EU-Parlament untersucht Abhörskandal, Netzneutralität, Datenschutz

Abhörskandal: EU-Parlament setzt Untersuchungsausschuss ein
Das EU-Parlament hat am Donnerstag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser soll untersuchen, in welchem Umfang EU-Bürger und Institutionen unter anderem durch die Programme Prism und Tempora ausgespäht wurden. Ferner soll der Ausschuss als ein dauerhaftes parlamentarisches Kontrollgremium arbeiten. Geplant ist deshalb außerdem, dass die von EU-Kommissarin Malmström eingesetzte Task Force zur Aufklärung des Skandals eigene Ermittlungsbefugnisse erhält.
Mehr Infos dazu auf heise.de.
Prism und die Folgen: Beiträge bei iRights.info
Medienkonvergenz: Bundesrat fordert Netzneutralität
Der Bundesrat hat sich in einer Empfehlung an die EU-Kommission dafür ausgesprochen, die Netzneutralität im Hinblick auf alle audiovisuellen Medien zu stärken. Hintergrund ist ein geplantes Grünbuch der EU-Kommission, in dem diese Ideen für die Regulierung von Internet-Fernsehen sucht. Nach Ansicht des Bundesrates müsste zum einen garantiert werden, dass sämtliche audiovisuellen Inhalte diskriminierungsfrei angeboten werden. Zum anderen müsse die Interoperabilität von hybridem Fernsehen gefördert werden.
Zur Meldung bei heise.de.
Die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse des Bundesrates.
Datenschützer gegen Googles Datenschutzbestimmungen eingeleitet
Hamburgs Datenschutzbeauftragter geht gegen Google vor und hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist unter anderem der Vorwurf, der Suchmaschinenkonzern erstelle diensteübergreifend umfassende Nutzerprofile aufgrund einer pauschalen Ermächtigung. Hierzu soll Google nun bis Mitte August die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Dann will die Behörde entscheiden, ob und wie sie gegen das Unternehmen weiter vorgehen kann.
Zur Nachricht bei telemedicus.info.
Die Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten.
Bericht bei iRights.info
Internet-Law wegen Nutzerkommentaren abgemahnt
Bereits letzte Woche wurde Bloggerkollege Thomas Stadler als Betreiber des Blogs internet-law von einer Kanzlei aus Hamburg abgemahnt. Diese fühlte sich durch einige Nutzerkommentare zu einem kritischen Beitrag Stadlers über unseriöse Abmahnungen in ihren Rechten beeinträchtigt. Deshalb versucht er nun, gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs Kontakt zu allen einzelnen betroffenen Kommentatoren seines Beitrags aufzunehmen, um diese bis spätestens morgen zu einer Stellungnahme zu bewegen. Seiner eigenen Einschätzung nach bestehe jedoch nur wenig Raum für überhaupt infrage kommende Löschungen der beanstandeten Nutzerkommentare.
Thomas Stadler in seinem Blog.
VG Köln zur Herausgabe von Aufzeichnungen während laufendem Strafverfahren
Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass während eines noch laufenden Strafverfahrens kein Anspruch einer Zeitung besteht, Tonbandaufzeichnungen herauszugeben. Zum einen sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar; zum anderen könne durch das Bekanntwerden der Tonbandaufnahmen der Ausgang des laufenden Strafverfahrens gefährdet werden. In dem Strafverfahren ging es um ein Gewaltverbrechen gegen eine 17-Jährige.
Zur Meldung auf beck-aktuell.de.
Bußgeld wegen offenem E-Mail-Verteiler
Die bayerische Datenschutzaufsicht hat gegen die Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt. Anlass hierfür war, dass sie in einem offenen E-Mail-Verteiler eine Nachricht an alle Adressaten versendet hatte und für jeden sämtliche Adressen sichtbar waren. Da diese jedoch personenbezogene Daten darstellten und ohne Einwilligung derartig sichtbar waren, liege ein Datenschutzverstoß vor. Interessantes Detail: Die gesamte Mail umfasste ausgedruckt zehn Seiten – davon waren neuneinhalb sämtliche E-Mail-Adressen.
Zur Meldung auf beck-aktuell.de.
Porno-Ente: Angebliches Grundsatz-„Urteil” des LG München I
Ein Beschluss des Landgerichts München I sorgte diese Woche für erregte Diskussionen. Angeblich sollte sich das Gericht zur urheberrechtlichen Schöpfungshöhe von Pornos geäußert haben und diese abgelehnt haben – es seien schließlich “nur sexuelle Vorgänge in primitiver Weise”, deshalb könne keine hinreichende Schöpfungshöhe vorliegen. Schwere Zeiten für die Porno-Branche wurden vorhergesagt. Allerdings dürfte die Wirkung der Entscheidung weniger eindringend sein, als interpretiert. Denn: Tatsächlich hat das Landgericht jedoch nur festgestellt, dass die Antragsteller in dem zu entscheidenden Verfahren die hinreichende Schöpfungshöhe nicht glaubhaft gemacht haben. Ob diese überhaupt vorgelegen haben könnte, musste das Gericht also überhaupt nicht entscheiden.
iRights.info mit einer Analyse.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
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