Musik und Sounds für meinen Film
Wer selbst Inhalte produziert und dabei auf anderes Material zurückgreifen will, stößt schnell auf das Urheberrecht. Denn sobald man den eigenen Film oder das eigene Video ins Internet stellt oder eine andere Form der Veröffentlichung erwägt, kommt man damit in Berührung.
Es gibt aber auch freie Inhalte, die sich leichter verwenden lassen. In diesem Text geht es darum, was freie Inhalte eigentlich sind, wo man sie findet und was man beachten muss, wenn man sie verwendet. Wie man vorgeht, wenn man nicht genau weiß, ob man ein Musikstück oder ein Soundfile verwenden darf, zeigt die Grafik im Überblick.
Was ist frei und was nicht?
Grob gesagt, kann man Musik und Sounds, die für Filme infrage kommen, in drei Kategorien einteilen: Alle Rechte vorbehalten, einige Rechte vorbehalten und gemeinfreie Werke:
1. Alle Rechte vorbehalten
Wenn jemand ein Musikstück (oder sonst ein Werk) erschafft, gilt automatisch das Urheberrecht. Das heißt: Jeder, der dieses Werk für ein Video verwenden will, braucht dafür eine Genehmigung, wenn er das Video auch veröffentlichen will. Ob es zum Musikstück tatsächlich irgendwo einen Hinweis wie „alle Rechte vorbehalten”, ein Copyright-Logo oder ähnliches gibt, spielt dabei keine Rolle. Solche Werke sind also keine freien Inhalte.
Etwas anders sieht es mit Geräuschen und anderen Sounds aus, die man zur Nachvertonung einsetzen kann. Wenn jemand zum Beispiel den Regen aufnimmt, hat er deshalb noch kein Urheberrecht an der Aufnahme – denn mit dem bloßen Aufnehmen wurde noch kein Werk geschaffen. Die Aufnahme kann aber durch ein sogenanntes Leistungsschutzrecht geschützt sein; dann darf man sie ebenfalls nicht einfach verwenden. Die Grundregel ist deshalb in beiden Fällen: Wenn man nicht genau weiß, ob etwas „frei” ist, sollte man es auch nicht verwenden.
2. Einige Rechte vorbehalten
Nur „einige Rechte vorbehalten” sind dagegen bei Werken mit Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen). Wenn jemand sagt: „Jeder darf mein Musikstück verwenden”, dann erteilt er rechtlich gesprochen eine Lizenz an alle – deshalb nennt man solche Werke auch freie Inhalte. Creative Commons hat dafür standardisierte Lizenzbausteine entwickelt. Wer ein Musikstück komponiert und aufgenommen hat, kann zum Beispiel festlegen, dass jeder es kopieren und weiterverbreiten darf, solange man seinen Namen nennt. Er kann aber auch einschränken, dass man das Stück nicht weiter bearbeiten oder verändern darf – je nachdem, welche Lizenzbausteine er auswählt.
Solche Inhalte sind also nicht frei von Urheberrechten, aber für viele Nutzungen freigegeben. Eine in diesem Zusammenhang oft zitierte Redewendung lautet: „free as in free speech, not as in free beer” – es geht nicht unbedingt um Kosten, sondern um Freiheiten.
Es gibt auch noch weitere freie Lizenzen, unter anderem eine ältere CC-Lizenz namens „Sampling Plus”, die aber praktische keine große Bedeutung mehr haben. In der Fachwelt wird teilweise auch darüber gestritten, welche Lizenz noch als „frei” gilt und welche nicht – hier wird das aber ausgeklammert.
3. Gemeinfreie Werke
Wenn alle Rechte an einem Werk abgelaufen sind, ist ein Werk gemeinfrei. Das heißt: Jeder kann es verwenden. Um gemeinfrei zu sein, muss der Urheber siebzig Jahre tot sein. Das ist die Grundregel. Aber auch hier gibt es zu beachten: Interpreten, Plattenfirmen und so weiter haben noch einmal eigene Rechte an der Aufnahme. Das heißt: Auch wenn Mozart schon über 70 Jahre lang tot ist, ist eine aktuelle Einspielung vom Münchner Rundfunkorchester noch geschützt. Seit 2013 gilt dieser Schutz 70 Jahre ab der Veröffentlichung. Wenn man auf eine alte Aufnahme zurückgreifen will und es keinen eindeutigen Hinweis gibt, dass die Aufnahme gemeinfrei ist, sollte man daher beides prüfen.
Was gibt es bei CC-Musik und -Sounds zu beachten?
Bei fast allen CC-Lizenzen muss man „Credits” an die Künstler geben, sie und ihr Werk also bei Verwendung nennen. Das ergibt sich aus dem Baustein namens „Attribution”/„Namensnennung”, kurz „BY“. Falls der Urheber nicht festgelegt hat, wie so eine Nennung aussehen soll, gibt es dafür keine festen Vorgaben, weil es immer auch vom jeweiligen Medium abhängt. Bei einem Videofilm kann die Attribution zum Beispiel darin bestehen, dass man im Abspann schreibt: „Musik: ‚Come on’ von Zoe Leela, CC BY-NC-SA” – man hier also Titel, Künstler und die Lizenzbedingungen in Kurzform nennt. Wenn man die Möglichkeit hat, das verwendete Werk und die Lizenz zu verlinken – zum Beispiel auf der Beschreibungsseite einer Videoplattform – sollte man das ebenfalls tun.
Auch sollte man bei der Nennung darauf achten, dass eigenes und fremdes Werk unterscheidbar sind. Verwendet man fremde Inhalte etwa ausschnittweise, kann das urheberrechtlich leicht als eine „Bearbeitung“ gelten, die man kennzeichnen muss. Ein Beispiel wäre der Hinweis: „Ausschnitt“. Werden Creative Commons-Inhalte nicht wie in der jeweiligen Lizenz vorgesehen verwendet, kann die Lizenz dadurch erlöschen und man verletzt Urheberrechte – ganz wie bei regulär geschützten Werken.
Ein Sonderfall ist die sogenannte CC-Zero-Lizenz, mit der Urheber erklären, alle Rechte komplett an die Allgemeinheit abzugeben, ihr Werk also schon vor Ablauf der Rechte für gemeinfrei erklären. Sie findet man öfter bei Musiksamples und anderen kurzen Aufnahmen. Genau genommen ist so ein vollständiger Rechteverzicht nach deutschem Recht nicht möglich, in anderen Ländern aber schon. Das muss einen als Nutzer aber nicht groß beschäftigen: Man kann Inhalte mit „CC Zero” auch hierzulande ohne weiteres verwenden.
Ob man darüber hinaus ein CC-lizenziertes Musikstück oder einen Sound-Schnipsel auch wirklich verwenden kann, hängt davon ab, ob die jeweilige Lizenz zum eigenen Vorhaben passt. Dazu sollte man wissen, was die drei Lizenzbausteine „No Derivatives” (ND), „Noncommercial” (NC) und „Share Alike” (SA) bedeuten.
1. „No Derivatives ”: Nichts für Videos
Der für Videos und Filme wichtigste Lizenzbaustein ist „Keine Bearbeitung” oder „No Derivatives”, kurz „ND”. Musik und Sounds, bei denen dieses Kürzel vorkommt, darf man nach deutschem Urheberrecht nicht verwenden, um Videos zu vertonen. Das ist auf den ersten Blick vielleicht verwunderlich, denn man ändert ja nicht unbedingt etwas an der Aufzeichnung selbst – erlaubt ist es trotzdem nicht.
CC-Lizenztexte gibt es immer in verschiedenen Ausführungen: Eine kurze, leicht verständliche, eine technische für Suchmaschinen und eine lange, fast nur für Juristen verständliche Fassung. Die Langfassung ist maßgeblich und sagt noch einmal ausdrücklich, dass die „Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern” nicht erlaubt wird. Deshalb darf man solche Musik und Sounds für Filme nicht verwenden. Wenn man sich vor Augen führt, dass durch die Kombination von Bild und Musik häufig eine neue Aussage entsteht, die die ursprünglichen Urheber vielleicht nicht unterstützen wollen, wird eine solche Regel nachvollziehbar.
Dennoch: Fragen kostet nichts. Man kann sich trotzdem an den Urheber wenden und nachfragen, ob man sein Musikstück in einem Film- oder Videoprojekt verwenden kann. Wenn die CC-Lizenz etwas nicht erlaubt, heißt das nur, dass der Urheber (der Komponist) das nicht von vornherein für alle freigeben wollte. Oft gibt aber ein Musiker gerade bei einem (Hobby)-Film oder für gemeinnützige Zwecke gern auch die Erlaubnis.
2. „Non-commercial”: Offene Fragen
Wie der Name schon sagt, darf man Musik und Sounds mit dem Lizenzbaustein „Non-commercial“ (NC) nur verwenden, wenn es in einem nicht kommerziellen Zusammenhang geschieht. Die Preisfrage ist aber: Was heißt nicht kommerziell? Ist es bereits kommerziell, wenn ich zum Beispiel mein Video auf meinem Blog veröffentliche, wo Werbung einblendet wird? Oder wenn ich am YouTube-Partnerprogramm teilnehme? Was ist mit dem Image- oder Kampagnenfilm eines gemeinnützigen Vereins, der darin zu Spenden aufruft? Hier gibt es unterschiedliche Anschauungen. Leider sind die meisten Fragen offen.
In jedem Fall ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, ob man ein großes Unternehmen ist oder tatsächlich viel Geld mit dem Video einnimmt. Darüber hinaus kann man leider kaum eine Faustregel geben, weil die Formulierungen in der Lizenz sehr viel Raum für unterschiedliche Auslegungen lassen. Dort heißt es, dass man ein Werk mit diesem Baustein dann nicht verwenden darf, wenn das „vorrangig auf einen geldwerten Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet” ist.
Wenn man nicht sicher ist, ob das eigene Vorhaben als „kommerziell“ gilt, sollte man daher besser Inhalte verwenden, die ohne den Baustein auskommen. Und auch hier gilt: Im Zweifel einfach mal direkt beim Urheber nachfragen.
3. „Share-Alike”: Nicht weiter einschränken
Hinter dem Baustein „Share-Alike” (SA) oder „Weitergabe zu gleichen Bedingungen” steht die Grundidee, dass die Freiheiten, die die CC-Lizenzen anderen ermöglichen, nicht wieder eingeschränkt werden sollen. Das heißt: Wenn ich mein Video mit einem Song unterlege, der unter der „Share-Alike” Lizenz steht, muss ich diese Lizenzbedingung auch für mein Video als Ganzes vergeben. Ich kann dann also zum Beispiel nicht bestimmen, dass mein Video nur unkommerziell genutzt werden darf, wenn der Musiker eine Lizenz gewählt hat, die auch kommerzielle Nutzungen erlaubt. Wenn der Komponist wiederum festgelegt hat, dass sein Stück unter gleichen Bedingungen („SA”), aber zusätzlich nur unkommerziell verwendet werden darf („NC-SA”), dann „vererbt” sich diese Lizenz ebenfalls weiter, wenn man das Stück bearbeitet und weiterverwendet.
Wo finde ich freie Sounds und Videos?
Es gibt unzählige Anlaufstellen für freie Sounds und Videos im Internet, viele findet man zum Beispiel auf der Audio–Seite von Creative Commons aufgelistet. Hier finden sich ein paar der wichtigsten Anbieter:
Jamendo
Zu den populärsten Anlaufstellen für freie Musik gehört das Portal Jamendo, dessen Musik unter verschiedenen CC-Lizenzen steht. Nach eigener Aussage finden sich dort mehr als 400.000 Titel. Jamendo bietet darüber hinaus auch Bezahlmodelle für bestimmte Nutzungsszenarien an, die einen leichteren Nachweis der Rechtelage versprechen.
CC Mixter
Auch auf der Seite der Community CC Mixter findet man Musik unter CC-Lizenzen. Die Suche lässt sich zum Beispiel auch auf Instrumentalmusik zur Unterlegung des eigenen Videos einschränken.
Freesound
Das Projekt Freesound konzentriert sich vor allem auf Geräusche und andere Audioschnipsel, die sich gut zur Nachvertonung und für mehr Atmosphäre einsetzen lassen. In der Datenbank finden sich über 280.000 Aufnahmen.
Netlabels
Netlabels veröffentlichen Musik ausschließlich im Netz und in der Regel unter freien Lizenzen. Um Netlabels ist es in den letzten Jahren ruhiger geworden, wer sich etwas umsieht, kann aber nach wie vor viel entdecken. Eine Orientierung bieten zum Beispiel das englischsprachige Onlinemagazin „Netlabelism”, die deutsche Seite netlabels.de oder das vom US-Radiosender WFMU gestartete „Free Music Archive“.
Suchmaschinen für freie Musik und Sounds
Creative Commons bietet eine eigene Suche an, mit der man auch Musik bei Jamendo und CC Mixter suchen kann. Auf der Seite Let’s CC kann man darüber hinaus auch das Portal Freesound durchsuchen.
Weitere Quellen
Eine Fundgrube für Musik und anderes Audiomaterial ist das gemeinnützige amerikanische Projekt Internet Archive, in das auch öffentliche Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken Inhalte einstellen. Hier muss man aber genau auf die jeweiligen Detailseiten schauen, denn nicht alles, was dort hochgeladen wird, ist gemeinfrei oder steht unter CC-Lizenzen. Leider ist die Suchfunktion sehr kompliziert, man kann aber teilweise auf Suchmaschinen für freie Inhalte (siehe oben) ausweichen.
Gemeinfreie Einspielungen von vielen bekannten Komponisten klassischer Musik finden sich beim Projekt MusOpen. Wer eher zeitgenössische Musik sucht, findet auch beim populären Musikdienst Soundcloud viele Stücke unter CC-Lizenzen. Man findet sie, indem man in der Suche unter „Filter results“/„To listen to“ die gewünschte Nutzungsweise auswählt.
Rechtsfragen im Netz
Dieser Text ist im Rahmen der Themenreihe „Rechtsfragen im Netz“ in Zusammenarbeit mit Klicksafe entstanden. Klicksafe ist eine Initiative im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union, getragen von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Zuerst veröffentlicht am 21.9.2012, zuletzt aktualisiert am 2.2.2015 (verlängerte Schutzfristen für Tonaufnahmen, Statistiken der Anbieter aktualisiert). Kommentare können sich auf eine alte Version des Beitrags beziehen.
17 Kommentare
1 Edeltraud Frank am 10. Mai, 2013 um 13:32
Hallo,
mich würde in dem Zusammenhang Folgendes interessieren, wozu ich bislang keine Antwort gefunden habe:
In einem kleinen gemeinnützigen Theater soll bis Beginn der Veranstaltung Musik gespielt werden. Dazu habe ich von CCMixter Musikstücke geladen, die nur CC BY haben und kommerziell benutzt werden dürfen.
Diese Musikstücke kann ich doch ohne Probleme mit der GEMA abspielen?
Wie verfahre ich aber mit der Namens- und Titelnennung? Wenn die Musik von CD abgespielt wird, wo kann ich dann den Titel des Stückes und den Namen anzeigen?
Auf diese 2 Fragen konnte ich leider bislang keine Antwort finden.
Oder an wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?
Danke und viele Grüße
Edeltraud
2 Redaktion iRights.info am 10. Mai, 2013 um 16:01
Hallo Frau Frank,
iRights.info kann und darf leider keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten.
3 gast am 2. März, 2014 um 20:19
darf ich MP3 von selbst gespielten stücken von mozart verkaufen?
4 Schmidt Hans-Peter am 23. November, 2015 um 15:17
Wir sind eine Line-Dance Gruppe und drehen für die Schüler Videos von den Tänzen.
Der gesprochene Text mit der Ansage von den Schritten zur Choreographie des Tanzes ist so von 1 1/2 bis 3 Minuten. Die Musik dazu ist ja immer vorgeschrieben wieviel min. Musik kann mann anfügen beim vorführen des Tanzes ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen ???
mit freunl.Grüßen Schmidthp
5 Jörg am 26. Januar, 2017 um 09:58
Hallo,
ist es also verboten mit einem Musik-Channel auf YouTube, der ausschließlich cc-Lieder veröffentlicht Werbung zu schalten?
6 uwe lauff am 28. Februar, 2017 um 22:47
hallo
wenn ich Musik von Aufnahmen habe z.b.
Karnevalszug ca. 50 sek Titel
darf ich das verwenden als Bericht Video
es wird der O Ton verwendet.
mfg
7 Anja Reupke am 19. Mai, 2017 um 17:29
Leider scheint jamendo für Videos keine gute Anlaufstelle mehr zu sein.
8 Peter Krattiger am 28. Mai, 2017 um 12:08
Darf ich den Sountrack (MP3) des Filmes “Death on the nile” Komponist Nino Rota als Untermalungsmusik für mein privates Youtube-Video verwenden?
9 Geuking am 8. Dezember, 2017 um 19:23
Frage , wenn jemand eine Filmsoftware kauft die damit wirbt inkl. 1000 lizenzfreier Musikstücke .
Darf er dann ein Videofilm mit diesen amusikatücken im Hintergrund produzieren und öffentlich zum Beispiel im Fernsehen ausstrahlen?
10 Nadja K. am 23. November, 2018 um 01:08
Hallo, was würde es denn kosten, wenn man ein song, eines bekannten künstlers im film spielen lässt? Also legal natürlich. Was verlangen die Künstler so ungefähr? Lg
11 Valie Djordjevic am 28. November, 2018 um 09:58
Das ist total unterschiedlich und wird halt verhandelt. Es können durchaus vierstellige Beträge sein. Und die Rechteinhaber können die Nutzung auch komplett ablehnen, wenn ihnen der Kontext nicht gefällt. Hier ist ein Interview mit Deborah Mannis-Gardner, die schon seit 25 Jahren im Business ist und das ganz gut erklärt.
12 Tim van Dohlen am 29. Februar, 2020 um 10:19
Darf man Screenvideos von Visualisierungen aus mp3Playern wie WinAmp als eigene VideoClips auf youtube verwenden?
13 Regula Grob am 8. Februar, 2021 um 16:30
Ich bin immer offen für Tipps… deswegen danke für deine wertvollen Inputs! Ich stimme dir absolut zu, dass Wissen, Erfahrung und Talent eine große Rolle in der Branche spielt. Anfangs sollte man einfach kleinere Projekte absolvieren, um Erfahrung zu sammeln. Dadurch entsteht dann automatisch Wissen und das Talent kann sich zeigen, sofern man für die Filmproduktion eine Leidenschaft hat. Lernvideos zum Thema Filme(n) gibts auf https://trovas.ch/?title=filme Wichtig ist aber, dass man sich selbst immer weiterbildet und solche Blogs liest oder lehrreiche Videos schaut.
14 Cynthia C. am 14. März, 2021 um 20:46
wenn man ein Musik video nachmachen will mit Musik wie z.B von Ariana Grande und man zeigt es vor etwa 200 Leuten, stellt es aber nicht ins Internet, was muss man dann alles beachten?
15 Fausto Garcia am 8. Februar, 2022 um 23:14
ich möchte ein Musikstück, welches ich selbst produziert habe, welches ich aber verkauft habe, als Musikhintergrund für mein Bewerbungsvideo verwenden. Verletze ich hier welche Urheberrechte, empfehlt ihr mir lieber den neuen Besitzer anzufragen oder kann ich es unbesorgt verwenden? Vielen Dank für eure Rückmeldung beste Grüsse F.Garcia
16 Quentin am 21. April, 2023 um 12:38
Ich habe auch ein Lied komponiert (glorry Hole) und hatte selber Probleme mit dem Urheberrecht. Dabei hat mir dieser Artikel geholfen.
17 linna am 8. April, 2024 um 10:48
ich schreibe selber geschichten deswegen war das sehr gut zu wissen
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