Operation Eikonal aufgedeckt, Snippets ausgelistet, Anordnung gegen Nutzerprofile
Operation Eikonal: BND hat jahrelang mit der NSA zusammengearbeitet
Ende dieser Woche berichtete die Sueddeutsche Zeitung, dass der deutsche BND mehrere Jahre lang mit der NSA zusammen arbeitete und sich dabei bewusst über deutsches Recht hinweg gesetzt haben soll. So seien Daten aus dem Internetknoten DE-CIX in Frankfurt abgeleitet und dem US-amerikanischen Geheimdienst zur Verfügung gestellt worden. Behördeninterne rechtliche Bedenken seien dabei bewusst übergangen worden. Die damalige Bunderegierung habe hiervon gewusst und dies in Kauf genommen.
Zum Bericht auf Süddeutsche.de.
Thomas Stadler von internet-law.de mit einem umfassenden Kommentar.
VG Media vs. Google: Snippets und Thumbnails ausgelistet
Google hat diese Woche angekündigt, die Inhalte mehrerer Presseverlage in den Suchergebnissen nicht mehr als Snippets oder Thumbnails anzeigen zu wollen, sondern nur noch mit Überschriften. Damit reagierte der Suchmaschinenkonzern auf das Vorgehen der Verlage, das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch die VG-Media durchsetzen zu lassen. Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht ein Verbotsrecht für kleine Textausschnitte vor. Dieses wollen einige Presseverlage dazu nutzen, um von Google Vergütung zu verlangen. Google hatte aber von den Verlagen einen Verzicht auf dieses Recht verlangt und anderenfalls mit der Auslistung gedroht. Die VG-Media sieht dies als “Erpressung” und Kartellverstoß (PDF). Das Bundeskartellamt hatte eine Beschwerde der Verleger jedoch zuletzt abgelehnt.
Google in der Pressemitteilung.
Kommentar von Stefan Niggemeier.
Datenschützer vs. Google: Verwaltungsanordnung wegen Nutzerprofilen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat laut Pressemitteilung Anfang der Woche eine Verfügung gegen Google erlassen. Demnach soll es dem Suchmaschinenbetreiber untersagt werden, Nutzerprofile entsprechend der bisherigen Praxis zu erstellen. Google solle außerdem technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit die Nutzer künftig selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können. Die Datenschutzbehörde und der Suchmaschinenbetreiber hatten zuvor längere Zeit vergeblich versucht, eine Einigung zu erzielen.
Zur Pressemitteilung auf datenschutz-hamburg.de.
Heise.de mit einem Hintergrundbericht.
ULD vs. Facebook: Revision gegen Urteil des OVG Schleswig-Holstein
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer Pressemitteilung angekündigt, gegen das letzte Urteil des OVG Schleswig-Holstein in Revision gehen zu wollen. Das Gericht hatte das Rechtsmittel ausdrücklich zugelassen. Nun wird das Bundesverwaltungsgericht untersuchen müssen, ob Rechts- oder Verfahrenfehler vorliegen. Hintergrund ist das Vorgehen des ULD gegen Betreiber von Facebook-Fanpages. Die Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein hatten eine datenschutzrechtliche Verantwortung der in Irland ansässigen europäischen Niederlassung von Facebook stets abgelehnt – anders dagegen die ordentlichen Zivilgerichte in Berlin.
Zur Pressemitteilung des ULD.
Zur Meldung bei telemedicus.info.
Mehr dazu auf der Themenseite “ULD” auf Telemedicus.
Designierter EU-Innenkommissar für Neuanlauf bei Vorratsdatenspeicherung
Der zukünftige EU-Kommissar für Innenpolitik Dimitris Avramopoulos will sich für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Wie heise.de diese Woche berichtete, hat Avramopoulos dies in einer schriftlichen Antwort formuliert. Derartige Mittel seien entscheidendes Werkzeug für die Strafverfolgung. Allerdings müssten dabei die strengen Vorgaben des EuGH beachtet werden. Dieser hatte im Frühjahr diesen Jahres die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verworfen.
Zu den Antworten von Dimitris Avramopoulos.
Urteil in Österreich: Haftung für gesetzten Link
Ein österreichisches Gericht hat einen Nutzer von Google Plus wegen eines gesetzten Links verurteilt. Dies berichtete Heise diese Woche. Nach Ansicht des Gerichts sei der Linksetzer verantwortlich, da er sich den Inhalt zu eigen mache. Einer intellektuellen Auseinandersetzung bedürfe es dabei nicht. In der österreichischen Diskussion wird diese Entscheidung teilweise kritisiert, allerdings auch als wichtiger Schritt gegen Kreditgefährdung gesehen.
Zum Bericht auf heise.de.
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Telle verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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