Warum das Juris-Monopol wackelt
Das Bundesverfassungsgericht darf Entscheidungen nicht allein an Juris weitergeben, so die Entscheidung (PDF) des, wiederum, Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit mit Lexxpress.
Martin W. Huff hat das Urteil in der Legal Tribune analysiert:
Der Senat stellt klar, dass an Gerichtsentscheidungen grundsätzlich nach § 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) keine Urheberrechte entstehen können. Dies gelte nicht nur für Sachverhalt und Gründe, sondern für alle Bearbeitungen, die amtlich entstehen. Auch wenn ein Gericht, wie das BVerfG, seine Entscheidungen durch bei ihm beschäftigte Juristen aufarbeiten, also mit Orientierungssätzen, Normenketten etc. versehen lasse, handele es sich immer um eine amtliche Bearbeitung, an der gleichfalls keine Urheberrechte entstünden.
Mehr zu den Hintergründen des Streits auch im Interview mit Thomas Fuchs.
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