Cyber-Mobbing und was man dagegen tun kann (III): Grundregeln für Betroffene

Foto via Pixabay, CC0
Ratgeber: Cyber-Mobbing und was man dagegen tun kann
- Teil 1: Erscheinungsformen, Gründe und Auslöser
- Teil 2: Das richtige Gegenmittel wählen
- Teil 3: Grundregeln für Betroffene
Regel Nr. 1
Als Opfer nicht oder so wenig wie möglich aufs Mobbing einsteigen und den Mobber so möglich sperren. Nichts ist frustrierender für einen Täter, als wenn die gewünschte Reaktion des Opfers nicht erreicht wird. Ein „Flame War“, also das immer weiter hochkochende Hin-und-Herschicken wütender Nachrichten oder Kommentare, nützt letztlich vor allem dem, der den Streit vom Zaun brechen wollte. Die ganze Sache gerät schnell außer Kontrolle.
Regel Nr. 2
Beim Cyber-Mobbing gegen andere nicht mitmachen und auch nicht aus Versehen zum Mitläufer werden. Oft ist das Ganze darauf angelegt, dass möglichst viele Leute auf dem Mobbing-Opfer herumhacken. Das funktioniert aber nur, wenn die anderen sich einspannen lassen. Man sollte sich daher nicht zum Schergen anderer machen oder machen lassen. Es kann zwar niemand verlangen, dass man sich sofort schützend vor ein Mobbing-Opfer stellt (unter Umständen mag man das Opfer selber nicht sonderlich), aber Hilfe holen oder zumindest Raushalten geht immer.
Regel Nr. 3
Melden und Hilfe holen: Hilfsfunktionen von Websites und Messengern (so vorhanden) nutzen, wenn das angebracht ist. Üblicherweise gibt es in jedem Sozialen Netzwerk eine Funktion, mit der auf Regelverstöße hingewiesen werden kann. Und davon sollte man Gebrauch machen, wenn man zum Beispiel in Hassgruppen eingeladen wird oder ein Fake-Profil findet, mit dem jemand fertiggemacht werden soll.
Das gilt auch für moderierte Foren und Gruppen, in denen demütigende Kommentare über andere verbreitet werden. Dort sollten die Moderatoren entsprechend informiert werden, falls sie die Vorgänge nicht selbst bemerken. Als Betroffener sollte man sich darüber hinaus Rat bei Vertrauenspersonen aus dem persönlichen Umfeld holen. Hilfe und Unterstützung bieten auch Beratungsangebote im Netz. Die wichtigsten Adressen finden sich am Ende dieses Textes.
Regel Nr. 4
Öfter mal sich selbst im Web suchen. Über Suchmaschinen und die Suchfunktion in Sozialen Netzwerken bekommt man einen ganz guten Überblick, was im Netz so über einen geschrieben wird. Wenn man einen sehr häufig vorkommenden Namen hat, kann man die Suche über Zusätze wie den Namen der eigenen Schule eingrenzen. Das kann auch ohne konkreten Anlass nicht schaden und die Ergebnisse sind meist in irgendeiner Weise interessant oder unterhaltsam.
Regel Nr. 5
Nur solche Inhalte (Fotos, Texte und andere Daten) veröffentlichen und an andere weiterschicken, die alle Welt für immer lesen können soll; persönliche Geräte, Accounts und Passwörter immer schützen. Natürlich interessiert sich nicht jeder für jedes Foto oder die eigenen Geburts- oder Adressdaten und teilweise verschwinden Daten auch wieder. Aber auch mit verstreuten Daten lässt sich eine Person überraschend präzise ausforschen. Wenn man dann noch nachlässig mit Passwörtern umgeht, ist das eine ideale Angriffsfläche für Cyber-Mobber.
Fazit
Cyber-Mobbing ist nicht immer gleich ein Thema für die Juristen und noch seltener eines für die Polizei. Und selbst wenn die Quälerei so schwerwiegend ist, dass juristische Gegenmittel angebracht sind, gibt es daneben noch viele nicht-juristische und oft effizientere Maßnahmen und Hilfsangebote. Falls das aber alles nichts nützt, ist es allemal besser, den juristischen Weg zu wählen, als klein bei zu geben oder mit gleichen Methoden zurückzuschlagen. Auge um Auge hinterlässt nur Blinde, lautet ein berühmtes Sprichwort.
Rechtsfragen im Netz
Dieser Text ist im Rahmen der Themenreihe „Rechtsfragen im Netz“ in Zusammenarbeit mit Klicksafe entstanden. Klicksafe ist eine Initiative im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union, getragen von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Der Beitrag wurde zuerst am 7.10.2010 veröffentlicht und im Juni 2017 überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt neuere Entwicklungen, Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Kommentare können sich auf eine alte Version des Beitrags beziehen.
Was sagen Sie dazu?