Neu aufgelegt: Rechtsratgeber zum Digitalisieren in Museen, Archiven und Bibliotheken

Die Broschüre richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solcher Kultureinrichtungen und soll eine erste Orientierung zum Urheberrecht und weiteren Rechtsfragen bieten, die für die Digitalisierung ihrer Bestände relevant sind. Wenn auch der rechtliche Spielraum für Museen, Archive und Bibliotheken oft eng sein mag, so behandelt die Handreichung das, was in diesem Rahmen dennoch möglich ist.
Die Handreichung erläutert unter anderem, an welchen Inhalten Rechte bestehen, wann sie digitalisiert werden dürfen und wann neue Rechte dabei entstehen können. Vorgestellt werden auch freie Lizenzen, Public-Domain-Werkzeuge und Vernetzungsmöglichkeiten mit Plattformen wie der Europeana und der Deutschen Digitalen Bibliothek. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, wie Inhalte von Museen, Archiven und Bibliotheken aufgrund gesetzlicher Befugnisse genutzt werden können. Das ab 1. März 2018 geltende „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) bringt dazu manche Verbesserung.
Die Broschüre wird von der Servicestelle Digitalisierung des Landes Berlin (digiS) herausgegeben, Verfasser sind Paul Klimpel, Fabian Rack und John Hendrik Weitzmann. Die Servicestelle Digitalisierung ist eine vom Berliner Senat geförderte Einrichtung am Zuse-Institut, um Archive, Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten bei Digitalisierungsprojekten zu unterstützen.
2 Kommentare
1 Klaus Mohr am 30. Dezember, 2017 um 13:17
Würden Sie uns bitte in Exemplar der Broschür zusenden?
Herzlichen Dank!
Klaus Miohr
Sudetendeutsche Stiftung
Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts
Hochstraße 8
81669 München
2 Paul Klimpel am 10. Januar, 2018 um 12:46
Die Handreichung ist direkt erhältlich bei
digiS – Servicestelle Digitalisierung
Zuse-Institut Berlin
Takustraße 7
D-14195 Berlin
m digis@zib.de
http://www.servicestelle-digitalisierung.de
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