Gericht kippt Juris-Monopol, Drossel-Klauseln, soziale Netzwerke
Gericht kippt Juris-Monopol bei Verfassungsgerichts-Entscheidungen
Gerichte dürfen ihre begründeten Entscheidungen nicht exklusiv der Juris GmbH zur Verfügung stellen, sondern müssen sie zu gleichen Bedingungen auch Wettbewerbern überlassen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim vergangene Woche. Pikant: Beklagter in diesem Verfahren war das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung bedeutet, dass Wettbewerber der Juris GmbH (zum Beispiel Dejure.org oder Openjur) zukünftig nicht mehr gegenüber der Juris GmbH diskriminiert werden dürfen.
Prozessbericht auf De Legibus, dem Blog der Dejure-Macher.
iRights.info: Interview mit Thomas Fuchs zu amtlichen Werken.
„Drosselkom”: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom abgemahnt. Grund sind die Pläne des Anbieters, ihre Dienste ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln. Seit Anfang Mai gibt es entsprechende Klauseln in den Verträgen mit Endkunden. Erreiche der Kunde die Volumengrenze, verringere sich seine DSL-Geschwindigkeit um 99,2 Prozent. Eine zeitgemäße Nutzung des Internets sei so unmöglich. Darin sehen die Verbraucherschützer eine unangemessene Benachteiligung.
Die Meldung bei der Verbraucherzentrale NRW.
Selbstregulierung von Social Networks gescheitert
Online-Netzwerke werden sich zukünftig nicht selbst regulieren dürfen. Entsprechende Pläne der Bundesregierung sind Anfang der Woche endgültig gescheitert. Bundesinnnenminister Friedrich strebte einen allgemeinen Kodex an, der unter anderem Regelungen zur Datensicherheit, zum Verbraucher- und Jugendschutz enthalten sollte. Unter dem Dach der „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter” (FSM) lehnten nun Facebook, Google, Linkedin und Xing eine Unterzeichnung ab. Bedenken bestehen offenbar, weil nationale Regelungen die internationale Ausrichtung beeinträchtigen könnten. Ob das Scheitern der Verhandlungen aber allein auf die Unbeweglichkeit der Internetriesen zurückzuführen ist, erscheint jedenfalls fraglich.
Closing Report der FSM zu den Verhandlungen.
Die Meldung bei Heise Online.
Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft
Patrick Breyer und Katharina Nocun haben dazu aufgerufen, eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ein neues Gesetz zu Bestandsdatenauskunft zu erheben. Das neue Gesetz soll ein älteres Gesetz ersetzen, das Anfang 2012 vom Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden war. Beschwerdeführer war auch damals schon Breyer. Breyer und Nocun sind beides Aktivisten des AK Vorratsdatenspeicherung und mittlerweile an einflussreichen Positionen der Piratenpartei aktiv: Breyer ist Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, Nocun ist die neugewählte politische Geschäftsführerin.
Bericht auf Heise Online.
Landgericht Berlin kassiert Datenschutzklauseln von Apple
Acht Datenschutzklauseln in der Datenschutzrichtlinie von Apple sind unwirksam. Das hat das Landgericht Berlin Ende April entschieden, wie nun bekannt wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die Verwendung der Klauseln geklagt und bekam Recht. Insgesamt ging es um 15 Klauseln; zu sieben hatte Apple im Vorhinein bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Auch die restlichen Klauseln verletzten wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts, entschied das Gericht. Apple darf nun im Rahmen der eigenen Datenschutzrichtlinie beispielsweise Standortdaten des Verbrauchers nicht mehr verwenden oder Daten in bestimmten Fällen nicht mehr zusammenführen.
Das Urteil als PDF im Volltext.
Die Meldung bei der VZBV.
Online-Redakteur muss in Beugehaft
Laut Medienberichten hat das Landgericht Duisburg einen Online-Redakteur zu Beugehaft verurteilt. Dieser weigert sich, Nutzerdaten eines Bewertungsportales herauszugeben, für das er arbeitet. Dort hatte ein anonym agierender Kommentator über eine Ärztin diffamierende Behauptungen eingestellt. Der Online-Redakteur könne sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht vergleichbar Journalisten berufen, urteilte das Langericht Duisburg laut Angaben der WAZ. Der Redakteur hat offenbar Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Medienbericht in WAZ-Online.
EU arbeitet an Empfehlungen zur Netzneutralität
Die EU-Kommission will noch im Jahr 2013 eine Empfehlung zum Schutz der Netzneutralität vorlegen. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) nach einem Interview mit Ryan Heath, dem Sprecher der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda. Diesen zitiert die NOZ wie folgt: „Derzeit ist die Netzneutralität in Europa rechtlich nur wenig geschützt. […] Die Kommission will das ändern. Sie will, dass die Verbraucher mehr Rechte und dass die Anbieter klarere Verpflichtungen erhalten.“ Was genau auf die Ankündigung folgen soll, ist noch unklar: ‘Empfehlungen’ sind eigentlich Handlungen der EU-Kommission ohne rechtsverbindlichen Charakter (Art. 288 AEUV). Bisherige Vorgaben des EU-Rechts zur Netzneutralität finden sich in der Rahmenrichtlinie und der Universaldienstrichtlinie, gehen aber vielen Beobachtern nicht weit genug.
Bericht in der NOZ.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
1 Kommentar
1 dapperdan am 23. Mai, 2013 um 19:26
Zu der juris-Geschichte siehe auch den Beitrag von Bruss in Humboldt Forum Recht: “Die Verträge zwischen der juris GmbH und der Bundesrepublik Deutschland – Angriff auf die Gemeinfreiheit?”
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/3-2013/index.html
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