Wochenrückblick: Leistungsschutz, Musikpiraten, Porno-Pranger
Gesetzentwurf für Leistungsschutzrecht verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Damit geht die Initiative, die dazu dienen soll, Presseerzeugnisse im Internet besser zu schützen, in die nächste Runde. Der aktuelle Gesetzesentwurf umfasst gewerbliche Suchmaschinen sowie Betreiber von News-Aggregatoren. Blogger sollen nicht betroffen sein. Das Leistungsschutzrecht befeuert die Debatte ums Urheberrecht: Von einem „Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet” spricht Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Der Branchenverband Bitkom entgegnet, das Leistungsschutzrecht werde innovative Angebote vom deutschen Markt vertreiben. Die Oppositionsparteien sprachen sich ebenfalls gegen den Gesetzesentwurf aus.
Meldung und Stimmen bei iRights.info.
„Wen betrifft das Leistungsschutzrecht?” auf internet-law.de.
Musikpiraten unterliegen GEMA
Die Musikpiraten müssen im Rahmen einer CD-Produktion die Lizenzgebühr für einen Titel zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat im Fall GEMA gegen Musikpiraten e.V. entschieden. Zwar stand der Titel schon anderswo unter Creative Commons online. Der Verein konnte aber nicht beweisen, dass der Komponist des Titels keinGEMA-Mitglied war. Daher ist – so das Gericht – die sogenannte GEMA-Vermutung nicht widerlegt: Gelingt dem Werknutzer nicht der Gegenbeweis, muss er zahlen. Auch, wenn – wie hier der Fall – der Titel unter Pseudonym veröffentlicht wurde. Die Musikpiraten haben angekündigt, in Berufung zu gehen.
Zum Bericht bei Telepolis.
Datenschutzbehörde stoppt „Porno-Pranger”
Die Anwaltskanzlei „Urmann + Collegen” aus Regensburg wollte am 1. September eine brisante Liste veröffentlichen: Auf der Kanzlei-Homepage sollten Personen genannt werden, die auf eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei nicht reagiert hatten. Das bayerische Landesamt für Datenschutz hat die Veröffentlichung einer solchen Liste nun untersagt. Zuvor hatte schon eine Betroffene eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Essen erwirkt: Ihr Name darf nicht auf der Liste genannt werden. Die Kanzlei Urmann + Collegen hat einige Mandate in der Erotikbranche – deshalb war das Vorhaben schon vor einigen Wochen unter dem Schlagwort „Porno-Pranger” auf harsche Kritik gestoßen. Die Kanzlei hat nun angekündigt, gegen die Anordnung der bayerischen Datenschützer verwaltungsgerichtlich vorzugehen.
Bericht auf Spiegel Online.
Bericht des Bayerischen Rundfunks (Interview mit Thomas Stadler von internet-law.de).
iRights.info zur Vorgehensweise bei Abmahnungen
Three Strikes in Frankreich: Steht Hadopi-Reform an?
Die französische Behörde Hadopi erwägt, das Three-Strikes-Modell zu vereinfachen oder ersetzen. Das Three-Strikes-Modell sieht ein abgestuftes System vor: Nach zwei Abmahnungen kann ein Gericht notorischen Urheberrechtsverletzern den Internetzugang sperren. Die Behörde habe mit ihrem aktuellen System legale Angebote jedoch nicht zu fördern vermocht, konstatierte die französische Kulturministerin Aurélie Filippetti. Bußgelder, die die Behörde sofort verhängen kann, wolle Hadopi aber vermeiden. Die Behörde verfolgt in Frankreich seit 2010 Urheberrechtsverletzungen. Seit dem Regierungswechsel in Frankreich steht Hadopi einem Heise-Bericht zufolge unter stärkerer Beobachtung.
Zur Nachricht bei heise.de.
Grüne zum Urheberrecht: Vergüten statt Verfolgen
Abrüsten in der Debatte – das haben sich die Grünen auf ihrer Fachtagung zum Urheberrecht in Berlin auf die Fahnen geschrieben. Denn, so die Grünen-Chefin Claudia Roth: „Am Abmahnwesen wird die Kultur nicht genesen.” Jedoch dürfe niemand um seinen gerechten Lohn betrogen werden; es bedürfe neuer Vergütungsmodelle. Der Blogger Markus Beckedahl konstatierte: „Wenn wir als Nutzer aktiv sind, begehen wir fast ständig Rechtsverletzungen.” Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger werde das Urheberrecht nur komplizierter. Die Vorstellungen der Piratenpartei zum Urheberrecht seien jedoch verfehlt und der Mehrheit nach dem Mund geredet, urteilte Grünen-Politiker Malte Spitz.
Zur Fachtagung der Grünen auf heise.de.
Mehr Informationen zur Fachtagung auf gruene.de.
App-Center: VZBV mahnt Facebook ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VDZB) lässt bei Facebook nicht locker: Facebooks neues „App-Center” verstößt gegen das Telemediengesetz, so der VZBV. Der Nutzer gebe „mit einem arglosen Klick auf den Button `Spiel spielen` oder `An Handy laden` seine Einwilligung zur umfassenden Datennutzung und Datenweitergabe”. Nur unterhalb des Buttons finde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine Auflistung der umfassenden Datennutzung – Drittanbieter können etwa Chat-Protokolle lesen und auf Nutzerinformationen zugreifen. Das gehe mit dem Erfordernis einer bewussten und eindeutigen Einwilligung nicht konform. Außerdem mahnten die Verbraucherschützer GMX und Web.de ab: Beide Anbieter haben nach Ansicht des vzbv die Buttonlösung noch nicht umgesetzt.
Meldung bei surfer-haben-rechte.de.
Tagesschau-App: Frist zur Einigung abgelaufen
Im Streit um die Tagesschau-App ist am Freitag die Frist für eine außergerichtliche Einigung abgelaufen. Das Landgericht Köln hatte im Streit zwischen ARD und einigen privaten Presseverlagen dazu aufgefordert, einen außergerichtlichen Kompromiss zu schließen. Der schien zu Beginn des Jahres in greifbarer Nähe; jedoch verhärteten sich die Fronten wieder: Im April erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverlger die Verhandlungen für gescheitert. Die Verleger sehen in der App ein unzulässiges, weil presseähnliches Angebot. Mit einem Urteil des Landgerichts Köln dürfte am 27. September zu rechnen sein.
Zur Meldung auf heise.de.
Kritisch zur Klage auf Telemedicus.
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