Eigene Texte des Justizministeriums jetzt unter Creative-Commons-Lizenz
Wie das Justizministerium heute per Pressemitteilung vermeldet, werden die eigenen Texte des Hauses zukünftig unter der Creative-Commons-Lizenz verfügbar sein. Genauer: unter der Lizenz „Namensnennung – keine Bearbeitungen 3.0 de” (CC BY-ND 3.0 de). Für Texte der Ministeriums-Website soll das unmittelbar rückwirkend gelten, die verschiedenen weiteren Publikationen wie Broschüren und ähnliches nach und nach umgestellt werden, so die Pressestelle.
Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen ausgenommen sind Interviews und bestimmte Sonderseiten, allgemein nicht erfasst sind Nicht-Text-Inhalte wie Bilder, da das Ministerium hierfür die Rechte im Zweifel nachverhandeln und teuer bezahlen müsste.
Durch den Umstieg des Ministeriums auf eine Creative-Commons-Lizenz ist es nun – über das Zitatrecht hinaus – allgemein erlaubt, die Texte komplett zu vervielfältigen, online zu stellen und auf andere sonstige Weise zu verbreiten, solange dabei das Ministerium als Quelle benannt wird. Das darf auch kommerziell erfolgen, was vor allem Blogger freuen dürfte, die Werbebanner rund ums Blog haben.
Der Lizenzhinweis des Justizministeriums, durch den die CC-Lizenz gilt und der auf allen so lizenzierten Einzelseiten ganz unten steht (wo er nicht steht, gilt auch keine CC-Lizenz), lässt derzeit noch offen, was genau als „Namensnennung” ausreicht. Sofern kein individueller Autor eines Textes erkennbar ist, ist daher im Zweifel das Ministerium als „Urheber” anzugeben.
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