Wochenrückblick: Geräteabgabe, Übersetzerhonorare, Nerdcore
Geräteabgabe: Verfassungsbeschwerden der VG Wort erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat über drei Verfassungsbeschwerden der Verwertungsgesellschaft VG Wort entschieden (Az. 1 BvR 2742/08, 1 BvR 506/09 und 1 BvR 2760/08) – und damit drei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008 aufgehoben. Konkret ging es wieder einmal um die Frage der Zulässigkeit einer Geräteabgabe für Drucker und Plotter nach dem bis 2007 geltenden Urheberrechtsgesetz. Die VG Wort und ein Gerätehersteller stritten dabei um die Entrichtung einer entsprechenden Abgabe für das Jahr 2001. Unter Hinweis auf mangelnde Berücksichtigung und Abwägung der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG haben die Verfassungsrichter die Angelegenheiten nun an den Bundesgerichtshof zurück verwiesen.
Nachricht beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Buchübersetzern
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20.1.2011 (Az. I ZR 19/09) die Rechte von Buchübersetzern gestärkt und bestätigt, dass bei Erreichen einer bestimmten Auflagenhöhe des übersetzten Werkes die Übersetzer prozentual am Erlös der verkauften Bücher zu beteiligen sind. Der BGH hält insoweit eine Beteiligung auf den Nettoladenverkaufspreis von 0,8 Prozent für Hardcoverausgaben und 0,4 Prozent für Taschenbuchausgaben für marktüblich und angemessen. Die Vergütung müsse jeweils ab dem 5000sten verkauften Exemplar entrichtet werden – und dies neben dem zwischen Übersetzer und Verlag vereinbarten Honorar. Entscheidendes Kriterium sei insoweit die Angemessenheit des ausgehandelten Honorars für den Übersetzer: Liegt dieses unterhalb der Marktüblichkeit, könne der Autor insoweit nach geltender Rechtslage die Einwilligung des Verlags zur Anpassung des Vertrags und seiner Vergütung verlangen.
Zur Entscheidung des BGH.
Nerdcore.de: Rechtsstreit um Domain
Am vergangenen Dienstag wurde die Domain des bekannten Blogs nerdcore.de im Rahmen einer Pfändung auf die Euroweb Internet GmbH übertragen. Hintergrund waren anhaltende Rechtsstreitigkeiten mit dem Blogbetreiber René Walter und ein gegen ihn ergangener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg. Kurz darauf machte die DENIC, aus nicht näher bekannten Gründen, die Übertragung rückgängig und wies in ihrer Datenbank wieder Walter als Inhaber der Domain aus. Der Rechtsstreit wird sich fortsetzen – Walter hat einen Rechtsanwalt hinzugezogen und wird versuchen, trotz Rückübertragung der Domain, gegen den Beschluss des Amtsgerichts vorzugehen.
Ausführlich bei internet-law.de.
Rechtsexperten kritisieren ACTA
Nachdem das plurilaterale Antipiraterie-Abkommen ACTA im Dezember letzten Jahres von den Verhandlungspartnern in Sydney beschlossen wurde und nun auf nationaler Ebene zur Ratifizierung vorliegt, mehrt sich unter Rechtsexperten mittlerweile der Widerstand gegen die geplanten Regelungen. Die Möglichkeiten der Rechteinhaber zur Durchsetzung ihrer Ansprüche würden durch ACTA unverhältnismäßig erhöht. Insbesondere drohe Providern und Rechtsverletzern die Gefahr einstweiliger Maßnahmen, ohne vorab rechtliches Gehör zu haben. Die Juristen kritisieren auch zu vage Generalklauseln und die fragliche Rechtsnatur des gesamten Vertragswerks.
Zur Meldung bei Heise Online.
Schaar mahnt Kontenabrufe durch Behörden an
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat sich in dieser Woche mit Kritik über die Praxis des Abrufs von Kontodaten durch Finanz- und Sozialbehörden zu Wort gemeldet. Schaar kritisiert einen Anstieg der Abrufe um über 500 % allein in den letzten fünf Jahren und führt dies auf die erhebliche Erweiterung der Befugnisse entsprechender Behörden zurück. In diesem Zusammenhang ruft er dazu auf, diese Praxis wieder zu beschränken und nur in erforderlichen Fällen und bei konkreten Anhaltspunkten Kontenabrufe durch Behörden zuzulassen. Nur so könne der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Mehr Informationen unter sueddeutsche.de.
Onlinehandel: Gesetzentwurf zum Fernabsatzrecht vorgelegt
Die Bundesregierung hat zum Ende des letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderung und Erweiterung der bestehenden Vorschriften des Fernabsatzrechtes vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das BGB entsprechend den Anforderungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3.9.2009 (Az. C 489/07) anzupassen. Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Händler von einem Verbraucher Wertersatz verlangen kann für die Nutzung eines Notebooks, wenn der Verbraucher erst nach mehreren Monaten, aber gleichwohl fristgemäß, den Widerruf erklärt. Die Richter entschieden damals, dass die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme einer Sache nicht zu einer Wertersatzpflicht im Rahmen des Widerrufrechts führen dürfe. Eine Wertersatzpflicht bestünde jedoch in Einzelfällen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht in diesem Zusammenhang insbesondere Änderungen der §§ 312 ff. und 357 ff. BGB vor.
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.
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