„Geo”-Redigierstreit bringt vorerst keine Klarheit
Wie weit dürfen Redaktionen beim Redigieren von Texten gehen, wann fängt eine Entstellung an? Um die Grenzen redaktioneller Bearbeitungen – und damit des Urheberpersönlichkeitsrechts – geht es im Streit zwischen dem freien Autor Christian Jungblut und dem „Geo”-Verlag Gruner+Jahr.
Nach der Berufung von Gruner+Jahr zum Oberlandesgericht Hamburg schlägt das Gericht jetzt einen Vergleich vor. Wenn der Autor nicht noch Widerspruch einlegt, wird es dabei bleiben. René Martens in der Süddeutschen:
Nach Auffassung der OLG-Richter lässt Jungbluts letzter Pauschalistenvertrag mit Geo weitgehende Redigierungen zu. Heiner Steeneck, der vorsitzende Richter in diesem Verfahren, stellte zwar den Sinn vieler Änderungen an Jungbluts Text in Frage. Andererseits meinte er, die Bearbeitungen kratzten nicht ‘an der Ehre des Autors’.
Skeptisch zum Vergleich die Freischreiber:
Mit einem vorzeitigen Vergleich entfällt aber auch die seltene Chance, die Grenzen der redaktionellen Bearbeitung für alle freien Autoren rechtsverbindlich näher bestimmen zu lassen – wie das im erstinstanzlichen Urteil bereits in vorbildlicher Weise geschehen ist.
Die Widerspruchsfrist läuft noch bis zum 22. Mai.
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