Wochenrückblick: TV-Streams, Porno-Verbot, Microsoft-Kartellstrafe
Europäischer Gerichthof: TV-Streams nur mit Zustimmung der Fernsehsender
Fernsehsendeunternehmen können anderen Unternehmen verbieten, ihre Sendungen über das Internet zu verbreiten. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Das britische Unternehmen TVCatchup Ltd (TVC) bot Kunden die Möglichkeit, TV-Sendungen in Echtzeit im Internet zu streamen, wenn man für diese bereits eine “normale” Fernsehempfangslizenz besaß. Dagegen wandten sich mehrere Fernsehsendeunternehmen – und bekamen Recht. Obwohl die Endnutzer bereits eine Lizenz besaßen, handele es sich um eine „öffentliche Wiedergabe” im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie seitens der TVC, urteilte der EuGH. Diese bedürfe aber der Erlaubnis des Urhebers der Werke.
Das Urteil im Volltext auf den Seiten des EuGH.
iRights.info: Fernsehsender können Streaming untersagen.
EU-Parlament diskutiert Verbot von Pornografie in den Medien
Das EU-Parlament erwägt offenbar, Pornografie in den Medien zu verbieten. Hintergrund ist ein Entschlussentwurf zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU. Punkt 17 des Entwurfs enthält dabei die Forderung des Parlaments an die EU und ihre Mitgliedsstaaten, „auf ihre Entschließung vom 16. September 1997 zur Diskriminierung von Frauen in der Werbung, die ein Verbot aller Arten von Pornographie in den Medien sowie von Werbung für Sextourismus fordert, konkrete Maßnahmen folgen zu lassen”. Viele Bürger protestierten daraufhin per E-Mail an die Abgeordneten – woraufhin diese einen Mailfilter gegen solche Bürgereingaben einrichten ließen.
Die Nachricht bei Christian Engström, Pirate MEP.
Microsoft muss eine halbe Milliarde Euro Strafe zahlen
Microsoft muss eine Geldbuße über 561 Millionen Euro an die EU zahlen. Das Unternehmen hatte 2009 in einem Kartellverfahren eigens Verpflichtungen gegenüber der EU abgegeben, gegen die es nun verstieß. Die Kommission untersuchte damals den Verdacht, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, indem es das Betriebssystem Windows mit dem Internet Explorer koppelte. Microsoft gab die Verpflichtungszusage ab, Nutzern die problemlose Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm zu ermöglichen. Jedenfalls im Zeitraum Mai 2011 bis Juli 2012 ist dies nicht geschehen, wie auch Microsoft selbst einräumte. Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, sagte, eine Verpflichtungszusage nicht einzuhalten, sei „ein schwerwiegender Verstoß, der mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muss.”
Die Pressemitteilung der EU.
Bundesinnenministerium für Meldepflicht nach Cyberangriffen
Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz „zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme” in Umlauf gebracht. Vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen müssten danach „einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten” und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „erhebliche” Security-Vorfälle melden, wie Heise Online berichtet. Betroffen seien davon auch TK-Anbieter als “Rückgrat der Informationsgesellschaft”. Geändert würde hauptsächlich das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz). Der Entwurf sei zunächst an andere Ressorts sowie an Branchenverbände verschickt worden.
Die Meldung bei Heise Online.
Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter CC-Lizenz
Texte auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen künftig unter eine Creative Commons Lizenz stehen. Laut BMJ sei nun „die unveränderte Verwendung erlaubt, sofern das Bundesjustizministerium als Quelle bezeichnet wird”. Es handelt sich demnach um eine BY-ND-Lizenz. Das soll unter anderem die Übernahme von Texten erleichtern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte dazu: “Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit.”
Meldung im iRights.info-Blog.
Zur Pressemitteilung beim BMJ.
Kabel Deutschland gibt Grundverschlüsselung auf
Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) verbreitet ab April 2013 private Sender unverschlüsselt. Betroffen sind die Sender der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppe. Das Bundeskartellamt hatte im Dezember wegen wettbewerbswidriger Absprachen bei der Grundverschlüsselung Geldbußen über 55 Millionen Euro gegen diese verhängt. Die Grundverschlüsselung sei auch Teil von Verträgen zwischen ihnen und Kabel Deutschland, erklärte damals ein KDG-Sprecher. Das Unternehmen kündigte daher zunächst an, eventuell gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes vorgehen zu wollen. Die beiden Sendergruppen seien nun aber an den Kabelnetzbetreiber herangetreten, um SD-Programme künftig unverschlüsselt zu verbreiten. Die Verschlüsselung war über lange Zeit Streitthema. Bereits im Sommer 2012 erklärte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV): „Es ist dreist, frei empfangbare TV-Programme erst zu verschlüsseln, um dann für die Entschlüsselung Geld zu verlangen.”
Die Meldung bei Golem.
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Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA. Foto: Bjørn Giesenbauer, CC BY-NC-SA.
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