einer totalitären Überwachungsgesellschaft. Diskurse über die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft lösten die Warnungen vor den Gefahren der Computerisierung ab und einhergehend mit dieser Entdämonisierung des Computers sank auch das Mobilisierungspotential für die Kritiker der computergestützten staatlichen Datenerhebung bei der Volkszählung 1987.“
Telekommunikationsmonopol als Mittel zum Machterhalt
Dieser Analyse stellt Philipp Aumann seine These gegenüber, dass Kommunikationstechniken „in den letzten grob 250 Jahren“ immer wieder als Motoren von Entprivatisierung und Fremdsteuerung gebraucht beziehungsweise missbraucht werden. Seinen aufschlussreichen Betrachtungen zufolge wurden immer wieder Geräte entwickelt, „die den Zugriff auf das Individuum kontinuierlich ausgeweitet, verfeinert und intensiviert haben. Die Computertechnik scheint einen Höhepunkt dieser Entwicklung darzustellen.“
Seit frühester Entwicklungszeit sei das Telekommunikationsmonopol ein zentrales Mittel des Machterhalts. Und selbst die aus geschichtlicher Erfahrung resultierenden Grundrechte werden auf Basis von „Ausnahmesituationen“ aufgeweicht, wie beispielsweise das 1968 erlassene „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ zeigt. Eine damit einhergehende „Entprivatisierung des Individuums, seine ständige Sichtbarkeit“, so Aumann, bringe eine absolute Funktionalisierung des Menschen in einen von außen vorgegebenen Katalog von Verhaltensnormen und damit das Ende der „offenen Gesellschaft” (Karl Popper) mit sich.
Kontrollmechanismen der Gesellschaft
Doch gerade in Deutschland wurde dagegen aufbegehrt, so Aumann. Auch durch die Judikative, die 1983 durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichts – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelte. Die schrittweise Entwicklung dieses international wegweisenden Spruchs eines Bundesgerichts – auch das eine weitere direkte Folge des Volkszählungsboykotts von 1983 – rekonstruiert Larry Frohman in seinem Beitrag; leider ist diese lesenswerte Sicht von außen nicht ins Deutsche übersetzt.
Laut Philipp Aumann sei auch das 2001 gesetzlich verankerte Prinzip der „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“ letztlich eine Folge anhaltender Kritik durch engagierte Bürger. Aumann konstatiert, dass den kontrollinteressierten Machtinstanzen unterschiedliche Kontrollmechanismen aus der Gesellschaft gegenüberzustellen seien, „um die Kontrolleure wenigstens zu beobachten und zur Rede zu stellen.“ Er nennt den Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD), 2012 in Digitalcourage umbenannt, der jedes Jahr die Big Brother Awards verleiht. Darüber hinaus sieht Aumann die individuelle Selbstkontrolle als entscheidend an. „Jeder aufgeklärte Mensch muss sich als selbstverantwortlicher Akteur in einer Informationsgesellschaft verstehen und seine persönlichen Daten als wertvolles Gut betrachten, um die Kontrolle über sein Leben, ob in der digitalen oder der physischen Welt, zu behalten.“
Privatheit und Einsamkeit verteidigen
Hans Jörg Schmidt trägt dazu eine Art Echo bei, indem er die Haltung zur Privatheit von Facebook-Chef Mark Zuckerberg näher betrachtet. Mit erkennbarer Distanzierung attestiert er Zuckerberg die Utopie der „Historisierung des Privaten via sozialer Netzwerke, als vertrauensbasierte Plattformen digitalen Change-Managements in einem Zeitalter unbegrenzter Kommunikation“.
Der US-Wissenschaftler David Gelernter greift das in seinem Beitrag auf: Für ihn ist privacy durch eine Art Kollaboration von Technik und Kultur bedroht. Doch die Nutzer selbst könnten und sollten dagegen halten – entgegen der überaus attraktiven Macht, die ein Massenpublikum für jeden Einzelnen darstellen kann. Privatheit und Einsamkeit gelte es trotz des stärker werdenden sozialen Drucks zu verteigigen, so Gelernter: „The sooner we regain our sense of skepticism, our tradition of the challenging question versus the uncritical celebration, the greater our chance to preserve our privacy – at least the privacy we do still enjoy.“
Ein Band mit rotem Faden
Eine große Stärke des Bandes ist, die Texte an einem gedanklichen roten Faden aufzureihen. Stets scheinen die Autoren Fragen und Erkenntnisse der anderen aufzugreifen, um sie weiter zu beleuchten. Zwar versammelt der Beitrag wissenschaftliche Texte, im akademischen Duktus geschrieben und an entsprechend „geschulte“ Leser gerichtet; mehrfach verschachtelte Satz-Ungetüme verhindern dabei manchmal das schnelle Erfassen. Schade ist auch, dass in zwei Fällen keine deutsche Übersetzung vorliegt.
Hohen Nutzwert bietet der Band aber dennoch. Die Befunde der Forscher stützen sich vor allem auf vorherige wissenschaftliche Veröffentlichungen und eigene Forschungsergebnisse: Das führt zu einer immerhin 20-seitigen Foschungsbibliographie, die als Link- und Quellensammlung eine wahre Fundgrube ist. Auch deshalb eignet sich das Buch gut als Ausgangsbasis, etwa für Seminare in Hochschulen, für die Arbeit in Interessengruppen, Gesprächsrunden oder Gremien.
Inhaltlich bleibt „Im Sog des Internet“ trotz einzelner Mängel im Detail ein hervorragend gemachter Band von acht klugen Texten, die mit ihrer vertieften Auseinandersetzung eine wertvolle Diskussionsbasis und wichtige Debattenbeiträge bieten, die eine breite Leserschaft verdienen.
„Im Sog des Internets – Öffentlichkeit und Privatheit im digitalen Zeitalter”, herausgegeben von Ulrike Ackermann, ist im Verlag „Humanities Online” erschienen. ISBN 978-3-941743-35-9, 200 Seiten. EUR 19,80 (Print), EUR 9,80 (PDF).
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