Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Tagesschau-App, Informationsfreiheit
Leistungsschutzrecht: SPD-Länder für „Vermutungsklausel”
Der Rechts- und der Kulturausschuss des Bundesrats haben sich in der vergangenen Woche über eine gemeinsame Position zum Leistungsschutzrecht beraten. Großen Anklang fand ein Antrag der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin. Dieser lehnt das geplante Leistungsschutzrecht als zu rechtsunsicher ab und sieht stattdessen Anpassungen im Urheberrechtsgesetz vor. Unter anderem soll eine „Vermutungsklausel“ geschaffen werden, die die Rechtsdurchsetzung der Verleger vereinfachen soll. Am 12. Oktober wollen die Länderchefs im Bundesrat über die Empfehlungen der Fachgremien abstimmen.
Zum Bericht bei Heise Online.
iRights.info-Dossier: Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Teilerfolg für Verleger im Streit um Tagesschau-App
Das Landgericht Köln hat diese Woche entschieden, dass die Tagesschau-App in ihrem Stand vom 15. Juni 2012 ein presseähnliches Erzeugnis (i.S.d. § 11d Rundfunkstaatsvertrag) war. Es erklärte die App deshalb in dieser Form für unzulässig. Geklagt hatten verschiedene Verlage mit der Begründung, die ARD werde auf Gebieten tätig, die nicht zu ihrem Auftrag gehören. Die Beteiligten betonen nun, sie wollten die Gespräche fortsetzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Zur Nachricht bei Telemedicus.
Anhörung: Experten wollen Informationsfreiheit stärken
Eine Mehrheit von Sachverständigen hat sich in einer Anhörung im Bundestag für eine Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ausgesprochen. Verschiedene Punkte würden zu einer eher restriktiven Anwendung führen, die dem Sinn und Zweck des IFG nicht gerecht würden. Viel zu oft würden Auskünfte dabei unter dem Bezug auf das Datenschutzrecht verweigert. Um den Ausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Recht auf Informationsfreiheit gerecht zu werden, sprachen sich die Experten für eine Abwägungsklausel aus. Weiterhin wurde angeregt, ein Grundrecht auf Informationsfreiheit ebenso wie das auf informationelle Selbstbestimmung ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.
Zur Meldung bei heise.de.
Deutscher Juristentag für verschärfte Überwachung im Internet
Der Deutsche Juristentag hat sich in München für eine stärkere Überwachung des Internets ausgesprochen. So sieht er vor allem den Einsatz des Staatstrojaners und die Vorratsdatenspeicherung als angemessenes Mittel zur Strafverfolgung im Internet. Dazu fordert er außerdem, dass ein Recht auf anonyme Internet-Nutzung nicht anerkannt wird.
Zum Bericht bei heise.de.
Die Beschlüsse des 69. Deutschen Juristentages.
Bundesregierung verlangt Klageabweisung bei Vorratsdaten
Die Bundesregierung wehrt sich in dem Verfahren vor dem EuGH wegen der Vorratsdatenspeicherung. Vorwurf in diesem Verfahren: Die Vorgaben der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung seien nicht umgesetzt worden. Die Bundesregierung sieht das anders: Viele Vorgaben aus der Richtlinie seien umgesetzt worden. Außerdem sei das angekündigte Zwangsgeld unangemessen, weil die fehlende Umsetzung nicht auf der mangelnden Bereitschaft zur Umsetzung beruhe, sondern auf den hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Zum Bericht bei heise.de.
Landgericht Köln verbietet “Scheiß RTL”-Shirts
Der Fernsehkritiker Holger Kreymeier darf keine T-Shirts mehr mit der Aufschrift „Scheiß RTL“ verkaufen. Damit hat das Landgericht Köln am Mittwoch einer Klage des Senders stattgegeben. Die Verwendung des Logos „Mein RTL“ sei eine unlautere Markenrechtsverletzung. Die satirische Darstellung von Marken wird zwar von der Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. Das Landgericht sah in dem Slogan jedoch nur eine plumpe Herabwürdigung der Marke und des Senders.
Zur Meldung bei Sueddeutsche.de.
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